Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die eine Pfändung angekündigt bekommen haben oder damit rechnen. Eine Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme: Ein Gläubiger, dem Sie Geld schulden, lässt über ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher Ihr Vermögen beschlagnahmen, um die Forderung zu begleichen. Voraussetzung ist ein sogenannter Titel, also ein amtlich festgestellter Anspruch wie ein Gerichtsurteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis. Dieser Titel muss Ihnen zugestellt worden sein, bevor gepfändet werden darf.
Wer schnell und überlegt handelt, kann die Folgen einer Pfändung oft abmildern oder die Vollstreckung sogar abwenden. Bestimmte Fehler verschlimmern die Lage erheblich, etwa wenn Sie Vermögen verschieben, Fristen ignorieren oder auf unseriöse Hilfsangebote hereinfallen.
Nicht reagieren und auf das Beste hoffen
Der schwerwiegendste Fehler ist, die Ankündigung einer Pfändung zu ignorieren. Viele Betroffene hoffen, dass sich das Problem von selbst löst, oder schieben die Auseinandersetzung mit dem Schreiben auf. Je länger Sie warten, desto weiter schreitet die Zwangsvollstreckung voran. Ein Gerichtsvollzieher kann beauftragt werden, bei Ihnen zu Hause Gegenstände zu pfänden (Sachpfändung) und die Vermögensauskunft abzunehmen. Bei einer Kontopfändung sperrt die Bank Ihr Girokonto und überweist pfändbares Guthaben an den Gläubiger.
Reagieren Sie sofort auf eine Pfändungsankündigung und prüfen Sie zuerst, ob der Titel tatsächlich existiert und ob die Forderung berechtigt ist. Oft stecken Fehler in der Berechnung, etwa wenn Zinsen doppelt aufgeschlagen wurden oder die Forderung bereits verjährt ist. Legen Sie bei berechtigten Einwänden Widerspruch ein oder beantragen Sie beim Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung. Dafür müssen Sie keine Anwältin oder keinen Anwalt beauftragen, aber eine rechtliche Beratung hilft, die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
Rufen Sie den Gläubiger an oder schreiben Sie ihm, bevor der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Viele Gläubiger sind bereit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder die Vollstreckung gegen eine Teilzahlung auszusetzen. Diese Einigung sollten Sie schriftlich festhalten und dem Gerichtsvollzieher beziehungsweise der Bank vorlegen, sobald die Pfändung droht. Je früher Sie das tun, desto größer die Chance, dass die Vollstreckung gestoppt wird.
Vermögen verschieben oder verstecken
Ein zweiter häufiger Fehler ist der Versuch, Vermögen vor der Pfändung in Sicherheit zu bringen. Wer kurz vor der Pfändung Geld auf ein Konto eines Verwandten überweist, das Auto auf den Partner umschreibt oder teure Gegenstände beiseiteschafft, riskiert mehr als nur den Verlust dieser Werte. Solche Handlungen können als Gläubigerbenachteiligung gewertet werden. Der Gläubiger kann die Übertragung anfechten und das Vermögen zurückfordern. In schweren Fällen droht sogar ein Strafverfahren wegen Vereiteln der Zwangsvollstreckung.
Lassen Sie die Finger von Vermögensverschiebungen, auch wenn die Versuchung groß ist. Stattdessen sollten Sie prüfen, welche Gegenstände ohnehin unpfändbar sind. Der Gerichtsvollzieher darf keine Gegenstände beschlagnahmen, die für eine bescheidene Lebensführung notwendig sind, etwa Kleidung, Hausrat, Kochgeschirr oder Arbeitsgeräte. Auch ein angemessenes Kraftfahrzeug, das Sie für den Weg zur Arbeit benötigen, kann unter Umständen geschützt sein. Wenn der Gerichtsvollzieher dennoch solche Gegenstände pfändet, ist die Zwangsvollstreckung unzulässig. Sie können dagegen vorgehen, etwa mit einer Erinnerung oder sofortigen Beschwerde beim Gericht.
Wenn Sie ein Girokonto haben, auf das regelmäßig Lohn oder Gehalt eingeht, sollten Sie prüfen, ob Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet haben. Ein P-Konto schützt einen Grundfreibetrag vor der Pfändung, sodass Sie über diesen Betrag weiter verfügen können. Die Umwandlung in ein P-Konto ist kostenlos und kann jederzeit bei Ihrer Bank beantragt werden, auch wenn bereits eine Pfändung vorliegt. Tun Sie das frühzeitig, bevor die Bank das Konto sperrt, denn die Umstellung dauert in der Regel ein bis zwei Werktage.
Ohne Beratung handeln oder auf falsche Versprechen hören
Ein dritter Fehler ist, in Panik zu handeln und sich an unseriöse Anbieter zu wenden. Im Internet und in Werbeanzeigen finden sich Firmen, die gegen hohe Gebühren "Hilfe bei Pfändung" oder "Schuldenlösung" versprechen. Viele dieser Angebote sind nutzlos oder sogar betrügerisch. Sie verlangen Vorauszahlungen, liefern aber keine konkrete Hilfe. Manche vermitteln Kredite zu Wucherzinsen, die die Schuldenlage weiter verschlimmern. Vertrauen Sie solchen Angeboten nicht, sondern suchen Sie zuerst eine anerkannte Schuldnerberatung.
Die Schuldnerberatung ist kostenlos oder kostet nur einen geringen Eigenanteil. Sie finden sie bei der Caritas, der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt oder bei kommunalen Beratungsstellen. Dort erhalten Sie eine Übersicht über Ihre Schulden, Hilfe bei der Kommunikation mit Gläubigern und Unterstützung bei der Beantragung von Pfändungsschutz. Eine Beratung ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Gläubiger beteiligt sind, wenn Sie unsicher sind, welche Rechte Sie haben, oder wenn Sie eine Verbraucherinsolvenz in Erwägung ziehen. Die Beraterinnen und Berater kennen die Abläufe und können Sie durch das Verfahren führen.
Auch ein Anwalt oder eine Anwältin für Schuldenrecht kann helfen, insbesondere wenn es um die Prüfung des Titels, die Anfechtung von Pfändungen oder die Verhandlung mit Gläubigern geht. Die Kosten für eine anwaltliche Beratung können Sie unter Umständen über Beratungshilfe erstattet bekommen, wenn Ihr Einkommen gering ist. Fragen Sie beim zuständigen Amtsgericht nach den Voraussetzungen. Holen Sie sich Hilfe, bevor Sie selbst Verträge unterschreiben oder Zahlungen leisten, die Sie nicht überblicken.
Bei der Vermögensauskunft falsche Angaben machen
Ein vierter Fehler betrifft die Vermögensauskunft. Wenn der Gerichtsvollzieher Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft auffordert, müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Vermögen machen. Gefragt wird unter anderem nach Immobilien, Kraftfahrzeugen, teuren Wertgegenständen, Bankverbindungen, Sparguthaben, Bausparverträgen oder Lebensversicherungen. Die Auskunft wird in der Regel unter eidesstattlicher Versicherung abgegeben, das heißt, Sie bestätigen schriftlich, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind.
Machen Sie keine falschen oder unvollständigen Angaben, auch nicht aus Scham oder Angst. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem verschlechtert eine falsche Auskunft Ihre Position gegenüber dem Gläubiger, der bei Widersprüchen weitere Nachweise verlangen kann. Wenn Sie unsicher sind, was Sie angeben müssen, fragen Sie den Gerichtsvollzieher oder lassen Sie sich von der Schuldnerberatung begleiten. Die Auskunft selbst ist keine Schande, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, das auch dazu dient, Ihre tatsächliche finanzielle Lage festzustellen.
Bereiten Sie sich auf die Vermögensauskunft vor, indem Sie alle relevanten Unterlagen sammeln: Kontoauszüge, Verträge, Versicherungspolicen, Fahrzeugpapiere und Nachweise über laufende Einnahmen und Ausgaben. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller und reibungsloser verläuft die Auskunft. Wenn Sie bestimmte Angaben nicht machen können, weil Sie die Unterlagen nicht haben, sagen Sie das offen und beantragen Sie eine Fristverlängerung, falls nötig. Die Frist für die Abgabe der Vermögensauskunft steht in der Ladung des Gerichtsvollziehers; versäumen Sie sie nicht, denn das kann zu einem Haftbefehl führen.
Kernaussagen
- Reagieren Sie sofort: Ignorieren Sie eine Pfändungsankündigung nicht: Prüfen Sie den Titel und nehmen Sie Kontakt zum Gläubiger auf, um eine Ratenzahlung oder Aussetzung zu vereinbaren.
- Verschieben Sie kein Vermögen: Überweisungen, Auto-Umschreibungen oder Verstecken von Wertgegenständen können als Gläubigerbenachteiligung gewertet werden und strafrechtliche Folgen haben.
- Richten Sie frühzeitig ein P-Konto ein: Das Pfändungsschutzkonto schützt Ihren Grundfreibetrag und kann auch nach einer Pfändung noch beantragt werden.
- Suchen Sie eine anerkannte Schuldnerberatung: Kostenlose oder günstige Beratung bei Caritas, Diakonie oder kommunalen Stellen hilft mehr als teure, unseriöse Anbieter.
- Machen Sie bei der Vermögensauskunft wahrheitsgemäße Angaben: Falsche eidesstattliche Versicherungen sind strafbar und verschlechtern Ihre Lage.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Kontopfändung und einer Sachpfändung?
Bei einer Sachpfändung kommt ein Gerichtsvollzieher zu Ihnen nach Hause und beschlagnahmt pfändbare Gegenstände. Beide Maßnahmen können gleichzeitig laufen, wenn der Gläubiger mehrere Wege nutzt.
Kann ich eine Pfändung rückgängig machen, wenn sie bereits erfolgt ist?
Ja, in bestimmten Fällen. Wenn der Titel fehlerhaft ist, die Forderung verjährt ist oder der Gerichtsvollzieher unpfändbare Gegenstände beschlagnahmt hat, können Sie beim Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen. Auch eine Einigung mit dem Gläubiger kann zur Aufhebung der Pfändung führen, wenn der Gläubiger zustimmt.
Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?
Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist für Verbraucher kostenlos. Ihre Bank darf dafür kein Entgelt verlangen. Sie müssen lediglich einen Antrag stellen, in der Regel schriftlich oder in der Filiale.
Wie finde ich eine seriöse Schuldnerberatung?
Sie können sich an die Caritas, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt oder an die Schuldnerberatung Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Viele Beratungsstellen haben Wartezeiten, daher sollten Sie frühzeitig einen Termin vereinbaren. Achten Sie darauf, dass die Beratung kostenlos oder nur mit geringem Eigenanteil verbunden ist.
Was passiert, wenn ich die Vermögensauskunft nicht abgebe?
Wenn Sie der Ladung zur Vermögensauskunft ohne triftigen Grund nicht nachkommen, kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen. Der Gerichtsvollzieher kann Sie dann zur Abgabe der Auskunft vorführen. Vermeiden Sie das, indem Sie den Termin wahrnehmen oder rechtzeitig eine Verlegung beantragen.