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Welche Fehler Sie vermeiden sollten, wenn eine Ratenvereinbarung platzt

Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die mit einem Gläubiger, einem Inkassobüro oder einem Energieversorger vereinbart haben, eine offene Schuld in festen Monatsbeträgen abzuzahlen, und diese Absprache nicht mehr einhalten können. Eine Ratenvereinbarung ist formlos möglich: schriftlich auf der Rechnung, per Brief oder am Telefon.

Sobald eine Rate ausbleibt, endet der Spielraum schnell. Der Gläubiger kann den Vertrag kündigen und die gesamte Restschuld auf einmal verlangen. Zusatzkosten kann er fordern. Wer die Lage früh und sachlich angeht, verhindert, dass daraus ein Mahnverfahren, eine Pfändung oder eine Stromsperre wird. Die zentralen Fehler sind: den Kontakt abbrechen, ungeprüfte Forderungen zahlen, sich zu lange allein durchschlagen. Hinzu kommt, die Schutzinstrumente zu ignorieren, die das Gesetz für genau diese Situation vorsieht.

Den Kontakt abbrechen und Fristen ignorieren

Der teuerste Fehler ist, auf Mahnungen und Inkassoschreiben nicht zu antworten. Wer schweigt, überlässt dem Gläubiger die Entscheidung, was als Nächstes passiert. Bei Verbraucherdarlehen, also Krediten an private Haushalte, ist die Kündigung der Ratenvereinbarung erst zulässig, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ausbleiben. Außerdem muss der Kreditgeber vorher eine zweiwöchige Zahlungsfrist gesetzt haben. Nach Ablauf dieser Frist darf er die gesamte Restschuld auf einmal verlangen. Für Ratenvereinbarungen ohne Kreditvertrag, etwa mit einem Versandhaus oder einem Stromanbieter, enthalten viele Verträge ähnliche Regelungen. Je früher Sie antworten, desto größer ist der Spielraum, zu verhindern, dass die ganze Schuld sofort fällig wird.

Schreiben Sie innerhalb der gesetzten Frist an den Gläubiger oder das Inkassounternehmen, nennen Sie den Grund, warum Sie nicht zahlen können, und schlagen Sie eine neue Rate vor. Rechnen Sie vorher aus, wie viel nach Miete, Heizung, Versicherungen und den üblichen Lebenshaltungskosten wirklich übrig bleibt. Bieten Sie nur einen Betrag an, den Sie über mehrere Monate halten können, denn ein erneutes Scheitern verschlechtert Ihre Verhandlungsposition. Reicht eine kurze Übergangszeit, fragen Sie ausdrücklich nach einer Stundung.

Heben Sie von jeder Zahlung einen Nachweis auf, etwa Kontoauszüge oder Überweisungsbelege, und sammeln Sie alle Schreiben des Gläubigers. Diese Unterlagen brauchen Sie, wenn später ein Gericht, ein Inkassounternehmen oder eine Schuldnerberatung den Verlauf prüft. Wer einen Mahnbescheid erhält, eine gerichtliche Zahlungsaufforderung vom Amtsgericht, muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen, sonst wird der Bescheid vollstreckbar.

Ungeprüfte Forderungen und überhöhte Inkassokosten bezahlen

Eine Forderung zu bezahlen, ohne sie zu prüfen, ist der zweite Fehler. Ein Inkassounternehmen treibt offene Forderungen im Auftrag des Gläubigers ein, aber nicht jede Zahlungsforderung ist in der verlangten Höhe berechtigt. Die Summe kann falsch berechnet sein. Möglich ist auch, dass sie bereits bezahlt oder verjährt ist. Verlangen Sie deshalb eine schriftliche Aufstellung, die den Hauptbetrag, die Zinsen und die Gebühren einzeln ausweist. Vergleichen Sie sie mit Ihrem ursprünglichen Vertrag.

Für die Kosten einer Ratenzahlung mit einem Inkassounternehmen gibt es gesetzliche Grenzen. Die Verbraucherzentrale nennt ein Beispiel: Bei 500 Euro Schulden und fünf Monatsraten zu je 100 Euro beträgt die Obergrenze für Zusatzkosten 41,16 Euro.

Kreisdiagramm: Von der Gesamtbelastung entfallen 500 Euro auf die Ausgangsschuld und höchstens 41,16 Euro auf zulässige Zusatzkosten.
Bei einer Ratenvereinbarung über fünf Monatsraten à 100 Euro sind höchstens 41,16 Euro Zusatzkosten zulässig.
Ausgangsschuld Geplante Raten Gesetzliche Obergrenze für Zusatzkosten
500 Euro 5 Monatsraten à 100 Euro 41,16 Euro

Alles, was diese Obergrenze überschreitet, schulden Sie nicht. Auch Mahngebühren für einzelne Briefe sind gesetzlich begrenzt und nicht frei wählbar. Zahlen Sie eine ungeklärte Forderung deshalb nicht komplett, nur um das Thema abzuschließen. Bieten Sie stattdessen eine Teilzahlung an, die zu Ihrem Budget passt, und teilen Sie schriftlich mit, dass Sie die Zusatzkosten erst nach Prüfung anerkennen. Zu viel gezahlte Beträge später zurückzuholen ist deutlich aufwendiger, als die Zahlung vorher zu begrenzen. Unterschreiben Sie auch keine neue Ratenvereinbarung, die pauschale Gebühren für die Vereinbarung selbst vorsieht.

Stromsperre und Pfändungsschutz zu spät organisieren

Schutzmöglichkeiten erst einzusetzen, wenn die Zwangsvollstreckung bereits läuft, ist der dritte Fehler. Das betrifft zuerst die Stromrechnung. Eine Stromsperre ist nicht die sofortige Folge einer einzelnen ausbleibenden Rate. Der Versorger darf erst sperren, wenn der Rückstand mindestens zwei Monate besteht und mindestens 100 Euro beträgt, und er muss die Sperre vorher ankündigen. In dieser Zeit können Sie noch handeln: etwa mit dem Grundversorger eine Ratenzahlung für den Rückstand vereinbaren. Sie können auch eine Härtefallprüfung beantragen oder das Jobcenter bitten, die Stromschulden direkt zu übernehmen. Bezieht ein Haushalt Sozialleistungen, gefährdet eine Sperre den Existenzbedarf. Der Versorger muss das bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Die Verbraucherzentrale erklärt die Schritte gegen eine Stromsperre und die Voraussetzungen, unter denen sie rechtmäßig ist.

Der zweite Schutz betrifft Ihr Girokonto. Hat der Gläubiger einen Titel, etwa einen Vollstreckungsbescheid, darf er das Konto pfänden lassen. Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, hält einen gesetzlich festgelegten Grundbetrag von der Pfändung frei. Sie beantragen die Umwandlung bei Ihrer Bank, am besten bevor die erste Pfändung eingeht. Leben weitere Personen in Ihrem Haushalt, können Sie den geschützten Betrag mit den entsprechenden Nachweisen erhöhen lassen.

Beratung und amtliche Hilfe zu spät suchen

Wenn absehbar ist, dass Sie die Schulden nicht in einem überschaubaren Zeitraum abtragen können, ist eine Schuldnerberatung der sinnvolle nächste Schritt. Zu lange allein weiterzumachen ist der vierte Fehler. In Deutschland beraten unter anderem die Caritas, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt und viele kommunale Schuldnerberatungsstellen kostenlos oder gegen einen geringen Eigenbeitrag. Auch die Verbraucherzentralen informieren zu Ratenzahlung und Inkasso. Weil die Wartezeiten in vielen Städten mehrere Wochen betragen, sollten Sie den Termin frühzeitig anmelden.

Zur ersten Beratung bringen Sie den Kredit- oder Kaufvertrag, die Ratenvereinbarung, alle Schreiben von Gläubigern und Inkassounternehmen, Kontoauszüge, Gehaltsnachweise sowie einen Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Die Berater prüfen, ob die Forderungen stimmen, verhandeln mit Gläubigern über Stundung, Zinsverzicht oder einen Vergleich und stellen gemeinsam mit Ihnen einen Haushaltsplan auf. Kommt ein Mahnbescheid ins Haus, hilft die Stelle auch beim Einspruch. Scheitert eine einvernehmliche Lösung, schätzt die Beratung ein, ob eine Verbraucherinsolvenz infrage kommt; die Restschuldbefreiung ist in der Regel nach drei Jahren möglich. Bei geringem Einkommen können Sie für anwaltliche Beratung einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.

Kernaussagen

  • [Kontakt halten]: Beantworten Sie jede Mahnung und jedes Inkassoschreiben schriftlich innerhalb der Frist, denn Schweigen führt zur fälligen Gesamtschuld und zum Mahnverfahren.
  • [Forderungen prüfen]: Verlangen Sie eine Aufstellung von Hauptbetrag, Zinsen und Gebühren und zahlen Sie keine Zusatzkosten über der gesetzlichen Obergrenze; bei 500 Euro Schulden und fünf Raten liegt sie bei 41,16 Euro.
  • [Schutz aktivieren]: Beantragen Sie das P-Konto, bevor die Pfändung eintrifft, und klären Sie Stromschulden, bevor nach zwei Monaten Rückstand und 100 Euro Schulden die Sperre droht.
  • [Hilfe früh holen]: Suchen Sie die kostenlose Schuldnerberatung, sobald Raten dauerhaft nicht leistbar sind, und bringen Sie Vertrag, Briefe, Kontoauszüge und einen Einnahmen-Ausgaben-Überblick mit.

FAQ

Was passiert, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?

Der Gläubiger kann nach mehreren ausgebliebenen Raten die Ratenvereinbarung kündigen und die gesamte Restschuld auf einmal fordern. Schreiben Sie stattdessen frühzeitig und schlagen Sie eine neue, realistische Ratenhöhe oder eine Zahlungspause vor. Je früher Sie reagieren, desto mehr Verhandlungsspielraum bleibt.

Darf ein Inkassounternehmen beliebig hohe Zusatzkosten für eine Ratenvereinbarung verlangen?

Nein. Zusatzkosten sind nur rechtmäßig, wenn sie gesetzlich zulässig sind und die gesetzlichen Höchstgrenzen einhalten. Bei 500 Euro Schulden und fünf Raten zu je 100 Euro liegt die Obergrenze bei 41,16 Euro; alles darüber schulden Sie nicht.

Wann droht eine Stromsperre?

Eine Stromsperre droht erst, wenn der Zahlungsrückstand mindestens zwei Monate besteht und mindestens 100 Euro beträgt. Der Versorger muss die Sperre vorher ankündigen. Sie können eine Ratenzahlung mit dem Grundversorger vereinbaren oder das Jobcenter um die direkte Übernahme der Stromschulden bitten.

Was kostet eine Schuldnerberatung?

Viele Schuldnerberatungsstellen von Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt sowie kommunale Stellen beraten kostenlos, manche verlangen einen geringen Eigenbeitrag. Bei geringem Einkommen gibt es für anwaltliche Beratung Beratungshilfe beim Amtsgericht.

Was ist ein P-Konto und wie bekomme ich es?

Ein P-Konto ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz. Sie beantragen die Umwandlung bei Ihrer Bank; danach bleibt ein gesetzlich festgelegter Grundbetrag vor Pfändung geschützt. Stellen Sie den Antrag am besten, bevor die erste Pfändung eingeht.

Wann darf der Gläubiger die ganze Restschuld auf einmal verlangen?

Bei Verbraucherdarlehen erst, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ausbleiben und der Kreditgeber eine zweiwöchige Zahlungsfrist gesetzt hat. Bei anderen Ratenvereinbarungen regeln der Vertrag und das allgemeine Vertragsrecht die Gesamtfälligkeit; auch hier zählt eine frühzeitige schriftliche Reaktion.

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