Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Welche Fehler Sie vermeiden sollten, wenn Vermieter eine Auskunft verlangen

Wenn Sie sich um eine Mietwohnung bewerben, verlangen die meisten Vermieter neben einer Mieterselbstauskunft auch eine Schufa-Auskunft. Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und keine staatliche Behörde. Sie speichert Daten über fast alle Verbraucher, die ein Girokonto eröffnet oder einen Kredit aufgenommen haben.

Balkendiagramm: Die SCHUFA speichert Daten von etwa 68 Millionen Verbrauchern und rund 6 Millionen Unternehmen. Vermieter nutzen diese Daten, um einzuschätzen, ob Sie die Miete zuverlässig zahlen können.

Der häufigste Fehler sind falsche Annahmen über die eigenen Daten. Wer mehr preisgibt als nötig, seine Einträge nicht kennt oder veraltete Informationen stehen lässt, verschlechtert seine Chancen unnötig. Nennen Sie nur, was erlaubt ist, und prüfen Sie Ihre Bonität vor der Bewerbung selbst.

Als Verbraucher haben Sie gesetzliche Rechte, die Sie nutzen können. Sie dürfen Ihre Daten einsehen, prüfen und korrigieren lassen. Wer diese Rechte kennt und vor der Wohnungssuche nutzt, startet mit besseren Chancen in die Bewerbung.

Was Vermieter fragen dürfen und was nicht

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem Vermieter Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse abfragen. Erlaubt sind Angaben zu Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Arbeitgeber, zur Anzahl der einziehenden Personen sowie zu laufenden Insolvenzverfahren und Räumungsklagen der letzten fünf Jahre. Beim Nettoeinkommen dürfen Vermieter nur die Größenordnung erfragen, also einen ungefähren Betrag. Eine Gehaltsabrechnung dürfen sie nicht verlangen.

Die Schufa-Auskunft, die Vermieter zusätzlich anfordern, enthält andere Informationen. Die Schufa speichert kein Einkommen, kein Vermögen, keine Kontostände, keinen Beruf, keinen Arbeitgeber und keinen Familienstand. Sie speichert Daten zu laufenden und abgeschlossenen Krediten, zu Zahlungsstörungen und zu Anfragen von Unternehmen. Wenn Sie in der Selbstauskunft Angaben zu Einkommen oder Beruf machen, ergänzen Sie damit Informationen, die in der Schufa-Auskunft nicht auftauchen.

Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel, die ähnliche Daten sammeln. Wenn ein Vermieter eine Auskunft anfordert, kann es sich daher auch um eine dieser Firmen handeln. Ihre Rechte sind bei allen gleich.

Mieterselbstauskunft (erlaubt) Schufa-Auskunft (enthält)
Name, Geburtsdatum, Anschrift Kreditdaten, Zahlungsstörungen
Beruf, Arbeitgeber Anfragen von Unternehmen
Nettoeinkommen, nur Größenordnung keine Einkommens- oder Berufsdaten
Anzahl einziehender Personen keine Kontostände, kein Vermögen
Insolvenzverfahren, Räumungsklagen (5 Jahre) keine Angaben zum Familienstand

Die rechtliche Grundlage für Ihre Rechte bilden die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Danach haben Sie ein Auskunftsrecht, ein Berichtigungsrecht und ein Recht auf Löschung unzulässig gespeicherter Daten. Diese Rechte gelten unabhängig davon, welche Auskunftei die Daten speichert.

Ein häufiger Irrtum: Die Schufa speichert nicht nur negative Daten. Sie speichert auch positive Informationen, etwa ordnungsgemäß bediente Kredite. Diese können Ihren Score verbessern, weil sie zeigen, dass Sie Kredite zuverlässig zurückzahlen.

Die fünf häufigsten Fehler

Fehler 1: Die Gehaltsabrechnung vorlegen. Manche Vermieter bitten informell um eine Gehaltsabrechnung, obwohl sie nur die Größenordnung des Nettoeinkommens erfragen dürfen. Wer die Abrechnung trotzdem vorlegt, gibt unnötig viele Details preis und riskiert, dass diese Daten weiterverwendet werden. Sie dürfen höflich ablehnen und stattdessen die Größenordnung nennen. Ein ungefährer Betrag genügt, etwa „Mein Nettoeinkommen liegt bei einem mittleren vierstelligen Betrag im Monat“.

Fehler 2: Einkommen und Beruf in der Selbstauskunft weglassen. Manche Bewerber lassen diese Felder leer, weil sie glauben, die Schufa-Auskunft enthalte die Angaben bereits. Das ist falsch. Weil die Schufa weder Einkommen noch Beruf speichert, fehlen dem Vermieter ohne Ihre Angaben genau die Informationen, die er zur Einschätzung braucht. Füllen Sie diese Felder vollständig und ehrlich aus.

Fehler 3: Falsche oder veraltete Einträge nicht korrigieren. Wenn in Ihrer Auskunft ein Eintrag falsch oder veraltet ist, etwa eine längst bezahlte Forderung, bewertet der Vermieter Ihre Bonität schlechter als nötig. Sie haben gesetzliche Rechte auf Auskunft und Korrektur Ihrer Daten. Wer diese Rechte nicht nutzt, trägt das Risiko selbst. Eine bezahlte Forderung muss nach Ablauf der gesetzlichen Fristen aus der Auskunft verschwinden; prüfen Sie, ob der Eintrag noch berechtigt ist.

Fehler 4: Die eigene Auskunft nicht vorher prüfen. Wer seine Auskunft erst prüft, wenn der Vermieter sie anfordert, hat keine Zeit mehr, Fehler korrigieren zu lassen. Fordern Sie regelmäßig eine kostenlose Datenkopie an und prüfen Sie, welche Einträge vorhanden sind. Die Datenkopie erhalten Sie einmal im Jahr kostenlos bei der Schufa und bei den anderen Auskunfteien.

Fehler 5: Kreditanfragen ohne Überblick stellen. Die Schufa speichert Anfragen von Unternehmen und unterscheidet zwischen Kreditanfragen und Konditionsanfragen. Eine Konditionsanfrage, etwa bei einem Vergleichsportal, hat keinen negativen Einfluss auf Ihren Score. Eine Kreditanfrage kann dagegen Spuren hinterlassen. Wer kurz vor der Wohnungsbewerbung viele Kreditanfragen stellt, beeinflusst damit die Auskunft, die der Vermieter erhält. Prüfen Sie daher, ob eine Anfrage wirklich nötig ist, und nutzen Sie Vergleichsportale, die nur Konditionsanfragen stellen.

So prüfen und korrigieren Sie Ihre Daten

Bevor Sie sich auf Wohnungen bewerben, sollten Sie Ihre eigene Auskunft kennen. Fordern Sie bei der Schufa eine kostenlose Datenkopie an, das ist einmal im Jahr möglich. Kontrollieren Sie, ob alle Einträge korrekt sind und keine veralteten Informationen auftauchen. Wenn Sie einen falschen oder veralteten Eintrag finden, verlangen Sie schriftlich die Korrektur. Die Auskunftei muss Ihre Daten prüfen und bei Fehlern berichtigen.

Schreiben Sie eine kurze Nachricht an die Auskunftei, nennen Sie den beanstandeten Eintrag und erklären Sie, warum er falsch oder veraltet ist. Die Auskunftei muss dann prüfen und Ihnen mitteilen, ob sie den Eintrag korrigiert oder löscht. Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Eintrag korrekt ist oder wie Sie vorgehen sollen, hilft die Verbraucherzentrale mit Beratung zu Schufa-Einträgen und Bonitätsfragen. Klären Sie solche Fragen, bevor Sie sich bewerben, nicht erst, wenn der Vermieter die Auskunft anfordert.

Auch ohne konkrete Bewerbung lohnt sich eine regelmäßige Prüfung. Daten können sich ändern, Einträge können veralten oder fehlerhaft übernommen werden. Wer einmal im Jahr die Datenkopie anfordert und durchsieht, hält seine Bonitätsunterlagen aktuell und vermeidet böse Überraschungen bei der nächsten Wohnungssuche.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie Ihre eigene Auskunft vor der Bewerbung: Nur wer seine Einträge kennt, kann Fehler korrigieren, bevor der Vermieter die Bonität bewertet.
  • Geben Sie nur preis, was erlaubt ist: Sie müssen keine Gehaltsabrechnung vorlegen; die Größenordnung des Nettoeinkommens genügt.
  • Korrigieren Sie falsche oder veraltete Einträge schriftlich: Sie haben ein gesetzliches Recht auf Auskunft und Korrektur Ihrer Daten.
  • Verwechseln Sie nicht Selbstauskunft und Schufa-Auskunft: Die Schufa speichert weder Einkommen noch Beruf; diese Angaben gehören in die Selbstauskunft.
  • Stellen Sie Kreditanfragen bewusst: Konditionsanfragen sind für Ihren Score unkritisch, Kreditanfragen können Spuren hinterlassen.

FAQ

Darf der Vermieter meine Gehaltsabrechnung verlangen?

Nein. Vermieter dürfen beim Nettoeinkommen nur die Größenordnung erfragen, also einen ungefähren Betrag. Eine Gehaltsabrechnung müssen Sie nicht vorlegen. Sie können höflich ablehnen und stattdessen die Größenordnung nennen.

Enthält die Schufa-Auskunft mein Einkommen oder meinen Beruf?

Nein. Die Schufa speichert kein Einkommen, kein Vermögen, keine Kontostände, keinen Beruf, keinen Arbeitgeber und keinen Familienstand. Diese Angaben gehören in die Mieterselbstauskunft, nicht in die Schufa-Auskunft.

Was kostet die Auskunft für mich?

Wenn der Vermieter eine Bonitätsauskunft anfordert, entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre eigene Datenkopie bei der Schufa ist einmal im Jahr kostenlos. Für zusätzliche Auskünfte kann die Schufa Gebühren verlangen.

Wie korrigiere ich einen falschen Eintrag?

Verlangen Sie schriftlich die Korrektur bei der Auskunftei. Sie haben ein gesetzliches Recht auf Auskunft und Korrektur Ihrer Daten.

Kann ich die Auskunft verweigern?

Sie können die Auskunft verweigern, aber Vermieter sind nicht verpflichtet, Ihnen die Wohnung ohne Bonitätsnachweis zu vermieten. In der Praxis sinken Ihre Chancen ohne Auskunft deutlich. Besser ist es, die eigene Auskunft vorher zu prüfen und korrigieren zu lassen.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/welche-fehler-sie-vermeiden-sollten-wenn-vermieter-eine-auskunft-verlangen