Sie führen in Deutschland ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und stellen fest, dass der geschützte Betrag nicht für Ihren Lebensunterhalt reicht. Ein P-Konto ist ein normales Girokonto, das die Bank auf Ihren Wunsch vor Pfändung schützt.
Liegt eine Kontopfändung vor, bleibt monatlich ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Reicht dieser Betrag nicht aus, weil Sie zum Beispiel Unterhalt zahlen müssen oder Ihr Einkommen über der Freigrenze liegt, entscheiden Kosten, Fristen und die richtigen Nachweise, wie viel Geld Ihnen tatsächlich bleibt. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihr Girokonto als P-Konto geführt wird. Die Umwandlung können Sie jederzeit verlangen, auch erst nach einer Pfändung.
Warum der Grundfreibetrag nicht immer reicht
Der gesetzliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt seit dem 1. Juli 2025 1.555 Euro pro Monat, sofern keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser Betrag auf 1.587,40 Euro beziehungsweise 1.590 Euro, je nach Quelle. Die Verbraucherzentrale nennt für diesen Zeitpunkt einen Grundfreibetrag von 1.590 Euro pro Kalendermonat. Die Abweichung entsteht dadurch, dass die Pfändungsfreigrenzen unterschiedlich berechnet werden. Es zählt die jeweils aktuelle Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz. Planen Sie nicht mit dem Höchstwert. Prüfen Sie vor dem Monatsanfang, welcher Betrag in Ihrem Fall tatsächlich geschützt ist.
Reicht der Grundfreibetrag nicht, liegt das meist an einer von drei Ursachen. Erstens zahlen Sie gesetzlichen Unterhalt für Kinder oder einen Ehepartner, sodass Ihr Bedarf höher ist als der pauschale Freibetrag. Zweitens liegt Ihr regelmäßiges Einkommen über der Freigrenze, etwa weil Sie neben dem Gehalt noch Mieteinnahmen oder eine Rente erhalten. Drittens erhalten Sie Kindergeld oder andere Sozialleistungen. Diese zählen nicht zum pfändbaren Einkommen. Sie gehen aber auf dem Konto ein und müssen deshalb separat freigegeben werden. In allen drei Fällen bleibt der überschüssige Betrag nicht automatisch geschützt. Ohne einen Nachweis oder eine Bescheinigung behandelt die Bank den gesamten Eingang als pfändbar und gibt nur den Grundfreibetrag frei.
Freibetrag erhöhen: Nachweise, Fristen und Kosten
Wenn Ihr Bedarf den Grundfreibetrag übersteigt, müssen Sie aktiv werden. Die Bank erhöht den geschützten Betrag nur, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Bei gesetzlicher Unterhaltspflicht genügt eine Bescheinigung über die Unterhaltsverpflichtung, die Sie zum Beispiel vom Jugendamt oder vom Familiengericht erhalten. Für Kindergeld reicht in der Regel der aktuelle Bewilligungsbescheid der Familienkasse. Für andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld legen Sie den entsprechenden Leistungsbescheid vor.
Eine gesetzliche Frist für die Freibetragserhöhung gibt es nicht. Die Bank darf den erhöhten Freibetrag erst freigeben, wenn die Bescheinigung vorliegt. Reichen Sie die Unterlagen daher so früh wie möglich im Monat ein, idealerweise direkt nach Erhalt des Bescheids. Liegt die Bescheinigung erst nach dem Zahlungseingang vor, kann die Bank den geschützten Betrag nicht rückwirkend erhöhen. Der überschüssige Teil Ihres Einkommens bleibt dann bis zur nächsten Freigabe pfändbar. Das Gesetz sieht keine rückwirkende Korrektur vor.
Kosten der Freibetragserhöhung und der Kontoführung
Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto ist für Sie kostenlos, weil Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Für die Führung des P-Kontos darf die Bank jedoch ein kontobezogenes Entgelt verlangen, wenn das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart ist. Diese Gebühr ist meist so hoch wie die normale Kontoführungsgebühr, kann aber je nach Institut höher ausfallen. Fragen Sie vor der Umwandlung schriftlich nach, welche Kosten auf Sie zukommen, und vergleichen Sie, ob ein Kontowechsel zu einem günstigeren Institut sinnvoll ist. Ein P-Konto können Sie bei jedem Kreditinstitut führen, das Girokonten anbietet.
Für die Erhöhung des Pfändungsschutzes durch Bescheinigungen zahlen Sie keine Gebühren. Das Jugendamt, das Familiengericht oder die Familienkasse stellen die Nachweise kostenlos aus. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung aktuell ist und den konkreten Zeitraum abdeckt, für den Sie den erhöhten Schutz beanspruchen. Manche Bescheide sind befristet. Läuft die Frist ab, müssen Sie eine neue Bescheinigung einreichen. Sonst fällt der Freibetrag wieder auf den Grundbetrag zurück.
Ein weiterer Kostenpunkt kann entstehen, wenn Sie den Teil Ihres Einkommens, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, nicht rechtzeitig abheben. Dieser Teil ist voll pfändbar und wird bei einer bestehenden Pfändung an den Gläubiger ausgezahlt. Prüfen Sie daher jeden Monat, ob Ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Lassen Sie den überschüssigen Betrag nicht auf dem Konto, sondern verwenden Sie ihn für notwendige Ausgaben, solange er Ihnen noch zur Verfügung steht. Dafür müssen Sie die Pfändung und die Freigrenzen kennen und Ihre Finanzen im Blick behalten.
Was tun, wenn der Schutz trotz Erhöhung nicht reicht
Reichen Grundfreibetrag und Erhöhungen zusammen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Der erste Schritt ist eine Beratung bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Diese Stellen sind kostenlos oder verlangen nur einen geringen Eigenbeitrag. Sie kennen die örtlichen Gerichte, Gläubiger und Besonderheiten. Sie helfen Ihnen, Ihre Einkünfte und Ausgaben vollständig zu erfassen und zu prüfen, ob weitere Freibeträge möglich sind, etwa für beruflich bedingte Aufwendungen oder Mehrbedarf. Die Beratung ist vertraulich und unabhängig von Banken und Gläubigern.
Wenn Ihr Einkommen dauerhaft über den Pfändungsfreigrenzen liegt, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrags beantragen. Das Gericht prüft anhand Ihrer Einkommens- und Ausgabensituation, ob ein höherer Freibetrag gerechtfertigt ist. Der Antrag kostet Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz. Meist liegen sie im zweistelligen Bereich. Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, den Antrag korrekt zu formulieren und die nötigen Nachweise beizubringen. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn das Gericht entscheidet nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.
Sie können auch staatliche Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld beantragen, wenn Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Diese Leistungen erhöhen Ihr verfügbares Einkommen und verringern den Druck auf das P-Konto. Die Anträge stellen Sie bei der zuständigen Behörde. Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich. Auch hier gilt: Stellen Sie den Antrag frühzeitig, denn Leistungen werden in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Wenn Sie trotz aller Maßnahmen die Schulden nicht bewältigen können, kann eine Verbraucherinsolvenz der richtige Weg sein. Das Verfahren dauert in der Regel drei Jahre und endet mit der Restschuldbefreiung. Die Schuldnerberatung begleitet Sie durch das gesamte Verfahren und prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Ein P-Konto ist auch während der Insolvenz sinnvoll, weil es Ihr Einkommen vor Zugriffen schützt. Die Kosten des Insolvenzverfahrens können unter bestimmten Voraussetzungen gestundet werden.
Kernaussagen
- Prüfen Sie Ihren Freibetrag monatlich: Der Grundfreibetrag liegt ab Juli 2025 bei 1.555 Euro und steigt ab Juli 2026 auf etwa 1.587 bis 1.590 Euro.
Nur der tatsächlich geschützte Betrag zählt, nicht der höchste genannte Wert.
- Reichen Sie Bescheinigungen sofort ein: Für Unterhalt, Kindergeld oder Sozialleistungen brauchen Sie einen aktuellen Nachweis. Ohne Bescheinigung bleibt der Freibetrag auf dem Grundbetrag, eine rückwirkende Erhöhung gibt es nicht.
- Vergleichen Sie die Kontoführungsgebühren: Die Umwandlung in ein P-Konto ist kostenlos, die laufende Führung kann Gebühren kosten. Ein Wechsel zu einem günstigeren Institut kann sich lohnen.
- Beantragen Sie gerichtliche Erhöhung frühzeitig: Liegt Ihr Einkommen über der Freigrenze, entscheidet das Vollstreckungsgericht nur für die Zukunft. Ein verspäteter Antrag kostet Sie Geld.
- Suchen Sie früh Schuldnerberatung: Kostenlose Beratungsstellen helfen bei Anträgen, Gerichtsverfahren und der Prüfung staatlicher Leistungen. Je früher Sie Hilfe holen, desto mehr Spielraum bleibt Ihnen.
FAQ
Kann ich mein Konto jederzeit in ein P-Konto umwandeln?
Ja, Sie haben jederzeit einen Anspruch darauf, dass Ihr Girokonto als P-Konto geführt wird. Die Umwandlung können Sie auch noch nach einer bereits erfolgten Pfändung verlangen. Die Bank darf das nicht verweigern. Sie müssen die Bank über die Umwandlung informieren.
Was passiert, wenn mein Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt?
Der Betrag, der über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, ist voll pfändbar und wird bei einer bestehenden Pfändung an den Gläubiger ausgezahlt. Sie können diesen Teil nicht frei verwenden. Das Vollstreckungsgericht kann den Freibetrag erhöhen, wenn Ihre Ausgaben dies rechtfertigen.
Welche Bescheinigungen brauche ich für eine Freibetragserhöhung?
Bei gesetzlichen Unterhaltspflichten benötigen Sie eine Bescheinigung vom Jugendamt oder Familiengericht. Für Kindergeld reicht der Bewilligungsbescheid der Familienkasse. Den jeweiligen Leistungsbescheid legen Sie für andere Sozialleistungen vor. Die Bescheinigung muss aktuell sein und den Zeitraum abdecken, für den Sie den erhöhten Schutz beanspruchen.
Was kostet die Führung eines P-Kontos?
Die Umwandlung selbst ist kostenlos, für die laufende Kontoführung kann die Bank jedoch Gebühren verlangen, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Die Höhe variiert je nach Institut. Fragen Sie vor der Umwandlung schriftlich nach den konkreten Kosten und vergleichen Sie Angebote.
Wann ist eine Schuldnerberatung sinnvoll?
Eine Schuldnerberatung ist sinnvoll, sobald Sie merken, dass der Pfändungsschutz nicht ausreicht oder Sie die Schulden nicht mehr selbst bewältigen können. Die Beratung ist kostenlos oder kostet nur wenig und hilft bei Anträgen, Gerichtsverfahren und der Prüfung staatlicher Leistungen. Je früher Sie sie aufsuchen, desto mehr Handlungsoptionen haben Sie.