Wer einen Autokredit abgeschlossen hat und merkt, dass die monatliche Rate nicht mehr ins Budget passt, findet hier die wichtigsten Wege aus dem Vertrag. Das passiert zum Beispiel, wenn das Einkommen sinkt, die Lebenshaltungskosten steigen oder der Kredit von Anfang an zu knapp kalkuliert war. Ziel ist es, den Vertrag zu beenden oder die Rate günstiger zu gestalten.
Es gibt mehrere Wege: den Vertrag widerrufen, das Darlehen vorzeitig zurückzahlen, umschulden oder das Auto verkaufen. Jeder Weg hat eigene Fristen und Kosten. Der Widerruf ist das Recht, einen frisch abgeschlossenen Kreditvertrag innerhalb einer gesetzlichen Frist rückgängig zu machen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Ausgleichszahlung an die Bank, wenn Sie das Darlehen vor dem vereinbarten Ende zurückzahlen. Die Umschuldung bedeutet: Sie nehmen einen neuen Kredit auf, um den alten abzulösen.
Handeln Sie früh. Innerhalb der Widerrufsfrist kommen Sie ohne Entschädigung aus dem Vertrag. Danach kostet der Ausstieg Geld. Wenn Sie die Ablösung planen, bevor Zahlungsrückstände wachsen, bleibt der Betrag oft niedriger als befürchtet.
| Weg | Wann möglich | Wichtigste Frist | Was es kostet |
|---|---|---|---|
| Widerruf | Nur bei neu abgeschlossenen Verträgen | Gesetzliche Frist ab Vertragsschluss; bei fehlender Widerrufsbelehrung verlängert sie sich | Rückzahlung der Darlehenssumme plus Zinsen für die Nutzungsdauer |
| Vorzeitige Rückzahlung | Jederzeit | Keine feste Frist; Ablösesumme bei der Bank anfordern | Vorfälligkeitsentschädigung, bei Autokrediten meist begrenzt |
| Umschuldung | Jederzeit | Kündigungsfrist des alten Vertrags beachten | Ablösung des alten Kredits, Gebühren des neuen Kredits |
| Autoverkauf | Jederzeit | Verkaufserlös muss die Restschuld decken | Eventuelle Differenz zwischen Erlös und Restschuld |
Die Widerrufsfrist
Der Widerruf ist der einzige Weg, aus einem Autokredit ohne Entschädigung herauszukommen. Ein Autokredit ist ein Verbraucherdarlehensvertrag, also ein Kredit für private Zwecke. Dafür haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn die Bank Ihnen die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt hat. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist entsprechend nach Vertragsschluss.
Der Widerruf ist formlos möglich. Ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail an die Bank genügt, in der Sie erklären, dass Sie den Kreditvertrag widerrufen. Entscheidend ist, dass Sie die Erklärung vor Ablauf der Frist absenden. Einen Grund müssen Sie nicht nennen.
Nach dem Widerruf müssen Sie die Darlehenssumme innerhalb einer gesetzlichen Frist zurückzahlen. Für den Zeitraum, in dem Sie das Geld genutzt haben, zahlen Sie Zinsen. Bereits gezahlte Gebühren, etwa ein Bearbeitungsentgelt, muss die Bank zurückerstatten.
Besonders wichtig bei Autokrediten: Ist der Kredit mit dem Autokauf verbunden, etwa weil der Händler die Finanzierung vermittelt hat, handelt es sich um einen verbundenen Vertrag. Der Widerruf des Kredits gilt dann auch für den Kaufvertrag. Sie geben das Auto zurück und erhalten Ihre Anzahlung zurück. Wer erst wenige Tage zuvor unterschrieben hat, sollte die Widerrufsfrist nicht verstreichen lassen. Wer den Vertrag unterschrieben hat, das Darlehen aber nicht abnehmen will, riskiert nach Ablauf der Frist eine Nichtabnahmeentschädigung, also eine Zahlung für den nicht abgerufenen Kredit. Wer unsicher ist, ob die Belehrung fehlerhaft war, sollte die Unterlagen von einer Verbraucherzentrale oder einer Fachanwältin prüfen lassen.
Was die vorzeitige Rückzahlung kostet
Wer den Kredit nicht widerrufen kann, darf ihn trotzdem vorzeitig zurückzahlen. Die Bank muss Ihnen auf Anfrage eine Ablösebescheinigung ausstellen. Darin stehen die Restschuld und eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung gleicht den Zins aus, den die Bank verliert, weil Sie das Geld früher zurückzahlen als vereinbart.
Bei Autokrediten fällt die Entschädigung meist niedriger aus als bei Immobiliendarlehen, weil die Restlaufzeit kürzer ist. Die Bank darf nur den unmittelbar entstehenden Schaden berechnen, nicht mehr. Die Regeln der Verbraucherzentrale zur Baufinanzierung lassen sich nicht eins zu eins auf Autokredite übertragen. Der Grundsatz ist aber derselbe: Eine unabhängige Prüfung der geforderten Entschädigung, etwa durch eine Verbraucherzentrale, kann sich lohnen. Bei Immobiliendarlehen entfällt die Entschädigung manchmal ganz, wenn die Bank Fehler im Vertrag gemacht hat. Ob das auch für Ihren Autokredit gilt, klärt eine Prüfung der Vertragsunterlagen.
Bevor Sie die Ablösung beauftragen, prüfen Sie, ob der Vertrag ein Sondertilgungsrecht vorsieht. Viele Autokredite erlauben einmal im Jahr eine Zusatzzahlung ohne Entschädigung. Wenn Sie das Geld dafür haben, ist das der günstigste Weg, die Restschuld zu senken.
Planen Sie den Autoverkauf, fließt der Verkaufserlös in die Ablösung des Kredits. Reicht der Erlös nicht, zahlen Sie die Differenz aus eigenen Mitteln. Reicht er, behalten Sie den Überschuss. Holen Sie vor dem Verkauf die Ablösebescheinigung ein. So wissen Sie, welcher Betrag mindestens erzielt werden muss.
Mit der Umschuldung die Rate senken
Wenn die Rate dauerhaft zu hoch ist und der Kredit noch nicht in der Krise steckt, kann eine Umschuldung helfen. Sie nehmen einen neuen Kredit mit passenderen Konditionen auf, etwa mit niedrigerem Zins oder längerer Laufzeit, und lösen damit den alten Vertrag ab. Die neue Bank überweist die Ablösesumme direkt an die alte Bank.
Ein Vergleich der Anbieter und ein genauer Blick auf die Vertragsdetails zahlen sich aus, weil sich die Konditionen zwischen den Banken stark unterscheiden. Vergleichen Sie nicht nur die monatliche Rate, sondern die Gesamtkosten: Zinsen, Gebühren und die Vorfälligkeitsentschädigung, die die alte Bank für die vorzeitige Ablösung verlangt.
Für die Umschuldung brauchen Sie in der Regel den alten Kreditvertrag, die Ablösebescheinigung der alten Bank, Einkommensnachweise und die Fahrzeugpapiere, falls das Auto als Sicherheit dient. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst den neuen Kredit abschließen, dann den alten kündigen. Sonst entsteht eine Lücke, in der Sie doppelt zahlen oder ohne Anschlussfinanzierung dastehen.
Eine Umschuldung lohnt sich nicht, wenn sich Ihre Bonität verschlechtert hat und der neue Kredit teurer wird als der alte. Dann sprechen Sie besser zuerst mit der bisherigen Bank über eine Anpassung der Raten, bevor Sie einen neuen Vertrag unterschreiben.
Wenn die Raten ausbleiben
Wer die Rate nicht mehr zahlen kann, sollte die Bank früh informieren. Solange Sie zahlen, hat die Bank wenig Anlass, den Vertrag zu kündigen. Geraten Sie in Rückstand, gelten gesetzliche Fristen. Die Bank darf den Kredit kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sind und der Rückstand mindestens zehn Prozent des Darlehensbetrags ausmacht. Bei einer Laufzeit über drei Jahren reichen fünf Prozent. Vor der Kündigung muss die Bank Ihnen eine zweiwöchige Frist zur Zahlung einräumen.
Mit der Kündigung wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Die Bank kann ein Inkassounternehmen beauftragen. Wenn das Fahrzeug als Sicherheit übereignet wurde, kann sie es auch verwerten. Zudem droht ein negativer Schufa-Eintrag, der künftige Kredite verteuert oder unmöglich macht.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Kreditgeber und Inkassounternehmen versuchen häufig, schnelle Entscheidungen zu erzwingen. Nehmen Sie sich Zeit, Angebote objektiv zu prüfen. Eine kostenlose Schuldnerberatung hilft Ihnen, die Lage zu ordnen, mit der Bank zu verhandeln und zu klären, ob eine Ratenanpassung, eine Stundung oder ein Verkauf des Autos der beste Weg ist.
Die Lage ist nicht selten. In einer Umfrage im Auftrag der Schufa fürchteten 36 Prozent der Befragten, dass ihre finanziellen Polster angesichts steigender Lebenshaltungskosten nicht ausreichen. 16 Prozent hatten ihre Rücklagen bereits aufgebraucht, 22 Prozent hatten nie welche.
Wer keine Reserven hat, sollte bei Zahlungsproblemen nicht warten, bis die Bank kündigen darf, sondern frühzeitig Beratung suchen.
Kernaussagen
- Widerrufsfrist zuerst prüfen: Innerhalb einer gesetzlichen Frist nach Vertragsschluss kommen Sie ohne Entschädigung aus dem Kredit; bei fehlender Widerrufsbelehrung gilt eine verlängerte Frist.
- Ablösesumme schriftlich anfordern: Die Bank muss eine Ablösebescheinigung ausstellen; prüfen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung und lassen Sie sie bei Zweifeln unabhängig gegenrechnen.
- Sondertilgungsrecht nutzen: Erlaubt der Vertrag jährliche Zusatzzahlungen, senken Sie die Restschuld ohne Entschädigung.
- Gesamtkosten vor der Umschuldung vergleichen: Nicht nur die Rate zählt, sondern Zinsen, Gebühren und die Ablösung des alten Kredits.
- Zahlungsrückstand früh melden: Die Bank kann nach zwei ausbleibenden Raten und einer zweiwöchigen Frist kündigen; sprechen Sie vorher mit der Bank oder einer Schuldnerberatung.
FAQ
Kann ich einen Autokredit einfach kündigen?
Ein Autokredit mit festem Zinssatz lässt sich nicht einfach kündigen. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers gilt bei variablen Zinsen mit dreimonatiger Frist. Bei festen Zinsen greift es erst nach zehn Jahren mit sechsmonatiger Frist. In der Praxis heißt das: Wenn Sie den Kredit loswerden wollen, müssen Sie ihn vorzeitig zurückzahlen oder umschulden.
Was passiert, wenn ich die Widerrufsfrist verpasst habe?
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist ein Widerruf nur noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Dann verlängert sich die Frist entsprechend nach Vertragsschluss. Danach bleibt nur die vorzeitige Rückzahlung, möglicherweise mit Vorfälligkeitsentschädigung.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Autokredit?
Das hängt von der Restlaufzeit, dem vereinbarten Zins und den Konditionen der Bank ab. Bei Autokrediten ist die Restlaufzeit meist kurz, daher fällt die Entschädigung meist niedriger aus als bei Immobiliendarlehen. Die Bank muss die Berechnung offenlegen. Bei Zweifeln lassen Sie sie prüfen.
Was brauche ich für eine Umschuldung?
In der Regel brauchen Sie den alten Kreditvertrag, eine Ablösebescheinigung der alten Bank, Einkommensnachweise und die Fahrzeugpapiere. Schließen Sie den neuen Kredit erst ab, wenn die Konditionen feststehen. Kündigen Sie den alten Kredit erst danach.
Kann ich das Auto verkaufen, wenn der Kredit noch läuft?
Ja. Wenn das Auto als Sicherheit übereignet wurde, brauchen Sie die Zustimmung der Bank. Der Verkaufserlös fließt in die Ablösung des Kredits. Reicht er nicht, müssen Sie die Differenz zahlen. Reicht er, behalten Sie den Überschuss.
Was passiert, wenn ich die Rate nicht mehr zahlen kann?
Sprechen Sie so früh wie möglich mit der Bank. Viele Banken bieten eine Stundung oder eine Anpassung der Raten an, solange der Rückstand klein ist. Ohne Vereinbarung darf die Bank nach zwei ausbleibenden Raten und einer zweiwöchigen Frist kündigen. Dann wird die gesamte Restschuld sofort fällig.