Sie zahlen in Deutschland bereits einen oder mehrere Kredite ab und erhalten nun ein Angebot, diese durch einen neuen Kredit abzulösen. Eine Umschuldung bedeutet: Sie nehmen einen neuen Kredit auf, zahlen damit die alten Schulden vollständig ab und haben danach nur noch eine Rate und einen Zinssatz. Das klingt nach Ordnung und Entlastung, ist aber nur dann ein guter Schritt, wenn der neue Kredit die Gesamtkosten tatsächlich senkt. Ein niedrigerer monatlicher Betrag allein reicht nicht, denn eine längere Laufzeit kann die Ersparnis wieder auffressen. Und einige Anbieter, die mit schnellen und unbürokratischen Lösungen werben, verkaufen gar keinen Kredit, sondern kassieren Gebühren oder schließen nebenbei teure Verträge ab.
Wer ein Umschuldungsangebot prüft, sollte die Gesamtkosten vergleichen und das Kleingedruckte lesen. Überweisen Sie niemals Geld vor der Auszahlung.
Wann eine Umschuldung wirklich Geld spart
Bevor Sie ein Angebot annehmen, brauchen Sie zwei Zahlen: den effektiven Jahreszins des neuen Kredits und die Gesamtkosten, die Sie bis zum Ende aller alten Verträge noch zahlen müssten. Der effektive Jahreszins ist die wichtigste Vergleichsgröße, weil er Zinsen, Bearbeitungsgebühren und weitere Kosten in einer Prozentzahl zusammenfasst. Ein Angebot mit niedrigerem Zinssatz ist aber nicht automatisch günstiger, wenn die Laufzeit deutlich länger wird. Je länger Sie abzahlen, desto mehr Zinsen fallen insgesamt an. Ein niedrigerer Monatsbetrag kann so zu höheren Gesamtkosten führen. Ist die Summe aller Raten des neuen Kredits niedriger als die Summe aller Raten, die Sie mit den alten Verträgen noch zahlen würden?
Die folgende Tabelle hilft, die Angebote direkt gegenüberzustellen:
| Vergleichspunkt | Alte Kredite | Neues Angebot |
|---|---|---|
| Effektiver Jahreszins | ||
| Monatliche Rate | ||
| Restlaufzeit | ||
| Gesamtkosten bis zum Vertragsende | ||
| Einmalige Kosten wie Vorfälligkeitsentschädigung |
Prüfen Sie auch die Restlaufzeiten. Wenn der alte Kredit in wenigen Jahren abbezahlt wäre, der neue aber über eine deutlich längere Laufzeit läuft, verlängern Sie die Schuldenphase erheblich. Eine Umschuldung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn der neue Zins deutlich niedriger ist oder wenn mehrere teure Kleinkredite zu einem übersichtlichen Vertrag zusammengefasst werden. Sie sollten aber immer die Gesamtkosten vergleichen, nicht nur die Monatsrate.
Wer eine Immobilienfinanzierung vorzeitig zurückzahlen will, muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen, wenn die Zinsen seit Vertragsabschluss gesunken sind. Diese Zahlung gleicht den entgangenen Zinsgewinn der Bank aus. Nach § 502 Abs. 1 BGB darf die Bank eine angemessene Entschädigung für den Schaden verlangen, der direkt durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Die geforderte Summe ist nicht immer angemessen, und einige Verbraucherzentralen bieten an, die Berechnung unabhängig zu überprüfen. Lassen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung schriftlich nennen und rechnen Sie diesen Betrag in die neue Kreditsumme ein, sonst entsteht nach der Umschuldung eine Finanzierungslücke.
Woran Sie ein unseriöses Angebot erkennen
Ein seriöser Kreditgeber verlangt kein Geld, bevor der Kredit ausgezahlt ist. Unseriöse Vermittler fordern dagegen einen Vorschuss für die Vermittlung. Sie verschicken Antragsunterlagen per Post gegen Nachnahme oder lassen statt des Kreditvertrags plötzlich andere Verträge und Abos auftauchen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Vermittler selbst keine Darlehen vergeben. Ob der Kredit bewilligt wird, entscheiden allein die Kreditgeber. Wer vorab Geld überweist, bekommt oft weder einen Kredit noch das Geld zurück.
Vorsicht auch bei Hausbesuchen: Vermittler, die persönlich vorbeikommen, verkaufen neben dem Kredit häufig teure und nutzlose Versicherungen. Unterschreiben Sie bei einem Besuch nichts, und lassen Sie sich alle Unterlagen schriftlich geben. Ein Vermittler, der Dringlichkeit vorgibt und eine sofortige Entscheidung verlangt, ist ein Warnzeichen. Seriöse Anbieter setzen Sie nicht unter Druck.
Die Restschuldversicherung wird bei Kreditabschluss oft als sinnvolle Absicherung angeboten. Sie ist in der Regel sehr teuer und zahlt nur unter engen Bedingungen, etwa bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit. Die Verbraucherzentrale rät, bestehende Restschuldversicherungen in der Regel zu kündigen. Bei Neuverträgen ab dem 2. Januar 2025 darf der Versicherungsvertrag erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags geschlossen werden. Diese Wartezeit soll verhindern, dass der Kreditabschluss unter Druck zustande kommt. Wenn Ihnen eine solche Versicherung im Umschuldungsangebot mitverkauft wird, rechnen Sie die Beiträge in die Gesamtkosten ein oder lehnen Sie sie ab.
Diese Schritte führen Sie vor dem Wechsel aus
Verschaffen Sie sich zuerst eine vollständige Übersicht. Notieren Sie zu jedem bestehenden Kredit die Restschuld, den Zinssatz, die monatliche Rate und das Vertragsende. Dazu gehören auch der Dispositionskredit auf dem Girokonto und offene Rechnungen, denn auch diese können Sie in eine Umschuldung einbeziehen. Halten Sie die Vertragsunterlagen, Kontoauszüge und Einkommensnachweise bereit, wenn Sie Angebote einholen. Ein seriöses Angebot nennt Ihnen den effektiven Jahreszins, die Laufzeit und die Höhe der Monatsrate. Die Gesamtkosten stehen schriftlich im Angebot.
Vergleichen Sie mindestens zwei oder drei Angebote von verschiedenen Banken. Achten Sie darauf, dass die neue Kreditsumme die alten Restschulden vollständig abdeckt. Wenn Sie für die Ablösung der alten Verträge eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, gehört auch dieser Betrag in die neue Kreditsumme. Prüfen Sie außerdem, ob im Angebot eine Restschuldversicherung enthalten ist, und streichen Sie sie, wenn Sie sie nicht brauchen.
Wenn Sie bereits in Zahlungsschwierigkeiten stecken, hilft ein neuer Kredit oft nur kurzfristig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, zuerst einen Überblick über alle finanziellen Verpflichtungen zu schaffen und so früh wie möglich staatliche Unterstützungen zu beantragen. Miete, Energiekosten und Lebensmittel sind existenziell wichtig und sollten vorrangig bezahlt werden. Zahlungen aufzuschieben kann sich rächen: Wenn zu viele ausstehende Beträge auflaufen, lassen sie sich auch in besseren Zeiten kaum abbezahlen. Bei Altersvorsorge-Verträgen sollten Sie nicht übereilt aussetzen oder kündigen, weil Sie dadurch Geld verlieren können.
Beratung ist sinnvoll, bevor Sie unterschreiben. Warten Sie nicht, bis die Raten nicht mehr passen. Die Verbraucherzentralen helfen bei der Prüfung von Kreditverträgen und bieten in einigen Fällen an, die Vorfälligkeitsentschädigung unabhängig zu überprüfen. Bei hohen Schulden hilft eine Schuldnerberatung, die Lage zu ordnen und mit den Gläubigern zu sprechen.
Kernaussagen
- Gesamtkosten vergleichen: Eine Umschuldung lohnt sich nur, wenn die Summe aller neuen Raten niedriger ist als die Summe der alten. Ein niedrigerer Monatsbetrag bei längerer Laufzeit kann insgesamt teurer werden.
- Niemals Geld vorab zahlen: Seriöse Kreditgeber verlangen keinen Vorschuss. Wer vor der Auszahlung zahlen soll, arbeitet mit einem unseriösen Vermittler zusammen.
- Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen: Bei Immobilienkrediten kann die Bank eine Ausgleichszahlung verlangen; die geforderte Summe ist nicht immer angemessen und sollte unabhängig geprüft werden.
- Restschuldversicherung ablehnen oder kündigen: Diese Policen sind teuer und zahlen selten; seit Januar 2025 gilt für Neuverträge eine einwöchige Wartezeit.
- Bei Engpass früh Hilfe holen: Erst Übersicht verschaffen, staatliche Unterstützung beantragen und Miete, Energie sowie Lebensmittel vorrangig zahlen.
FAQ
Was ist eine Umschuldung und wann lohnt sie sich?
Bei einer Umschuldung lösen Sie alte Kredite mit einem neuen Kredit ab und zahlen danach nur noch eine Rate. Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Gesamtkosten des neuen Kredits niedriger sind als die Kosten, die Ihnen durch die alten Verträge noch entstehen würden. Vergleichen Sie dafür den effektiven Jahreszins und die Laufzeit, nicht nur die Monatsrate.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Umschuldung?
Banken verlangen üblicherweise einen Einkommensnachweis, Kontoauszüge und die Vertragsunterlagen der alten Kredite. Halten Sie außerdem die Restschuldbestätigungen Ihrer bisherigen Gläubiger bereit, damit die Bank die Ablösung nachvollziehen kann. Die genauen Anforderungen nennt Ihnen das Kreditinstitut in der Angebotsphase.
Was tun, wenn ein Vermittler eine Vorauszahlung verlangt?
Zahlen Sie keinen Vorschuss. Unseriöse Vermittler kassieren Geld für die Vermittlung und liefern dann wertlose Unterlagen oder gar keinen Kredit. Brechen Sie den Kontakt ab und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, im Zweifel.
Kann ich eine Restschuldversicherung kündigen?
Ja, bestehende Restschuldversicherungen können Sie in der Regel kündigen. Bei Neuverträgen ab dem 2. Januar 2025 darf der Versicherungsvertrag erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags geschlossen werden. Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob Sie die Police wirklich brauchen.
Was passiert mit meiner Immobilienfinanzierung bei einer Umschuldung?
Wenn Sie einen Immobilienkredit vorzeitig ablösen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, besonders wenn die Zinsen seit Vertragsabschluss gesunken sind. Lassen Sie die Berechnung unabhängig prüfen, etwa von einer Verbraucherzentrale, und rechnen Sie den Betrag in die neue Kreditsumme ein.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich meine Raten nicht mehr zahlen kann?
Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über alle Schulden und beantragen Sie früh staatliche Unterstützung. Miete, Energiekosten und Lebensmittel gehen vor. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, die Lage zu ordnen und mit den Gläubigern zu sprechen.