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Welche Schritte helfen, wenn ein Umschuldungsangebot lockt

Eine Umschuldung liegt vor, wenn Sie in Deutschland einen laufenden Kredit haben und eine andere Bank Ihnen anbietet, diesen Vertrag durch einen neuen Kredit abzulösen. Diese Empfehlungen richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein solches Angebot erhalten haben oder selbst über einen Wechsel nachdenken. Es geht um Ratenkredite, Dispokredite, Kreditkartenschulden und Baufinanzierungen.

Bei einer Umschuldung zahlen Sie den alten Kredit mit einem neuen Kredit bei einer anderen Bank vollständig ab. Danach gibt es nur noch den neuen Vertrag, und alle künftigen Zahlungen gehen an die neue Bank. Der Zweck ist fast immer derselbe: weniger Zinsen zahlen, die monatliche Belastung senken oder mehrere Kredite in einem Vertrag zusammenfassen.

Ob sich der Wechsel lohnt, entscheiden die Zahlen. Das Angebot allein reicht dafür nicht aus. Entscheidend sind der effektive Jahreszins des neuen Kredits, die Restschuld, die Restlaufzeit und die Kosten für die Ablösung des alten Vertrags. Der effektive Jahreszins ist die wichtigste Vergleichsgröße. Er enthält außer dem Zinssatz auch die Gebühren, die die Bank für den Kredit verlangt. Der erste Schritt ist deshalb immer die Prüfung der eigenen Vertragsdaten, bevor Sie irgendein Angebot unterschreiben.

Wann sich eine Umschuldung lohnt

Eine Umschuldung lohnt sich, wenn der neue Kredit insgesamt spürbar günstiger ist oder Ihnen echte Vorteile bringt. Der wichtigste Vergleichswert ist der effektive Jahreszins: Liegt er deutlich unter dem des laufenden Vertrags und führt über die restliche Laufzeit zu niedrigeren Gesamtkosten, spricht viel für den Wechsel.

Vorsicht gilt bei der Monatsrate. Eine niedrigere Rate entsteht oft nur, wenn die Laufzeit länger wird. Dann zahlen Sie länger und am Ende unter Umständen mehr Zinsen, obwohl jede einzelne Rate kleiner ist. Vergleichen Sie deshalb immer die Gesamtkosten: die Summe aller künftigen Raten plus einmalige Kosten gegen die Kosten, die der alte Vertrag bis zum geplanten Ende verursachen würde. Eine Tabelle hilft, beide Seiten nebeneinanderzulegen.

Vergleichspunkt Alter Vertrag Neues Angebot
Effektiver Jahreszins Wert aus dem Vertrag Wert aus dem Angebot
Monatliche Rate bestehende Rate geplante Rate
Restlaufzeit bis zum geplanten Ende bis zum neuen Ende
Restschuld aktuelle Restschuld wird durch das neue Darlehen abgelöst
Einmalige Kosten eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung Bearbeitungsgebühr, gegebenenfalls Notarkosten
Gesamtkosten Summe der Raten bis zum Ende Summe der neuen Raten plus Ablösekosten

Bei einer Baufinanzierung gilt als Faustregel: Der Wechsel rechnet sich meist erst, wenn der neue Sollzins mindestens 0,2 Prozentpunkte unter dem bisherigen Zins liegt. Liegt der Unterschied darunter, fressen die Kosten für den Wechsel, vor allem die Vorfälligkeitsentschädigung, einen großen Teil der Ersparnis wieder auf. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Ausgleichszahlung: Die Bank verlangt sie, wenn Sie einen Kredit mit vereinbarter Zinsbindung vorzeitig ablösen.

Eine Umschuldung lohnt sich außerdem, wenn Sie teure kurzfristige Schulden bündeln wollen. Ein Dispokredit oder der offene Saldo einer Kreditkarte kostet deutlich mehr Zinsen als ein Ratenkredit. Wer den Dispo über Monate nutzt, spart mit einem Ratenkredit zur Ablösung oft mehr, als der neue Vertrag kostet. Der Kredit muss Schulden abbauen und nicht nur neue finanzielle Spielräume schaffen.

Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob es einfachere Wege gibt. Bei einer Baufinanzierung können Sie die Zinsbindung häufig verlängern, ohne die Bank zu wechseln. Diese Verlängerung heißt Prolongation und spart den kompletten Wechselaufwand. Für die Zeit nach dem Ende der Zinsbindung können Sie mit einem Forward-Darlehen schon heute den Zinssatz festlegen. Das Geld fließt erst später. Beide Varianten sind oft günstiger, als den Vertrag vorzeitig zu wechseln.

Die Umschuldung Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge läuft die Umschuldung ab:

  1. Alten Vertrag prüfen. Notieren Sie den effektiven Jahreszins, die Zinsbindung, die Restschuld und die Restlaufzeit aus Ihrem Kreditvertrag. Nur mit diesen Angaben kann eine neue Bank ein belastbares Angebot rechnen.
  2. Ablösesumme einholen. Bitten Sie Ihre Bank schriftlich um die aktuelle Restschuld beziehungsweise die Ablösesumme. Bei einer Baufinanzierung muss die Bank auf Wunsch berechnen, welche Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung anfällt.
  3. Mehrere Angebote vergleichen. Holen Sie zwei bis drei echte Kreditangebote ein und vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, die Laufzeit und die Flexibilität. Dazu gehören etwa Sondertilgungen oder die Möglichkeit, Raten auszusetzen. Achten Sie darauf, ob der Anbieter eine Restschuldversicherung einpreist, also eine Police, die bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Raten übernehmen soll. Diese Policen erhöhen die Kosten erheblich und sind freiwillig.
  4. Unterlagen zusammenstellen. Die meisten Banken verlangen die letzten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge der vergangenen Monate, den alten Kreditvertrag und die Bestätigung der Restschuld. Bei einer Baufinanzierung kommen Angaben zum Grundstück und zum Grundbucheintrag hinzu.
  5. Erst nach der Bewilligung kündigen. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn die neue Bank den Kredit bewilligt hat und die Auszahlung sicher ist. Die neue Bank überweist die Ablösesumme direkt an die alte Bank. Sie sollten den alten Kredit nicht selbst zurückzahlen, bevor das neue Geld fließt.

Bei einem Ratenkredit ist die Umschuldung nach der Bewilligung meist schnell erledigt, bei einer Baufinanzierung müssen Notarin oder Notar und das Grundbuchamt den neuen Eintrag beurkunden, wofür Sie mehrere Wochen einplanen sollten. Sorgen Sie nach der Ablösung dafür, dass die alte Bank das Kreditkonto schließt und keine weiteren Lastschriften mehr einzieht. Heben Sie die Bestätigung auf, dass der alte Kredit vollständig getilgt ist; Sie brauchen sie, falls später Unstimmigkeiten auftreten.

Was die Umschuldung kostet und welche Fristen gelten

Die größte Kostenposition bei einer Umschuldung ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Sie kompensiert der Bank den Zins, den sie verliert, weil der Kredit früher zurückfließt als vereinbart. Bei Baufinanzierungen mit laufender Zinsbindung erreicht sie schnell mehrere tausend Euro. Lassen Sie sich diesen Betrag immer schriftlich berechnen und setzen Sie ihn von der erwarteten Zinsersparnis ab. Der Wechsel lohnt nur, wenn die Ersparnis die Entschädigung übersteigt.

Für Ratenkredite gelten andere Regeln. Das Gesetz gibt Ihnen ein Kündigungsrecht; die Frist dafür beträgt drei Monate.

Balkendiagramm der Kündigungsfristen: Ratenkredit 3 Monate, Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht 6 Monate, Baufinanzierung nach 10 Jahren ebenfalls 6 Monate. Eine Vorfälligkeitsentschädigung dürfen Banken bei Verbraucherkrediten nur in engen Grenzen verlangen. Bei kurzer Restlaufzeit fällt sie ganz weg. Lesen Sie in Ihrem Vertrag nach, welche Regelung für Sie gilt. Eine geforderte Entschädigung lassen Sie im Zweifel von der Verbraucherzentrale prüfen.

Bei einer Baufinanzierung können Sie den Kredit fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung wechseln. Dafür muss Ihre Bank Ihnen ein Angebot für die Anschlussfinanzierung unterbreitet haben, das Sie ablehnen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, und für diese Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Vor dieser Fünfjahresgrenze ist eine vorzeitige Ablösung nur mit Zustimmung der Bank und gegen eine Entschädigung möglich. Wer zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung noch eine Zinsbindung hat, kann unabhängig davon mit sechs Monaten Frist kündigen.

Für den neuen Kredit gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nutzen Sie diese Zeit, um den Vertrag in Ruhe zu prüfen. Widerrufen Sie den neuen Kredit aber nicht erst nach der Ablösung des alten, sonst steht keine Finanzierung mehr zur Verfügung.

Auskunfteien wie die Schufa sammeln Daten zur Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern und vermerken jede Kreditanfrage. Zwei bis drei ernsthafte Angebote innerhalb weniger Wochen sind unproblematisch. Streuen Sie dagegen viele Anfragen bei beliebigen Anbietern, kann das bei späteren Kreditprüfungen negativ auffallen. Fordern Sie vorher bei der Schufa eine Auskunft über die gespeicherten Daten an, damit Sie sehen, welche Einträge eine Bank später beurteilt.

Angebote, die unaufgefordert per Post, Telefon oder SMS kommen und besonders günstige Konditionen versprechen, sollten Sie besonders kritisch prüfen. Seriöse Kreditvermittler verlangen keine Gebühr vor Abschluss des Vertrags. Wer eine Vorauszahlung für die Vermittlung fordert oder eine Bewilligung unabhängig von Ihrer Bonität verspricht, betreibt in der Regel Abzocke. In der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Sie prüfen, ob der Anbieter als Bank oder Finanzdienstleister zugelassen ist.

Wann Beratung und amtliche Hilfe sinnvoll sind

Wenn die Zahlen klar sind, können Sie eine Umschuldung in den meisten Fällen allein durchführen. Eine neutrale Beratung ist sinnvoll, sobald die Berechnung kompliziert wird oder Zweifel bestehen, ob das Angebot wirklich günstiger ist. Die Verbraucherzentralen bieten Kredit-Checks an und prüfen gegen eine Gebühr, ob eine geforderte Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet wurde und ob der Kreditvertrag rechtlich zu beanstanden ist. Eine solche Prüfung lohnt sich vor allem bei Baufinanzierungen, wo hohe Summen auf dem Spiel stehen.

Beratung ist noch wichtiger, sobald sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen. Wer bereits Mahnungen erhalten hat, wer sein Girokonto dauerhaft überzieht oder wer Raten nicht mehr zahlen kann, sollte keinen neuen Kredit aufnehmen. Eine Umschuldung bündelt dann nur die Schulden und verlängert die Belastung. Kostenlose Schuldnerberatung gibt es bei kommunalen Beratungsstellen sowie bei der Caritas, der Diakonie oder der AWO. Die Beraterinnen und Berater verhandeln mit den Gläubigern, prüfen den bestehenden Kreditvertrag auf Fehler und erstellen einen Plan, wie die Schulden geordnet abgebaut werden können. Je früher Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen, desto mehr Spielraum bleibt.

Sind bereits Pfändungen im Raum oder droht eine Lohnpfändung, klärt die Schuldnerberatung auch, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage kommt. Dafür zuständig ist das Amtsgericht; der richtige erste Schritt ist aber der frühe Kontakt zur Beratungsstelle, weil das Verfahren Vorbereitung braucht.

Kernaussagen

  • Effektiven Jahreszins vergleichen, nicht die Monatsrate: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, erhöht aber die Gesamtkosten. Deshalb zeigt nur der Vergleich der Gesamtkosten, ob das Angebot wirklich günstiger ist.
  • Ablösekosten einrechnen: Bei Baufinanzierungen entscheidet die Vorfälligkeitsentschädigung oft, ob sich der Wechsel lohnt. Verlangen Sie die Berechnung schriftlich und setzen Sie sie von der Zinsersparnis ab.
  • Alten Vertrag erst nach der Bewilligung kündigen: Der neue Kredit muss zugesagt und die Auszahlung gesichert sein, bevor Sie den alten Vertrag beenden.
  • Fünfjahresregel bei der Baufinanzierung nutzen: Fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung lässt sich der Kredit mit sechs Monaten Frist wechseln, wenn das Anschlussangebot der Bank abgelehnt wird.
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten keine Umschuldung, sondern Schuldnerberatung: Ein neuer Kredit vergrößert dann meist das Problem. Kostenlose Beratung finden Sie bei kommunalen Stellen, der Caritas, der Diakonie oder der AWO.

FAQ

Wann lohnt sich eine Umschuldung?

Wenn der neue Kredit insgesamt weniger kostet als der alte. Dafür muss der effektive Jahreszins deutlich niedriger liegen, und die Ablösekosten dürfen die Ersparnis nicht auffressen. Bei Baufinanzierungen gilt als Faustregel, dass der neue Zins mindestens 0,2 Prozentpunkte unter dem alten liegen sollte.

Was passiert mit meinem alten Kredit, wenn der neue bewilligt ist?

Die neue Bank überweist die Ablösesumme direkt an die alte Bank. Das alte Kreditkonto wird geschlossen, und Sie zahlen ab dann nur noch die neue Rate. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn die neue Bank die Auszahlung verbindlich zugesagt hat.

Kann ich meine Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung wechseln?

Während der laufenden Zinsbindung verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung haben Sie jedoch das Recht, den Kredit mit sechs Monaten Frist zu wechseln, wenn Ihre Bank ein Angebot für die Anschlussfinanzierung unterbreitet hat und Sie dieses ablehnen. Bei dieser Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Welche Unterlagen brauche ich für die Umschuldung?

In der Regel verlangen Banken die letzten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge der vergangenen Monate, den alten Kreditvertrag und eine Bestätigung der Restschuld. Bei einer Baufinanzierung kommen Angaben zum Grundstück und zum Grundbucheintrag hinzu. Fragen Sie vorab bei der neuen Bank nach, welche Nachweise sie konkret benötigt.

Ich habe schon Mahnungen. Soll ich trotzdem umschulden?

Nein. Ein neuer Kredit vergrößert in einer solchen Situation meist die Schulden, statt sie zu lösen. Suchen Sie stattdessen früh eine kostenlose Schuldnerberatung auf; sie verhandelt mit den Gläubigern und prüft, ob der Vertrag fehlerhaft ist.

Schadet es meiner Bonität, wenn ich mehrere Angebote einhole?

Nein, solange es sich um wenige ernsthafte Angebote handelt. Jede Kreditanfrage wird bei Auskunfteien wie der Schufa vermerkt. Viele Anfragen in kurzer Zeit können bei späteren Prüfungen negativ auffallen. Beschränken Sie sich auf zwei bis drei Banken und fordern Sie vorher eine Schufa-Auskunft über die gespeicherten Daten an.

Wie lange dauert eine Umschuldung?

Nach der Bewilligung ist die Abwicklung bei Ratenkrediten meist schnell erledigt. Bei Baufinanzierungen dauert die Abwicklung mehrere Wochen, weil Notarin oder Notar und das Grundbuchamt eingebunden sind. Planen Sie genug Zeit ein, bevor die alte Zinsbindung endet.

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