Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die eine Ladung oder Ankündigung eines Gerichtsvollziehers erhalten haben oder damit rechnen. Wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel besitzt, etwa ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, und weder Mahnungen noch Inkassoschreiben etwas gebracht haben, beauftragt er den staatlichen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Der Gerichtsvollzieher ist der Beamte, der die Zwangsvollstreckung durchführt. Er treibt Geld ein, pfändet bewegliche Sachen und nimmt die Vermögensauskunft auf. Dabei müssen Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.
Der Termin ist ernst, aber Sie können noch etwas tun. Die Kosten der Vollstreckung sind gesetzlich festgelegt und wachsen mit jeder Maßnahme. Nehmen Sie Fristen ernst, denn wer unentschuldigt fernbleibt, riskiert einen Haftbefehl. Wer früh handelt, die Forderung prüft, zahlt oder sich beraten lässt, begrenzt den Schaden und vermeidet weitere Gebühren.
Was der Termin bedeutet und warum er zustande kommt
Die Zwangsvollstreckung ist für Gläubiger der letzte Ausweg. Erst wenn Mahnungen und Inkassobemühungen nichts gebracht haben, schaltet der Gläubiger den Gerichtsvollzieher ein.
Seine Aufgaben und Befugnisse regelt die Gerichtsvollzieherordnung, kurz GVO. Sie legt fest, wie der Gerichtsvollzieher laden, pfänden und die Vermögensauskunft aufnehmen muss.
Der Gerichtsvollzieher arbeitet nicht für den Gläubiger. Er ist ein staatliches Vollstreckungsorgan. Er darf nur tätig werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, also etwa ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde. Seine Aufgabe ist es, die Forderung beizutreiben, dabei aber die gesetzlichen Grenzen einzuhalten und die Lage der betroffenen Person zu berücksichtigen.
Der Gerichtsvollzieher kann auf drei Wegen vorgehen. Er kassiert die Forderung direkt bei Ihnen ein. Er pfändet bewegliche Sachen in Ihrer Wohnung und verwertet sie. Oder er lädt Sie zu einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, wenn die Forderung nicht beglichen wird. Die Ladung nennt den Termin, die offene Summe und die Unterlagen, die Sie mitbringen sollen. Sie kommt per Post. In manchen Fällen kündigt der Gerichtsvollzieher seinen Besuch auch vorher an.
Der Termin findet meist in Ihrer Wohnung oder im Dienstzimmer des Gerichtsvollziehers statt. Dort prüft der Gerichtsvollzieher, ob pfändbare Gegenstände vorhanden sind, und nimmt die Vermögensauskunft auf. Diese Auskunft ist eine eidesstattliche Versicherung. Darin geben Sie Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten an. Sie dient dem Gläubiger als Grundlage für weitere Vollstreckungsmaßnahmen, falls die Forderung danach immer noch offen ist.
Welche Kosten auf Sie zukommen
Die Kosten richten sich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz, kurz GvKostG. Der Gerichtsvollzieher legt sie nicht nach Belieben fest. Jede Maßnahme erzeugt Gebühren und Auslagen: die Zustellung der Ladung, die Anfahrt, die Pfändung, die Aufnahme der Vermögensauskunft. Diese Kosten trägt die betroffene Person. Sie werden zur ursprünglichen Forderung addiert. Der Gläubiger muss die Gebühren zunächst vorstrecken. Die betroffene Person erstattet sie am Ende. Je länger die Vollstreckung läuft, desto höher wird der Betrag, den Sie insgesamt schulden.
Ein Überblick über die typischen Maßnahmen und ihre Folgen:
| Maßnahme | Was passiert | Kostenfolge | Frist oder Risiko |
|---|---|---|---|
| Ladung zum Termin | Sie erhalten die schriftliche Aufforderung mit Termin und Gesamtsumme | Gebühren und Auslagen entstehen und erhöhen die Schuld | Termin wahrnehmen, sonst droht ein Haftbefehl |
| Sachpfändung | Der Gerichtsvollzieher pfändet Gegenstände in Ihrer Wohnung | Pfändungs- und Verwertungsgebühren kommen hinzu | Gepfändete Sachen dürfen Sie nicht veräußern |
| Vermögensauskunft | Sie legen Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten offen | Weitere Gebühren fallen an | Auskunft sofort oder binnen zwei Wochen; falsche Angaben sind strafbar |
| Haftbefehl | Das Gericht erlässt bei unentschuldigtem Fernbleiben einen Haftbefehl | Zusätzliche Kosten entstehen | droht, wenn Sie ohne wichtigen Grund nicht erscheinen |
Die genauen Beträge hängen vom Einzelfall ab. Sie ändern sich mit den gesetzlichen Gebührenordnungen. Jede weitere Maßnahme verteuert die Schuld. Wer die Gesamtsumme vor dem Termin bezahlt, stoppt die Kostenentwicklung. Können Sie nicht zahlen, sollten Sie trotzdem erscheinen und eine Ratenvereinbarung anregen, statt den Termin zu ignorieren. Auch wenn später ein anderer Gläubiger vollstreckt, entstehen erneut Gebühren, denn jeder Vollstreckungsversuch wird einzeln abgerechnet.
Eine Aufstellung der Kosten können Sie vom Gerichtsvollzieher verlangen. Prüfen Sie die Rechnung, denn nicht jede Position muss berechtigt sein. Bei Streit über die Höhe entscheidet das Vollstreckungsgericht.
Welche Fristen Sie einhalten müssen
Die wichtigste Frist ist der Termin in der Ladung. Erscheinen Sie persönlich und bringen Sie die geforderten Unterlagen mit. Die Vermögensauskunft können Sie entweder sofort beim Gerichtsvollzieher abgeben oder innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung nachreichen. Wer ohne wichtigen Grund fernbleibt, dem droht ein Haftbefehl. Der Gerichtsvollzieher beantragt ihn beim Amtsgericht. Die zusätzlichen Kosten trägt ebenfalls die betroffene Person. Die Haft zur Erzwingung der Auskunft dauert höchstens sechs Monate.
Wenn Sie die gesamte Forderung einschließlich der bisherigen Kosten vor dem Termin bezahlen, entfällt der Termin. Die Ladung nennt den Gesamtbetrag, den Sie überweisen können. Reicht das Geld nicht, können Sie beim Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung anregen. Er ist gesetzlich verpflichtet, zwischen Ihnen und dem Gläubiger eine Vereinbarung über die Zahlungsweise zu versuchen. Widerspricht der Gläubiger nicht binnen zwei Wochen, gilt die Vereinbarung als zustande gekommen.
Wenn Sie den Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen können, etwa wegen Krankheit, beantragen Sie rechtzeitig eine Verlegung. Entscheiden muss der Gerichtsvollzieher. Ein einfaches „Ich habe keine Zeit“ genügt nicht. Bewahren Sie die Ladung und alle Zahlungsbelege gut auf. Wenn Sie den Betrag überweisen, geben Sie als Verwendungszweck das Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers an. Dann kann die Zahlung zugeordnet werden. Sollte der Gerichtsvollzieher dennoch erscheinen, zeigen Sie ihm den Zahlungsbeleg.
Wer die Forderung für falsch hält, muss ebenfalls schnell handeln. Gegen fehlerhafte Vollstreckungsmaßnahmen hilft die Erinnerung beim Vollstreckungsgericht. Gegen eine inhaltlich falsche Forderung hilft die Vollstreckungsabwehrklage. Beides stoppt die laufende Vollstreckung nicht automatisch. Die Fristen sind kurz. Lassen Sie sich in diesem Fall anwaltlich beraten, bevor Sie den Termin verstreichen lassen.
Was Sie vor dem Termin tun sollten
Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist. Stimmen Gläubiger und Betrag? Haben Sie bereits gezahlt oder ist die Forderung verjährt? Wenn Sie Zweifel haben, holen Sie sich schnell rechtlichen Rat. Der Termin kommt schneller, als ein Gerichtsverfahren dauert.
Bringen Sie zum Termin mit: Ihren Ausweis, Kontoauszüge, Nachweise über Einkommen und laufende Verpflichtungen wie Miete oder Unterhalt sowie eine Übersicht über Ihr Vermögen. Der Gerichtsvollzieher braucht diese Angaben für die Vermögensauskunft. Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben. Die Auskunft wird an Eides statt abgegeben. Falsche Angaben sind strafbar. Auch das Verstecken von pfändbaren Gegenständen verschärft Ihre Lage. Die Abgabe der Vermögensauskunft wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen und dort für mehrere Jahre gespeichert. Das erschwert spätere Kredite und Verträge.
Schützen Sie Ihr Konto. Wenn Sie noch kein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, haben, beantragen Sie die Umwandlung bei Ihrer Bank, bevor die Pfändung eingeht. Auf dem P-Konto ist ein Grundfreibetrag vor Pfändung geschützt. Reicht der Freibetrag wegen Unterhaltspflichten nicht aus, können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung beantragen.
Suchen Sie sich Hilfe, wenn Sie die Forderung nicht bezahlen können. Schuldnerberatungsstellen beraten kostenlos oder gegen einen geringen Eigenbeitrag. Über Beratungshilfe erhalten Sie auch mit geringem Einkommen Zugang zu einem Anwalt. Beratung ist sinnvoll, wenn mehrere Gläubiger drängen, das Einkommen nahe am Existenzminimum liegt oder Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Sie haben. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Spielraum bleibt. Bei einer dauerhaften Überschuldung kann langfristig auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren der Weg aus der Schuldenspirale sein. Auch dafür ist eine Beratungsstelle der richtige erste Ansprechpartner.
Kernaussagen
- Zahlen Sie vor dem Termin, wenn Sie können: Die Gesamtsumme steht in der Ladung. Wer vorher bezahlt, verhindert den Besuch und stoppt weitere Gebühren.
- Erscheinen Sie zur Vermögensauskunft: Wer unentschuldigt fernbleibt, riskiert einen Haftbefehl und zusätzliche Kosten.
- Schützen Sie Ihr Konto: Ein P-Konto sichert den Grundfreibetrag vor Pfändung; die Umwandlung sollten Sie vor der Pfändung beantragen.
- Nutzen Sie Ratenzahlung und Beratung: Der Gerichtsvollzieher muss eine Ratenvereinbarung versuchen. Schuldnerberatung hilft kostenlos oder gegen einen geringen Eigenbeitrag.
- Machen Sie nur wahrheitsgemäße Angaben: Die Vermögensauskunft wird an Eides statt abgegeben; falsche Angaben sind strafbar.
FAQ
Muss ich zum Gerichtsvollziehertermin erscheinen?
Ja, in der Regel müssen Sie persönlich erscheinen. Die Ladung nennt den Termin und die Unterlagen, die Sie mitbringen sollen. Wer ohne wichtigen Grund fernbleibt, riskiert einen Haftbefehl und weitere Kosten.
Was passiert, wenn ich nicht zum Termin erscheine?
Der Gerichtsvollzieher beantragt beim Amtsgericht einen Haftbefehl, wenn Sie unentschuldigt fernbleiben. Der Haftbefehl dient dazu, Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft zu zwingen. Zusätzlich entstehen weitere Kosten, die Ihre Schuld erhöhen.
Kann ich den Termin noch verhindern?
Ja, wenn Sie die gesamte Forderung einschließlich der bisherigen Kosten vor dem Termin bezahlen, entfällt der Termin. Auch eine verbindliche Ratenvereinbarung kann den Termin abwenden. Bei einem wichtigen Grund, etwa Krankheit, können Sie beim Gerichtsvollzieher eine Terminverlegung beantragen.
Was kostet mich der Gerichtsvollzieherbesuch?
Die Kosten richten sich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz und hängen von den durchgeführten Maßnahmen ab. Jede Zustellung, Pfändung und Auskunft erzeugt Gebühren und Auslagen, die zur ursprünglichen Forderung addiert werden. Je länger die Vollstreckung läuft, desto höher werden die Kosten.
Kann ich in Raten zahlen?
Ja, das können Sie anregen. Der Gerichtsvollzieher ist gesetzlich gehalten, zwischen Ihnen und dem Gläubiger eine Ratenvereinbarung zu versuchen.
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?
Bringen Sie Ihren Ausweis, Kontoauszüge, Nachweise über Einkommen und laufende Verpflichtungen wie Miete oder Unterhalt sowie eine Übersicht über Ihr Vermögen mit. Der Gerichtsvollzieher benötigt diese Angaben für die Vermögensauskunft. Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben, denn falsche Angaben sind strafbar.