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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn ein Konto wegen Pfändung blockiert ist

Wenn Ihr Girokonto gepfändet ist, können Sie nicht mehr frei über Ihr Geld verfügen. Die Bank hält das Guthaben zurück und zahlt es nach einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Gläubiger aus. Das ist die gerichtliche Anordnung, mit der ein Gläubiger Ihr Konto pfänden lässt. Für Sie zählen jetzt drei Dinge: Ihre Rechte, die Kosten und die Fristen.

Ein gepfändetes Konto muss nicht gesperrt bleiben. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umzuwandeln. Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit besonderem Schutz: Ein Teil des Guthabens, derzeit bis zu 1.590 Euro im Monat, ist vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt.

Balkendiagramm, das zeigt, dass auf einem normalen Girokonto bei Pfändung kein Guthaben geschützt ist, auf einem P-Konto dagegen bis zu 1.590 Euro im Monat. Die Umwandlung können Sie jederzeit verlangen, auch wenn die Pfändung bereits erfolgt ist. Die Umstellung selbst kostet nichts; für die laufende Kontoführung kann Ihre Bank jedoch ein Entgelt verlangen.

Der Schutz gilt nur für ein P-Konto. Solange Ihr Konto ein normales Girokonto ist, kann die Bank das Guthaben einbehalten. Deshalb ist der erste Schritt immer derselbe: Stellen Sie bei Ihrer Bank den Antrag auf Umwandlung.

Ihr Anspruch auf ein P-Konto

Jede Kontoinhaberin und jeder Kontoinhaber kann von der eigenen Bank verlangen, das Girokonto als P-Konto führen zu lassen. Das bestätigt die Verbraucherzentrale. Sie müssen keinen Grund angeben und keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Die Bank muss die Umwandlung vornehmen, sobald Sie es verlangen.

Der entscheidende Unterschied zum normalen Girokonto: Auf einem P-Konto ist das Kontoguthaben gegen Pfändung, Verrechnung und Aufrechnung geschützt. Verrechnung bedeutet, dass die Bank eigene Forderungen, etwa überzogene Dispozinsen, mit Ihrem Guthaben verrechnet. Aufrechnung bedeutet, dass ein Gläubiger, der selbst Kunde derselben Bank ist, seine Forderung mit Ihrem Guthaben verrechnet. Beides ist auf einem P-Konto bis zur Höhe des geschützten Betrags nicht möglich.

Der geschützte Betrag liegt derzeit beim gesetzlichen Sockelbetrag von 1.590 Euro. Wenn auf Ihrem Konto mindestens 1.590 Euro Guthaben vorhanden sind, können Sie über diesen Betrag frei verfügen, zum Beispiel Bargeld abheben oder Überweisungen tätigen. Voraussetzung ist, dass das Geld tatsächlich auf dem Konto liegt. Der Sockelbetrag schützt Ihr eigenes Guthaben; die Bank zahlt ihn nicht zusätzlich aus. Übersteigt das Guthaben den Sockelbetrag, ist der überschüssige Teil weiterhin gepfändet und die Bank kehrt ihn an den Gläubiger aus.

Der Schutz lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Wenn Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind und tatsächlich Unterhalt zahlen, können Sie einen höheren Freibetrag beantragen. Dafür müssen Sie der Bank eine Bescheinigung vorlegen, die Ihre Unterhaltspflicht nachweist. Die Fragen und Antworten zum P-Konto der Verbraucherzentrale erklären, welche Nachweise in welcher Situation zählen.

Frage Normales Girokonto P-Konto
Zugriff auf Guthaben bei Pfändung Bank sperrt das Konto Zugriff bis 1.590 Euro möglich
Schutz gegen Verrechnung und Aufrechnung Kein Schutz Geschützt bis zum Freibetrag
Erhöhter Freibetrag bei Unterhaltspflicht Nein Ja, mit Bescheinigung

Was die Umwandlung kostet und was die Bank verlangen darf

Die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto ist gesetzlich kostenfrei. Ihre Bank darf dafür kein Entgelt verlangen. Wenn ein Institut Ihnen für die Umstellung eine Gebühr in Rechnung stellt, ist das nicht rechtmäßig.

Anders sieht es bei der laufenden Kontoführung aus. Für die Führung eines P-Kontos können Banken ein Entgelt verlangen, das im Preisverzeichnis steht. Manche Institute führen das P-Konto kostenlos, andere verlangen einen monatlichen Betrag. Fragen Sie vor der Umwandlung nach, welche Gebühr bei Ihrem Institut konkret anfällt. Ein Vergleich lohnt sich: Da Sie den Anspruch auf ein P-Konto bei jedem Kreditinstitut haben, können Sie ein günstigeres Institut wählen und Ihr Konto dorthin umziehen lassen. Der Pfändungsschutz gilt allerdings nur für ein Konto; wenn Sie ein neues P-Konto eröffnen, endet der Schutz des alten.

Für die Bescheinigung über Ihre Unterhaltspflicht fallen bei Arbeitgebern, Familienkasse oder Sozialleistungsträgern in der Regel keine Kosten an. Wenn Sie die Bescheinigung von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater ausstellen lassen, entstehen dafür Honorarkosten. In vielen Fällen reicht der Weg über den Arbeitgeber oder den Leistungsträger.

Achten Sie darauf, dass die Bank Ihnen den Zugriff auf den geschützten Betrag nicht durch Gebühren oder Verrechnungen entzieht. Wenn Sie merken, dass die Bank einbehaltene Beträge nicht freigibt oder unzulässige Gebühren berechnet, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung.

Wann Sie handeln sollten und welche Nachweise zählen

Für die Umwandlung in ein P-Konto gibt es keine gesetzliche Frist, die Sie versäumen können. Sie können die Umwandlung jederzeit verlangen, auch wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss schon zugestellt ist und die Bank das Konto bereits gesperrt hat. Die Bank muss dem Antrag unverzüglich nachkommen.

Trotzdem sollten Sie nicht warten. Solange Ihr Konto ein normales Girokonto ist, kann die Bank das gesamte Guthaben einbehalten und an den Gläubiger auskehren. Jeder Tag ohne P-Konto kann bedeuten, dass Geld abfließt, das Ihnen zusteht. Stellen Sie den Antrag am besten am selben Tag, an dem Sie von der Pfändung erfahren.

Wenn Sie den erhöhten Freibetrag wegen Unterhaltspflichten nutzen möchten, beantragen Sie die Bescheinigung so früh wie möglich. Die Bank muss den erhöhten Betrag berücksichtigen, sobald Sie die Bescheinigung vorlegen. Für die Zukunft gilt der erhöhte Schutz ab dem Zeitpunkt der Vorlage. Bereits an den Gläubiger ausgekehrte Beträge holen Sie auf diesem Weg nicht zurück.

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  • Ihren Ausweis oder Reisepass, damit die Bank Sie eindeutig identifizieren kann.
  • Die Kontonummer und, falls er Ihnen zugestellt wurde, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  • Für den erhöhten Freibetrag: die Bescheinigung über Ihre Unterhaltspflichten, etwa vom Arbeitgeber, von der Familienkasse oder vom Sozialleistungsträger.

Reicht der Sockelbetrag von 1.590 Euro nicht für Ihren Lebensunterhalt, etwa weil Ihre Miete hoch ist, können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrags beantragen. Das Gericht entscheidet anhand Ihrer konkreten Lebensumstände. Auch dabei hilft eine Schuldnerberatung, die den Antrag gemeinsam mit Ihnen vorbereitet.

Wann Beratung und amtliche Hilfe sinnvoll sind

Wenn die Pfändung Ihr Konto trifft, haben Sie es oft mit mehreren Forderungen gleichzeitig zu tun. Mietrückstände, Energieschulden oder mehrere Gläubiger können gleichzeitig bestehen. In dieser Situation ist eine kostenlose Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner. Die Beratungsstellen helfen Ihnen, den Überblick über Ihre Schulden zu behalten, die richtigen Anträge zu stellen und zu prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Insolvenzverfahren für Sie in Frage kommt.

Auch die Verbraucherzentrale bietet Informationen und Beratung zum P-Konto an. Die Übersicht zum Pfändungsschutzkonto erklärt die Grundlagen, die häufigen Fragen zum P-Konto helfen bei konkreten Zweifelsfällen. Beim Amtsgericht können Sie Beratungshilfe beantragen, wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können.

Das P-Konto ist ein erster Schritt, um Ihren Zahlungsverkehr wieder unter Kontrolle zu bringen. Es schützt Ihr Existenzminimum, löst aber nicht die zugrunde liegende Schuld. Die Schuldnerberatung kann klären, welche Forderungen berechtigt sind, ob Verjährungsfristen eine Rolle spielen und wie Sie langfristig aus der Überschuldung herauskommen.

FAQ

Kann ich mein Konto noch in ein P-Konto umwandeln, wenn die Pfändung schon durch ist?

Ja. Sie können die Umwandlung jederzeit verlangen, auch nachdem die Bank den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten und das Konto gesperrt hat. Ab dem Zeitpunkt der Umwandlung gilt der Schutz für das dann vorhandene Guthaben bis zum Sockelbetrag.

Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?

Die Umwandlung selbst ist gesetzlich kostenfrei. Für die laufende Kontoführung kann Ihre Bank jedoch ein Entgelt verlangen, das im Preisverzeichnis steht. Manche Banken führen P-Konten kostenlos, andere verlangen eine monatliche Gebühr. Fragen Sie vor der Umwandlung nach, welcher Betrag bei Ihrem Institut konkret anfällt.

Wie viel Geld ist auf einem P-Konto geschützt?

Der gesetzliche Sockelbetrag liegt derzeit bei 1.590 Euro im Monat. Diesen Betrag können Sie nutzen, wenn er tatsächlich als Guthaben auf dem Konto liegt. Wenn Sie gesetzlich unterhaltspflichtig sind und Unterhalt zahlen, können Sie mit einer Bescheinigung einen höheren Freibetrag erreichen.

Was passiert mit Geld, das über dem Freibetrag liegt?

Der Teil des Guthabens, der den geschützten Betrag übersteigt, bleibt gepfändet. Die Bank kehrt diesen Betrag an den Gläubiger aus. Wenn Sie dauerhaft mehr als den Freibetrag auf dem Konto haben, sollten Sie prüfen, ob eine Erhöhung des Freibetrags beim Vollstreckungsgericht möglich ist.

Wer stellt die Bescheinigung für den erhöhten Pfändungsschutz aus?

Die Bescheinigung stellen Stellen aus, die Ihre Einkommens- oder Unterhaltssituation belegen können, etwa der Arbeitgeber, die Familienkasse oder ein Sozialleistungsträger. Auch Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater können die Bescheinigung ausstellen. Dann fallen dafür Honorarkosten an.

Kernaussagen

  • Umwandlung sofort beantragen: Sie haben jederzeit Anspruch auf ein P-Konto, auch nach einer bereits erfolgten Pfändung. Jeder Tag auf einem normalen Girokonto kann bedeuten, dass gepfändetes Guthaben an den Gläubiger abfließt.
  • Sockelbetrag nutzen: Auf dem P-Konto sind bis zu 1.590 Euro Guthaben geschützt, sofern das Geld tatsächlich auf dem Konto liegt. Der Schutz gilt gegen Pfändung, Verrechnung und Aufrechnung.
  • Erhöhten Freibetrag früh beantragen: Bei gesetzlicher Unterhaltspflicht erhöht eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Leistungsträger den geschützten Betrag. Die Erhöhung gilt ab Vorlage, nicht rückwirkend.
  • Umwandlung ist kostenlos: Die Bank darf für die Umstellung kein Entgelt verlangen. Für die Kontoführung gelten die Gebühren aus dem Preisverzeichnis. Ein Vergleich zwischen Banken lohnt sich.
  • Beratung einplanen: Eine kostenlose Schuldnerberatung hilft bei Anträgen und beim Umgang mit mehreren Gläubigern. Sie berät auch bei der Frage, ob ein Insolvenzverfahren der richtige Weg ist.

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