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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn eine Privatinsolvenz im Raum steht

Wenn Sie so viele Schulden haben, dass Sie sie aus eigener Kraft nicht mehr zurückzahlen können, ist die Privatinsolvenz der gesetzlich vorgesehene Weg, um nach einigen Jahren schuldenfrei zu sein. Die folgenden Hinweise richten sich an Sie als betroffene Person, nicht an Banken, Gläubiger oder Beratungsstellen. Sie erklären, welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen, welche Fristen und Kosten Sie einplanen sollten und wann eine Schuldnerberatung der richtige erste Schritt ist.

Im Gesetz heißt die Privatinsolvenz Verbraucherinsolvenz. Es ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Verbrauchern erlaubt, sich ohne eine Mindestquote von allen Schulden zu befreien. Das heißt: Sie müssen nicht einen bestimmten Prozentsatz der Schulden zurückzahlen, um am Ende entlastet zu werden. Voraussetzung ist, dass Sie über drei Jahre den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder abgeben und die Regeln des Verfahrens einhalten. Der Pfändungsfreibetrag, also der gesetzlich geschützte Teil Ihres Einkommens, bleibt dabei bei Ihnen.

Bevor Sie beim Gericht den Antrag stellen, müssen Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Diese Zeit rechnen Sie zusätzlich zu den drei Jahren ein. Die Unterlagen, die Sie für diesen Versuch und für den späteren Antrag zusammenstellen, entscheiden darüber, wie zügig das Verfahren läuft. Vollständige Belege verhindern Rückfragen des Gerichts und des Treuhänders.

Was die Privatinsolvenz für Sie bedeutet

Das Verfahren beginnt mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch. Sie oder eine Schuldnerberatung schlagen den Gläubigern einen Plan vor, wie Sie die Schulden innerhalb von höchstens drei Jahren tilgen wollen. Lehnen die Gläubiger ab oder antworten sie nicht, können Sie beim Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ohne diesen Versuch nimmt das Gericht den Antrag nicht an.

Nach der Eröffnung tritt der pfändbare Anteil Ihres Gehalts an den Treuhänder ab. Der Treuhänder verteilt diese Beträge an die Gläubiger und überwacht, dass Sie die Verfahrenspflichten einhalten. Der Pfändungsfreibetrag bleibt Ihnen, damit Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sie behalten Ihren Arbeitsplatz und Ihr Einkommen, sofern es über dem geschützten Betrag liegt. Auch Ihr Vermögen bleibt Ihnen bis zu den gesetzlichen Freibeträgen erhalten.

Das Insolvenzverfahren dauert drei Jahre ab Insolvenzeröffnung. Danach werden die restlichen Forderungen erlassen, sofern Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Eine Mindestquote müssen Sie nicht erreichen. Wichtig ist, dass Sie während der drei Jahre keine neuen Schulden aufbauen, dem Treuhänder alle geforderten Auskünfte geben und Einkommensänderungen unverzüglich melden. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert, dass die Restschuldbefreiung versagt wird. Für den Alltag bedeutet das: Sie planen mit dem geschützten Einkommen, zahlen laufende Kosten wie Miete und Strom zuerst und dokumentieren größere Ausgaben. Der Treuhänder prüft die Unterlagen regelmäßig, eine geordnete Buchführung erleichtert diese Prüfung.

Diese Unterlagen sollten Sie zusammenstellen

Für den Antrag und den Einigungsversuch brauchen Sie einen vollständigen Überblick über Ihre finanzielle Lage. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dafür Kontoauszüge, Verdienstbescheinigungen, Versicherungsunterlagen und sonstige vertragliche Verpflichtungen bereitzulegen. Beginnen Sie früh damit, denn Rückfragen verzögern das Verfahren.

Im Einzelnen gehören in Ihre Unterlagenmappe:

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Kontoauszüge der letzten sechs bis zwölf Monate
  • Verdienstbescheinigungen und aktuelle Lohnabrechnungen
  • Nachweise über weitere Einnahmen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Unterhalt
  • Eine Liste aller Gläubiger mit Forderungshöhe und Vertragsnummer
  • Eine Liste Ihres Vermögens, etwa Sparbücher, Wertgegenstände oder ein Fahrzeug
  • Verträge über Miete, Strom, Telefon und Versicherungen
  • Nachweise über laufende Kredite und Ratenzahlungen

Ordnen Sie die Belege nach Kategorien und beschriften Sie sie. Eine Kopie behalten Sie für sich, das Original oder eine beglaubigte Kopie reichen Sie beim Gericht ein. Für die Einkommens- und Ausgabenaufstellung, die Sie beim Antrag einreichen, listen Sie regelmäßige Einnahmen und feste Ausgaben getrennt auf. Zu den festen Ausgaben zählen Miete, Energiekosten, Telefon und Mitgliedsbeiträge. Einmalige jährliche Ausgaben, etwa für eine Kfz-Versicherung, rechnen Sie auf den Monat um und behandeln sie als Rücklage. So erkennen Sie, ob und wie viel pfändbarer Betrag übrig bleibt. Ein Haushaltsbuch hilft Ihnen, diese Zahlen belastbar zu belegen.

Vergessen Sie nicht die Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch. Ohne diesen Nachweis nimmt das Gericht den Antrag nicht an. Die Schuldnerberatung stellt Ihnen diese Bescheinigung aus, wenn sie den Versuch begleitet hat.

Das P-Konto schützt Ihr Girokonto

Ohne P-Konto verlieren Sie bei einer Pfändung den Zugriff auf Ihr gesamtes Guthaben. Dagegen schützt das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein Girokonto als P-Konto führen zu lassen. Ihre Bank muss das Konto auf Ihren Wunsch umstellen und darf die Umstellung nicht verweigern.

Auf dem P-Konto bleibt ein gesetzlich festgelegter Grundbetrag vor der Pfändung geschützt. Über diesen Betrag können Sie weiterhin verfügen, um Miete, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben zu bezahlen. Bei besonderen Umständen, etwa wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder Ihr Einkommen schwankt, können Sie den Freibetrag erhöhen lassen. Die Verbraucherzentrale erklärt die genauen Regeln und die Schritte zur Umstellung.

Stellen Sie das Konto um, sobald Sie mit einer Pfändung rechnen. Warten Sie nicht, bis der Pfändungsbeschluss vorliegt. Das P-Konto sichert Ihnen den Zugang zu Ihrem Geld und nimmt Ihnen den Druck, während das Insolvenzverfahren läuft. Wenn Sie mehrere Konten haben, wählen Sie das Konto, über das Ihr Einkommen eingeht, und lassen die übrigen Konten auflösen oder auf dieses Konto umleiten. So vermeiden Sie, dass ein zweites Konto gepfändet wird und Sie ohne Zugriff auf Ihr Geld dastehen. Ein P-Konto löst die Schulden nicht auf, es schützt nur den Teil Ihres Guthabens, den Sie zum Leben brauchen.

Wann Beratung und amtliche Hilfe sinnvoll sind

Eine Schuldnerberatung ist in fast jedem Fall der richtige erste Schritt, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Die Beratungsstellen von Caritas, Diakonie, AWO oder den Kommunen helfen kostenlos oder gegen einen geringen Beitrag. Sie prüfen Ihre Unterlagen, erstellen die Einkommens- und Ausgabenaufstellung und führen den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Das entlastet Sie und verhindert Fehler, die das Verfahren verlängern.

Suchen Sie die Beratung auf, sobald Sie Rechnungen nicht mehr fristgerecht bezahlen können. Je früher Sie kommen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Die Beratungsstelle kann auch klären, ob eine Privatinsolvenz überhaupt nötig ist oder ob ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern ausreicht.

Mit dem Verfahren sind Kosten verbunden, etwa Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders. Wenn Sie diese Kosten nicht selbst tragen können, können Sie beim Gericht eine Stundung beantragen, also einen Aufschub oder Erlass. Die Schuldnerberatung unterstützt Sie bei diesem Antrag.

Auch die Folgen sollten Sie bedenken: Während des Verfahrens und danach ist Ihre Kreditwürdigkeit eingeschränkt, und der Eintrag im Schuldnerverzeichnis bleibt für einige Jahre bestehen. Vermögen oberhalb der geschützten Freibeträge kann zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden. Diese Nachteile wiegen für die meisten Betroffenen geringer als eine dauerhafte Überschuldung.

Kernaussagen

  • Beginnen Sie mit der Unterlagenmappe, bevor Sie den Antrag stellen: Kontoauszüge, Verdienstbescheinigungen und Verträge belegen Ihre Lage und verhindern Rückfragen des Gerichts.
  • Stellen Sie Ihr Girokonto früh auf ein P-Konto um: Der gesetzlich geschützte Grundbetrag bleibt Ihnen auch bei einer Pfändung erhalten.
  • Nutzen Sie die Schuldnerberatung: Sie übernimmt den außergerichtlichen Einigungsversuch und prüft, ob die Privatinsolvenz überhaupt nötig ist.
  • Planen Sie drei Jahre plus die Zeit für den Einigungsversuch ein: Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Restforderungen erlassen, eine Mindestquote ist nicht erforderlich.
  • Rechnen Sie mit Kosten und Folgen: Gerichtskosten und Treuhändervergütung lassen sich unter Umständen stunden, die Kreditwürdigkeit bleibt aber eingeschränkt.

FAQ

Was passiert mit meinem Gehalt während der Privatinsolvenz?

Der pfändbare Anteil Ihres Gehalts geht an den Treuhänder, der die Beträge an die Gläubiger verteilt. Der Pfändungsfreibetrag bleibt bei Ihnen, damit Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sie behalten Ihren Arbeitsplatz und Ihr Einkommen.

Kann ich mein Girokonto behalten?

Ja. Sie können Ihr bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen lassen. Auf dem P-Konto bleibt ein gesetzlich festgelegter Grundbetrag vor Pfändungen geschützt, über den Sie frei verfügen können.

Was kostet die Privatinsolvenz?

Es fallen Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders an. Wenn Sie diese Kosten nicht tragen können, können Sie beim Gericht eine Stundung beantragen. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen bei diesem Antrag.

Wie lange dauert das Verfahren?

Zusätzlich müssen Sie die Zeit für den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern einrechnen.

Brauche ich einen Anwalt?

Einen Anwalt benötigen Sie nicht zwingend. Eine Schuldnerberatung von Caritas, Diakonie, AWO oder den Kommunen übernimmt die Vorbereitung und den Einigungsversuch meist kostenlos oder gegen einen geringen Beitrag.

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