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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn ein Kredit abgelehnt wird

Wenn Ihr Kreditantrag in Deutschland abgelehnt wurde oder Sie sich auf eine mögliche Ablehnung vorbereiten möchten, erfahren Sie hier, welche Kosten nach einer Ablehnung auf Sie zukommen, welche Fristen für gespeicherte Daten gelten und welche Schritte Ihre Lage verbessern. Die Ablehnung selbst kostet Sie kein Geld, aber die Folgen können teuer werden, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.

Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist eine schlechte Bonitätsbewertung. Das ist die Einschätzung, wie wahrscheinlich Sie einen Kredit zurückzahlen können. Banken kaufen diese Einschätzung bei Auskunfteien wie der Schufa, Creditreform Boniversum oder CRIFBürgel ein. Dort liegen Daten über Ihre Zahlungshistorie, laufende Verträge und mögliche negative Ereignisse. Ein negativer Eintrag senkt Ihren Score und kann dazu führen, dass die Bank den Kredit ablehnt. Was Sie dagegen tun können, hängt stark davon ab, ob der Eintrag berechtigt ist und wie lange er schon besteht.

Warum die Bank ablehnt und was der Score damit zu tun hat

Die Bank entscheidet nicht willkürlich, sondern anhand eines automatisierten Scoring-Verfahrens. Dabei berechnet die Auskunftei aus den gespeicherten Daten einen Zahlenwert, den Score. Je niedriger dieser Wert ausfällt, desto höher schätzt die Bank das Risiko, dass Sie den Kredit nicht zurückzahlen. Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs müssen Auskunfteien Ihnen besser erklären, wie dieser Score zustande kommt. Sie haben außerdem mehr Rechte zu erfahren, welche Daten in die Berechnung einfließen. Diese Auskunftspflicht betrifft die Logik des Verfahrens, nicht die internen Formeln der Unternehmen.

Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, kein staatliches Amt. Sie erhält ihre Informationen über Vertragspartner aus der Wirtschaft, etwa Banken, Mobilfunkanbieter oder Versandhändler. Schon mit der Eröffnung eines Girokontos werden Daten bei Auskunfteien gespeichert. Sie haben nicht nur dann einen Eintrag, wenn etwas Negatives passiert ist, sondern praktisch immer, wenn Sie Finanzprodukte nutzen.

Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien, die ebenfalls Daten über Sie sammeln. Eine Ablehnung kann daher auf einem Eintrag bei einer dieser Stellen beruhen, auch wenn Ihre Schufa-Daten sauber sind. Deshalb sollten Sie bei einer Ablehnung nicht nur die Schufa prüfen, sondern auch andere Auskunfteien in den Blick nehmen. Die Bonitätsprüfung durch Schufa und Co. unterliegt strengen Regeln: Die Unternehmen dürfen nicht alle Daten speichern und auch nicht auf Dauer.

Welche Kosten nach einer Ablehnung wirklich anfallen

Weder die Bank noch die Auskunftei verlangt für die Ablehnung selbst eine Gebühr; die Bank darf auch für die Prüfung Ihres Antrags kein Entgelt verlangen. Die Kosten entstehen an anderer Stelle, und Sie sollten sie kennen, bevor Sie unüberlegt handeln.

Der erste wichtige Punkt: Die Datenauskunft bei Auskunfteien ist kostenlos. Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht, einmal im Jahr kostenlos zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Dieses Recht gilt für die Schufa und für alle anderen Auskunfteien gleichermaßen. Sie müssen dafür kein Geld ausgeben. Angebote, die Ihnen eine "kostenpflichtige Schufa-Auskunft" verkaufen wollen, sollten Sie ignorieren.

Kosten entstehen dagegen, wenn Sie nach der Ablehnung einen neuen Kredit bei einer anderen Bank beantragen. Jeder Antrag erzeugt in der Regel eine neue Anfrage bei einer Auskunftei. Mehrere Anfragen in kurzer Zeit können Ihren Score weiter senken, weil sie als Zeichen finanzieller Not gewertet werden. Das ist kein direkter Geldbetrag, aber es verschlechtert Ihre Verhandlungsposition. Bei einer späteren Zusage kann ein höherer Zinssatz die Folge sein.

Weitere mögliche Kosten sind Beratungsgebühren. Wenn Sie sich an eine private Finanzberatung wenden, kann diese Honorar verlangen. Öffentliche und gemeinnützige Stellen wie die Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale bieten ihre Hilfe dagegen meist kostenlos oder zu geringen Eigenbeiträgen an. Bevor Sie Geld für Beratung ausgeben, prüfen Sie, ob Sie nicht zuerst selbst die kostenlosen Wege gehen können.

Welche Fristen Sie kennen sollten

Die wichtigste Frist betrifft die Löschung negativer Einträge. Die meisten Einträge bei Auskunfteien werden taggenau drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht. Das bedeutet: Wenn Sie eine offene Forderung beglichen haben, startet die Drei-Jahres-Frist an dem Tag, an dem die Zahlung eingegangen ist. Danach darf der Eintrag nicht mehr in Ihrem Score auftauchen. Diese Regel gilt für die Schufa und für andere Auskunfteien. Die genauen Löschfristen können je nach Art des Eintrags variieren.

Für die Datenauskunft selbst gilt eine Frist von einem Monat. Die Auskunftei muss Ihnen innerhalb dieser Zeit mitteilen, welche Daten gespeichert sind. Wenn Sie einen falschen oder veralteten Eintrag feststellen, sollten Sie nicht zögern. Es gibt keine gesetzliche Frist für den Widerspruch. Aber jeder Monat, in dem der falsche Eintrag bestehen bleibt, kann weitere Ablehnungen verursachen. Je schneller Sie handeln, desto eher verbessert sich Ihr Score.

Eine weitere Frist betrifft die Erklärung des Scores. Wenn die Bank Ihre Ablehnung auf einen Score stützt, müssen Sie die zugrunde liegenden Daten verstehen können. Die Auskunftei muss Ihnen erläutern, welche Faktoren den Score beeinflusst haben. Diese Erklärung ist Teil Ihres Auskunftsrechts und unterliegt ebenfalls der Ein-Monats-Frist.

Was Sie nach der Ablehnung konkret tun können

Der erste Schritt nach einer Ablehnung ist, die Bank nach dem konkreten Ablehnungsgrund zu fragen. Die Bank muss Ihnen nicht immer eine detaillierte Begründung geben, aber Sie können nachfragen, ob ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei vorliegt. Wenn ja, fordern Sie bei der genannten Stelle eine kostenlose Datenauskunft an. Prüfen Sie dabei sorgfältig, ob alle Einträge korrekt sind, ob sie zu Ihnen gehören und ob sie noch aktuell sind.

Wenn Sie einen falschen Eintrag finden, legen Sie Widerspruch ein. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen und korrigieren oder löschen. Bei veralteten Einträgen, die länger als drei Jahre nach Erledigung gespeichert sind, können Sie die Löschung verlangen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, regelmäßig zu prüfen, welche Daten Auskunfteien über Sie haben, und veraltete oder fehlerhafte Informationen löschen zu lassen.

Wenn die Ablehnung auf einem berechtigten negativen Eintrag beruht, etwa einer unbezahlten Rechnung, hilft nur Geduld. Zahlen Sie die offene Forderung, sofern das möglich ist, und warten Sie die Drei-Jahres-Frist ab. In der Zwischenzeit können Sie versuchen, Ihre Bonität durch pünktliche Zahlungen und den Abbau bestehender Schulden zu verbessern. Ein neuer Kreditantrag direkt nach einer Ablehnung ist meist kontraproduktiv, weil er weitere Score-Anfragen auslöst.

Bei komplexen Fällen, etwa wenn mehrere Auskunfteien beteiligt sind oder Sie unsicher sind, ob ein Eintrag rechtmäßig ist, lohnt sich die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder die Verbraucherzentrale. Diese Stellen kennen die rechtlichen Grundlagen und können Ihnen helfen, Widersprüche korrekt zu formulieren. Wenn Sie bereits in Zahlungsschwierigkeiten stecken, ist eine kostenlose Schuldnerberatung der richtige erste Anlaufpunkt, bevor Sie weitere Kredite beantragen.

Kernaussagen

  • Ablehnung kostet nichts, aber Folgekosten entstehen: Die Bank darf keine Gebühr für die Prüfung verlangen, doch jeder neue Kreditantrag erzeugt weitere Score-Anfragen und kann Ihren Score weiter senken.
  • Datenauskunft ist kostenlos: Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie einmal jährlich Anspruch auf eine kostenlose Auskunft bei jeder Auskunftei, einschließlich Schufa, Creditreform Boniversum und CRIFBürgel.
  • Negative Einträge löschen sich nach drei Jahren: Die meisten Einträge werden taggenau drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht; prüfen Sie, ob die Frist bereits abgelaufen ist.
  • Falsche Einträge sofort widersprechen: Jeder Monat, in dem ein fehlerhafter Eintrag gespeichert ist, kann weitere Ablehnungen verursachen. Handeln Sie deshalb zeitnah und verlangen Sie die Korrektur.
  • Beratung muss nicht teuer sein: Öffentliche Schuldnerberatung und Verbraucherzentralen helfen meist kostenlos oder zu geringen Eigenbeiträgen, bevor Sie Geld für private Berater ausgeben.

FAQ

Muss ich für die Datenauskunft bei der Schufa zahlen?

Nein. Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie das Recht, einmal im Jahr kostenlos zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Dieses Recht gilt für die Schufa und für alle anderen Auskunfteien. Angebote, die eine kostenpflichtige Auskunft verkaufen wollen, sollten Sie ignorieren.

Wie lange bleibt ein negativer Eintrag gespeichert?

Die meisten negativen Einträge werden taggenau drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht, also ab dem Tag, an dem die offene Forderung beglichen wurde. Bei manchen Einträgen, etwa einer Privatinsolvenz, gelten längere Fristen. Prüfen Sie im Zweifel die konkrete Löschfrist für Ihre Eintragsart.

Kann ich gegen eine falsche Bonitätsbewertung vorgehen?

Ja. Wenn Sie in der Datenauskunft einen falschen oder veralteten Eintrag finden, können Sie Widerspruch einlegen. Bei veralteten Einträgen, die länger als die gesetzliche Frist gespeichert sind, können Sie die Löschung verlangen.

Was kostet eine Beratung nach einer Kreditablehnung?

Das hängt von der Stelle ab. Private Finanzberater verlangen oft Honorar, das je nach Umfang variieren kann. Öffentliche Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen bieten ihre Hilfe dagegen meist kostenlos oder gegen einen geringen Eigenbeitrag an. Fragen Sie vorab nach den Kosten, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Muss die Bank mir den Ablehnungsgrund nennen?

Die Bank muss Ihnen nicht immer eine detaillierte Begründung geben, aber Sie können nachfragen. Wenn die Ablehnung auf einem Score-Wert beruht, haben Sie ein Recht zu erfahren, welche Daten in die Berechnung eingeflossen sind. Fordern Sie die Bank auf, die zugrunde liegende Auskunftei zu benennen, damit Sie dort eine Datenauskunft anfordern können.

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