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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn ein Kreditangebot kurz vor Abschluss teurer wird

Wenn Sie als privater Verbraucher in Deutschland ein Kreditangebot erhalten haben und plötzlich feststellen, dass die Konditionen teurer werden, bevor der Vertrag unterschrieben ist, stehen Sie vor der Frage, ob Sie das Angebot noch annehmen sollen, welche Kosten Ihnen drohen, wenn Sie abspringen, und welche Fristen Sie beachten müssen. Solange Sie den Kreditvertrag nicht unterschrieben haben, ist die Bank nicht an das ursprüngliche Angebot gebunden, und Sie haben in der Regel keine rechtliche Handhabe gegen eine Preiserhöhung.

Nach der Unterschrift gelten dagegen klare gesetzliche Fristen, etwa das 14-tägige Widerrufsrecht und das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren Laufzeit. Entscheidend ist, dass Sie vor der Unterschrift prüfen, welche Konditionen schriftlich fixiert sind, und dass Sie wissen, welche Kosten entstehen, wenn Sie den Kredit später nicht wie geplant nutzen.

Warum ein Angebot teurer werden kann und was Sie vor der Unterschrift prüfen

Ein Kreditangebot ist rechtlich nur eine unverbindliche Preisauskunft. Die Bank darf den Zinssatz, die Bearbeitungsgebühr oder die Tilgungsrate ändern, solange Sie den Vertrag nicht unterschrieben haben. Das passiert zum Beispiel, wenn die Marktzinsen seit der ersten Anfrage gestiegen sind, wenn Ihre Bonitätsprüfung schlechter ausfällt als erwartet oder wenn die Bank interne Konditionen ändert. In dieser Phase haben Sie keinen Anspruch auf den ursprünglich genannten Zinssatz, auch wenn Sie das Angebot schriftlich vorliegen haben.

Sie können das Angebot schriftlich einfordern und die Gültigkeitsdauer prüfen. Viele Banken geben an, wie lange ein Angebot gültig ist, etwa zwei bis vier Wochen. Diese Frist steht im Angebot selbst und ist nicht gesetzlich festgelegt. Ändert die Bank die Konditionen innerhalb dieser Frist, können Sie das Angebot ablehnen und sich nach Alternativen umsehen. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Zinsspanne zwischen Anbietern kann groß sein. Achten Sie auf den effektiven Jahreszins, der alle Kosten wie Zinsen, Gebühren und Provisionen enthält, und nicht nur auf den Sollzins.

Bitten Sie die Bank schriftlich, die Konditionen bis zu einem bestimmten Datum zu garantieren. Eine solche Zusage ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber manche Banken bieten sie gegen eine geringe Gebühr an. Lehnt die Bank das ab, können Sie das Angebot weiterhin vergleichen und entscheiden, ob Sie das Risiko einer erneuten Preiserhöhung eingehen. Nehmen Sie das Angebot nicht einfach an, nur weil Sie bereits Zeit investiert haben. Ein höherer Zinssatz über die gesamte Laufzeit kostet Sie deutlich mehr, als eine erneute Suche an Zeit kostet.

Welche Kosten drohen, wenn Sie den Kredit nicht wie geplant abschließen

Haben Sie den Kreditvertrag bereits unterschrieben und nehmen die Darlehenssumme dann doch nicht ab, etwa weil die Immobilie nicht erworben wird oder die Finanzierung nicht mehr benötigt wird, kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Das ist eine Ausgleichszahlung für den Schaden, den die Bank erleidet, weil sie das Geld nicht wie geplant ausleihen kann. Die Höhe hängt vom Zinsniveau ab: Sind die Marktzinsen seit Vertragsschluss gestiegen, fällt die Entschädigung gering aus oder entfällt ganz. Sind sie gesunken, kann sie beträchtlich sein. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine solche Entschädigung besonders dann anfällt, wenn die Zinsen im Vergleich zum vereinbarten Darlehenszins gesunken sind.

Ähnlich ist es bei der Vorfälligkeitsentschädigung. Sie greift, wenn Sie einen laufenden Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen, etwa weil Sie die Immobilie verkaufen oder zu einer günstigeren Bank wechseln möchten. Nach § 502 Abs. 1 BGB darf die Bank eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn ihr durch die vorzeitige Rückzahlung ein Schaden entsteht. Auch hier gilt: Sind die Zinsen gesunken, fällt die Entschädigung höher aus, weil die Bank das Geld nur zu niedrigeren Zinsen wieder anlegen kann. Die von der Bank geforderte Summe ist nicht immer angemessen. Eine unabhängige Überprüfung ist zum Beispiel bei einigen Verbraucherzentralen möglich, die die Berechnung gegenprüfen und oft deutliche Reduzierungen erwirken.

Sind Sie in einem finanziellen Engpass und überlegen, den Kredit nicht zu bedienen, verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über alle finanziellen Verpflichtungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Miete, Energiekosten und Lebensmittel vorrangig zu bezahlen, weil diese existenziell sind. Altersvorsorge-Verträge sollten Sie nicht übereilt kündigen, nur um kurzfristig Geld freizusetzen. Wenn Sie Zahlungen auf später verschieben, kann das zum Bumerang werden, weil sich zu viele ausstehende Beträge auch in besseren Zeiten kaum abbezahlen lassen.

Fristen und Rechte, die Ihnen nach Vertragsschluss bleiben

Nach der Unterschrift haben Sie gesetzliche Rechte, die Ihnen Spielraum geben. Das wichtigste ist das Widerrufsrecht: Sie können einen Kreditvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne eine Begründung angeben zu müssen. Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag und die vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Hat die Bank Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht, kann das Widerrufsrecht sogar länger gelten. Ein Widerruf kann unter Umständen die Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung ersparen, weil der Vertrag dann rückabgewickelt wird. Der Widerruf sollte schriftlich an die Bank erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie den Zugang nachweisen können.

Für Baufinanzierungen gibt es ein weiteres wichtiges Recht: Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie einen Immobilienkredit nach mindestens zehn Jahren Laufzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, unabhängig davon, wie lange die Sollzinsbindung noch läuft. Bei dieser Sonderkündigung darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, zu einer neuen Bank zu wechseln, wenn Sie dort günstigere Konditionen erhalten. Möchten Sie früher kündigen, müssen Sie mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen, es sei denn, die Bank hat Fehler im Darlehensvertrag gemacht. In diesem Fall darf sie unter Umständen keine Entschädigung verlangen.

Geraten Sie in Zahlungsschwierigkeiten, beantragen Sie staatliche Unterstützungen so früh wie möglich. Dazu gehören etwa Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld, je nach Ihrer Situation. Die Verbraucherzentrale rät, diese Leistungen nicht aufzuschieben, weil sie Ihnen helfen können, die laufenden Kosten zu decken und eine Überschuldung zu vermeiden. Verlieren Sie den Überblick oder droht eine Kündigung des Kredits, ist eine Beratung bei einer Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale sinnvoll. Diese Stellen helfen Ihnen, die Forderungen zu sortieren, mit der Bank zu verhandeln und gegebenenfalls einen Insolvenzantrag vorzubereiten.

Kernaussagen

  • Vor der Unterschrift ist die Bank nicht an das Angebot gebunden: Sie können die Konditionen nicht einklagen, aber Sie können die Gültigkeitsdauer prüfen und Angebote vergleichen, bevor Sie sich festlegen.
  • Nichtabnahme- und Vorfälligkeitsentschädigung kosten Geld, wenn Sie den Kredit nicht wie geplant nutzen: Die Höhe hängt vom Zinsniveau ab; eine unabhängige Überprüfung bei der Verbraucherzentrale kann die Summe oft reduzieren.
  • Das 14-tägige Widerrufsrecht schützt Sie nach der Unterschrift: Bei Fehlern der Bank kann die Frist sogar länger laufen, und ein Widerruf kann eine Vorfälligkeitsentschädigung ersparen.
  • Nach zehn Jahren Laufzeit können Sie eine Baufinanzierung mit sechs Monaten Frist kündigen: Dabei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, was einen Wechsel zu günstigeren Konditionen ermöglicht.
  • Bei finanziellem Engpass zahlen Sie zuerst Miete, Energie und Lebensmittel: Staatliche Unterstützung sollten Sie früh beantragen und eine Schuldnerberatung aufsuchen, bevor Zahlungen eskalieren.

FAQ

Kann die Bank den Zinssatz erhöhen, nachdem ich das Angebot schriftlich erhalten habe?

Ja, solange Sie den Vertrag nicht unterschrieben haben, ist die Bank nicht an das Angebot gebunden. Das Angebot ist eine unverbindliche Preisauskunft, und die Bank kann die Konditionen ändern, etwa wenn sich die Marktzinsen ändern oder Ihre Bonität schlechter bewertet wird. Prüfen Sie die im Angebot genannte Gültigkeitsdauer und fragen Sie bei Bedarf schriftlich nach einer Zinsgarantie.

Was passiert, wenn ich den Kreditvertrag unterschrieben habe und die Darlehenssumme dann doch nicht abnehme?

Die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen, weil ihr durch die nicht erfolgte Auszahlung ein Schaden entsteht. Die Höhe hängt vom Zinsniveau ab: Sind die Zinsen seit Vertragsschluss gesunken, fällt sie höher aus. Lassen Sie die geforderte Summe von einer Verbraucherzentrale überprüfen, da die Berechnung nicht immer angemessen ist.

Kann ich einen Kreditvertrag nach der Unterschrift noch widerrufen?

Ja, in der Regel haben Sie 14 Tage ab Vertragsschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung Zeit. Hat die Bank Fehler in der Belehrung gemacht, kann das Widerrufsrecht länger gelten. Der Widerruf sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen, etwa per Einschreiben.

Wann kann ich eine Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen?

Nach § 489 BGB können Sie einen Immobilienkredit nach mindestens zehn Jahren Laufzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, unabhängig von der Sollzinsbindung. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Kündigen Sie früher, müssen Sie mit einer Entschädigung rechnen, es sei denn, die Bank hat Fehler im Vertrag gemacht.

Was soll ich tun, wenn ich die Raten nicht mehr bezahlen kann?

Bezahlen Sie zuerst Miete, Energiekosten und Lebensmittel, weil diese existenziell sind. Beantragen Sie staatliche Unterstützungen wie Wohngeld oder Bürgergeld so früh wie möglich und suchen Sie eine Schuldnerberatung auf, bevor die Bank kündigt. Eine frühzeitige Beratung hilft, Eskalation und unnötige Kosten zu vermeiden.

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