Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Welche Kosten und Fristen zählen, wenn ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wird

Sie haben einen Vollstreckungsbescheid erhalten und fragen sich, was das bedeutet und was Sie jetzt tun müssen. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel. Er erlaubt einem Gläubiger, eine Forderung zwangsweise einzutreiben. Er entsteht, wenn Sie auf einen vorherigen Mahnbescheid nicht reagiert haben. Die wichtigste Frist ist die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung. Wer sie verstreichen lässt, gibt dem Gläubiger den Weg frei für Kontopfändung, Lohnpfändung oder den Gerichtsvollzieher. Gleichzeitig wachsen die Kosten: Gerichtskosten, Anwaltskosten und Zinsen werden auf die ursprüngliche Forderung aufgeschlagen.

Jetzt zählen drei Dinge: die Zweiwochenfrist für den Einspruch, die Höhe der Kosten und die Frage, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Wer die Forderung anerkennt, sollte frühzeitig eine Ratenzahlung vereinbaren. Wer sie bestreitet, muss innerhalb der Frist handeln. Und wer finanziell überfordert ist, findet bei der kostenlosen Schuldnerberatung oder über die staatliche Beratungshilfe Unterstützung.

Was der Vollstreckungsbescheid bedeutet

Der Vollstreckungsbescheid ist das Ende eines Mahnverfahrens. Der Ablauf: Ein Gläubiger, etwa ein Inkassounternehmen oder ein Unternehmen, beantragt beim zentralen Mahngericht einen Mahnbescheid. Der Mahnbescheid wird Ihnen zugestellt und fordert Sie auf, die Forderung zu bezahlen oder innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Reagieren Sie nicht, beantragt der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung inhaltlich berechtigt ist. Es stellt nur fest, dass Sie nicht widersprochen haben.

Der Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil. Er ist ein vollstreckbarer Titel, das heißt, der Gläubiger darf damit Zwangsvollstreckung betreiben. Konkret bedeutet das: Er kann beim Gericht eine Kontopfändung beantragen, beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung durchsetzen oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der bei Ihnen zu Hause pfändbare Gegenstände sichert. Zusätzlich kann er eine Vermögensauskunft verlangen, in der Sie Ihr gesamtes Vermögen offenlegen müssen. Verweigern Sie die Auskunft, droht eine Haft.

Der Vollstreckungsbescheid hat zwei weitere Folgen: Er verlängert die Verjährungsfrist auf einen langen Zeitraum. Solange der Titel besteht, verjährt die Forderung praktisch nicht mehr. Zudem führt er in der Regel zu einem negativen Eintrag bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien, der künftige Kredite, Handyverträge oder Mietverträge erschwert.

Die Zweiwochenfrist für den Einspruch

Die entscheidende Frist beginnt mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheids. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Wer diese Frist versäumt, verliert das Recht, die Forderung vor Gericht anzufechten. Sie müssen den Einspruch schriftlich beim Amtsgericht einlegen, das im Bescheid genannt ist. Sie können ihn auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären, also persönlich beim Gericht abgeben.

Für den Einspruch brauchen Sie keine Begründung. Es genügt, wenn Sie schreiben, dass Sie Einspruch einlegen. Eine Begründung können Sie später nachreichen. Das Gericht leitet den Fall dann in ein reguläres Zivilverfahren über. Dort prüft es die Forderung inhaltlich. Sie und der Gläubiger werden zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Erst dort entscheidet sich, ob die Forderung berechtigt ist.

Der Einspruch ist der richtige Weg, wenn Sie die Forderung für falsch halten, bereits bezahlt haben oder die Forderung verjährt ist. Auch bei Identitätsdiebstahl sollten Sie Einspruch einlegen. Wenn Sie nur einen Teil der Forderung bestreiten, legen Sie ebenfalls Einspruch ein und benennen Sie den Streitpunkt.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Dann ist der Titel endgültig. Sie können zwar noch versuchen, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren, aber die Zwangsvollstreckung kann jederzeit beginnen. In Ausnahmefällen können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das geht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben, etwa wegen Krankheit. Den Antrag müssen Sie unverzüglich stellen, sobald das Hindernis wegfällt. Den Grund für die Versäumung müssen Sie glaubhaft machen.

Welche Kosten auf Sie zukommen

Die Kosten des Mahnverfahrens trägt am Ende die Partei, die verliert. Wenn Sie den Einspruch nicht einlegen oder vor Gericht unterliegen, zahlen Sie also nicht nur die ursprüngliche Forderung, sondern auch die Verfahrenskosten. Dazu gehören die Gerichtskosten für das Mahnverfahren. Hat der Gläubiger einen Anwalt beauftragt, kommen dessen Gebühren hinzu. Diese Kosten werden auf die Forderung aufgeschlagen und erhöhen Ihre Schuld.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Streitsumme. Bei kleinen Forderungen sind die Gerichtskosten moderat, bei größeren Beträgen steigen sie. Hinzu kommen die Anwaltsgebühren des Gläubigers. Sie werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Beauftragen Sie selbst einen Anwalt, tragen Sie dessen Kosten zunächst selbst. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie diese Kosten weiterhin selbst tragen. Das Gericht übernimmt sie nicht.

Ein weiterer Kostenfaktor sind die Zinsen. Die Forderung verzinst sich in der Regel ab dem Zeitpunkt des Verzugs. Bei Verbraucherverträgen sind das meist fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern kein höherer vertraglicher Zinssatz vereinbart wurde. Je länger die Zahlung ausbleibt, desto höher wird der Gesamtbetrag.

Auch die Zwangsvollstreckung selbst kostet Geld. Der Gerichtsvollzieher berechnet Gebühren für seine Tätigkeit, und eine Kontopfändung kostet ebenfalls Gebühren. Diese Kosten werden auf Ihre Schuld aufgeschlagen. Wer früh handelt, spart also nicht nur Zinsen, sondern auch diese zusätzlichen Kosten.

Was Sie jetzt tun sollten

Lesen Sie den Bescheid zuerst genau. Prüfen Sie, um welche Forderung es sich handelt, wer der Gläubiger ist und ob Sie die Forderung nachvollziehen können. Haben Sie bereits bezahlt, ist die Forderung verjährt oder erkennen Sie sie nicht an, legen Sie innerhalb der Zweiwochenfrist Einspruch ein.

Wenn Sie die Forderung anerkennen, aber nicht sofort zahlen können, versuchen Sie, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Viele Gläubiger und Inkassounternehmen akzeptieren Raten, wenn Sie einen realistischen Betrag anbieten und sich schriftlich dazu verpflichten. Wichtig ist, dass Sie die Vereinbarung schriftlich festhalten und die Raten pünktlich zahlen. Ein einmaliger Zahlungsausfall kann die Vereinbarung platzen lassen.

Wenn die finanzielle Situation insgesamt schwierig ist, holen Sie sich frühzeitig Hilfe. Die Schuldnerberatung ist kostenlos und vertraulich. Sie finden Beratungsstellen bei der Caritas, der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt oder bei kommunalen Stellen. Die Berater prüfen Ihre Einkommens- und Vermögenssituation, verhandeln mit Gläubigern und klären, ob eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist. Die Schuldnerberatung kann nicht rückwirkend helfen, wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Gehen Sie also frühzeitig hin.

Bei rechtlichen Fragen, etwa ob die Forderung berechtigt ist oder ob Sie Einspruch einlegen sollten, kann Beratungshilfe helfen. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein beantragen. Damit können Sie einen Anwalt zu reduzierten Kosten konsultieren. Für die Beratungshilfe zahlen Sie einen Eigenanteil. Auch Prozesskostenhilfe kann in Betracht kommen, wenn Sie vor Gericht ziehen und die Kosten nicht selbst tragen können.

Ignorieren Sie den Bescheid nicht: Wegschauen macht die Lage nicht besser, sondern teurer. Je früher Sie handeln, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie.

Kernaussagen

  • Einspruch innerhalb von zwei Wochen einlegen: Die Frist beginnt mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheids. Wer sie verstreichen lässt, verliert das Recht, die Forderung vor Gericht anzufechten.
  • Kosten wachsen mit der Zeit: Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Zinsen werden auf die Forderung aufgeschlagen. Wer früh handelt, spart Geld.
  • Forderung genau prüfen: Bezahlt, verjährt oder nicht nachvollziehbar? Dann Einspruch einlegen, auch ohne Begründung.
  • Ratenzahlung schriftlich vereinbaren: Bei anerkannter Forderung mit dem Gläubiger verhandeln und die Vereinbarung schriftlich festhalten.
  • Frühzeitig Hilfe holen: Nutzen Sie kostenlose Schuldnerberatung und Beratungshilfe, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt.

FAQ

Kann ich gegen einen Vollstreckungsbescheid noch etwas tun?

Ja, Sie haben ab Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss beim im Bescheid genannten Amtsgericht eingelegt werden, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig.

Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasse?

Der Titel wird endgültig und der Gläubiger darf die Zwangsvollstreckung betreiben. Sie können dann nur noch versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder in Ausnahmefällen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Muss ich sofort zahlen?

Nein, aber der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung beginnen, wenn Sie nicht zahlen. Kontaktieren Sie den Gläubiger frühzeitig und versuchen Sie, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Je eher Sie handeln, desto mehr Spielraum haben Sie.

Was kostet ein Einspruch?

Der Einspruch selbst ist kostenlos. Wenn der Fall vor Gericht geht, entstehen Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten. Wer unterliegt, trägt diese Kosten. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?

Ja, viele Gläubiger und Inkassounternehmen akzeptieren Ratenzahlungen. Bieten Sie einen realistischen Betrag an und halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest. Zahlen Sie die Raten pünktlich, sonst kann die Vereinbarung platzen.

Was ist, wenn die Forderung nicht von mir stammt?

Legen Sie innerhalb der Zweiwochenfrist Einspruch ein und weisen Sie darauf hin, dass die Forderung nicht von Ihnen stammt. Das kann auf Identitätsdiebstahl oder eine Verwechslung hindeuten. Das Gericht prüft den Fall dann in einem regulären Verfahren.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/welche-kosten-und-fristen-zahlen-wenn-ein-vollstreckungsbescheid-zugestellt-wird