Sie haben eine alte Rechnung oder einen Kredit nicht bezahlt, doch die Sache ist längst erledigt. Trotzdem lehnt die Bank den Kredit ab oder der Vermieter fragt nach einem negativen Bonitätsnachweis. Dann steht vermutlich ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei wie der SCHUFA. Der Score ist eine Zahl, mit der Auskunfteien einschätzen, wie wahrscheinlich Sie Rechnungen und Kredite zurückzahlen. Unternehmen fragen diese Auskunft millionenfach ab: Die SCHUFA erteilt im Schnitt 320.000 Bonitätsauskünfte pro Tag an Unternehmen. Ein negativer Eintrag kann die Wohnungssuche, Ratenkäufe oder Mobilfunkverträge erschweren.
Für Sie als betroffene Person zählt vor allem eines: zu wissen, welche Frist für Ihren Eintrag gilt und was Sie selbst tun können. Einige Einträge sind zeitlich begrenzt, andere zu Unrecht gespeichert. Ob und wann ein Eintrag gelöscht wird, hängt davon ab, um welche Art von Eintrag es sich handelt, ob die Forderung bezahlt ist und ob die gespeicherten Daten stimmen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Fristen: Manche Einträge müssen sofort gelöscht werden, andere erst nach zwölf Monaten oder drei Jahren. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Schufa nicht alles speichern darf und auch nicht auf Dauer. Die SCHUFA ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, keine staatliche Stelle. Bevor Sie etwas unternehmen, sollten Sie wissen, was genau gespeichert ist und welche Löschfrist für Ihren Fall gilt.
Was nach der Zahlung einer Forderung passiert
Wer eine offene Forderung begleicht, erwartet, dass der negative Eintrag verschwindet. Doch nach der Bezahlung dauert es drei Jahre, bis der Eintrag gelöscht wird. In dieser Zeit bleibt die Zahlungsstörung für Unternehmen sichtbar, auch wenn Sie Ihre Schulden längst beglichen haben. Das kann bei Krediten oder Mietverträgen weiterhin zu Nachteilen führen. Solange die Forderung offen ist, bleibt der Eintrag ohnehin bestehen und belastet den Score weiter.
Seit Ende 2025 prüfen die Auskunfteien bei erledigten Zahlungsstörungen zudem oft im Einzelfall, ob die Speicherung noch gerechtfertigt ist. Die genaue Dauer hängt von den Umständen ab; einen festen Löschtermin gibt es nicht. Wer eine alte Forderung bezahlt hat, sollte den Zahlungsbeleg aufbewahren, denn er ist der Nachweis, den Sie später für eine Löschung brauchen. Wer in dieser Zeit einen Kredit oder eine Wohnung sucht, sollte die erledigte Forderung nicht verschweigen, sondern den Beleg als Nachweis vorlegen.
Die Löschfrist hängt von der Art des Eintrags ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fälle:

| Art des Eintrags | Löschfrist |
|---|---|
| Bezahlte Forderung (Zahlungsstörung) | drei Jahre nach der Zahlung |
| Kreditanfrage oder Informationsabfrage durch ein Unternehmen | zwölf Monate |
| Falscher, veralteter oder unvollständiger Eintrag | sofortige Löschung auf Antrag |
| Insolvenzdaten | sechs Monate nach der Restschuldbefreiung |
| Eintrag, dessen Verjährung eingetreten ist | Löschung unabhängig vom Zahlungsstatus |
Auch die Verjährung spielt eine Rolle: Ist sie eingetreten, wird der Eintrag gelöscht, egal ob die Forderung als erledigt gilt oder nicht. Das betrifft alte Forderungen, die so lange zurückliegen, dass sie nicht mehr gespeichert werden dürfen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, zeigt die Datenauskunft.
Wann Sie eine sofortige Löschung verlangen können
Bei veralteten, unvollständigen und nachweislich falschen Einträgen haben Sie ein Recht auf sofortige Löschung. Das gilt etwa, wenn eine Forderung nie existiert hat, einem anderen Konto zugeordnet wurde oder der Eintrag länger gespeichert ist, als es die Frist erlaubt. In diesen Fällen müssen Sie nicht drei Jahre warten.
Der erste Schritt ist immer die Datenauskunft. Einmal im Jahr ist die Selbstauskunft bei der SCHUFA kostenlos. Sie zeigt, welche Einträge zu Ihrer Person gespeichert sind und welche Fristen dafür gelten. Prüfen Sie die Daten sorgfältig: Stimmen Name und Anschrift, Forderungshöhe und Status? Erst wenn Sie wissen, was gespeichert ist, können Sie entscheiden, ob ein Eintrag zu Unrecht besteht.
Für den Widerspruch brauchen Sie Nachweise. Dazu gehören der Ausdruck der Datenauskunft, der Zahlungsbeleg oder Kontoauszug, wenn die Forderung beglichen ist, sowie die Korrespondenz mit dem ursprünglichen Gläubiger. Schreiben Sie der Auskunftei. Benennen Sie den falschen Eintrag genau und fordern Sie die Löschung oder Korrektur. Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens auf. Eine schriftliche Bestätigung der Löschung sollten Sie ebenfalls aufbewahren, falls der Eintrag später erneut auftaucht.
Die SCHUFA ist nur eine von mehreren Auskunfteien. Auch weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel speichern Daten. Eine Löschung bei der SCHUFA allein reicht nicht, wenn derselbe Eintrag auch bei einer anderen Auskunftei steht. Fordern Sie deshalb bei allen relevanten Stellen eine Selbstauskunft an und prüfen Sie jede einzeln.
Was die Bereinigung kostet und wann Beratung sinnvoll ist
Die kostenlose Selbstauskunft einmal pro Jahr ist der günstigste Weg, um Klarheit zu bekommen. Weitere Auskünfte innerhalb des Jahres können Gebühren kosten. Für die Berichtigung oder Löschung selbst verlangt die SCHUFA kein Geld, wenn Ihr Anspruch besteht. Die Kosten entstehen erst, wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen.
Lehnt die Auskunftei die Löschung ab, obwohl der Eintrag falsch oder veraltet ist, haben Sie mehrere Optionen. Sie können sich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden, die Beschwerden über Auskunfteien entgegennimmt. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe: Damit erhalten Sie eine anwaltliche Beratung gegen eine geringe gesetzliche Eigenbeteiligung. Einige Anwaltsplattformen bieten zudem eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt an, bevor Sie entscheiden, ob Sie einen formellen Widerspruch oder eine Klage einleiten. Seien Sie vorsichtig bei kostenpflichtigen Diensten, die eine Bereinigung versprechen: Den Weg über Selbstauskunft und Widerspruch können Sie selbst gehen.
Wann sich Beratung lohnt, hängt von der Lage ab. Wenn der Eintrag einen konkreten Nachteil verursacht, etwa eine abgelehnte Wohnung oder einen abgelehnten Kredit, und die Auskunftei nicht reagiert, ist rechtlicher Beistand sinnvoll. Das gilt auch, wenn unklar ist, ob die Forderung überhaupt noch besteht oder bereits verjährt ist. Ein Anwalt kann prüfen, ob der Eintrag rechtmäßig ist, und die Löschung außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen. Die Kosten dafür tragen Sie zunächst selbst, außer Sie haben eine Rechtsschutzversicherung oder Anspruch auf Beratungshilfe.
Kernaussagen
- Drei Jahre Geduld nach der Zahlung: Eine bezahlte Forderung bleibt bis zu drei Jahre im Score, nur falsche, veraltete oder unvollständige Einträge werden sofort gelöscht.
- Erst die Selbstauskunft, dann der Widerspruch: Fordern Sie einmal pro Jahr die kostenlose Datenauskunft an und prüfen Sie jeden Eintrag auf Richtigkeit, bevor Sie handeln.
- Belege aufbewahren: Zahlungsbeleg, Kontoauszug und Korrespondenz mit dem Gläubiger sind die Nachweise, die Sie für eine Löschung brauchen.
- Nicht nur die SCHUFA prüfen: Auch Creditreform Boniversum und CRIFBürgel speichern Daten, eine Bereinigung nur bei der SCHUFA reicht oft nicht.
- Beratung bei Ablehnung: Verweigert die Auskunftei die Löschung, helfen Datenschutzaufsicht, Beratungshilfe oder eine anwaltliche Ersteinschätzung.
FAQ
Verschwindet ein Eintrag automatisch, wenn ich die Forderung bezahle?
Nein, nach der Bezahlung dauert es drei Jahre, bis der Eintrag gelöscht wird. In dieser Zeit bleibt die Zahlungsstörung für Unternehmen sichtbar, auch wenn die Schulden beglichen sind.
Was kostet die Datenauskunft bei der SCHUFA?
Einmal im Jahr ist die Selbstauskunft kostenlos. Weitere Auskünfte im selben Jahr können gebührenpflichtig sein. Die Berichtigung oder Löschung selbst kostet nichts, wenn Sie einen Anspruch nachweisen.
Wie lange bleibt eine Kreditanfrage im Score?
Eine Kreditanfrage oder andere Informationsabfrage durch ein Unternehmen wird nach zwölf Monaten gelöscht. Der Score wird also nur vorübergehend belastet.
Was kann ich tun, wenn der Eintrag falsch ist?
Fordern Sie die Datenauskunft an, belegen Sie den Fehler mit Unterlagen und verlangen Sie schriftlich die sofortige Löschung. Bei veralteten, unvollständigen und nachweislich falschen Einträgen besteht ein Recht auf sofortige Löschung.
Hilft es, wenn die Forderung verjährt ist?
Wenn die Verjährung des Eintrags selbst eintritt, wird er gelöscht, egal ob die Forderung als erledigt gilt oder nicht. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, prüfen Sie am besten mithilfe der Datenauskunft und bei Bedarf mit anwaltlicher Hilfe.
Reicht es, nur die SCHUFA zu bereinigen?
Nicht unbedingt. Auch andere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel speichern Daten. Fordern Sie daher bei jeder Auskunftei, die Daten zu Ihnen speichert, eine Selbstauskunft an und prüfen Sie jede einzeln.