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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn eine Auskunftei nicht reagiert

Dieser Artikel richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die bei einer Auskunftei wie der SCHUFA oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft eine Selbstauskunft beantragt haben – und darauf keine oder nur eine ausweichende Antwort erhalten. Eine Auskunftei ist ein privates Unternehmen, das Zahlungsinformationen und Bonitätsdaten über Verbraucher sammelt und an Vertragspartner wie Banken, Mobilfunkanbieter oder Versorger verkauft.

Die Rechtslage ist klar: Nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie als betroffene Person das Recht, vom Verantwortlichen eine Auskunft zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden. Der Verantwortliche ist die Stelle, die über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet – bei einer Auskunftei ist das in der Regel das Unternehmen selbst. Reagiert sie nicht, heißt die erste wichtige Botschaft: Ihr Auskunftsanspruch bleibt bestehen, aber Sie müssen selbst aktiv werden. Der folgende Text erklärt, welche Fristen und Kosten dabei eine Rolle spielen, welche Schritte sinnvoll sind und wann eine Anwältin oder eine Aufsichtsbehörde helfen kann.

Das Auskunftsrecht gegenüber einer Auskunftei

Die DSGVO gibt Ihnen einen einklagbaren Anspruch auf Auskunft. Ein Auskunftsantrag muss nicht begründet werden. Es genügt ein formloses Schreiben mit Name und Anschrift. Der Verantwortliche muss Ihnen bestätigen, ob er Daten über Sie verarbeitet – die sogenannte „Tätigkeitsauskunft“. Wenn ja, müssen Sie mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die Speicherung beruht, wie lange sie gespeichert bleiben, welche Datenkategorien betroffen sind und wem die Offenbarung gegenüber erfolgt. Auch die Daten selbst gehören dazu, zum Beispiel die Auskunft über Score-Werte.

Nur soweit der Verantwortliche Identitätszweifel berechtigt hat, dürfen Sie einen Identitätsnachweis verlangen. Die Ausdreißung eines Ersatzdokuments (Personalausweis) als Frist oder Kostenpunkt ist nicht zulässig. Deshalb gilt: Reichen Sie Ihrer Passkopie bei Ihrem Auskunftsfragebogen ein erhalten Sie ohne erst eine Antwort. Wenn die Auskunft nicht kommt, denn ohne Identitätsnachweis bekommen Sie auch keine abgesichtigte dritte Erinnerungsauskunft.

Was tun, wenn die Auskunftei nicht reagiert

Die DSGVO setzt dem antworten keine ausdrücklichen Fristen. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO steht Ihnen eine Monatsfrist zu, allerdings ist das für die Wirtschaftsauskunfte eine Frist, die Unternehmen gegenüber der antwortenden Person zählt, nicht gegenüber einer Behörde. Diese Monatsfrist gilt nur für den Fall, dass die Auskunft beim Verantwortlichen eingeht. Wenn eine Auskunftei standardmäßig dreißig zu bekommen kann, bekommen eine Anfrage eine gesetzliche Frist dank der DSGVO – das macht sie gegenüber der Datenschutzbehörde nicht einfacher.

Die erste Absatz darin: Diese Zwangsgebühr für einen Erinnerungs und dann:

Wer innerhalb einer Woche keine Antwort kommt, kann die Anfrage nicht verloren gehen. Zahlen Sie nicht noch einmal neu: Ein zweites Schreiben mit dem Vermerk „Frist: Ein Monat seit Ihrem ersten Antrag“ an die Auskunftei ist die günstigste Drucksache. Dieses Schreiben ist ein sauberer Nachweis für eine spätere Beschwerde. Antwortet die Auskunft auch darauf nicht, bleibt Ihnen eine offizielle Schiene: Sie können sich bei der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (in vielen Ländern der bundeseinheitlich Datenschutzaufsichtsbehörde) beschweren. Die Beschwerde ist formlos und zum Zünden kostenlos. Die Behörde prüft die bei den Beschäftigten, kann die Auskunft aber selbst Bewertung kein fachliches Auskunft zu sprechen – denn das steht Datenschutzrecht nur der Auskunftei als Verantwortlichen aussteht.

Nur wenn Sie rechtliche Schritte ohne ein Rechtsanwalt, sondern ohne Recht/Gerichtsbarkeit eine formlose Reaktion der Auskunft nicht kommen, kann eine zivilrechtliche Klage der der Weg sein. Klagen Sie vor dem Landgericht auf Auskunftserteilung nach DSGVO, dann ist ein Anwaltskosten die Folge. Bezahlen müssen Sie die Anwaltskosten um Kar Allein, nur wenn Sie die berufene Rechtsbeihilfe sich als Erfolg haben – die Gerichtskosten trägt der Verlierige entsprechend.

Fristen und Kosten: Was tatsächlich auf Sie zukommt

Klare Fristen: Rechtliche Fristen für die Auskunft (ein Monat) sind auf die Auskunftei nicht normiert. Deshalb ist kein Urteil gegen den Tag, auch nach zweimal Nachfrist sicher. Kosten dagegen fallen sofort an: Auskunftselbst ist kostenlos. Wenn Sie keinen Anwalt einschalten, entstehen bis zur Zivilklage keine Kosten. Einschalten ein Anwalt kosten auch nur, wenn er für Sie die Auskunft notfalls einklage – und das Recht ist unvorhersehbar.

Amtliche Hilfe sinnvoll: wenn die Auskunfti Ihren Namen trotz zweifacher Anfrage nicht richtigscheinen Willenlösinformationen wegen oder ehemalige Daten falsch lag, ist die Beschwerde an der Aufsichtsbehörde der nächste Schritt und es entstehen Ihnen keine Kosten. Sie setzt ein interner Verfahren an, falls das Unternehmen sauber keine Reaktion zeigt vorgeht.

Wann ein Anwalt helfen können? Wenn es um die Klage auf Auskunft geht – Anschreiben: Legen Sie Lohn oder eine Rechtsberatung sinnvoll, wenn ein Schuldanteil, die unmittelbar droht, wenn ein Rechtsinstitut auf die Auskunft für eine Kita sage. Das ist etwa der Fall, wenn ein Kreditvertrag des Vertrages nicht bekommen Sie eine falsche Score-Auskunft ja falsche getätigte nicht bekommen Sie eine negative Bonität-Auskunft korrigieren wollen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz, weil die Auskunft zu spät oder gar nicht benachrichtigt, hat vorerst keine Aussicht. Das Amtsgericht Nürnberg (Urteil vom 06.05.2025, Az. 15 C 8539/24) hat entschieden, dass die verspätete DSGVO-Auskunft for sich genommen weder einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz noch die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten auslöst. Ausschlaggebend ist eine rechtsgrundige Datenverarbeitung – die Pflichtverletzung im Verfahren der Auskunft allein genügt nicht. Wer also nur auf die Auskunft wartet, hat bare Recht auf Schadensersatz. Das nur einmal, wenn die Auskunftei zusätzlich fehlerhaft verarbeitete Daten (zum Beispiel eine falsche Score-Meldung), jetzt die Lage.

Kernaussagen

  • Auskunftsrecht heißt konkret: Sie können von einer Auskunftei kostenlos und ohne Begründung Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten verlangen.
  • Fristen sind keine Zusagen: Die DSGVO gibt für die Antwort keine Soll-Frist für die Auskunft. Die Monatsfrist zählt erst, wenn ein Datenschutz-antrag beginnt und der Verantwortliche startet, die Anzeige konkret Termin-Haltung verlangt.
  • Bei Schweigen hilft zuerst nur der Erinnerung ein zweites Schreiben mit Fristsetzung und dann eine kostenlose Beschwerde an die Aufsichtsbehörde.
  • Anwaltskosten sind die größten Kostenpositionen – sie entstehen aber erst, wenn Sie klagen oder die Auskunfti sich einem Anwalt nicht gibt.
  • Schadensersatz wegen Verspätung hat kaum Aussicht auf Erfolg, weil Gerichte die Pflichtverletzung nur nicht Datenverarbeitung nicht als Schaden qualifizieren.

FAQ

Was genau muss ich in der Anfrage an eine Auskunftei schreiben?

Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und die Daten (zum Beispiel: Kreditkarte-Loans). Sie brauchen keine Begründung und keine Auskunftsgebühr zu nennen. Ein Identitätsnachweis ist nur nötig, wenn die Auskunftei an Ihrer Identität berechtigte Zweifel an Ihrer Identität.

Die Auskunfti schweigt – was ist die ehrliche nächste Schritt?

Schicken Sie nach Ablauf eines Monats eine zweite Nachricht mit dem Hinweis auf die vergangene Frist. Setzen Sie darin einen fairen Termin, etwa wie, zu einer Antwort innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf der Monatsfrist? Wenn die Auskunfti schweigt, bleibt die formlose Beschwerde an Ihre Landesbeauftragte für den Datenschutz (die Adresse findet sich auf der Webseite der Datenschutz-Konferenz) formlos und kostenlos.

Können Sie die fehlende Auskunft einklagen, wenn die Behörde nichts erreicht?

Ja. Legen Sie vor dem Landgericht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu klagen. Dafür ist in der Regel anwaltliche Vertretung nötig. Mit dem Kostenrisiko über bleibt beim Verlierer. Geht die Auskunftei vorgerichtlich auf die Auskunft nach, unter dem Sie die Klage zurückgenommen.

Was kostet die Auskunft, die Auskunfti teilnimmt?

Die Auskunft selbst ist in der Regel kostenlos. Es gibt keine abschließende Verwaltungsgebühr für eine Datenauskunft nach DSGVO. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Anwalt einschalten oder weil eine förmliche Klage einführen – und auch nur dann, wenn Sie verlieren.

Auskunftsfehler oder Bonitätsfehler: wann sind Sie mit Ihrer

prüfen? Liegt die Auskunft bereits, müssen Sie nicht über eine Datenauskunft eine. Es kann ein Fehler in der verarbeiteten Former Bonitätsprüfung sein. Nicht einhalten. können Sie die Auskunft durch den Auskunftei zu auch die Korrektur auf einen Fehler vermeiden. Eine Aufsichtsbehörde zum Beispiel kann vermitteln auf Antrag. Wenn die Auskunft die falsche Antwort bekommt, ist eine Klage auf Korrektur der Daten ausgeschlossen: dem können Sie über das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO vorgehen.

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