Sie haben in Deutschland mit einem Gläubiger, einer Bank oder einem Inkassounternehmen eine Ratenvereinbarung getroffen. Sie befürchten, eine Rate nicht zahlen zu können, oder haben bereits eine Zahlung verpasst.
Eine Ratenvereinbarung ist eine Absprache, eine Schuld in festen monatlichen Teilbeträgen abzuzahlen, statt den gesamten Betrag auf einmal zu zahlen. Platzt diese Vereinbarung, weil Sie eine Rate nicht zahlen, verlangt die Gegenseite meist zusätzliche Kosten und setzt Fristen. Nicht jede Forderung, die dann eintrifft, ist berechtigt. Zusatzkosten müssen Sie nur zahlen, wenn Sie ausdrücklich einverstanden sind. Ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt. Wer früh reagiert, behält mehr Spielraum, als wer Mahnungen und Schreiben ignoriert.
Was passiert, wenn Sie eine Rate nicht zahlen
Die Folgen hängen davon ab, mit wem Sie die Ratenvereinbarung geschlossen haben und was im Vertrag steht. Bei einem Immobilienkredit sind die Regeln besonders streng. Sie sind als Darlehensnehmer sofort in Verzug, wenn Sie die Rate nicht mehr zahlen, und die Bank darf den Vertrag schon nach kurzer Zeit kündigen. Konkret gilt: Die Bank kann den Kredit kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags beträgt. Danach drohen Zwangsversteigerung und der Verlust der Immobilie.
Bei anderen Ratenvereinbarungen, etwa mit einem Inkassounternehmen, drohen die Firmen häufig mit einem Eintrag bei der Schufa, hohen Folgekosten und Vollstreckungsmaßnahmen. Diese Drohungen sind zum Teil Druckmittel. Kommt die Zahlung zu spät, geraten Sie in Verzug, und der Gläubiger darf gesetzliche Verzugszinsen verlangen. Mahnkosten darf er nur in angemessener Höhe fordern.
Wie viel Zeit Ihnen nach einer versäumten Rate bleibt, hängt vom Vertrag ab. Bei einem Immobilienkredit gelten die genannten Grenzen; bei anderen Ratenvereinbarungen entscheidet der Vertragstext, wann der Gläubiger kündigen oder die gesamte Restsumme fällig stellen darf. Prüfen Sie den Vertrag, bevor Sie eine neue Vereinbarung unterschreiben.
Setzen Sie sich früh mit dem Darlehensgeber oder Gläubiger in Verbindung und suchen Sie gemeinsam eine einvernehmliche Lösung. Wenn Sie absehbar längere Zeit weniger verdienen, prüfen Sie, ob der Vertrag flexibel gestaltet ist.
Welche Kosten Sie nicht einfach akzeptieren müssen
Wenn Sie über ein Inkassounternehmen in Raten zahlen, berechnet die Firma meistens Zusatzkosten. Sie sollten nicht mehr Geld zahlen, als Sie müssen. Zusatzkosten sind nur zu zahlen, wenn Sie ausdrücklich einverstanden sind, und ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt. Die Verbraucherzentrale nennt ein Rechenbeispiel: Bei 500 Euro Schulden und fünf monatlichen Raten von 100 Euro
darf die Inkasso-Firma insgesamt 41,16 Euro Zusatzkosten berechnen.
Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassounternehmen enthalten häufig Klauseln, die für Sie nachteilig sind. Dazu gehört zum Beispiel die Forderung, Auskunft über Unterhaltspflichten, Arbeitgeber oder Konto zu geben. Solche Selbstauskünfte sind nicht erforderlich; Sie können sie ablehnen.
Wer eine Ratenvereinbarung vorschnell unterschreibt, kann zusätzliche Probleme bekommen. Wenn Sie bereits unterschrieben haben und Zweifel an den Bedingungen haben, prüfen Sie, ob die Vereinbarung rückgängig gemacht werden kann. Ratenzahlungsvereinbarungen können im Nachhinein unter Umständen noch widerrufen werden. Lassen Sie sich dazu von einer Verbraucherzentrale beraten, bevor Sie weitere Raten zahlen.
Prioritäten setzen, Unterlagen sammeln, Beratung suchen
Wenn das Geld nicht für alles reicht, entscheidet die Reihenfolge der Zahlungen darüber, welche Folgen Sie vermeiden. Miete, Energiekosten und Lebensmittel sind lebensnotwendig; bezahlen Sie diese vorrangig. Altersvorsorge-Verträge sollten Sie nicht übereilt aussetzen oder kündigen.
Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über alle Ihre finanziellen Verpflichtungen und beantragen Sie so früh wie möglich staatliche Unterstützungen. Welche Leistungen in Frage kommen, hängt von Ihrer Situation ab. Schieben Sie Zahlungen nicht massenhaft auf: Zu viele ausstehende Zahlungen werden auch in besseren Zeiten kaum wieder abbezahlt.
Für eine Schuldnerberatung sammeln Sie die Unterlagen, die Ihre Lage belegen: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten Monate, Verträge sowie Mahnungen und Schreiben vom Inkasso. Die Beratungsstellen prüfen damit, welche Forderungen berechtigt sind und welche Fristen wirklich laufen. Viele Schuldnerberatungsstellen, etwa bei Caritas, Diakonie oder in kommunaler Trägerschaft, beraten kostenlos. Suchen Sie die Beratung früh auf, spätestens wenn eine Kündigung, eine Pfändung oder eine Zwangsversteigerung droht.
Kernaussagen
- Zusatzkosten nur mit Ihrer Zustimmung: Bei Ratenzahlungen über ein Inkassounternehmen sind Zusatzkosten nur zu zahlen, wenn Sie ausdrücklich einverstanden sind, und ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt. Bei 500 Euro Schulden in fünf Raten zu 100 Euro sind höchstens 41,16 Euro Zusatzkosten zulässig.
- Beim Immobilienkredit zählt jede Rate: Sie sind sofort in Verzug, und die Bank kann kündigen, sobald zwei aufeinanderfolgende Raten ausstehen und der Rückstand mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags erreicht. Sprechen Sie den Darlehensgeber früh an, bevor die Kündigung droht.
- Existenzielle Kosten zuerst zahlen: Miete, Energie und Lebensmittel haben Vorrang; Altersvorsorge-Verträge sollten Sie nicht übereilt kündigen. Schieben Sie Zahlungen nicht massenhaft auf, sonst werden sie auch in besseren Zeiten kaum abbezahlt.
- Nachteilige Klauseln ablehnen: Selbstauskünfte zu Arbeitgeber, Konto oder Unterhaltspflichten sind bei einer Ratenvereinbarung nicht erforderlich. Eine vorschnell unterschriebene Vereinbarung lässt sich unter Umständen widerrufen.
- Früh beraten lassen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Verpflichtungen und beantragen Sie staatliche Unterstützung früh. Bei drohender Kündigung oder Pfändung suchen Sie eine Schuldnerberatung auf.
FAQ
Muss ich die Zusatzkosten des Inkassounternehmens für die Ratenzahlung akzeptieren?
Nein, nicht automatisch. Zusatzkosten sind nur zu zahlen, wenn Sie ausdrücklich einverstanden sind, und ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt. Bei 500 Euro Schulden und fünf Raten zu 100 Euro sind höchstens 41,16 Euro Zusatzkosten zulässig. Wenn das Unternehmen mehr verlangt, widersprechen Sie schriftlich und holen Sie Rat bei einer Verbraucherzentrale.
Wie viel Zeit bleibt mir nach einer versäumten Rate?
Das hängt vom Vertrag und von der Art der Forderung ab. Bei einem Immobilienkredit kann die Bank schon bei zwei ausstehenden Raten in Folge kündigen, wenn der Rückstand mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags beträgt. Bei anderen Verträgen entscheidet der Vertragstext, wann der Gläubiger die gesamte Restsumme fällig stellen darf. Lassen Sie den Vertrag prüfen, statt auf kurze Nachfristen zu reagieren.
Was passiert, wenn ich eine Rate bei einem Immobilienkredit nicht zahle?
Sie sind sofort in Verzug. Die Bank darf den Vertrag kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags beträgt. Setzen Sie sich früh mit dem Darlehensgeber in Verbindung und suchen Sie eine einvernehmliche Lösung.
Kann ich eine bereits unterschriebene Ratenvereinbarung rückgängig machen?
Unter Umständen ja. Ratenzahlungsvereinbarungen können im Nachhinein noch widerrufen werden. Lassen Sie die Vereinbarung von einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung prüfen, bevor Sie weitere Raten zahlen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Schuldnerberatung?
In der Regel Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten Monate, Verträge sowie Mahnungen und Schreiben vom Inkasso. Die Beratungsstelle prüft damit, welche Forderungen berechtigt sind und welche Fristen laufen. Rufen Sie vorher an und fragen Sie, welche Unterlagen im Einzelfall erwartet werden.
Was soll ich zuerst bezahlen, wenn das Geld nicht für alles reicht?
Miete, Energiekosten und Lebensmittel haben Vorrang. Altersvorsorge-Verträge sollten Sie nicht übereilt kündigen. Beantragen Sie früh staatliche Unterstützung und verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Verpflichtungen.