Sie haben eine Bonitätsauskunft angefordert und darin steht ein Eintrag, der nicht zu Ihnen gehört. Vielleicht hat eine Auskunftei wie die Schufa, Creditreform oder infoscore Daten einer Person mit ähnlichem Namen oder gleicher Adresse in Ihre Akte gemischt. Eine Auskunftei ist ein privates Unternehmen, das Zahlungsverhalten sammelt und daraus einen Score berechnet, also einen Zahlenwert für Ihre Kreditwürdigkeit. Solche Verwechslungen kommen häufiger vor, als viele glauben, und sie wirken sich direkt aus: Banken sehen den falschen Eintrag, stufen Ihr Risiko höher ein und lehnen Kredite ab oder verlangen mehr Zinsen. Auch Mietverträge und Mobilfunkverträge scheitern daran.
Die folgenden Hinweise gelten für Sie als betroffene Privatperson, nicht für Banken oder Unternehmen. Sie erfahren, was die Korrektur kostet, welche Fristen gelten und mit welchen Unterlagen Sie eine Verwechslung nachweisen. Die wichtigste Antwort vorweg: Die Datenauskunft ist kostenlos, die Berichtigung ebenfalls, und die Auskunftei muss unrichtige Daten unverzüglich korrigieren. Die eigentlichen Kosten entstehen durch die Folgen des falschen Eintrags, etwa durch höhere Zinsen oder abgelehnte Verträge, und diese Folgen verschwinden nur, wenn Sie aktiv werden.
Die kostenlose Auskunft ist der erste Schritt
Jede Person hat das Recht, von einer Auskunftei kostenlos zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Rechtsgrundlage ist Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Fordern Sie die Auskunft bei Schufa und Co. schriftlich oder über das Online-Formular der jeweiligen Auskunftei an. Die erste Kopie Ihrer Daten ist kostenlos; für weitere Kopien innerhalb kurzer Zeit darf die Auskunftei ein Entgelt verlangen. Kostenpflichtige Dienste, die Ihnen die Auskunft abnehmen oder ein Score-Abo verkaufen, können Sie sich sparen.
Die Auskunft zeigt Ihnen, welche Vertragspartner welche Daten gemeldet haben, welche Einträge gespeichert sind und wie Ihr Score berechnet wurde. Prüfen Sie darin vor allem Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und die Liste der gemeldeten Verträge. Ein fremder Eintrag fällt meist daran auf, dass ein Vertragspartner auftaucht, mit dem Sie nie zu tun hatten. Diese Übersicht brauchen Sie, um eine Verwechslung zu erkennen. Die Verbraucherzentrale rät, die eigenen Daten regelmäßig zu prüfen, weil in Scoring-Profilen falsche, unzulässige oder veraltete Informationen stehen können. Dafür ist kein kostenpflichtiges Konto nötig.
Ein falscher Eintrag durch Verwechslung fällt oft erst auf, wenn ein Vertrag scheitert. Die Folgen zeigen sich dann als höhere Zinsen, Vorkasse oder Ablehnung. Wer die Auskunft regelmäßig prüft, findet den Fehler, bevor er Schaden anrichtet. Beachten Sie außerdem: Ab dem 17. März 2026 stellt die Schufa ihren Score auf eine Skala von 100 bis 999 um und verwendet nur noch zwölf Kriterien. Auch bei sonst pünktlichem Zahlungsverhalten kann es dann Abzüge bei bestimmten Kriterien geben. Umso wichtiger ist, dass die Daten stimmen.
Welche Fristen für Auskunft und Berichtigung gelten
Die DSGVO setzt zwei Fristen, die für Sie zählen. Auf Ihre Auskunftsanfrage muss die Auskunftei innerhalb eines Monats antworten. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Anfrage (Artikel 12 Absatz 3 DSGVO). Für die Berichtigung gilt: Unrichtige Daten müssen unverzüglich korrigiert werden (Artikel 16 DSGVO). Das Gesetz nennt keinen festen Zeitraum in Tagen. Unverzüglich bedeutet in der Praxis: Die Auskunftei handelt ohne schuldhaftes Zögern. Sie prüft nach Eingang Ihrer Nachweise zügig und ändert den Eintrag.
| Was Sie tun | Kosten | Frist |
|---|---|---|
| Datenauskunft anfordern (Artikel 15 DSGVO) | kostenlos, erste Kopie | Antwort binnen eines Monats |
| Berichtigung verlangen (Artikel 16 DSGVO) | kostenlos | unverzüglich |
| Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde | kostenlos | jederzeit möglich |
Wie lange die Berichtigung dauert, hängt davon ab, wie schnell die Stelle reagiert, die den falschen Eintrag gemeldet hat. Eine Auskunftei speichert die Daten nicht selbst, sondern erhält sie von Banken, Händlern oder Inkassobüros. Bei einer Verwechslung muss die Auskunftei bei der meldenden Stelle nachfragen und deren Antwort abwarten. Das kann einige Wochen dauern. Wenn nach einem Monat nichts passiert, schreiben Sie die Auskunftei erneut an. Verweisen Sie auf Ihre Berichtigungsanfrage und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen. Bleibt auch das ohne Ergebnis, beschweren Sie sich kostenlos bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes, also beim Landesdatenschutzbeauftragten. Die Behörde prüft den Fall und kann die Auskunftei zum Handeln anhalten.
Verwechseln Sie die Fristen nicht mit der Löschung. Bei einer Verwechslung geht es um die Berichtigung eines fremden Eintrags. Veraltete Einträge, die einmal korrekt waren, müssen Sie getrennt davon zur Löschung anmelden. Die Auskunftei muss außerdem erklären, wie Ihr Score zustande kommt, wenn dieser Score der Grund für eine Ablehnung war, etwa bei einem Mobilfunkvertrag. Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs müssen Auskunfteien die Berechnung transparenter darlegen als früher. Fordern Sie diese Erklärung schriftlich an, wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben.
So weisen Sie die Verwechslung nach
Für die Berichtigung brauchen Sie keine besondere Form, aber Nachweise. Stellen Sie eine schriftliche Anfrage an die Auskunftei, in der Sie den falschen Eintrag genau benennen und erklären, warum er nicht zu Ihnen gehört. Nennen Sie Ihre vollständigen Daten, also Name, Geburtsdatum und Anschrift, und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Wenn der Eintrag wegen eines ähnlichen Namens entstanden ist, hilft der Hinweis auf Ihr abweichendes Geburtsdatum oder Ihre abweichende Anschrift. Wenn Sie nachweisen können, dass der gemeldete Vertrag nicht von Ihnen stammt, etwa durch Ihre eigenen Kontoauszüge oder eine Meldebescheinigung, legen Sie diese Kopien bei.
Senden Sie die Anfrage per Einschreiben oder nutzen Sie das Online-Formular der Auskunftei und speichern Sie die Bestätigung. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, denn bei einer späteren Beschwerde oder Klage müssen Sie belegen, wann Sie die Berichtigung verlangt haben. Beziehen Sie sich in dem Schreiben auf Artikel 16 DSGVO. Verlangen Sie die Berichtigung des Eintrags, eine korrigierte Auskunft und die Weitergabe der Berichtigung an alle Stellen, die Ihre Daten in den vergangenen Monaten erhalten haben.
Wenn die Auskunftei die Berichtigung ablehnt, weil sie die Meldung der Vertragspartner für korrekt hält, wenden Sie sich an die meldende Stelle selbst. Oft reicht ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Bank oder das Inkassobüro, das den Eintrag gemeldet hat, um die Verwechslung aufzuklären. Die Auskunftei muss die Berichtigung dann übernehmen, sobald die meldende Stelle die Daten korrigiert hat. Halten Sie außerdem fest, welche Ablehnungen Sie wegen des falschen Eintrags erhalten haben, etwa den Ablehnungsbescheid einer Bank. Diese Dokumente sind wichtig, falls Sie später Schadensersatz geltend machen wollen.
Wann anwaltliche Hilfe oder die Aufsichtsbehörde sinnvoll ist
Beginnen Sie mit der kostenlosen Auskunft und einer schriftlichen Berichtigungsanfrage. Viele Verwechslungen lassen sich auf diesem Weg klären. Wenn die Auskunftei nicht reagiert oder die Berichtigung verweigert, haben Sie zwei Optionen. Beide sind kostenlos oder kostengünstig: die Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes und, bei geringem Einkommen, die Beratungshilfe für eine anwaltliche Erstberatung. Die Aufsichtsbehörde vertritt nicht Ihre individuellen Interessen. Sie kann aber prüfen und einschreiten. Die Beratungshilfe übernimmt die Kosten der anwaltlichen Beratung gegen eine geringe Eigenbeteiligung.
Ein Anwalt lohnt sich vor allem, wenn Ihnen durch den falschen Eintrag ein konkreter Schaden entstanden ist, etwa weil ein Kredit abgelehnt wurde oder Sie eine teurere Finanzierung akzeptieren mussten. Artikel 82 DSGVO gibt Ihnen einen Anspruch auf Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, und Sie müssen den Schaden und den Zusammenhang zum falschen Eintrag nachweisen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert; bei einer Klage kann Prozesskostenhilfe die Kosten übernehmen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Prüfen Sie vor einer Klage, ob die Auskunftei den Eintrag inzwischen korrigiert hat. Oft reicht es, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde anzukündigen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall Aussicht hat, lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Datenschutzrecht beraten. Die Verbraucherzentralen bieten dazu Informationen zu Bonitätsprüfung und Auskunfteien an und erklären, welche Rechte Sie gegenüber Auskunfteien haben.
Kernaussagen
- Kostenlose Auskunft zuerst: Fordern Sie die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO direkt bei der Auskunftei an, kostenpflichtige Vermittler sind überflüssig.
- Berichtigung ist kostenlos: Verlangen Sie die Korrektur schriftlich nach Artikel 16 DSGVO und legen Sie Nachweise bei, etwa Personalausweis und Meldebescheinigung.
- Fristen klar kennen: Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten und unrichtige Daten unverzüglich berichtigen.
- Die echten Kosten sind indirekt: Ein falscher Eintrag führt zu höheren Zinsen, Vorkasse oder abgelehnten Verträgen, und diese Folgen bleiben ohne Korrektur bestehen.
- Bei Untätigkeit eskalieren: Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist kostenlos, anwaltliche Hilfe lohnt sich bei nachweisbarem Schaden.
FAQ
Was kostet die Auskunft bei der Schufa?
Die erste Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist kostenlos. Kostenpflichtige Angebote, die Ihnen die Auskunft abnehmen oder ein Score-Abo verkaufen, sind unnötig. Weitere Kopien innerhalb kurzer Zeit darf die Auskunftei gegen ein Entgelt herausgeben.
Wie lange darf die Auskunftei für die Berichtigung brauchen?
Das Gesetz schreibt keinen festen Zeitraum in Tagen vor. Die Auskunftei muss unrichtige Daten unverzüglich berichtigen und auf Ihre Anfrage innerhalb eines Monats antworten. Wenn die meldende Stelle langsam reagiert, kann die Korrektur einige Wochen dauern.
Was tun, wenn die Auskunftei den Eintrag nicht korrigiert?
Erinnern Sie die Auskunftei schriftlich und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen. Bleibt das erfolglos, beschweren Sie sich kostenlos bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes. Bei einem konkreten Schaden, etwa einem abgelehnten Kredit, kann ein Anwalt prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO besteht.
Welche Unterlagen brauche ich für die Korrektur?
Sie brauchen eine Kopie Ihres Personalausweises, einen Nachweis Ihrer Anschrift und Belege, die zeigen, dass der Eintrag nicht zu Ihnen gehört, etwa Kontoauszüge oder eine Meldebescheinigung. Beschreiben Sie den falschen Eintrag genau und senden Sie alles per Einschreiben oder über das Online-Formular mit Bestätigung.
Was ändert sich mit dem neuen Schufa-Score ab März 2026?
Ab dem 17. März 2026 bildet die Schufa die Bonität auf einer Skala von 100 bis 999 ab und verwendet nur noch zwölf Kriterien. Bei bestimmten Kriterien kann es auch bei sonst pünktlichem Zahlungsverhalten zu Abzügen kommen, weshalb eine korrekte Datenbasis noch wichtiger wird.