Wenn Sie sich in Deutschland um eine Wohnung bewerben, sollen Sie vom Vermieter oder der Hausverwaltung eine Mieterselbstauskunft und eine Bonitätsauskunft vorlegen. Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular mit Angaben zu Beruf, Einkommen und Wohnverhältnissen. Die Bonitätsauskunft, im Alltag meist Schufa-Auskunft genannt, ist ein Bericht einer Auskunftei über Ihre Zahlungshistorie.
Rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, diese Unterlagen vorzulegen. In der Praxis sortieren Vermieter Bewerber ohne diese Unterlagen meist schneller aus. Die Kosten für die Bonitätsauskunft tragen Sie selbst, eine Erstattung durch den Vermieter ist nicht üblich. Die Fristen, die für Sie zählen, betreffen nicht den Vermieter, sondern die Auskunfteien: Negative Einträge werden in der Regel taggenau drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht. Prüfen Sie Ihre eigenen Daten regelmäßig, weil falsche Einträge Ihnen die Wohnung kosten können.
Was die Mieterselbstauskunft abfragen darf
Die Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter, Ihre finanzielle Situation und Zuverlässigkeit einzuschätzen, bevor er einen Mietvertrag abschließt. Üblich sind Angaben zu Beruf, Einkommen, weiteren Einnahmequellen, bisherigen Wohnverhältnissen und persönlichen Daten wie dem Familienstand.
Nicht jede Frage ist zulässig. Zulässig sind Angaben zu Name, Geburtsdatum, aktueller Anschrift, Beruf und Arbeitgeber sowie zum Nettoeinkommen in Größenordnung. Eine Gehaltsabrechnung müssen Sie nicht vorlegen. Ebenso zulässig sind die Zahl der einziehenden Personen, die Auskunft, ob ein Insolvenzverfahren läuft, und die Frage, ob in den letzten fünf Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben wurde.
Sie müssen das Formular nicht ausfüllen, und Sie dürfen einzelne Fragen offenlassen. Wer die Selbstauskunft verweigert oder Lücken lässt, wird bei der Auswahl in der Regel schneller aussortiert. Der Vermieter hat viele Bewerber und wenig Zeit, er nimmt denjenigen, der ihm die wenigsten offenen Fragen hinterlässt. Sie stehen vor einer Abwägung: Ihre Rechte geltend machen und riskieren, die Wohnung nicht zu bekommen, oder die Angaben machen und die Wohnungschance wahren.
Was die Bonitätsauskunft kostet und wer sie bezahlt
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schufa-Bonitätsauskunft hat der Vermieter nicht. Dennoch verlangen Vermieter sie heute vor Abschluss eines Mietvertrages, oft schon vor der Wohnungsbesichtigung. Ohne diese Auskunft haben Sie in der Praxis kaum Aussicht auf einen Mietvertrag.
Die Kosten tragen Sie selbst. Der Vermieter erstattet Ihnen die Auskunft nicht, und ein Anspruch auf Erstattung ist nicht üblich. Achten Sie deshalb darauf, das richtige Dokument zu kaufen. Es gibt zwei Produkte: die vollständige Schufa-Bonitätsauskunft und den abgespeckten Schufa-BonitätsCheck. Beide kosten gleich viel, aber nicht alle Vermieter akzeptieren den Check. Wer den Check kauft, spart nichts und riskiert, dass der Vermieter das Dokument ablehnt und die Bewerbung scheitert.
| Dokument | Preis | Akzeptanz beim Vermieter |
|---|---|---|
| Vollständige Schufa-Bonitätsauskunft | Gebühr, von Ihnen zu zahlen | Wird von Vermietern in der Regel akzeptiert |
| Schufa-BonitätsCheck | Gleicher Preis wie die vollständige Auskunft | Wird nicht von allen Vermietern akzeptiert |
Fragen Sie den Vermieter vor dem Kauf, welches Dokument er konkret erwartet. So vermeiden Sie, Geld für das falsche Produkt auszugeben und die Bewerbung zu gefährden.
Dass Vermieter so hartnäckig auf diesem Nachweis bestehen, hat einen handfesten Grund. Aus Vermietersicht kostet ein zahlungsunfähiger Mieter im Schnitt rund 12.000 Euro
, der gesamte Prozess von der Mahnung bis zur Räumung 5.000 bis 15.000 Euro, und eine Räumungsklage dauert durchschnittlich sechs bis zwölf Monate. Die Bonitätsauskunft ist für den Vermieter ein günstiges Mittel, dieses Risiko vorab zu senken. Für Sie bedeutet das: Die Auskunft ist kein Formalakt, sondern der entscheidende Filter, über den Ihre Bewerbung läuft.
Welche Fristen wirklich zählen

Die für Sie wichtigste Frist betrifft nicht den Vermieter, sondern die Auskunfteien. Bonitätseinträge werden in der Regel taggenau drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht. Ein negativer Eintrag verschwindet nach Ablauf dieser Frist von selbst, sofern die zugrunde liegende Forderung beglichen wurde.
Daneben gibt es eine zweite, weniger beachtete Frist: die für Ihre eigene Prüfung. Daten bei Auskunfteien können falsch oder veraltet sein. Ein Eintrag, der Sie betrifft, aber nicht stimmt, kann Ihnen nicht nur die Wohnung kosten, sondern auch Kredite oder Mobilfunkverträge erschweren, wenn Sie ihn nicht bemerken. Fordern Sie deshalb regelmäßig eine Auskunft über die bei den Auskunfteien gespeicherten Daten an und prüfen Sie die Einträge auf Richtigkeit. Finden Sie einen falschen Eintrag, legen Sie Widerspruch bei der Auskunftei ein und reichen Sie Nachweise ein. Eine gesetzliche Frist für die Korrektur gibt es nicht, aber je früher Sie handeln, desto eher ist der Eintrag bereinigt, bevor der nächste Vermieter Ihre Daten abruft.
Eine dritte Frist, die oft übersehen wird, betrifft die Unterlagen selbst. Die Selbstauskunft und die Bonitätsauskunft, die Sie dem Vermieter überlassen, dürfen nur für die Entscheidung über den Mietvertrag verwendet werden. Wann der Vermieter diese Unterlagen löschen muss, ist nicht klar geregelt. In der Praxis sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Daten beim Vermieter verbleiben, solange das Mietverhältnis in Frage steht. Wenn Sie Bedenken haben, etwa weil Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, können Sie den Vermieter um Löschung bitten. Ein verbindlicher Termin, an dem er das tun muss, existiert nicht.
Kernaussagen
- Ohne Unterlagen keine Wohnung: Rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, Selbstauskunft und Bonitätsauskunft abzugeben, praktisch sortieren Vermieter Bewerber ohne diese Unterlagen meist aus.
- Kosten tragen Sie selbst: Die Bonitätsauskunft zahlen Sie aus eigener Tasche, eine Erstattung durch den Vermieter ist nicht üblich.
- Kaufen Sie die vollständige Auskunft: Der abgespeckte Schufa-BonitätsCheck kostet gleich viel, wird aber nicht von allen Vermietern akzeptiert und kann Ihre Bewerbung scheitern lassen.
- Negative Einträge verschwinden nach drei Jahren: Bonitätseinträge werden in der Regel taggenau drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht.
- Prüfen Sie Ihre Daten regelmäßig: Falsche oder veraltete Einträge können Ihnen die Wohnung kosten, wenn Sie sie nicht bemerken und korrigieren.
FAQ
Muss ich dem Vermieter meine Gehaltsabrechnung zeigen?
Nein. Zulässig ist nur die Angabe des Nettoeinkommens in Größenordnung, eine Gehaltsabrechnung müssen Sie nicht vorlegen. Verweigern können Sie das, aber rechnen Sie damit, dass der Vermieter Ihre Bewerbung dann schneller aussortiert.
Was kostet die Schufa-Bonitätsauskunft?
Die Gebühr legt die Auskunftei fest. Entscheidend ist: Die vollständige Bonitätsauskunft und der abgespeckte BonitätsCheck kosten gleich viel, aber nicht alle Vermieter akzeptieren den Check. Kaufen Sie deshalb die vollständige Auskunft.
Wie lange bleibt ein negativer Eintrag gespeichert?
In der Regel taggenau drei Jahre nach Erledigung. Danach wird der Eintrag automatisch gelöscht, sofern die zugrunde liegende Forderung beglichen wurde.
Was mache ich, wenn meine Bonitätsdaten falsch sind?
Legen Sie Widerspruch bei der Auskunftei ein und reichen Sie Nachweise ein, die belegen, dass der Eintrag falsch oder veraltet ist. Je früher Sie handeln, desto eher ist der Eintrag bereinigt, bevor der nächste Vermieter Ihre Daten abruft.
Kann der Vermieter die Kosten für die Auskunft übernehmen?
In der Praxis nicht. Sie zahlen die Auskunft selbst, und eine Erstattung durch den Vermieter ist nicht üblich. Fragen Sie vor dem Kauf, welches Dokument der Vermieter erwartet, damit Sie nicht das falsche Produkt kaufen.