Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Welche Schritte helfen, wenn ein Autokredit nicht mehr passt

Wenn Sie einen Autokredit abzahlen und die monatliche Rate nicht mehr ins Budget passt, lesen Sie hier, welche Schritte helfen. Die Hinweise richten sich an private Verbraucher in Deutschland, die ihren Kreditvertrag selbst abgeschlossen haben und deren Belastung zu groß geworden ist, etwa durch Jobverlust, Krankheit, Trennung oder gestiegene Lebenshaltungskosten. Der Schwerpunkt liegt auf dem Kredit, nicht auf Leasing oder Kaufvertrag.

Die wichtigste Botschaft vorweg: Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie. Wer die Bank früh informiert, erreicht oft eine Ratenpause, eine längere Laufzeit oder eine günstigere Ablösung. Wer wartet, bis die Bank kündigt, hat diese Möglichkeiten meist verloren. Sie erfahren, welche Unterlagen Sie brauchen, welche Fristen und Kosten gelten und wann eine Schuldnerberatung der richtige Schritt ist.

Vertrag, Restschuld und Fahrzeugwert zuerst prüfen

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, brauchen Sie drei Zahlen: die Restschuld, den Fahrzeugwert und die monatliche Belastung. Die Restschuld steht im Kreditvertrag oder in der letzten Abrechnung der Bank; fordern Sie bei der Bank einen aktuellen Kreditkontoauszug an, wenn Sie unsicher sind. Den Fahrzeugwert schätzen Sie über die Schwacke- oder DAT-Liste oder über vergleichbare Angebote auf Online-Börsen. Die monatliche Belastung umfasst nicht nur die Kreditrate, sondern auch Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Treibstoff.

Prüfen Sie den Vertrag außerdem auf drei Punkte: den Sollzins, die Laufzeit und eine mögliche Schlussrate. Achten Sie dabei auf den Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins. Der effektive Jahreszins enthält die Kosten der Kreditvermittlung und ist der bessere Vergleichswert. Bei einer Drei-Wege-Finanzierung mit Ballonrate zahlen Sie monatlich wenig und am Ende eine große Summe. Wenn diese Schlussrate in Sicht ist und Sie sie nicht stemmen können, haben Sie eine besondere Option: Bei einem Drei-Wege-Vertrag haben Sie vertraglich die Möglichkeit, das Fahrzeug am Laufzeitende an die Bank zurückzugeben, statt die Schlussrate zu zahlen. Das Auto muss dann in vertragsgemäßem Zustand sein; für übermäßige Abnutzung kann die Bank eine Entschädigung verlangen.

Auch eine Restschuldversicherung sollten Sie prüfen. Wenn Sie eine abgeschlossen haben und arbeitslos, krank oder berufsunfähig geworden sind, übernimmt die Versicherung unter Umständen die Raten oder die Restschuld. Die Bedingungen stehen in den Versicherungsunterlagen; reichen Sie den Antrag früh ein, denn die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.

Sammeln Sie dann die Unterlagen, die Sie für jedes Gespräch mit der Bank oder einer Beratungsstelle brauchen: den Kreditvertrag, die letzten Kontoauszüge, Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Bescheide, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und eine Aufstellung Ihrer monatlichen Fixkosten. Damit zeigen Sie der Bank, dass Sie Ihre Lage kennen und eine Lösung suchen. Das erhöht die Bereitschaft, mit Ihnen zu verhandeln.

Verhandeln, umschulden, verkaufen oder kündigen

Wenn der Kredit nicht mehr passt, haben Sie vier Optionen. Welche passt, hängt von der Restschuld, dem Fahrzeugwert und Ihrer Einkommenslage ab.

Mit der Bank verhandeln. Die Bank ist nicht verpflichtet, Ihnen entgegenzukommen, aber sie will einen Kreditausfall vermeiden. Fragen Sie konkret nach einer Stundung, einer Ratenpause, einer Verlängerung der Laufzeit oder einer Anpassung des Tilgungsplans. Stellen Sie den Antrag schriftlich und legen Sie Einkommen und Ausgaben dar. Eine Stundung kostet in der Regel Zinsen, und die Bank verlangt dafür oft eine Sonderzahlung oder eine Sicherheit. Wenn Sie Rücklagen haben, fragen Sie außerdem nach einer Sondertilgung; sie senkt die Restschuld und die Zinslast.

Umschulden. Bei einer Umschuldung nehmen Sie einen neuen Kredit auf, um den alten abzulösen. Das lohnt sich, wenn der neue Zinssatz deutlich niedriger ist und die Ablösekosten nicht auffrisst. Zu diesen Kosten gehören eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung der alten Bank sowie Bearbeitungsgebühren des neuen Anbieters. Einen Vergleich von Autokredit-Angeboten bietet etwa Verivox; dort finden Sie Zinssätze, Online-Abwicklung und Sondertilgungsmöglichkeiten. Bei einigen Anbietern bleibt der Fahrzeugbrief beim Kreditnehmer. Achtung: Eine Umschuldung verlängert die Gesamtlaufzeit oft, und die neue Bank prüft Ihre Bonität erneut. Wenn Ihr Einkommen gesunken ist, kann die Bank ablehnen; weitere Kreditanfragen verschlechtern dann Ihre Kreditwürdigkeit.

Das Auto verkaufen. Wenn der Fahrzeugwert die Restschuld deckt, ist der Verkauf der sauberste Weg: Sie lösen den Kredit ab und haben keine monatliche Belastung mehr. Weil die Bank bei einem Autokredit in der Regel ein Sicherungsrecht am Fahrzeug hat (Sicherungsübereignung), brauchen Sie ihre Zustimmung zum Verkauf. In der Praxis läuft das so: Sie finden einen Käufer, die Bank nennt die Ablösesumme, der Käufer überweist den Kaufpreis, und die Bank gibt das Fahrzeug zur Umschreibung frei. Deckt der Verkaufserlös die Restschuld nicht, zahlen Sie die Differenz aus eigenen Mitteln. Verkaufen Sie das Auto nicht ohne Zustimmung der Bank; das wäre ein Vertragsbruch und kann Schadensersatzforderungen auslösen.

Den Kredit kündigen. Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen, und darum handelt es sich bei den meisten Autokrediten, können Sie den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 500 BGB). Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die gesetzlich begrenzt ist: höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr weniger (§ 502 BGB). Kündigen lohnt sich vor allem, wenn Sie die Ablösesumme anderweitig haben, etwa aus einer Erbschaft oder einem günstigeren Kredit.

Option Wann sie passt Kosten und Risiken
Verhandeln Kurzfristiger Engpass, ansonsten stabile Finanzen Stundungszinsen, längere Laufzeit, höhere Gesamtkosten
Umschulden Deutlich niedrigerer Marktzins, stabile Einkommenslage Vorfälligkeitsentschädigung, neue Bonitätsprüfung, längere Laufzeit
Verkaufen Fahrzeugwert deckt die Restschuld Unterdeckung möglich, Verlust des Autos
Kündigen Ablösesumme ist vorhanden Vorfälligkeitsentschädigung, sofortige Rückzahlungspflicht

Mahnung, Kündigung und Pfändung bei ausbleibenden Raten

Wenn Sie eine Rate nicht zahlen, mahnt die Bank und verlangt Verzugszinsen; je nach Vertrag kommen Mahngebühren hinzu. Bei Verbraucherdarlehen beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bleiben die Rückstände bestehen, kann die Bank den Vertrag kündigen, aber nicht sofort. Nach § 498 BGB darf sie erst kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sind. Außerdem muss der Rückstand mindestens einen bestimmten Teil des Nennbetrags des Darlehens ausmachen (bei Laufzeiten über drei Jahren: 5 Prozent), und die Bank muss Ihnen eine zweiwöchige Frist zur Zahlung gesetzt haben. Zahlen Sie innerhalb dieser Frist, bleibt der Vertrag bestehen.

Kündigt die Bank trotzdem, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Danach kann die Bank einen Mahnbescheid beantragen, einen gerichtlichen Zahlungsbefehl. Gegen einen Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen; tun Sie das nicht, wird er vollstreckbar, und die Bank kann Ihr Konto pfänden oder das Fahrzeug verwerten. Eine Kontopfändung trifft Ihr gesamtes Einkommen, wenn Sie nichts unternehmen. Dagegen hilft ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Die Bank muss Ihr Konto auf Ihren Antrag hin in ein P-Konto umwandeln, und der gesetzliche Grundfreibetrag bleibt vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Umwandlung ist kostenlos.

Kontaktieren Sie die Bank, bevor die zweite Rate ausfällt. Eine kurze Nachricht mit der Bitte um Stundung oder Ratenpause wirkt glaubwürdiger, wenn Sie gleichzeitig belegen, dass Sie die Lage im Griff haben. Wer schweigt, bis der Mahnbescheid kommt, hat die Verhandlungsbasis verspielt. Überschuldung kann psychischen Stress, Angst vor sozialem Abstieg und Isolation mit sich bringen; Betroffene verlieren mitunter den Überblick und den Mut, aktiv Hilfe zu suchen. Genau dann ist der Gang zur Beratungsstelle der richtige Schritt.

Schuldnerberatung, Verbraucherinsolvenz und amtliche Hilfe

Eine Schuldnerberatung ist sinnvoll, sobald Sie absehen, dass Sie die Raten auf längere Sicht nicht mehr zahlen können. Spätestens dann ist das der Fall, wenn die Bank gekündigt hat, ein Mahnbescheid eintrifft oder eine Pfändung droht. Die Beratung ist bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern kostenlos oder kostet nur einen kleinen Eigenanteil. Anerkannte Stellen sind die Verbraucherzentralen, die Caritas, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt und die kommunalen Schuldnerberatungsstellen der Städte und Landkreise.

Die Beraterin oder der Berater prüft zuerst, ob die Forderungen der Bank berechtigt sind und ob Sie Ansprüche wie eine Restschuldversicherung noch nicht geltend gemacht haben. Danach erstellt sie einen Überblick über Einkommen, Schulden und laufende Kosten und verhandelt mit den Gläubigern. Ziel ist zunächst eine außergerichtliche Einigung, etwa ein Teilzahlungsplan oder ein Forderungsverzicht gegen eine Einmalzahlung. Scheitert die Einigung, kann die Beratungsstelle das Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten. Seit der Insolvenzrechtsreform können Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren von den restlichen Schulden befreit werden, wenn sie die Verfahrenskosten tragen und ihre Pflichten erfüllen. Andernfalls dauert das Verfahren fünf Jahre. Während dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abführen.

Auch amtliche Hilfen gehören in diese Phase. Wer sich einen Rechtsanwalt nicht leisten kann, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen; sie übernimmt die Kosten für eine erste rechtliche Beratung. Für ein Insolvenzverfahren gibt es Verfahrenskostenhilfe, wenn Ihr Einkommen die Kosten nicht deckt. Die Schuldnerberatung hilft beim Ausfüllen der Anträge. Wichtig ist, dass Sie diese Schritte nicht als Niederlage verstehen: Wer früh eine Beratung aufsucht, behält meist mehr Kontrolle über die Lösung, als wer abwartet, bis Gerichtsvollzieher oder Pfändung die Entscheidungen übernehmen.

Kernaussagen

  • Handeln Sie früh: Informieren Sie die Bank, bevor die zweite Rate ausfällt; dann bleiben Stundung, Ratenpause oder Umschuldung realistisch.
  • Prüfen Sie zuerst Restschuld, Fahrzeugwert und Vertragskonditionen: Diese drei Zahlen entscheiden, ob Verhandeln, Umschulden, Verkaufen oder Kündigen die richtige Option ist.
  • Vergleichen Sie bei einer Umschuldung die Gesamtkosten: Ein niedrigerer Zins lohnt nur, wenn er Vorfälligkeitsentschädigung und Gebühren übersteigt.
  • Nutzen Sie kostenlose Schuldnerberatung früh: Sobald Kündigung, Mahnbescheid oder Pfändung drohen, ist die Beratung der richtige Schritt.
  • Lassen Sie ein gepfändetes Konto in ein P-Konto umwandeln: Der gesetzliche Grundfreibetrag bleibt dann vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

FAQ

Kann ich meinen Autokredit vorzeitig kündigen?

Ja. Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen können Sie den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die gesetzlich auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt ist (bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr weniger).

Was passiert, wenn ich zwei Raten nicht zahle?

Die Bank mahnt und verlangt Verzugszinsen. Kündigen darf sie erst, wenn Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sind, der Rückstand mindestens einen bestimmten Teil des Nennbetrags des Darlehens beträgt und eine zweiwöchige Frist verstrichen ist.

Kann ich das finanzierte Auto verkaufen?

Ja, aber nur mit Zustimmung der Bank, weil sie ein Sicherungsrecht am Fahrzeug hat. Der Käufer überweist den Kaufpreis, die Bank nennt die Ablösesumme und gibt das Fahrzeug zur Umschreibung frei. Deckt der Erlös die Restschuld nicht, müssen Sie die Differenz zahlen.

Was kostet eine Umschuldung?

Die Kosten setzen sich aus dem Zins des neuen Kredits, einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung der alten Bank und eventuellen Bearbeitungsgebühren zusammen. Vergleichen Sie die Gesamtkosten, nicht nur den Zinssatz. Die neue Bank prüft Ihre Bonität erneut; bei gesunkenem Einkommen kann die Ablehnung drohen.

Wo bekomme ich kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den Verbraucherzentralen, der Caritas, der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt und den kommunalen Schuldnerberatungsstellen. Die Beratung ist kostenlos oder kostet nur einen kleinen Eigenanteil. Bringen Sie Kreditvertrag, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und eine Aufstellung Ihrer Fixkosten mit.

Was ist ein P-Konto und wie hilft es mir?

Ein Pfändungsschutzkonto schützt Ihr Einkommen vor der Pfändung durch Gläubiger. Der gesetzliche Grundfreibetrag bleibt auf dem Konto verfügbar. Die Bank muss Ihr bestehendes Konto auf Antrag kostenlos in ein P-Konto umwandeln.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/welche-schritte-helfen-wenn-ein-autokredit-nicht-mehr-passt