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Welche Schritte helfen, wenn ein Identitätsdiebstahl die Bonität trifft

Jemand hat in Ihrem Namen einen Kredit beantragt, einen Handyvertrag abgeschlossen oder online eingekauft, ohne dass Sie davon wussten. Wenn Sie das bemerken, ist der Schaden für Ihre Bonität oft schon passiert: Eine Auskunftei wie die SCHUFA hat einen negativen Eintrag gespeichert, der nicht auf Ihrem eigenen Verhalten beruht. Die Bonität ist Ihre Kreditwürdigkeit, also die Einschätzung, wie zuverlässig Sie Rechnungen und Kredite zurückzahlen. Auskunfteien sammeln Daten über Verbraucher und berechnen daraus einen Score-Wert, der angeben soll, wie wahrscheinlich eine Zahlung ist.

Für private Verbraucher in Deutschland, die Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind, kommt es jetzt auf eine klare Reihenfolge an. Zuerst sichern Sie Ihre Konten, dann dokumentieren Sie den Vorfall mit einer Strafanzeige. Anschließend prüfen und korrigieren Sie Ihre Daten bei den Auskunfteien. Wer diese Schritte auslässt, riskiert, dass falsche Einträge über Monate bestehen bleiben und Ihnen bei Krediten, Mietverträgen oder Handyverträgen im Weg stehen. Die wichtigsten Korrekturen können Sie selbst anstoßen, und viele davon sind kostenlos.

Was Identitätsdiebstahl für Ihre Bonität bedeutet

Ein Identitätsdiebstahl trifft Ihre Bonität nicht direkt, sondern über die Daten, die Auskunfteien speichern. Kriminelle nutzen Ihre persönlichen Daten, um Verträge abzuschließen. Bleiben die Rechnungen aus diesen Verträgen unbezahlt, meldet der Gläubiger den Zahlungsverzug an die SCHUFA oder eine andere Auskunftei. So entsteht ein negativer Eintrag, der Ihren Score-Wert belastet, obwohl Sie mit dem Vertrag nichts zu tun hatten.

Das Problem ist die Automatisierung. In Scoring-Profilen können falsche, unzulässige oder veraltete Informationen stehen, ohne dass jemand den Fehler bemerkt. Banken, Vermieter und Mobilfunkanbieter fragen diese Daten bei Vertragsabschluss ab. Ein negativer Eintrag führt dann dazu, dass sie das Geschäft ablehnen, obwohl die eigentliche Ursache eine Straftat ist. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass der Vertrag nicht von Ihnen stammt, sonst behandeln die Auskunfteien den Eintrag wie einen echten Zahlungsverzug.

Seit zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs müssen Auskunfteien besser erklären, wie ein Score-Wert zustande kommt. Sie haben also das Recht, nachzufragen, auf welcher Grundlage der Wert berechnet wurde. Diese Transparenz hilft Ihnen, gezielt die fehlerhaften Daten zu finden, die den Score-Wert drücken. Ein falscher Eintrag bleibt bestehen, bis die gesetzliche Löschfrist abläuft oder Sie aktiv werden.

Die ersten Schritte nach der Entdeckung

Handeln Sie sofort, wenn Sie einen Identitätsdiebstahl bemerken. Je länger Sie warten, desto mehr Verträge kann der Täter in Ihrem Namen abschließen. Dadurch entstehen weitere negative Einträge. Die Reihenfolge der Schritte ist wichtig, weil jede spätere Korrektur auf den Belegen der ersten Schritte aufbaut.

Sperren Sie zuerst Ihre Bankkonten und Kreditkarten, damit der Täter keinen weiteren Zugriff hat. Informieren Sie Ihre Bank schriftlich über den Vorfall und fordern Sie bei nicht autorisierten Zahlungen die Erstattung. Nach dem Zahlungsdienstrecht muss der Zahlungsdienstleister den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten, sofern er keine grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits nachweisen kann. Halten Sie diese Forderung schriftlich fest, nicht nur telefonisch.

Erstatten Sie parallel dazu bei der Polizei Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahls. Die Anzeige ist das zentrale Dokument für alle weiteren Schritte. Sie belegt gegenüber Banken, Auskunfteien und Inkassobüros, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen haben. Die Verbraucherzentrale rät, die Strafanzeige zu erstatten und sich das Aktenzeichen geben zu lassen. Bewahren Sie die Anzeige zusammen mit Kontoauszügen, der Korrespondenz mit der Bank und allen Schriftstücken auf, die auf fremde Verträge hinweisen. Diese Sammlung brauchen Sie später, um Einträge zu widerlegen.

Wenn Sie eine unberechtigte Inkassoforderung erhalten, widersprechen Sie dieser ebenfalls schriftlich. Bleiben solche Forderungen unwidersprochen, belasten sie Ihre Bonität weiter. Fordern Sie das Inkassounternehmen auf, den Nachweis über die Forderung zu erbringen und die Meldung an die Auskunftei zurückzuziehen. Die Beweislast liegt bei der Gegenseite: Sie muss belegen, dass die Forderung berechtigt ist. Sie selbst müssen nicht beweisen, dass Sie unschuldig sind.

Daten bei Auskunfteien prüfen und korrigieren

Fordern Sie bei der SCHUFA und bei anderen Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder infoscore eine Selbstauskunft an, denn Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Diese Datenauskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen einmal im Jahr kostenlos zu. Sie zeigt, welche Verträge, Forderungen oder Anfragen zu Ihrer Person gespeichert sind und welche Quelle die Daten geliefert hat.

Prüfen Sie die Auskunft Satz für Satz. Jeder Eintrag, der auf einen Vertrag oder eine Forderung verweist, die Sie nicht kennen, ist ein Hinweis auf missbräuchliche Nutzung. Wenn Sie einen falschen Eintrag finden, widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie die Berichtigung oder Löschung. Nennen Sie dabei das Aktenzeichen der Strafanzeige und beschreiben Sie, dass der Vertrag durch Identitätsdiebstahl zustande kam. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Korrektur. Reagiert die Auskunftei nicht innerhalb einer angemessenen Frist, wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.

Für den Widerspruch brauchen Sie eine übersichtliche Auswahl an Unterlagen:

  • Strafanzeige mit Aktenzeichen
  • Kontoauszüge mit den unberechtigten Abbuchungen
  • Schriftwechsel mit Ihrer Bank zur Erstattung
  • Korrespondenz mit Inkassobüros oder Gläubigern
  • Vertragsunterlagen, die der Täter in Ihrem Namen abgeschlossen hat

Nicht jeder negative Eintrag lässt sich sofort löschen. Wenn der Eintrag korrekt ist, etwa weil Sie eine Rechnung tatsächlich nicht bezahlt haben, gilt die gesetzliche Löschfrist. Bei unberechtigten Einträgen aus einem Identitätsdiebstahl müssen Sie die Fremdheit nachweisen. Ist der Nachweis erbracht, muss die Auskunftei den Eintrag entfernen, weil die gespeicherte Information sachlich falsch ist. Verlangen Sie in diesem Fall keine bloße Sperrung, sondern die Löschung des Datensatzes.

Wenn die Korrektur nicht klappt: Widerspruch, Schlichtung, Anwalt

Manchmal weigern sich Banken, Auskunfteien oder Inkassounternehmen, auf Ihren Widerspruch zu reagieren. Die Bank bestreitet die Erstattung, die Auskunftei hält an dem Eintrag fest. Dann wird aus der Korrektur ein Rechtsstreit, und Sie sollten sich Unterstützung holen.

Die erste Anlaufstelle ist die Verbraucherzentrale. Dort erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung, ob Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat und welche Formulierungen Sie verwenden sollten. Verbraucherzentralen bieten auch Hilfe bei der Kommunikation mit Auskunfteien an, etwa durch Musterbriefe für die Berichtigung von Daten. Bei Streitigkeiten mit Ihrer Bank über die Erstattung können Sie eine Schlichtungsstelle einschalten, bevor Sie einen Anwalt beauftragen. Die Schlichtung ist für Sie kostenlos und nicht bindend. Sie können das Ergebnis ablehnen.

Ein Anwalt wird nötig, wenn die Gegenseite weiterhin untätig bleibt oder wenn der Schaden groß ist. Bei falschen SCHUFA-Einträgen geht es um mehr als die Korrektur einer Datensammlung: Sie können nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung Schadensersatz verlangen, wenn Sie durch den falschen Eintrag einen Kredit nicht erhalten oder einen Vertrag verloren haben. Die Kosten für den Anwalt richten sich nach dem Streitwert und damit nach der Höhe des geltend gemachten Schadens. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie Beratungshilfe beantragen, mit der der Staat die Anwaltskosten übernimmt.

Am Anfang steht aber immer der dokumentierte Widerspruch. Ohne schriftliche Nachweise über Ihre Kontaktversuche und die Reaktionen der Gegenseite fehlt Ihnen die Grundlage für eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde oder eine Klage. Führen Sie deshalb von Anfang an eine Akte mit Datum, Absender und Inhalt jedes Schreibens. Diese Akte ist Ihr wichtigstes Werkzeug, wenn aus der Korrektur ein Rechtsstreit wird.

Kernaussagen

  • Konto sofort sperren und Strafanzeige erstatten: Die Anzeige mit Aktenzeichen ist das Kerndokument, mit dem Sie später jeden falschen Eintrag und jede unberechtigte Forderung widerlegen.
  • Selbstauskunft anfordern: Sie haben bei jeder Auskunftei einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Datenauskunft. Nur wer seine gespeicherten Daten kennt, erkennt den Betrug.
  • Schriftlich widersprechen: Unberechtigte Einträge und Inkassoforderungen müssen Sie ausdrücklich und nachweisbar zurückweisen, sonst bleiben sie bestehen und belasten den Score-Wert weiter.
  • Belege systematisch sammeln: Strafanzeige, Kontoauszüge und Schriftwechsel in einer Akte zu bündeln, ist keine Bürokratie, sondern die Grundlage für jede spätere Durchsetzung.
  • Bei Widerstand Eskalationsstufen nutzen: Verbraucherzentrale, Schlichtungsstelle, Datenschutzaufsicht und Anwalt sind die richtigen Adressen, wenn Auskunftei oder Bank nicht reagieren. Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO kann die Rechtsverfolgung lohnend machen.

FAQ

Was ist der erste Schritt, wenn ich einen Identitätsdiebstahl vermute?

Sperren Sie sofort Ihre Bankkonten und Kreditkarten und informieren Sie Ihre Bank schriftlich. Erstatten Sie außerdem bei der Polizei Strafanzeige. Lassen Sie sich das Aktenzeichen der Anzeige geben und bewahren Sie alle Belege auf, denn sie bilden die Grundlage für jede spätere Korrektur.

Wer prüft, ob ein negativer Eintrag bei der SCHUFA von mir stammt?

Die Auskunftei muss den Sachverhalt prüfen, wenn Sie einen Eintrag bestreiten. Sie müssen dafür die Strafanzeige und weitere Belege vorlegen, die zeigen, dass der Vertrag nicht von Ihnen stammt. Kommt die Auskunftei keiner Prüfung nach, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Was kostet die Korrektur meiner Daten bei Auskunfteien?

Die Selbstauskunft ist einmal im Jahr kostenlos, ebenso der schriftliche Widerspruch gegen einen falschen Eintrag. Wenn Sie einen Anwalt einschalten, entstehen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; die Höhe hängt vom Streitwert ab. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beantragen.

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn ein falscher Eintrag meinen Kredit verhindert hat?

Ja, nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie einen materiellen und immateriellen Schadensersatz geltend machen, wenn Sie durch den falschen Eintrag nachweislich einen Kredit oder Vertrag verloren haben. Sie müssen den Zusammenhang zwischen dem Eintrag und dem entgangenen Geschäft belegen, etwa durch ein Ablehnungsschreiben der Bank.

Wie lange dauert es, bis ein unberechtigter Eintrag gelöscht wird?

Wenn die Auskunftei den Widerspruch anerkennt, kann die Löschung innerhalb weniger Wochen erfolgen. Streitige Fälle ziehen sich oft über Monate hin, weil die Auskunftei zunächst den Gläubiger anhört. Solange der Eintrag besteht, sollten Sie bei einer Kreditanfrage die Bank über den laufenden Widerspruch informieren.

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