Wenn Ihr Konto in Deutschland wegen einer Pfändung blockiert ist, haben Sie ein konkretes Problem: Ein Gläubiger hat eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erwirkt. Die Bank muss Ihr Guthaben und alle eingehenden Zahlungen einfrieren. Diese Verfügung ist ein behördlicher oder gerichtlicher Beschluss. Er verbietet der Bank, Ihnen das Geld auszuzahlen. Sie können aber verhindern, dass Sie ganz ohne Geld dastehen. Das wichtigste Werkzeug dafür ist das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.
Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Ein festgelegter Betrag bleibt jeden Monat vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt. Dieser Betrag heißt Grundfreibetrag und ist gesetzlich festgelegt. Wer Unterhaltspflichten hat, bekommt einen Zuschlag. Die Umwandlung ist kostenlos und auch dann noch möglich, wenn die Pfändung bereits angeordnet ist.
Drei Dinge sind jetzt wichtig: das Konto umwandeln, den Freibetrag prüfen und sich beraten lassen.
Sofort das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln
Der erste Schritt ist die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Stellen Sie den Antrag sofort, am besten am Tag, an dem Sie von der Pfändung erfahren. Das geht in der Filiale, schriftlich oder bei vielen Banken online. Die Bank muss Sie über die Pfändung und die Möglichkeit der Umwandlung informieren. Warten Sie aber nicht auf diesen Hinweis. Sobald Ihr Antrag vorliegt, muss die Bank das Konto unverzüglich umstellen. Die Umwandlung selbst ist gesetzlich kostenfrei. Für die Führung des P-Kontos darf die Bank ein angemessenes Entgelt verlangen. Viele Banken verlangen weniger als für ein normales Konto, einige verlangen gar nichts.
Das P-Konto schützt das Guthaben bis zum gesetzlichen Grundfreibetrag pro Monat. Kommen Unterhaltspflichten hinzu, erhöht sich der geschützte Betrag. Eingehendes Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bleiben bis zu dieser Grenze für Sie verfügbar. Die Bank muss Ihnen den geschützten Betrag freigeben, auch wenn die Pfändung bereits wirksam ist. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Die Bank verlangt deshalb eine schriftliche Erklärung, dass Sie kein weiteres P-Konto besitzen.
Die Bank darf das gepfändete Geld nicht sofort an den Gläubiger auszahlen. Sie muss es einen Monat lang zurückhalten. Diese Wartefrist gibt Ihnen Zeit, das Konto umzuwandeln und zu prüfen, ob die Pfändung berechtigt ist.
Ein Hinweis, falls Ihr Konto im Minus ist: Ist das Konto überzogen, verrechnet die Bank eingehende Zahlungen zunächst mit dem Dispokredit. Das P-Konto schützt dann nur das Guthaben, das danach übrig bleibt. In dieser Situation sollten Sie mit der Bank sprechen oder prüfen, ob ein neues Konto bei einer anderen Bank die bessere Lösung ist.
So sieht der Weg durch die Kontopfändung aus:
| Schritt | Wohin | Kosten | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| Konto in ein P-Konto umwandeln | Bank | Umwandlung kostenlos; für die Kontoführung kann ein angemessenes Entgelt anfallen | Ausweis, Erklärung, dass kein weiteres P-Konto besteht |
| Höheren Freibetrag beantragen | Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) | Anwalt nicht nötig, Antrag formlos | Nachweise über Miete, Versicherungen, besondere Bedarfe |
| Pfändung prüfen lassen | Schuldnerberatung oder Anwalt | Schuldnerberatung kostenlos; Anwalt über Beratungshilfe mit geringem Eigenanteil | Pfändungsbeschluss, Kontoauszüge, Verträge |
Wenn der Freibetrag nicht reicht, hilft das Amtsgericht
Der Grundfreibetrag deckt nicht jede Lebenssituation ab. Wenn Ihre Miete hoch ist, Sie krankheitsbedingte Mehrkosten haben oder andere regelmäßige Ausgaben den Freibetrag übersteigen, können Sie beim Amtsgericht eine Erhöhung des geschützten Betrags beantragen. Die Rechtsgrundlage ist § 850k Absatz 4 der Zivilprozessordnung. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht, also die Abteilung des Amtsgerichts, die sich mit Zwangsvollstreckungen befasst.
Der Antrag ist formlos möglich, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Sie müssen darlegen, warum der Grundfreibetrag nicht reicht, und das mit Belegen untermauern: Mietvertrag, Nachweise über Versicherungsbeiträge, Arztrechnungen oder andere regelmäßige Ausgaben. Ein typischer Fall ist eine hohe Miete, die zusammen mit den übrigen Lebenshaltungskosten den Freibetrag übersteigt. Das Gericht prüft Ihre Einkommens- und Ausgabensituation und kann den Freibetrag befristet erhöhen, in der Regel für mehrere Monate. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Je früher Sie den Antrag einreichen, desto eher können Sie über den höheren Betrag verfügen.
In besonderen Härtefällen gibt es einen weiteren Weg: Wenn die Pfändung zu einer Notlage führt, die mit den guten Sitten unvereinbar ist, etwa weil Ihnen die Wohnungslosigkeit droht, kann das Gericht die Pfändung nach § 765a der Zivilprozessordnung aufheben oder einschränken. Diese Hürde ist hoch. Sie sollten den Antrag mit einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt vorbereiten.
Schuldnerberatung nutzen und die Pfändung prüfen lassen
Das P-Konto sichert Ihren Lebensunterhalt, löst aber die Schulden nicht. Die Pfändung bleibt bestehen, Zinsen laufen weiter, und der Gläubiger kann erneut pfänden, sobald neues Guthaben entsteht. Deshalb sollten Sie bei einer Kontopfändung immer auch die Gesamtschulden im Blick haben.
Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob die Pfändung überhaupt berechtigt ist. Wenn Sie die Forderung bereits bezahlt haben oder der Pfändungsbeschluss fehlerhaft ist, können Sie sich wehren. Die Erinnerung nach § 766 der Zivilprozessordnung richtet sich gegen Verfahrensfehler und geht an das Vollstreckungsgericht. Wenn Sie die Forderung selbst bestreiten, etwa weil der Vertrag nie zustande kam oder die Forderung verjährt ist, ist die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 der richtige Weg. Beide Schritte sollten Sie nicht ohne fachliche Prüfung einleiten, denn ein erfolgloser Rechtsbehelf kostet Zeit und unter Umständen Geld.
Kostenlose Hilfe bietet die Schuldnerberatung. Träger sind unter anderem die Caritas, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt und viele kommunale Beratungsstellen. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Pfändung und helfen beim Antrag auf Erhöhung des Freibetrags. Sie verhandeln außerdem mit Gläubigern und klären, ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist. Wenn die Schulden so hoch sind, dass Sie sie nicht abtragen können, führt das Verbraucherinsolvenzverfahren nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung, also zur Befreiung von den restlichen Schulden. Die Schuldnerberatung stellt die Bescheinigung aus, die für den Insolvenzantrag nötig ist.
Wenn Sie einen Anwalt brauchen, aber kein Geld dafür haben, können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Mit dem Berechtigungsschein kostet die anwaltliche Beratung nur einen geringen Eigenanteil. Für ein Gerichtsverfahren kann Verfahrenskostenhilfe die Kosten übernehmen. Vorsicht ist bei privaten Schuldenregulierungsfirmen geboten: Sie bieten gegen hohe Gebühren Leistungen an, die die kostenlose Schuldnerberatung ebenfalls erbringt.
Kernaussagen
- Sofort umwandeln: Beantragen Sie die Umwandlung in ein P-Konto am Tag der Benachrichtigung. Die Umstellung ist kostenlos und schützt monatlich den gesetzlichen Grundfreibetrag vor dem Zugriff des Gläubigers.
- Freibetrag anpassen lassen: Reicht der Grundfreibetrag nicht, beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung nach § 850k Absatz 4 ZPO und legen Sie Einkommen und Ausgaben offen.
- Pfändung prüfen lassen: Lassen Sie klären, ob die Forderung berechtigt ist; bei Fehlern helfen Erinnerung oder Vollstreckungsabwehrklage.
- Kostenlose Beratung nutzen: Die Schuldnerberatung von Caritas, Diakonie oder kommunalen Stellen ist kostenlos und hilft bei Anträgen, Verhandlungen und der Privatinsolvenz.
- Grenzen kennen: Das P-Konto schützt nur den Lebensunterhalt. Zinsen laufen weiter, und der Gläubiger kann erneut pfänden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Kontopfändung und einem P-Konto?
Bei einer Kontopfändung friert die Bank das Guthaben und eingehende Zahlungen ein. Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz: Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Geld für Sie verfügbar. Die Umwandlung können Sie jederzeit beantragen, auch nach der Pfändung.
Kostet die Umwandlung in ein P-Konto etwas?
Die Umwandlung selbst ist gesetzlich kostenfrei. Für die Führung des P-Kontos darf die Bank ein angemessenes Entgelt verlangen; viele Banken verlangen weniger als für ein normales Konto oder gar nichts. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach den Konditionen.
Kann ich mehr als ein P-Konto haben?
Nein, pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Die Bank verlangt eine schriftliche Erklärung, dass Sie kein weiteres P-Konto besitzen. Wenn Sie ein zweites Konto bei einer anderen Bank haben, können Sie es nicht ebenfalls in ein P-Konto umwandeln.
Was passiert mit meinem Gehalt, wenn es auf das gepfändete Konto kommt?
Das Gehalt wird auf dem P-Konto bis zum Grundfreibetrag geschützt. Liegt es darüber, wird der überschüssige Teil gepfändet. Wenn Sie Unterhaltspflichten haben, erhöht sich der geschützte Betrag entsprechend.
Wie beantrage ich einen höheren Freibetrag?
Stellen Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen formlosen Antrag nach § 850k Absatz 4 ZPO. Legen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vor, etwa Mietvertrag, Versicherungsbeiträge und medizinische Kosten. Das Gericht entscheidet, ob und wie lange der Freibetrag erhöht wird.
Was, wenn die Pfändung nicht berechtigt ist?
Wenn die Forderung bereits beglichen ist oder der Pfändungsbeschluss fehlerhaft ist, können Sie eine Erinnerung nach § 766 ZPO beim Vollstreckungsgericht einlegen. Wenn die Forderung selbst bestritten wird, ist die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO der richtige Weg. Lassen Sie das vorher von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt prüfen.
Wann sollte ich zur Schuldnerberatung gehen?
Sie sollten sofort hingehen, wenn mehrere Gläubiger beteiligt sind, das Einkommen nicht zum Leben reicht oder Sie absehen, dass Sie die Schulden nicht abtragen können. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.