Wer in Deutschland einen Kredit beantragt hat und kurz vor der Unterschrift feststellt, dass das Angebot teurer wird, hat mehr Rechte und Handlungsmöglichkeiten, als viele Verbraucher denken. Der Zinssatz kann steigen, die monatliche Rate kann höher ausfallen, oder es kommen zusätzliche Gebühren dazu.
Ohne Unterschrift ist das Angebot der Bank keine feste Zusage. Die Bank darf die Konditionen ändern, aber Sie dürfen verhandeln oder das Angebot ablehnen. Nach der Unterschrift greifen gesetzliche Schutzrechte. Sie ermöglichen unter bestimmten Bedingungen einen Ausweg. Für die nächsten Schritte brauchen Sie die richtigen Unterlagen und eine Anlaufstelle für Hilfe.
Warum wird das Angebot kurz vor Abschluss teurer?
Am häufigsten verteuert sich das Angebot wegen der Bonitätsprüfung, veränderter Marktzinsen oder interner Richtlinien der Bank. Stellen Sie zwischen Antrag und Abschluss eine weitere Kreditanfrage, nehmen Sie neue Schulden auf oder ändert sich Ihr Einkommen, kann die Bank ihr Risiko neu bewerten. Steigen die Zinsen am Kapitalmarkt, können Banken die Konditionen nachziehen, solange der Vertrag noch nicht geschlossen ist.
Auch die Art der Finanzierung spielt eine Rolle. Wer beim Händler auf Raten kauft, etwa ein Auto oder Möbel, zahlt über eine Bank, mit der der Händler zusammenarbeitet. Diese Bank kann die Konditionen ändern, wenn sich die Rahmenbedingungen verschieben. Manchmal zeigt erst die endgültige Prüfung, dass die ursprünglich genannten Konditionen nicht tragbar sind.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ein teureres Angebot kurz vor Abschluss heißt nicht, dass Sie schnell unterschreiben müssen. Es ist ein Signal, das Angebot genau zu prüfen und zu vergleichen. Die Bank muss Ihnen den ursprünglichen Zinssatz nicht gewähren, und Sie müssen das neue Angebot nicht annehmen.
Die ersten Schritte: Angebot prüfen und verhandeln
Fordern Sie das teurere Angebot zuerst schriftlich an. Lassen Sie sich den effektiven Jahreszins, die monatliche Rate, die Laufzeit und alle Gebühren in einem Dokument geben. Nur so vergleichen Sie das Angebot mit anderen und erkennen, ob die Verteuerung wirklich so groß ist, wie sie wirkt.
Vergleichen Sie das neue Angebot mit dem ursprünglichen. Rechnen Sie aus, wie viel Sie über die gesamte Laufzeit mehr zahlen würden. Ist die Differenz erheblich, haben Sie zwei Optionen: verhandeln oder einen anderen Anbieter suchen. Verhandeln ist möglich, weil die Bank den Kredit abschließen will. Fragen Sie konkret, ob der ursprüngliche Zinssatz doch möglich ist oder ob bei den Gebühren Spielraum besteht.
Halten Sie Ihre Bonitätsunterlagen aktuell. Dazu gehören Einkommensnachweise, Kontoauszüge und eine Übersicht über bestehende Verpflichtungen. Nimmt die Bank eine schlechtere Bonität an, können Sie mit vollständigen Unterlagen oft nachweisen, dass Ihre finanzielle Lage besser ist. Das verbessert Ihre Verhandlungsbasis.
Sehen Sie bei der Bank keinen Spielraum, holen Sie sich Vergleichsangebote ein. Stellen Sie nicht zu viele Kreditanfragen gleichzeitig, weil jede Anfrage in der Schufa gespeichert wird und Ihre Bonität beeinflussen kann. Bündeln Sie die Anfragen innerhalb weniger Wochen, damit sie als eine Anfrage gewertet werden. Ein unabhängiger Vergleich über einen Kreditvermittler kann helfen; prüfen Sie aber genau, welche Kosten dabei entstehen.
Ihre Rechte: Widerruf, verbundenes Geschäft und Rückzahlung
Nach der Unterschrift haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Sie können einen Verbraucherkreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, erklärt die Verbraucherzentrale. Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag und die vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Widerrufen Sie, müssen Sie den Kreditbetrag zurückzahlen und die Zinsen für die Zeit der Nutzung entrichten.
Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung besteht ein Widerrufsrecht, wenn die Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt. Das betrifft Sie, wenn Sie ein Gerät oder Möbel finanziert haben und die Konditionen ungünstig sind. Der Widerruf beendet den Kreditvertrag, und Sie müssen das finanzierte Produkt zurückgeben.
Ein Sonderfall ist das verbundene Geschäft. Bilden Kauf- und Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit, etwa weil der Händler die Finanzierung vermittelt hat, sind Sie nach dem Widerruf auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Widerrufen Sie den Kredit, müssen Sie also auch das gekaufte Produkt nicht behalten. Die gesamte Finanzierung wird rückabgewickelt.
Auch wenn das finanzierte Produkt Mängel hat, müssen Sie die Raten zunächst weiterzahlen. Das Widerrufsrecht hilft nicht bei Produktmängeln. Sie zahlen die Raten weiter und können den Mangel separat gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Erst wenn der Kreditvertrag selbst fehlerhaft ist oder Sie widerrufen, ändert sich die Lage.
Auch die jederzeitige Rückzahlung ist möglich. Sie können einen Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Ist der Kredit zu teuer, können Sie ihn also vorzeitig zurückzahlen. Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die Höhe ist gesetzlich begrenzt. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie anderswo günstigeres Geld bekommen oder eine Erbschaft oder Prämie erhalten.
Wann Sie Beratung oder amtliche Hilfe brauchen
Sind Sie unsicher, ob ein Angebot fair ist, oder übt die Bank Druck aus, suchen Sie professionelle Hilfe. Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern beraten kostenlos oder kostengünstig zu Kreditfragen. Dort lassen Sie Ihr Angebot prüfen und erfahren, ob die Konditionen marktüblich sind.
Können Sie den Kredit nicht mehr bedienen, ist eine Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner. Diese Stellen helfen Ihnen, Ihre finanzielle Situation zu ordnen, und verhandeln mit der Bank. Sie arbeiten oft gemeinnützig und sind kostenlos oder gegen einen geringen Beitrag tätig.
Vermuten Sie, dass eine Bank gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, etwa bei der Zinsberechnung oder der Information über Kosten, wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin beaufsichtigt Banken und prüft Beschwerden. Sie ist aber nicht für einzelne Vertragsstreitigkeiten zuständig, sondern für die Aufsicht über die Institute.
Ein weiterer Weg führt zur Schlichtungsstelle. Viele Banken sind an eine unabhängige Schlichtungsstelle angeschlossen, die bei Streitigkeiten vermittelt. Das Verfahren ist für Sie in der Regel kostenlos und eine Alternative zum Gerichtsweg. Prüfen Sie diese Möglichkeit vor einer Klage, weil sie schneller und günstiger ist.
Kernaussagen
- Prüfen Sie das neue Angebot schriftlich: Lassen Sie sich den effektiven Jahreszins, die Rate und alle Gebühren in einem Dokument geben, bevor Sie unterschreiben.
- Verhandeln Sie aktiv: Fragen Sie die Bank nach dem ursprünglichen Zinssatz oder nach Spielraum bei den Gebühren; verlieren können Sie dabei nichts.
- Nutzen Sie das 14-tägige Widerrufsrecht: Nach der Unterschrift können Sie den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ab 200 Euro.
- Achten Sie auf verbundene Geschäfte: Wenn Kauf- und Kreditvertrag zusammenhängen, beendet der Widerruf des Kredits auch die Bindung an den Kaufvertrag.
- Suchen Sie frühzeitig Beratung: Bei Unsicherheit oder finanziellen Problemen helfen Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen kostenlos oder kostengünstig.
FAQ
Kann die Bank den Zinssatz einfach erhöhen, bevor ich unterschreibe?
Ja. Ohne Unterschrift ist das Angebot nicht bindend. Die Bank kann die Konditionen ändern, etwa weil sich Ihre Bonität oder die Marktzinsen verändert haben. Sie müssen das neue Angebot nicht annehmen; Sie können verhandeln oder sich anderweitig umsehen.
Was passiert, wenn ich den Kreditvertrag widerrufe?
Sie zahlen den Kreditbetrag zurück und die Zinsen für die Zeit der Nutzung. Handelt es sich um ein verbundenes Geschäft, geben Sie auch das finanzierte Produkt zurück. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Vertrags und der vorgeschriebenen Informationen erfolgen.
Kann ich einen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen?
Ja. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie günstigeres Geld bekommen oder über eine größere Summe verfügen.
Was mache ich, wenn das finanzierte Produkt mangelhaft ist?
Sie zahlen die Raten zunächst weiter, auch wenn das Produkt Mängel hat. Das Widerrufsrecht hilft hier nicht. Sie müssen den Mangel gegenüber dem Verkäufer geltend machen und können Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung oder Rücktritt nutzen.
Wann sollte ich eine Schuldnerberatung aufsuchen?
Können Sie den Kredit nicht mehr bedienen oder ist Ihre finanzielle Situation schwierig, suchen Sie frühzeitig eine Schuldnerberatung auf. Diese Stellen helfen kostenlos oder kostengünstig, Ihre Finanzen zu ordnen und mit der Bank zu verhandeln. Je früher Sie Hilfe suchen, desto mehr Handlungsmöglichkeiten haben Sie.