Dieser Artikel hilft Verbrauchern in Deutschland, deren Score bei einer Kreditanfrage, einem Handyvertrag oder der Wohnungssuche schlecht ausgefallen ist und die eine alte Forderung dahinter vermuten. Ihre Aufgabe ist klar: Finden Sie heraus, welche Auskunftei welchen Eintrag gespeichert hat, prüfen Sie, ob der Eintrag zulässig ist, und lassen Sie ihn im Zweifel korrigieren oder löschen. Das ist möglich, erfordert aber ein paar gezielte Schritte.
Der Score ist eine Zahl, die Auskunfteien wie die Schufa, Creditreform Boniversum oder CRIFBürgel berechnen. Sie gibt an, wie wahrscheinlich eine Person ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Banken, Mobilfunkanbieter, Versandhändler und Vermieter nutzen diese Auskunft, um zu entscheiden, ob sie einen Vertrag abschließen. Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Ihre Informationen erhält sie hauptsächlich von Vertragspartnern aus der Wirtschaft, etwa von Banken und Inkassobüros.
Eine alte Forderung belastet den Score, solange die Auskunftei sie als offen speichert. Die Schufa darf nicht alle Daten speichern und auch nicht auf Dauer. Verbraucher können abfragen, was gespeichert ist, und sich gegen falsche Einträge wehren. Sie haben vier Aufgaben: Daten abfragen, Eintrag einordnen, Forderung klären und im Zweifel Widerspruch einlegen.
Datenauskunft bei allen drei Auskunfteien einholen
Der erste Schritt ist immer die Datenabfrage. Nur wer den konkreten Eintrag sieht, kann beurteilen, ob er zulässig ist. Fordern Sie Ihre Daten bei allen drei großen Auskunfteien an. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel, die ebenfalls Scores an Vertragspartner liefern. Ein Eintrag, der bei der Schufa fehlt, kann bei einer anderen Auskunftei stehen und dort Ihren Score senken. Die Schufa speichert etwa Daten zu Krediten, Girokonten und Zahlungsstörungen. Die anderen Auskunfteien sammeln ähnliche Meldungen aus ihrem jeweiligen Vertragspartnerkreis.
Die erste Auskunft im Kalenderjahr ist kostenlos. Sie können sie online, per Brief oder mit den Formularen der Auskunfteien beantragen. Die Auskunftei muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten, in komplexen Fällen darf sie die Frist verlängern. Bei der Online-Abfrage verlangen die Anbieter meist eine Legitimation per VideoIdent oder PostIdent. Wer keine Online-Ausweisfunktion nutzen möchte, schickt die Anfrage per Post mit Unterschrift und Kopie des Personalausweises. Notieren Sie das Datum der Anfrage und bewahren Sie den Zugangsbeleg auf.
Achten Sie in der Auskunft auf diese Punkte:
- Welche Forderung ist eingetragen, von welchem Gläubiger und mit welchem Datum?
- Ist der Eintrag als offen, erledigt oder strittig gekennzeichnet?
- Seit wann besteht der Eintrag und wann läuft die Löschfrist ab?
Die Auskunft enthält außerdem Ihren Score und die Faktoren, die ihn beeinflussen. Prüfen Sie auch Ihre persönlichen Daten: Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen stimmen, sonst kann die Auskunftei Daten verwechseln. Bewahren Sie das Dokument auf, denn es ist die Grundlage für jeden Widerspruch und für spätere Nachfragen bei der Auskunftei.
Richtiger, falscher oder zu alter Eintrag
Sobald die Auskunft vorliegt, ordnen Sie den Eintrag einem von drei Fällen zu. Die Tabelle zeigt, woran Sie den Fall erkennen und welcher Schritt als Nächstes folgt.
| Fall | Woran Sie ihn erkennen | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Richtiger Eintrag, offene Forderung | Die Forderung besteht, Sie haben nicht oder nicht vollständig gezahlt | Forderung klären, zahlen oder Raten vereinbaren, Erledigung bestätigen lassen |
| Falscher Eintrag | Die Forderung ist Ihnen unbekannt, doppelt gemeldet oder dem falschen Namen zugeordnet | Schriftlich widersprechen, Belege beifügen, Löschung verlangen |
| Eintrag zu alt | Die zulässige Speicherfrist ist abgelaufen | Löschung verlangen, Frist anhand der Auskunft belegen |
Am häufigsten ist die richtige, aber alte Forderung. Ein Eintrag über eine unbestrittene Forderung wird nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist gelöscht. Wie lange die Frist dauert, hängt von der Art des Eintrags ab. Die Schufa darf Daten nicht auf Dauer speichern. Solange der Eintrag gespeichert ist, senkt er den Score, auch wenn die Forderung inzwischen bezahlt ist. Deshalb ist der Status entscheidend: Ein als erledigt gekennzeichneter Eintrag belastet den Score weniger als ein offener.
Im zweiten Fall können Sie am schnellsten eine Besserung erreichen. Die Schufa erhält ihre Informationen von Vertragspartnern. Ein Eintrag kann also auf einer fehlerhaften Meldung beruhen. Wenn Sie einen Eintrag für falsch halten, widersprechen Sie schriftlich und nennen Sie den Grund. Die Auskunftei muss den Eintrag während der Prüfung als strittig kennzeichnen. Legen Sie Belege bei, etwa eine Quittung, einen Kontoauszug oder ein Schreiben des Gläubigers, aus dem hervorgeht, dass die Forderung nicht besteht. Wenn der Gläubiger die Meldung zurückzieht, muss die Auskunftei den Eintrag löschen. Bitten Sie den Gläubiger deshalb schriftlich, die Meldung zurückzunehmen.
Im dritten Fall ist die Speicherdauer überschritten. Wenn die zulässige Frist abgelaufen ist, verlangen Sie die Löschung. Die Auskunftei muss den Eintrag dann entfernen. Lehnt sie das ab, können Sie die Löschung gerichtlich durchsetzen oder sich an die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes wenden. Die genaue Frist für Ihren Eintrag steht in der Datenauskunft. Wenn sie dort nicht aufgeführt ist, fragen Sie schriftlich nach.
Berechtigte Forderung zahlen und Erledigung bestätigen lassen
Wenn die Forderung berechtigt ist, hilft ein Widerspruch nicht. Dann müssen Sie den Eintrag als erledigt kennzeichnen lassen. Zahlen Sie die offene Summe, wenn Sie können, und holen Sie sich vom Gläubiger oder Inkassobüro eine schriftliche Bestätigung, dass die Forderung beglichen ist. Reichen Sie diese Bestätigung bei der Auskunftei ein und bitten Sie darum, den Eintrag als erledigt zu kennzeichnen. Sobald der Vertragspartner die Erledigung meldet, muss die Auskunftei den Eintrag aktualisieren. In der Praxis dauert das einige Wochen.
Bezahlen allein löscht den Eintrag nicht. Er bleibt für die gesetzliche Speicherdauer sichtbar, wird aber als erledigt geführt und belastet den Score deutlich weniger. Wer eine alte Forderung bezahlt, sollte deshalb immer die Bestätigung anfordern und die Aktualisierung anstoßen. Sonst bleibt der alte Status stehen, obwohl die Schuld beglichen ist.
Wenn Sie die Forderung nicht auf einmal zahlen können, vereinbaren Sie eine Ratenzahlung. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben und halten Sie die Raten ein. Sobald die letzte Rate gezahlt ist, lassen Sie die Erledigung melden. Wenn die Forderung verjährt ist, müssen Sie nicht zahlen. Verjährung und Speicherdauer sind getrennt zu betrachten: Eine verjährte Forderung kann trotzdem noch gespeichert sein, solange die Löschfrist läuft.
Zahlen Sie erst, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung Ihnen gegenüber besteht. Verlangen Sie vom Gläubiger einen Nachweis, wenn Ihnen die Forderung unbekannt ist. Reagieren Sie auf Schreiben von Gläubigern oder Inkassobüros, auch wenn Sie die Forderung bestreiten. Wer schweigt, riskiert, dass der Eintrag ungeprüft bestehen bleibt und der Score weiter sinkt.
Wann sich Widerspruch, Beratung und amtliche Hilfe lohnen
Nicht jeder Eintrag ist einen langen Streit wert. Bei einem richtigen und aktuellen Eintrag ist der realistische Weg die Zahlung und die Aktualisierung des Status. Ist der Eintrag falsch oder zu alt, ist der schriftliche Widerspruch das richtige Mittel. Senden Sie ihn per Einschreiben, legen Sie Belege bei und behalten Sie Kopien. Formulieren Sie klar, was die Auskunftei tun soll: den Eintrag löschen, korrigieren oder als strittig kennzeichnen.
Die Kosten sind überschaubar. Die Datenauskunft ist einmal im Jahr kostenlos. Die Verbraucherzentrale berät zu Schufa-Einträgen gegen eine geringe Gebühr. Wer wenig Einkommen hat, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dann bezahlt der Staat die Anwaltskosten bis auf einen kleinen Eigenanteil. Ein Anwaltsschreiben ist der nächste Schritt, wenn die Auskunftei die Korrektur verweigert. Wer eine Datenschutzverletzung vermutet, kann sich an die Datenschutzaufsicht des Bundeslandes wenden.
Holen Sie sich früh Hilfe, wenn mehrere Forderungen offen sind, ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung androht oder Sie den Überblick verlieren. Schuldnerberatungsstellen helfen kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag, Forderungen zu priorisieren und mit Gläubigern zu verhandeln. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben offen.
Seien Sie vorsichtig bei Anbietern, die gegen Geld eine Löschung von Einträgen versprechen. Die Korrektur einer Datenauskunft ist ein gesetzlicher Anspruch. Anbieter können sie nicht als Dienstleistung verkaufen. Seriöse Beratung nennt Ihnen Ihre Rechte und begleitet Sie bei der Durchsetzung, verspricht aber kein bestimmtes Ergebnis.
FAQ
Kann ich einen alten Eintrag einfach löschen lassen?
Nur wenn er falsch ist oder die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist. Bei einer berechtigten Forderung bleibt der Eintrag bis zum Ablauf der Löschfrist bestehen, wird nach Zahlung aber als erledigt geführt.
Was kostet die Auskunft bei der Schufa?
Die erste Datenauskunft im Kalenderjahr ist kostenlos. Für weitere Kopien darf die Auskunftei eine Gebühr verlangen. Die Auskunft erhalten Sie online oder per Post.
Wie lange bleibt eine alte Forderung im Score?
Die Speicherdauer ist gesetzlich begrenzt und hängt von der Art des Eintrags ab. Erledigte Einträge werden in der Regel früher gelöscht als offene. Die genaue Frist steht in der Datenauskunft.
Habe ich noch etwas davon, eine alte Forderung zu bezahlen?
Ja. Der Eintrag wird als erledigt gekennzeichnet und belastet den Score weniger. Er verschwindet dadurch aber nicht sofort.
Was mache ich, wenn die Auskunftei den Eintrag nicht löscht?
Widersprechen Sie schriftlich mit Belegen. Bleibt die Auskunftei untätig, helfen Verbraucherzentrale, ein Anwalt oder die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes.
Kernaussagen
- Datenauskunft zuerst: Fordern Sie einmal im Jahr kostenlos Ihre Daten bei der Schufa, Creditreform Boniversum und CRIFBürgel an, bevor Sie über Widerspruch oder Zahlung entscheiden.
- Eintrag einordnen: Prüfen Sie, ob der Eintrag richtig, falsch oder zu alt ist; nur falsche und zu alte Einträge lassen sich löschen.
- Zahlen aktualisiert, löscht nicht: Bezahlen Sie berechtigte Forderungen und lassen Sie sich die Erledigung schriftlich bestätigen, damit der Eintrag als erledigt gekennzeichnet wird.
- Schriftlich widersprechen: Widersprechen Sie falschen Einträgen per Einschreiben mit Belegen; die Auskunftei muss den Eintrag während der Prüfung als strittig kennzeichnen.
- Früh Hilfe holen: Bei mehreren offenen Forderungen oder Streit mit der Auskunftei helfen die Verbraucherzentrale, die Schuldnerberatung und die Beratungshilfe.