Sie haben ein Schreiben bekommen, in dem Ihnen eine Pfändung angekündigt wird. Der Absender kann der Gerichtsvollzieher, das Finanzamt oder ein Inkassobüro sein. Dieser Text richtet sich an Sie, wenn Sie in Deutschland privat verschuldet sind und wissen wollen, was jetzt zählt und was Sie tun können. Eine Pfändung bedeutet: Ein Gläubiger, also jemand, dem Sie Geld schulden, nimmt mit amtlicher Erlaubnis Teile Ihres Einkommens, Ihres Kontoguthabens oder Ihres Eigentums, um eine offene Forderung zu begleichen. Die Grundlage ist meist ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss. Den können sich Gläubiger verschaffen, wenn Sie nicht zahlen. Finanzamt und Krankenkassen pfänden dagegen direkt, ohne Umweg über ein Gericht.
Wer sofort handelt, kann die schwerste Folge, die Sperrung des eigenen Kontos, abfedern oder verhindern. Die ersten drei Schritte sind: das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln, sich an eine kostenlose Schuldnerberatung wenden und mit dem Gläubiger eine Lösung verhandeln. Dazu sollten Sie sich ansehen, was droht. Die Pfändung endet in der Regel erst, wenn die Schulden vollständig beglichen sind. Die Ankündigung selbst gibt Ihnen aber eine letzte Gelegenheit, die Pfändung noch zu verhindern.
Konto sofort in ein P-Konto umwandeln
Wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfändet, sperrt die Bank das Guthaben. Ohne ein P-Konto haben Sie auch keinen Zugriff auf den Teil, der eigentlich zum Leben nötig ist. Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit Zusatzschutz: Die Bank erkennt die Pfändung zwar an, lässt Ihnen aber den gesetzlich geschützten Freibetrag automatisch frei. Nach der Pfändungstabelle liegt dieser [Grundfreibetrag bei mindestens 1.587 Euro
](https://schuldnerberatung-schulz.de/kontopfaendung-was-tun) im Monat; die Beträge werden regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst.
Die Umwandlung beantragen Sie direkt bei Ihrer Bank, schriftlich oder in der Filiale. Sie funktioniert auch, wenn das Konto im Minus ist. Der Schutz greift ab der Umwandlung, nicht rückwirkend. Erledigen Sie das deshalb sofort. Wer Unterhalt zahlt oder alleinerziehend ist, kann den Freibetrag mit einer Bescheinigung erhöhen lassen. Welche Nachweise nötig sind, erklärt die Schuldnerberatung.
Ein P-Konto schützt nicht die gesamte Summe, sondern nur den Freibetrag. Guthaben darüber kann der Gläubiger pfänden, sobald der Beschluss vorliegt. Die rechtliche Grundlage für die Kontopfändung ist § 829 ZPO. Wer das Konto nicht umwandelt, riskiert, dass das gesamte Guthaben eingefroren bleibt. Dann lassen sich laufende Kosten wie Miete oder Strom nicht mehr bezahlen. Die Umstellung selbst löst die Pfändung nicht auf. Sie sichert aber Ihren Lebensunterhalt.
Schuldnerberatung einschalten und mit dem Gläubiger verhandeln
Parallel zur Kontoumstellung holen Sie sich Unterstützung. Schuldnerberatungsstellen von Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder kommunale Stellen beraten kostenlos, vertraulich und ohne Wertung. Die Berater prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, ob sie verjährt sein könnte und welche Schritte sich in Ihrem Fall lohnen. Sie helfen auch beim Ausfüllen von Anträgen, etwa auf Vollstreckungsschutz.
Sprechen Sie außerdem mit dem Gläubiger oder seinem Inkassobüro. Wer eine realistische Ratenzahlung anbietet, zeigt, dass er zur Zusammenarbeit bereit ist. Manche Gläubiger stunden die Forderung oder akzeptieren einen niedrigeren Betrag, wenn Sie diesen Betrag auf einmal zahlen. Was immer vereinbart wird, sollten Sie schriftlich festhalten. Die Schuldnerberatung Schulz nennt die individuelle Lösung mit dem Gläubiger als zentralen Baustein, um eine Pfändung abzuwenden.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Pfändungsform auf Sie zukommen kann und welcher Schutz jeweils greift.
| Pfändungsform | Wer pfändet | Was wird gepfändet | Ihr Schutz | | Kontopfändung | Gläubiger mit Beschluss nach § 829 ZPO | Guthaben auf dem Konto | P-Konto mit Grundfreibetrag | | Lohnpfändung | Gläubiger mit Titel | Teil des Gehalts | Pfändungsfreibetrag nach Tabelle | | Verwaltungspfändung | Finanzamt oder Krankenkasse | Guthaben, Gehalt, Sachen | Sofortige Zahlung oder Vollstreckungsschutz | | Sachenpfändung | Gerichtsvollzieher | bewegliche Gegenstände | Unentbehrliche Gegenstände bleiben geschützt |
Zum Termin in der Beratungsstelle bringen Sie alle Unterlagen mit: die Pfändungsankündigung, Kontoauszüge der vergangenen Monate, Lohnabrechnungen und den Mietvertrag. Dazu kommen bestehende Verträge mit dem Gläubiger und eine Aufstellung, bei wem Sie Schulden haben. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer kann die Beratung Ihre Optionen ausarbeiten.
Was eine Vollstreckungsankündigung jetzt bedeutet
Eine Vollstreckungsankündigung nach § 750 ZPO bedeutet: Die Zwangsvollstreckung steht unmittelbar bevor. Jetzt haben Sie letztmalig die Gelegenheit, zu zahlen oder sich mit dem Gläubiger zu einigen. Gelingt das nicht, müssen Sie die Vermögensauskunft abgeben. Als letzter Ausweg bleibt die Privatinsolvenz.
Lesen Sie das Schreiben genau und klären Sie drei Dinge: Wer fordert wie viel von Ihnen? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Ist die Forderung wirklich ausstehend? Prüfen Sie dazu den Vollstreckungsbescheid, das Urteil oder den Vertrag. Sortieren Sie Ihre Unterlagen, bevor Sie reagieren, damit Sie bei der Beratung und gegenüber Behörden schnell Auskunft geben können.
Halten Sie alle Fristen ein, die im Schreiben genannt sind. Sie beziehen sich zum Beispiel auf einen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid oder eine Zahlungsfrist. Notieren Sie sich das Datum. Schicken Sie Schreiben immer mit Unterschrift und am besten per Einschreiben, dann haben Sie einen Nachweis. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Frist von der Schuldnerberatung prüfen, bevor Sie aktiv werden.
Wenn das Finanzamt pfändet, gibt es keinen Gerichtsbeschluss. Sie können die Pfändung nur aufheben, indem Sie sofort zahlen oder Vollstreckungsschutz beantragen. Dabei gilt eine Pfändungsschutzgrenze von 1.559,99 Euro, die das Finanzamt nicht anfassen darf. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie unter dieser Grenze leben, sollten Sie den Vollstreckungsschutz schriftlich beantragen. Das Finanzamt kann Guthaben auf dem Konto, Gehälter oder Sachgegenstände pfänden.
Vermeiden Sie Folgendes: Vermögen kurz vor der Pfändung auf Konten von Verwandten verschieben, Tatsachen verschweigen oder bei der Vermögensauskunft falsche Angaben machen. Die Vermögensauskunft, die der Gerichtsvollzieher ansetzt, ist eine Pflicht zur Offenlegung. Falsche Angaben sind strafbar. Wenn Sie tatsächlich nichts zahlen können, ist die Vermögensauskunft der erste Schritt in ein geordnetes Verfahren, das die Schuldnerberatung mit Ihnen plant.
Wann Sie Beratung oder Vollstreckungsschutz beantragen
Nicht jede Pfändungsankündigung erfordert einen Anwalt, aber einige Situationen gehören in fachliche Hände. Wenn Sie den Brief nicht verstehen, mehrere Gläubiger gleichzeitig fordern oder das Konto bereits gesperrt ist, suchen Sie noch in derselben Woche eine Schuldnerberatung auf. Sofortige Hilfe ist auch sinnvoll, wenn Ihnen eine Kündigung von Wohnung oder Strom droht, wenn der Gerichtsvollzieher die Pfändung ankündigt oder Sie den Überblick über Einnahmen und Ausgaben verloren haben.
Amtliche Hilfe im engeren Sinn sind Anträge auf Vollstreckungsschutz beim zuständigen Gericht oder Finanzamt. Sie verhindern, dass Ihnen das Existenzminimum genommen wird. Vor der Vermögensauskunft und vor einem Insolvenzverfahren ist eine Beratung fast immer der richtige Weg, weil man bei Fristen und Formularen leicht Fehler macht. Ein Rechtsanwalt kann zusätzlich helfen. Die Kosten dafür lassen sich in bestimmten Fällen über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abfedern. Wer sich frühzeitig beraten lässt, erspart sich in der Regel höhere Kosten später.
FAQ
Was bedeutet eine Pfändungsankündigung genau?
Eine Pfändungsankündigung ist ein Schreiben, das die bevorstehende Zwangsvollstreckung ankündigt, zum Beispiel durch den Gerichtsvollzieher oder eine Behörde. Sie beruht auf einem Titel wie einem Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil. Sie soll Ihnen die letzte Gelegenheit geben, zu zahlen oder eine Vereinbarung zu treffen. Ohne Reaktion folgt die eigentliche Pfändung sehr schnell.
Wie stelle ich mein Konto auf ein P-Konto um?
Sie beantragen die Umwandlung bei Ihrer Bank, schriftlich oder in der Filiale. Die Umwandlung ist auch bei überzogenem Konto möglich. Der Schutz gilt ab dem Zeitpunkt der Umstellung. Danach lässt Ihnen die Bank den gesetzlichen Grundfreibetrag von mindestens 1.587 Euro im Monat automatisch frei.
Kann das Finanzamt ohne Gerichtsbeschluss pfänden?
Ja. Finanzamt und Krankenkassen dürfen direkt pfänden, ohne vorher ein Gericht einzuschalten. Sie können Kontoguthaben, Gehälter oder Sachgegenstände pfänden. Die Pfändung lässt sich nur durch sofortige Zahlung oder einen schriftlichen Antrag auf Vollstreckungsschutz aufheben.
Was passiert, wenn ich die Vermögensauskunft nicht abgebe?
Die Vermögensauskunft muss abgegeben werden, wenn sie angeordnet ist. Wer nicht erscheint oder falsche Angaben macht, riskiert weitere Zwangsmaßnahmen bis hin zu einem Haftbefehl. Ehrliche und vollständige Angaben sind immer der sichere Weg.
Wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz, offiziell Verbraucherinsolvenz, lohnt sich, wenn die Schulden so hoch sind, dass Sie sie in absehbarer Zeit nicht tilgen können. Sie führt über mehrere Jahre zu einer Restschuldbefreiung und damit zu einem Neuanfang. Die Schuldnerberatung begleitet das Verfahren und prüft vorher, ob ein außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgversprechender ist.
Kernaussagen
- Konto sofort schützen: Wandeln Sie Ihr Girokonto sofort in ein P-Konto um, damit der gesetzliche Freibetrag von mindestens 1.587 Euro im Monat geschützt bleibt.
- Profis einbinden: Suchen Sie noch vor Ablauf von Fristen eine kostenlose Schuldnerberatung auf. Sie prüft Forderung, Verjährung und Ihre Verträge.
- Verhandeln statt warten: Bieten Sie dem Gläubiger eine Ratenzahlung oder Einmalzahlung an, sonst bleibt die Pfändung bestehen, bis die Schuld vollständig getilgt ist.
- Fristen wahren: Halten Sie alle im Schreiben genannten Fristen ein und reichen Sie Schreiben nachweisbar ein, etwa per Einschreiben.
- Letzten Ausweg vorbereiten: Wenn Zahlung unmöglich ist, sind Vermögensauskunft und Verbraucherinsolvenz geordnete Wege, keine Sackgassen.