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Welche Schritte helfen, wenn eine Verwechslung in der Auskunft steht

Dieser Artikel richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die in ihrer Bonitätsauskunft einen Eintrag gefunden haben, der nicht zu ihnen gehört. Eine solche Auskunft erstellen Auskunfteien wie die SCHUFA, Creditreform oder die Bürgel. Sie sammeln Daten über Verträge und Zahlungsverhalten und berechnen daraus einen Score. Dieser Zahlenwert zeigt Banken, Vermietern und Mobilfunkanbietern, wie gut Sie voraussichtlich zahlen können. Steht dort ein fremder Eintrag, kann das einen Kredit, einen Mietvertrag oder einen Handyvertrag blockieren. Solche Einträge entstehen etwa, wenn ein Namensvetter, eine ähnliche Adresse oder ein ähnliches Geburtsdatum zu einer Verwechslung führt.

Sie müssen sich mit dem falschen Eintrag nicht abfinden: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen das Recht, die gespeicherten Daten einzusehen, falsche Einträge korrigieren zu lassen und unzulässige Daten löschen zu lassen. Der Weg dorthin ist klar strukturiert: Auskunft anfordern, den Fehler dokumentieren, schriftlich widersprechen und bei Bedarf Beschwerde einlegen. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil vom 27. Februar 2025 (C-203/22) zudem klargestellt, dass Auskunfteien ihre Bewertungen transparenter machen müssen. Je früher Sie handeln, desto geringer ist das Risiko, dass der falsche Eintrag eine konkrete Entscheidung gegen Sie beeinflusst.

Zuerst die Auskunft anfordern und den Fehler genau benennen

Der erste Schritt: Fordern Sie bei der Auskunftei eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten an. Nach Artikel 15 der DSGVO steht Ihnen das einmal pro Jahr kostenlos zu. Die SCHUFA, Creditreform und die anderen Anbieter stellen dafür Online-Formulare bereit, Sie können die Anfrage aber auch per Post schicken. Unterschreiben Sie die Anfrage und legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei, damit die Auskunftei Sie eindeutig zuordnen kann.

Wenn Sie die Auskunft erhalten haben, prüfen Sie drei Bereiche: Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Adresse), die bei Ihnen gespeicherten Verträge und Zahlungsvorgänge sowie den Scorewert. Eine Verwechslung zeigt sich häufig an einer falschen Adresse, einem abweichenden Geburtsdatum oder an Verträgen, die Sie nie abgeschlossen haben. Notieren Sie jede Abweichung und heben Sie die Auskunft auf. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Weiche Einträge sind reine Informationsdaten, etwa eine Anfrage einer Bank, die Ihren Score nicht verändert. Harte Einträge entstehen, wenn ein Gläubiger eine offene Forderung gemeldet hat, etwa nach einer Mahnung oder einem Inkassoverfahren. Sie drücken den Score deutlich und unterliegen längeren Löschfristen. Bei einem harten Eintrag müssen Sie zusätzlich den meldenden Gläubiger kontaktieren. Bei einem weichen Eintrag kann meist die Auskunftei allein entscheiden.

Den Eintrag schriftlich anfechten und die Auskunftei in die Pflicht nehmen

Widersprechen Sie der Auskunftei schriftlich. Benennen Sie darin den konkreten Eintrag, erklären Sie, warum er falsch ist, und legen Sie Ihre Belege bei: Ausweis, Meldebescheinigung, Verträge, Kontoauszüge. Schicken Sie das Schreiben per Post mit Einschreiben oder nutzen Sie das Beschwerdeformular der Auskunftei, falls es eines gibt. Ein Beispiel: Wenn in Ihrer Auskunft ein Handyvertrag auftaucht, den Sie nie abgeschlossen haben, schreiben Sie genau das, nennen Sie den Vertragspartner und fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei, damit die Auskunftei die Identität prüfen kann.

Die Auskunftei muss Ihre Angaben prüfen und den Eintrag korrigieren oder löschen, wenn sie die Richtigkeit nicht bestätigen kann. Dafür kontaktiert sie in der Regel den Gläubiger, der den Eintrag gemeldet hat. Bestätigt der Gläubiger die Forderung, bleibt der Eintrag bestehen; dann müssen Sie die Sache mit dem Gläubiger klären. Bleibt die Bestätigung aus oder antwortet er nicht, muss die Auskunftei den Eintrag entfernen. Die DSGVO verlangt, dass die Korrektur ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Die tatsächliche Dauer hängt davon ab, wie schnell die Auskunftei den Gläubiger erreicht und ob dieser antwortet.

Setzen Sie der Auskunftei eine Frist von zwei bis vier Wochen und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Korrektur. Prüfen Sie danach, ob der Eintrag tatsächlich verschwunden ist, und fordern Sie bei Bedarf eine aktualisierte Auskunft an. Bewahren Sie alle Schreiben und Antworten auf, denn diese Dokumentation brauchen Sie, falls die Auskunftei nicht reagiert oder die Korrektur ablehnt.

Wenn die Auskunftei nicht reagiert, helfen Beschwerde und Klage

Reagiert die Auskunftei nicht oder lehnt sie die Korrektur ab, haben Sie drei Wege. Bei der Datenschutzaufsicht können Sie Beschwerde einlegen. Zuständig ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wenn die Auskunftei bundesweit tätig ist, oder die Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Die Beschwerde ist kostenlos und kann online oder per Post eingereicht werden. Legen Sie bei, was Sie bereits unternommen haben: die Auskunft, Ihren Widerspruch und die Antwort der Auskunftei.

Der zweite Weg ist die zivilrechtliche Klage. Sie können die Auskunftei auf Berichtigung und Löschung verklagen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der falsche Eintrag konkrete Folgen hatte, etwa eine abgelehnte Finanzierung oder einen geplatzten Mietvertrag. Der dritte Weg ist ein Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 der DSGVO. Wenn Ihnen durch die falsche Auskunft ein finanzieller Nachteil entstanden ist, können Sie diesen geltend machen. Sie müssen den Schaden belegen, etwa mit dem abgelehnten Kreditantrag. Solche Ansprüche verjähren nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale hilft, wenn die Auskunftei hartnäckig bleibt oder wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall aussichtsreich ist. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung hängen vom Streitwert ab, viele Verbraucherzentralen bieten aber eine kostengünstige Erstberatung an. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Februar 2025 (C-203/22) stärkt Ihre Position, denn es verpflichtet Auskunfteien, ihre Bewertungen transparenter zu machen und den Betroffenen besser zu erklären, wie ein Score zustande kommt.

Kernaussagen

  • Auskunft kostenlos anfordern: Nach Artikel 15 DSGVO erhalten Sie einmal pro Jahr eine kostenlose Kopie Ihrer gespeicherten Daten von jeder Auskunftei.
  • Falschen Eintrag schriftlich anfechten: Benennen Sie den Eintrag und legen Sie Belege bei. Setzen Sie der Auskunftei eine Frist von zwei bis vier Wochen.
  • Bei harten Negativmerkmalen den Gläubiger einbeziehen: Wenn eine offene Forderung gemeldet wurde, müssen Sie zusätzlich den meldenden Gläubiger kontaktieren.
  • Beschwerde und Klage als nächste Schritte nutzen: Reagiert die Auskunftei nicht, helfen die Datenschutzaufsicht, das Zivilgericht und ein Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO.
  • Belege konsequent aufbewahren: Heben Sie Auskunft, Widerspruch und Antworten auf, denn sie sind die Grundlage für Beschwerde und Klage.

FAQ

Wie bekomme ich meine kostenlose Auskunft?

Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie einmal pro Jahr Anspruch auf eine kostenlose Kopie Ihrer gespeicherten Daten. Fordern Sie die Kopie schriftlich bei der Auskunftei an, per Online-Formular oder per Post mit unterschriebener Anfrage und Ausweiskopie.

Was mache ich, wenn der Eintrag von einer Person mit demselben Namen stammt?

Diese Form der Verwechslung kommt am häufigsten vor. Prüfen Sie, ob Geburtsdatum oder Adresse abweichen, und weisen Sie die Auskunftei schriftlich darauf hin. Belegen Sie mit Ausweis und Meldebescheinigung, dass Sie eine andere Person sind.

Wie lange dauert die Korrektur?

Wie lange es tatsächlich dauert, hängt davon ab, wie schnell die Auskunftei den Gläubiger erreicht und ob dieser antwortet. Setzen Sie eine Frist von zwei bis vier Wochen und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn mir ein Kredit verweigert wurde?

Ja, nach Artikel 82 DSGVO können Sie einen finanziellen Nachteil geltend machen, der durch den falschen Eintrag entstanden ist. Den Schaden müssen Sie belegen, etwa mit dem abgelehnten Kreditantrag. Die Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.

Wann hilft ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale?

Sie bekommen Hilfe, wenn die Auskunftei nicht reagiert, die Korrektur ablehnt oder Sie unsicher sind, ob Ihr Fall aussichtsreich ist. Verbraucherzentralen bieten eine kostengünstige Erstberatung. Ein Anwalt übernimmt die Durchsetzung vor Gericht.

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