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Welche Schritte helfen, wenn Vermieter eine Auskunft verlangen

Sie haben eine passende Wohnung gefunden, der Besichtigungstermin steht, und dann kommt die Nachricht vom Vermieter: Er bittet Sie um eine Mieterselbstauskunft und einen Bonitätsnachweis. Viele Wohnungssuchende werden dann unsicher. Was muss ich abgeben? Was darf ich zurückhalten? Und wie komme ich an die geforderten Unterlagen, ohne Fehler zu machen?

Dieser Artikel hilft privaten Mieterinnen und Mietern in Deutschland, die vor genau dieser Anfrage stehen. Sie erfahren, welche Unterlagen Sie abgeben sollten, welche Sie zurückhalten können und wie Sie sich richtig vorbereiten, damit Ihre Bewerbung nicht an unnötigen Fehlern scheitert.

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Sie am PC ausfüllen und zur Wohnungsbesichtigung mitbringen können. Es enthält Felder zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und Ihrem bisherigen Vermieter. Eine Bonitätsauskunft, oft als SCHUFA-Auskunft bezeichnet, zeigt dem Vermieter, ob Sie Rechnungen und Kredite zuverlässig bezahlen. Die Schufa ist dabei kein staatliches Amt, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Es erhält Informationen hauptsächlich von Vertragspartnern aus der Wirtschaft und speichert Daten über Verbraucher, die zum Beispiel ein Girokonto eröffnet oder einen Kredit aufgenommen haben. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel, die ebenfalls Bonitätsdaten sammeln.

Sie müssen nicht beim ersten Kontakt alle Unterlagen verschicken. Der Bonitätsnachweis gehört ans Ende des Verfahrens, kurz vor Vertragsschluss. Sie können sich vorher selbst eine kostenlose Auskunft holen. So wissen Sie, was der Vermieter sehen wird, bevor Sie Daten weitergeben. Das gibt Ihnen Sicherheit und verhindert böse Überraschungen, wenn der Vermieter Ihre Daten anfordert.

Was der Vermieter verlangen darf und was Sie selbst entscheiden

Der Vermieter darf eine Selbstauskunft verlangen und Sie um einen Bonitätsnachweis bitten. Er kann Sie nicht zwingen, bestimmte Unterlagen herauszugeben, aber er kann sich für einen anderen Bewerber entscheiden, wenn Sie etwas nicht liefern. Die praktische Grenze ist also: Ihre Entscheidungsfreiheit betrifft nur die Unterlagen, die Entscheidung über die Wohnung liegt beim Vermieter. Nutzen Sie diese Entscheidungsfreiheit, aber setzen Sie sie klug ein.

Üblich ist, dass die Mieterselbstauskunft Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und Ihrem Vorvermieter abfragt. Manche Vermieter bitten zusätzlich um Gehaltsnachweise, eine Kopie des Personalausweises oder eine aktuelle Bonitätsauskunft. Sie müssen diese Unterlagen nicht alle herausgeben. Sie können sensible Daten schwärzen, etwa die Seriennummer des Personalausweises, und fehlende Angaben im Gespräch erklären. Wenn Sie zum Beispiel gerade erst berufstätig werden oder eine Lücke im Lebenslauf haben, hilft eine kurze, ehrliche Erklärung mehr als ein unvollständiges Formular. Ein Vermieter, der Ihre Situation kennt, kann eher Vertrauen fassen als einer, der vor einem leeren Feld sitzt und sich seinen Reim darauf machen muss.

Bei der Wohnungsbewerbung ist die Konkurrenz groß: Allein für die erste Besichtigung konkurrieren Sie oft mit 50 bis 150 anderen Interessenten.

Balkendiagramm, das die Spanne von 50 bis 150 Mitbewerbern um eine Wohnung zeigt. Ihre Unterlagen müssen auf den ersten Blick überzeugen. Eine sauber ausgefüllte Selbstauskunft vermittelt einen professionellen ersten Eindruck und beschleunigt den Weg zum Mietvertrag. Ein unvollständiges oder nachlässig ausgefülltes Formular fällt dagegen schnell negativ auf, gerade wenn viele Bewerber um dieselbe Wohnung kämpfen. Nehmen Sie sich also Zeit für das Formular, prüfen Sie die Angaben auf Vollständigkeit und lassen Sie es von einer zweiten Person gegenlesen, wenn möglich.

Achten Sie auch auf die Form. Eine handschriftlich ausgefüllte Selbstauskunft wirkt oft weniger professionell als eine am PC ausgefüllte und ausgedruckte Version. Sie können das Formular digital ausfüllen, ausdrucken und zur Besichtigung mitbringen. So zeigen Sie, dass Sie organisiert sind und es ernst meinen. Übergeben Sie das Formular bei der Besichtigung direkt, wenn der Vermieter danach fragt, oder senden Sie es im Nachgang als Teil Ihrer Bewerbungsmappe.

Die richtige Reihenfolge: Erstkontakt ohne Anhänge, Bonitätsnachweis am Ende

Beim Erstkontakt sollten Sie keine Anhänge mitschicken. Schreiben Sie stattdessen eine kurze, konkrete Anfrage zur Besichtigung, in der Sie die Wohnung nennen, sich kurz vorstellen und einen Terminvorschlag machen. Die eigentliche Bewerbungsmappe folgt danach als ein einziges PDF. Diese Reihenfolge ist höflich und strategisch klug: Sie geben dem Vermieter die Möglichkeit, Interesse zu signalisieren, bevor Sie persönliche Daten preisgeben.

Es ist ein häufiger Fehler, bei der ersten Kontaktaufnahme sofort SCHUFA-Auskunft, Gehaltsnachweise, Personalausweis-Kopie und Mieterselbstauskunft in einer E-Mail zu verschicken: acht Anhänge, unaufgefordert, unsortiert

Balkendiagramm, das acht unaufgeforderten Anhängen beim Erstkontakt eine einzige PDF-Bewerbungsmappe gegenüberstellt. . Das wirkt unbedacht und verringert Ihre Chancen, weil der Vermieter die Unterlagen weder angefordert noch sortiert hat. Er muss erst durch acht Dokumente navigieren, um die wichtigsten Informationen zu finden. Diese unnötige Arbeit können Sie ihm abnehmen, indem Sie die Unterlagen gebündelt und in der richtigen Reihenfolge liefern.

Die sinnvolle Reihenfolge sieht so aus:

  1. Nach der Besichtigung senden Sie Ihre Bewerbungsmappe als ein PDF mit Selbstauskunft, Lebenslauf und den üblichen Nachweisen. Achten Sie darauf, dass die Datei nicht zu groß ist und alle Dokumente klar benannt sind.
  2. Erst wenn der Vermieter Sie ernsthaft in Betracht zieht, übermitteln Sie den Bonitätsnachweis kurz vor Vertragsschluss. So zeigen Sie, dass Sie den Prozess kennen und persönliche Daten nicht wahllos streuen.
  3. Bleiben Sie bei Nachfragen erreichbar und liefern Sie fehlende Unterlagen zügig nach. Eine schnelle, freundliche Antwort kann den Unterschied machen, wenn der Vermieter zwischen zwei Bewerbern schwankt.

Der Bonitätsnachweis gehört ans Ende, weil er nur einen aktuellen Moment abbildet. Eine Auskunft, die Sie im Voraus besorgen, ist bei Vertragsschluss womöglich schon veraltet. Außerdem zeigt dieses Vorgehen dem Vermieter, dass Sie den Prozess kennen und persönliche Daten nicht wahllos streuen. Ein Vermieter, der sieht, dass Sie strukturiert vorgehen, bekommt Vertrauen in Ihre Zuverlässigkeit. Das ist oft genauso wichtig wie die Bonität selbst.

So holen Sie Ihre eigene Auskunft und prüfen Ihre Einträge

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie wissen, was die Auskunfteien über Sie gespeichert haben. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel. Bei allen können Sie eine kostenlose Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verlangen. Lassen Sie sich dabei nicht von kostenpflichtigen Angeboten beirren: Die Auskunft bei den Auskunfteien selbst ist kostenlos. Manche Anbieter im Internet locken mit kostenpflichtigen Bonitätschecks oder Score-Abfragen, die Sie nicht benötigen. Die gesetzlich verankerte Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen kostenlos zu.

Prüfen Sie die Einträge auf Fehler und Veraltetes. Wenn Sie einen falschen oder veralteten Eintrag finden, fordern Sie die Auskunftei auf, ihn zu korrigieren oder zu löschen. Die Verbraucherzentrale erklärt das Vorgehen bei einem Schufa-Eintrag Schritt für Schritt. Stellen Sie Ihre Forderung schriftlich und legen Sie Belege bei, etwa eine bezahlte Rechnung oder einen Kontoauszug. Die Auskunftei ist verpflichtet, Ihre Anfrage zu bearbeiten und Sie über das Ergebnis zu informieren.

Ein besonderer Fall betrifft den Score, also den errechneten Wahrscheinlichkeitswert für Ihre Zahlungsfähigkeit. Scoring wird von Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändlern genutzt, um die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Kundinnen und Kunden zu prüfen. Wenn ein Score zum Beispiel der Grund für die Ablehnung eines Mobilfunkvertrages ist, müssen Auskunfteien erklären, wie der Score zustande gekommen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Vermieter oder eine Bank Sie wegen der Bonität ablehnt. Sie haben dann ein Recht auf eine verständliche Erklärung der Berechnungsgrundlage. Anhand dieser Erklärung verstehen Sie, welche Faktoren Ihren Score beeinflussen und ob Sie etwas daran ändern können.

Negative Einträge bleiben nicht für immer gespeichert. Die meisten Einträge werden nach einer gesetzlich festgelegten Frist gelöscht, in der Regel nach drei Jahren. Solange ein Eintrag besteht, kann er sich auf Ihre Bonität und damit auf Ihre Wohnungssuche auswirken. Prüfen Sie Ihre Daten deshalb regelmäßig und lassen Sie falsche Einträge korrigieren. Eine saubere Bonitätsakte ist Ihre Eintrittskarte zu einer erfolgreichen Wohnungssuche.

Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist

Wenn Sie negative Einträge haben, einen Score nicht nachvollziehen können oder eine Wohnung wegen der Bonität nicht bekommen, lohnt sich Beratung. Die Verbraucherzentrale bietet Hilfe bei Fragen zu Schufa-Einträgen und Scoring an und erklärt, welche Rechte Sie gegenüber Auskunfteien haben. Auch bei Streit über einen Eintrag ist eine neutrale Beratung sinnvoll, bevor Sie selbst Forderungen formulieren. Die Beraterinnen und Berater kennen die üblichen Fallstricke und können Ihnen sagen, ob Ihre Argumente Aussicht auf Erfolg haben.

Amtliche Hilfe ist dann der richtige Weg, wenn eine Auskunftei trotz Ihrer Aufforderung einen falschen Eintrag nicht korrigiert. Sie können sich dann an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden, die für Beschwerden über Datenverarbeitung zuständig ist. Die Behörde prüft Ihre Beschwerde und kann die Auskunftei zur Korrektur auffordern. In den meisten Fällen reicht aber ein klarer, schriftlicher Widerspruch an die Auskunftei mit Belegen für die Korrektur. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Widerspruch ausreicht, holen Sie sich vorher Rat bei der Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung.

Auch wenn Sie sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden und deshalb negative Einträge befürchten, ist eine Beratung sinnvoll. Eine Schuldnerberatung kann Ihnen helfen, Ihre Finanzen zu ordnen und Wege aus der Überschuldung zu finden. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen, Ihre Bonität zu verbessern und langfristig wieder eine Wohnung zu bekommen. Die Beratung ist in vielen Fällen kostenlos oder kostengünstig, und sie kann Ihnen konkrete Schritte aufzeigen, die Sie selbst unternehmen können.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst Ihre eigene Bonität: Holen Sie sich vor der Bewerbung kostenlos Ihre Datenkopie bei Schufa, Creditreform Boniversum und CRIFBürgel. So wissen Sie, was der Vermieter sehen wird, und können Fehler korrigieren.
  • Schicken Sie beim Erstkontakt keine Anhänge: Eine kurze Anfrage zur Besichtigung reicht, die Bewerbungsmappe folgt als ein PDF. Das wirkt professionell und schützt Ihre Daten.
  • Übermitteln Sie den Bonitätsnachweis erst kurz vor Vertragsschluss, nicht bei der ersten Bewerbung, damit die Auskunft aktuell bleibt und Sie nicht unnötig Daten streuen.
  • Stellen Sie die Selbstauskunft sauber zusammen: Ein professionelles PDF hebt Sie von 50 bis 150 Mitbewerbern ab. Nehmen Sie sich Zeit für das Formular und prüfen Sie es auf Vollständigkeit.
  • Zahlen Sie nicht für Auskünfte: Die Datenkopie bei den Auskunfteien ist kostenlos, kostenpflichtige Angebote sind überflüssig und können in die Irre führen.
  • Nutzen Sie Beratung bei Problemen: Die Verbraucherzentrale und Schuldnerberatungen helfen bei negativen Einträgen, unklaren Scores und Streit mit Auskunfteien.

FAQ

Muss ich dem Vermieter meine SCHUFA-Auskunft geben?

Nein, Sie müssen nicht. Der Vermieter kann Sie nicht zwingen, aber er kann sich für einen anderen Bewerber entscheiden, wenn Sie den Nachweis verweigern. Praktisch bedeutet das: Ohne Bonitätsnachweis sinken Ihre Chancen deutlich, gerade bei großer Konkurrenz. Wenn Sie Bedenken wegen eines negativen Eintrags haben, sprechen Sie offen mit dem Vermieter und erklären Sie Ihre Situation. Manchmal hilft eine ehrliche Erklärung mehr als ein verweigerter Nachweis.

Was kostet mich die Bonitätsauskunft?

Wenn Sie Ihre eigene Datenkopie bei Schufa, Creditreform Boniversum oder CRIFBürgel anfordern, ist das kostenlos. Angebote, die Geld für eine Auskunft verlangen, sind überflüssig und können in die Irre führen. Die gesetzliche Grundlage für die kostenlose Auskunft ist Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung; Sie müssen dafür nichts bezahlen, auch wenn manche Anbieter im Internet etwas anderes behaupten.

Wie bekomme ich meine kostenlose Auskunft?

Sie fordern sie schriftlich bei der jeweiligen Auskunftei an. Die Verbraucherzentrale erklärt das Vorgehen bei Schufa und anderen Auskunfteien und nennt die richtigen Ansprechpartner. In der Regel genügt ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrem Geburtsdatum. Die Auskunftei muss Ihnen die Daten innerhalb eines Monats zusenden.

Was mache ich, wenn ein falscher Eintrag gespeichert ist?

Fordern Sie die Auskunftei schriftlich auf, den Eintrag zu korrigieren oder zu löschen, und legen Sie Belege bei. Wenn der Score Grund für eine Ablehnung war, muss die Auskunftei außerdem erklären, wie der Wert zustande gekommen ist. Reagiert die Auskunftei nicht, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Darf der Vermieter Gehaltsnachweise und eine Personalausweis-Kopie verlangen?

Er darf fragen, aber Sie entscheiden, ob Sie die Unterlagen herausgeben. Sie können sensible Daten schwärzen, etwa die Seriennummer des Personalausweises, und fehlende Angaben mündlich erklären. Verweigern Sie alles, kann der Vermieter einen anderen Bewerber wählen; ein guter Mittelweg ist, die wichtigsten Nachweise zu liefern und bei sensiblen Daten eine Erklärung anzubieten.

Wie lange bleiben negative Einträge gespeichert?

Die meisten Einträge werden nach drei Jahren gelöscht, sofern die zugrunde liegende Forderung beglichen ist. Solange ein Eintrag besteht, kann er sich auf Ihre Bonität auswirken.

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