Ein Autokredit passt nicht mehr, wenn die Monatsrate das Budget sprengt, das Einkommen sinkt oder Sie das Fahrzeug vor Ablauf der Laufzeit verkaufen möchten. In dieser Situation dreht sich fast alles um eine Zahl, die im Vertrag so nicht steht: den Ablösebetrag. Das ist die Summe, die Sie zahlen müssen, um den Kredit an einem bestimmten Tag vollständig zu beenden. Sie besteht aus der Restschuld, also der noch offenen Kreditsumme, und, falls der Vertrag das vorsieht, einer Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung.
Die wichtigste erste Unterlage ist daher eine Auskunft Ihrer Bank: der schriftliche Ablösebetrag. Fordern Sie ihn an, bevor Sie über Verkauf oder Umschuldung verhandeln. Wer für die Planung nur die Restschuld aus dem Ratenplan nutzt, riskiert eine falsche Entscheidung. Die tatsächliche Ablösesumme kann höher sein als die Restschuld.
Warum die Ablöseaufstellung Ihre wichtigste Unterlage ist
Die Bank erstellt die Ablöseaufstellung für einen von Ihnen genannten Stichtag. Nennen Sie bei der Anfrage die Vertragsnummer, den gewünschten Tag der Rückzahlung und den Betrag, den Sie überweisen möchten. Die Aufstellung nennt die Restschuld zum Stichtag, die bis dahin aufgelaufenen Zinsen und den Betrag einer Vorfälligkeitsentschädigung, falls die Bank eine verlangt.
Ob und in welcher Höhe die Bank eine Entschädigung verlangen darf, hängt vom Vertrag und vom Zinsniveau ab. Bei einem Darlehen mit festem Sollzins verlangt die Bank eine Entschädigung für die Zinsen, die ihr entgehen, wenn die Marktzinsen seit Vertragsschluss gefallen sind. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass geforderte Entschädigungen nicht immer angemessen sind. Sie empfiehlt, die Berechnung unabhängig prüfen zu lassen.
Von der Vorfälligkeitsentschädigung zu unterscheiden ist die Nichtabnahmeentschädigung. Sie entsteht, wenn Sie einen Kreditvertrag geschlossen, den Betrag aber nicht abgenommen haben, etwa weil Sie das Auto doch nicht gekauft haben. Auch diese Forderung sollten Sie sich schriftlich aufschlüsseln lassen. Bewahren Sie die Ablöseaufstellung zusammen mit dem Kreditvertrag auf. Bei einer späteren Umschuldung dient sie als Vergleichsbasis: Eine neue Finanzierung lohnt nur, wenn sie die Ablösesumme abdeckt und die Monatsrate inklusive aller Gebühren spürbar entlastet.
Die wichtigsten Unterlagen im Überblick
Welche Unterlagen Sie zusammenstellen, hängt davon ab, ob Sie ablösen, verkaufen, umschulden oder eine Stundung brauchen. Diese Übersicht deckt die häufigsten Fälle ab.
| Unterlage | Wozu sie dient | Wann Sie sie brauchen |
|---|---|---|
| Kreditvertrag | Enthält Vertragsnummer, Sollzins, Laufzeit, Ratenhöhe und Sicherheiten | Bei jeder Ablöseanfrage, Umschuldung und Streitfrage |
| Ratenplan oder Tilgungsplan | Zeigt, welcher Stand vereinbart war und wie viel Sie schon gezahlt haben | Zum Nachrechnen der Ablöseaufstellung |
| Ablöseaufstellung der Bank | Nennt die tatsächlich fällige Summe an einem Stichtag | Bei Verkauf, Umschuldung und vorzeitigem Ablösen |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | Weist den Eigentümer aus | Bei Verkauf und Rückgabe, sofern nicht die Bank den Brief verwahrt |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | Gehört zum Fahrzeug | Bei Verkauf, Rückgabe und Zulassung |
| Kontoauszüge der letzten Monate | Belegen geleistete Raten | Bei Streit über Zahlungsstand und in der Schuldnerberatung |
| Einkommensnachweise | Belegen, wie viel Sie monatlich verdienen | Bei Umschuldung, Stundung oder Ratenanpassung |
| Haushaltsplan | Listet Einnahmen und Ausgaben auf | Bei Verhandlungen mit der Bank und in der Schuldnerberatung |
Nicht jede Bank verlangt bei einer Ablösung alle diese Unterlagen. Ohne Kreditvertrag, Ratenplan und Ablöseauskunft kommen Sie aber weder an eine zuverlässige Zahl noch an eine Übernahme durch eine andere Bank. Den Fahrzeugbrief gibt die Bank erst nach vollständiger Zahlung heraus, wenn sie ihn als Sicherheit verwahrt.
Vier Wege aus dem Autokredit
Es gibt mehrere Wege, einen Kredit zu beenden oder zu senken. Für alle gilt: Vergleichen Sie die Zahlen auf der Ablöseaufstellung mit den Kosten des Weges, den Sie planen.
- Sondertilgung: Wenn Sie nur die Restschuld verringern wollen, prüfen Sie im Vertrag, ob Sondertilgungen erlaubt sind. Eine Sondertilgung verkürzt die Laufzeit oder senkt die Schlussrate. Manche Banken verlangen dafür eine Gebühr.
- Umschuldung: Ein neuer Kredit bei einer anderen Bank übernimmt die Ablösesumme. Sinnvoll ist das vor allem bei deutlich günstigeren Zinsen und wenn die neue Monatsrate dauerhaft tragbar ist. Rechnen Sie die Gebühren für den neuen Vertrag in den Vergleich ein.
- Verkauf mit Ablösung: Wenn Sie das Auto verkaufen, holen Sie vorher einen realistischen Wertvergleich ein. Wenn das Fahrzeug als Kreditsicherheit dient, braucht der Verkauf die Zustimmung der Bank. Reicht der Verkaufserlös nicht für die Ablösesumme, bleibt der Fehlbetrag als Restschuld bestehen.
- Freiwillige Rückgabe an Händler oder Bank: Die Rückgabe beendet den Kredit nicht automatisch. Die Bank verwertet das Fahrzeug und rechnet den Erlös gegen die Ablösesumme. Was dabei fehlt, schulden Sie weiter. Lassen Sie sich die Verwertungsabrechnung vollständig zeigen.
Ein gesetzliches Rückgaberecht für finanzierte Autos gibt es nicht. Die Rückgabe funktioniert nur, wenn Sie und die Bank sich einig sind. In der Vereinbarung legen Sie und die Bank die offene Forderung und die weitere Zahlungsweise fest.
Wenn die Raten nicht mehr zahlbar sind
Sobald Sie eine Rate nicht zahlen können, sollten Sie schnell handeln. Zuerst geht es darum, eine Kündigung durch die Bank zu verhindern, denn nach der Kündigung verkauft die Bank das Fahrzeug und treibt den Restbetrag ein. Reagieren Sie auf Mahnungen, bevor die Bank den Vertrag kündigt.
Sprechen Sie die Bank frühzeitig an und schlagen Sie eine Stundung vor, also eine vorübergehende Aussetzung oder Senkung der Rate. Die Bank entscheidet, ob sie zustimmt. Eine Stundung ist für sie meist günstiger, als wenn der Kredit ausfällt und sie das Fahrzeug später verkaufen muss. Für das Gespräch brauchen Sie den Kreditvertrag, die Ablöseaufstellung, Kontoauszüge und einen Haushaltsplan, der zeigt, was Sie sich leisten können.
Wenn das Geld dauerhaft nicht reicht, sollten Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen, bevor Sie einen weiteren Kredit aufnehmen. Viele anerkannte Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenlos. Jobcenter oder Sozialamt stellen einen Beratungsschein aus, wenn Ihr Einkommen niedrig ist. Bringen Sie dorthin alle Unterlagen, die Ihre finanzielle Lage vollständig beschreiben: Kreditvertrag, Kontoauszüge, Einkommens- oder Bürgergeldbescheide, Mietvertrag und laufende Verträge. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer kann die Beratung klären, ob eine Ratenanpassung, ein Vergleich oder ein Insolvenzverfahren infrage kommt.
Lassen Sie jede Vereinbarung mit der Bank schriftlich bestätigen. Eine nur mündlich zugesagte Stundung schützt Sie nicht, wenn sich der Sachbearbeiter oder die Zuständigkeit ändert.
Kernaussagen
- Fordern Sie zuerst die Ablöseaufstellung schriftlich an: Sie ist die einzige verbindliche Grundlage für Verkauf, Umschuldung oder Vergleich mit einem neuen Kredit.
- Sammeln Sie Kreditvertrag, Ratenplan, Kontoauszüge und Fahrzeugbrief, bevor Sie mit Bank, Händler oder Schuldnerberatung sprechen.
- Lassen Sie eine geforderte Vorfälligkeitsentschädigung prüfen, denn Verbraucherzentralen kritisieren unangemessene Berechnungen.
- Die Rückgabe des Autos beendet den Kredit nicht: Reicht der Verwertungserlös nicht, bleibt eine Restschuld bestehen.
- Bei dauerhafter Zahlungsnot ist die kostenlose Schuldnerberatung der erste Anlaufpunkt, nicht ein neuer Kredit.
FAQ
Wie erfahre ich, wie viel ich für die Ablösung zahlen muss?
Fordern Sie die Ablösesumme schriftlich an, am besten per Nachricht im Online-Banking oder per Brief. Geben Sie Vertragsnummer und den gewünschten Ablösestichtag an. Fragen Sie auch, bis wann die Auskunft gültig ist, damit Sie für den neuen Kredit oder den Verkauf mit einer belastbaren Zahl planen können.
Kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn ich den Autokredit vorzeitig zurückzahle?
Das hängt vom Zinssatz ab. Bei einem Darlehen mit festem Sollzins kann die Bank eine Entschädigung verlangen, wenn die Marktzinsen seit Abschluss gefallen sind. Die Höhe müssen Sie nachvollziehen können. Wenn Sie Zweifel an der Berechnung haben, lassen Sie sie von einer Verbraucherzentrale prüfen.
Was passiert, wenn das Auto weniger wert ist als die Restschuld?
Der Fehlbetrag bleibt als Schuld bestehen. Beim Verkauf geht der Erlös an die Bank, und Sie zahlen den Unterschied entweder aus eigenen Mitteln oder vereinbaren mit der Bank eine neue Zahlungsweise. Erst wenn die Ablösesumme vollständig bezahlt ist, gibt die Bank den Fahrzeugbrief heraus.
Welche Unterlagen brauche ich für die Schuldnerberatung?
Bringen Sie eine Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben mit, dazu Kreditvertrag, Kontoauszüge der letzten Monate, Bescheide über Lohn, Bürgergeld oder Rente sowie den bisherigen Schriftverkehr mit der Bank. Auch Mietvertrag und laufende Verträge gehören dazu, damit die Beratung Ihre Lebenshaltungskosten vollständig sieht.
Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Wenn Sie einen Kreditvertrag geschlossen haben, den Betrag aber nicht abgenommen haben, weil das Auto doch nicht gekauft wurde, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Lassen Sie sich auch diese Forderung schriftlich aufschlüsseln und prüfen.