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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn ein Basiskonto wegen Bonität abgelehnt wird

In Deutschland brauchen Sie ein Konto, um Geld zu empfangen und zu bezahlen. Arbeitgeber und Behörden überweisen Gehalt, Rente, Bürgergeld oder Kindergeld fast immer bargeldlos auf ein Konto. Auch Miete, Strom und Versicherungen laufen meist per Überweisung oder Lastschrift. Ohne Konto können Sie solche Zahlungen nur schwer empfangen oder bezahlen. Dieser Artikel richtet sich an Menschen in Deutschland, die ein Girokonto beantragt haben und wegen ihrer Bonität abgelehnt wurden.

Bonität bedeutet Zahlungsfähigkeit. Banken schätzen anhand von Daten wie dem Schufa-Score, dem Einkommen und bestehenden Schulden ein, ob ein Kunde seine Rechnungen voraussichtlich bezahlen kann. Ein negativer Schufa-Eintrag, ein geringes Einkommen oder laufende Schulden führen bei einem normalen Girokonto häufig zu einer Ablehnung. Bei einem Basiskonto sieht die Rechtslage anders aus.

Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto nach dem Zahlungskontengesetz. Auf dieses Konto haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Es erfüllt die Grundfunktionen eines Girokontos: Geld empfangen, Überweisungen ausführen, Bargeld abheben und bargeldlos bezahlen. Wer sich rechtmäßig in der EU aufhält, darf dieses Konto verlangen. Schulden, ein niedriger Schufa-Score oder geringes Einkommen sind keine zulässigen Gründe, die Eröffnung zu verweigern. Sie erfahren, welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten, warum eine Ablehnung wegen Bonität beim Basiskonto nicht zählt und wie Sie nach einer Ablehnung weiter vorgehen.

Warum eine Ablehnung wegen Bonität beim Basiskonto nicht zählt

Ein normales Girokonto bietet die Bank freiwillig an. Sie darf es ablehnen, wenn ihre Bonitätsprüfung negativ ausfällt. Das betrifft vor allem Kunden mit negativen Schufa-Einträgen: Girokonten trotz negativer Schufa-Bewertung sind bei klassischen Banken oft nicht erhältlich. Manche Institute bieten in dieser Situation nur ein Basiskonto oder ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) an.

Ein P-Konto ist ein Girokonto mit Schutz vor Pfändungen. Bei einer Pfändung bleibt ein gesetzlich festgelegter Teil des Guthabens geschützt. Das P-Konto regelt aber nicht, ob die Bank Ihnen überhaupt ein Konto geben muss. Der Anspruch auf ein Basiskonto besteht unabhängig davon.

Beim Basiskonto ist die Bonität kein zulässiges Ablehnungskriterium. Der Gesetzgeber hat das Basiskonto geschaffen, damit jeder rechtmäßig in der EU lebende Mensch Zugang zu einem Zahlungskonto erhält. Die Bank muss das Konto eröffnen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Ihr rechtmäßiger Aufenthalt und die Feststellung Ihrer Identität. Lehnt die Bank wegen eines negativen Schufa-Eintrags, bestehender Schulden oder geringen Einkommens ab, ist diese Ablehnung rechtswidrig.

Zulässig ist eine Ablehnung nur in wenigen Ausnahmefällen: etwa wenn Sie bereits bei einem anderen Institut ein nutzbares Basiskonto oder Girokonto haben oder wenn Sie Ihre Identität nicht feststellen lassen können. Auf die Bonität darf sich die Bank dabei nicht berufen.

Reichen Sie den Antrag schriftlich mit den offiziellen Formularen der Bank ein und bestehen Sie ausdrücklich auf dem Wort „Basiskonto“. Ein mündliches Gespräch oder ein Antrag auf ein „normales Girokonto“ gibt der Bank die Möglichkeit, die allgemeinen Ablehnungsgründe anzuwenden. Ein schriftlicher Antrag mit dem klaren Begriff Basiskonto schafft außerdem eine nachvollziehbare Grundlage, falls Sie später eine Beschwerde einreichen müssen.

Welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten

Die Bank darf für die Eröffnung nur Angaben und Nachweise verlangen, die dafür nötig sind. Belegen müssen Sie nur, wer Sie sind und dass Sie sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Die Identitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem nach dem Geldwäschegesetz. Ohne ein gültiges Ausweisdokument kann die Bank das Konto nicht eröffnen.

Folgende Dokumente sind für den Antrag relevant:

Dokument Wofür es dient Wann Sie es brauchen
Personalausweis oder Reisepass Identitätsfeststellung Bei jedem Antrag; die Bank muss das Original sehen
Meldebescheinigung Nachweis der aktuellen Anschrift Nur wenn die Bank sie ausdrücklich verlangt
Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben
Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Bewilligungsbescheid über Bürgergeld Einkommensnachweis Nicht für die Eröffnung erforderlich; nützlich für Zusatzleistungen oder Beratung

Der Personalausweis oder Reisepass ist das zentrale Dokument. Sie müssen ihn im Original vorlegen; die Bank fertigt eine Kopie an oder speichert die Daten. Einen abgelaufenen Ausweis akzeptiert die Bank nicht, weil er Ihre Identität nicht aktuell belegt.

Die Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder in vielen Städten online. Sie ist nicht immer nötig. Prüfen Sie, ob die Bank sie ausdrücklich verlangt; nur dann sollten Sie sie besorgen.

Wenn Sie keinen deutschen Pass haben, ist der Aufenthaltstitel der zentrale Nachweis. Für Bürger anderer EU-Staaten genügt der nationale Personalausweis; ein Aufenthaltstitel ist für sie nicht erforderlich. Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Sie, wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft oder Sie einen Antrag auf einen neuen Titel gestellt haben und die Behörde noch nicht entschieden hat. Sie bestätigt, dass Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt gilt. Damit ist der rechtmäßige Aufenthalt grundsätzlich belegt. Sollte eine Bank mit diesem Dokument unsicher sein, hilft ein Hinweis auf das Zahlungskontengesetz oder eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.

Einkommensnachweise brauchen Sie für die Eröffnung des Basiskontos nicht, denn die Bank darf den Antrag nicht wegen geringen oder fehlenden Einkommens ablehnen. Wenn Sie später einen Dispositionskredit oder eine zusätzliche Karte beantragen möchten, verlangt die Bank diese Nachweise. Legen Sie sie deshalb bereit, auch wenn Sie sie beim Erstantrag nicht einreichen.

Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und des ausgefüllten Antrags auf. Wenn Sie den Antrag per Post stellen, senden Sie keine Originaldokumente; üblich ist stattdessen die Identitätsprüfung per VideoIdent oder PostIdent. Behalten Sie einen schriftlichen Nachweis über Ihren Antrag, zum Beispiel eine Eingangsbestätigung der Bank.

Was nach der Ablehnung zu tun ist

Wenn die Bank das Basiskonto ablehnt, verlangen Sie die Ablehnung mit Begründung schriftlich oder per E-Mail. Prüfen Sie anschließend, worauf sich die Bank beruft. Beruht die Begründung auf negativen Schufa-Einträgen, Schulden oder zu geringem Einkommen, ist die Ablehnung rechtswidrig.

Gehen Sie dann in drei Schritten vor:

  1. Beschwerde bei der Bank: Schildern Sie schriftlich, dass Sie nach dem Zahlungskontengesetz einen Anspruch auf ein Basiskonto haben und dass die genannten Gründe rechtlich nicht zulässig sind. Beziehen Sie sich darin auf Ihren Antrag und geben Sie das Datum an. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  2. Beschwerde bei der BaFin: Bleibt die Bank bei ihrer Ablehnung, wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Beschwerde bei der BaFin, der Aufsichtsbehörde, ist kostenlos; sie prüft, ob die Bank gegen das Zahlungskontengesetz verstoßen hat. Schildern Sie den Sachverhalt und hängen Sie die Ablehnung sowie den Schriftverkehr bei.
  3. Beratung bei der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentralen der Bundesländer beraten kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Sie helfen bei der Formulierung der Beschwerde und sagen Ihnen, ob die Argumente der Bank tragfähig sind.

Sammeln Sie für diese Schritte alle Belege: Antragsformular, Eingangsbestätigung, Ablehnung, E-Mails und Notizen über Gespräche. Diese Unterlagen sind Ihre Grundlage, wenn Sie den Anspruch durchsetzen wollen.

Für das Basiskonto darf die Bank ein angemessenes Entgelt verlangen. Angemessen heißt: Der Preis orientiert sich an den üblichen Marktentgelten und steht nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Bank. Vor Vertragsschluss muss die Bank Sie über die Gebühren informieren. Wenn Ihnen das Entgelt überhöht erscheint, können Sie es anfechten. Die Verbraucherzentrale prüft, ob der geforderte Betrag zulässig ist.

Für den schnellen Bedarf eröffnen manche Fintech-Anbieter Girokonten ohne Schufa-Abfrage. Solche Konten sind oft in wenigen Minuten eingerichtet und als Zahlungskonto nutzbar. Sie ersetzen das Basiskonto jedoch nicht: Bei Streit oder Kündigung können Sie sich nicht auf den gesetzlichen Anspruch berufen. Wer dauerhaft rechtlich abgesichert sein möchte, sollte den Anspruch auf das Basiskonto geltend machen.

Kernaussagen

  • Rechtsanspruch nutzen: Wer sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. Schulden, ein niedriger Schufa-Score oder geringes Einkommen sind keine zulässigen Ablehnungsgründe.
  • Ausdrücklich Basiskonto beantragen: Stellen Sie den Antrag schriftlich. Verwenden Sie dabei das Wort „Basiskonto“ und das offizielle Formular der Bank.
  • Identität und Aufenthalt belegen: Die zentralen Dokumente sind Personalausweis oder Reisepass sowie bei Nicht-Deutschen der Aufenthaltstitel oder die Fiktionsbescheinigung. Einkommensnachweise sind für die Eröffnung nicht nötig.
  • Ablehnung schriftlich fordern: Verlangen Sie eine Begründung und beschweren Sie sich zuerst bei der Bank, danach bei der BaFin. Die Verbraucherzentrale unterstützt dabei.
  • Kosten prüfen: Das Entgelt für das Basiskonto muss angemessen sein; überhöhte Gebühren können Sie anfechten.

FAQ

Ist ein Basiskonto dasselbe wie ein normales Girokonto?

Nein. Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit gesetzlich festgelegten Grundfunktionen: Geld empfangen, Überweisungen ausführen, Bargeld abheben und bargeldlos bezahlen. Im Unterschied zu einem Girokonto gehört ein Dispositionskredit nicht zu diesen Grundfunktionen. Die Bank kann ein angemessenes Entgelt verlangen.

Kann eine Bank mein Basiskonto wegen negativer Schufa ablehnen?

Nein. Ein negativer Schufa-Score, Schulden oder geringes Einkommen sind keine zulässigen Gründe, die Eröffnung eines Basiskontos zu verweigern. Ablehnen darf die Bank nur, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, etwa weil Sie keinen rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen können oder bereits ein nutzbares Konto bei einem anderen Institut haben.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?

Sie brauchen ein gültiges Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass, und wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung. Eine Meldebescheinigung verlangen manche Banken zusätzlich. Einkommensnachweise sind für die Eröffnung nicht erforderlich.

Muss ich ein Einkommen nachweisen?

Nein. Das Basiskonto steht auch Menschen ohne festes Einkommen offen. Die Bank darf den Antrag weder wegen Arbeitslosigkeit noch wegen geringen Einkommens ablehnen. Einkommensnachweise brauchen Sie erst, wenn Sie Zusatzleistungen wie einen Dispositionskredit beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Basiskonto und einem P-Konto?

Ein P-Konto ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz: Bei einer Pfändung bleibt ein gesetzlich festgelegter Teil des Guthabens geschützt. Ein Basiskonto ist das Zahlungskonto, auf das Sie unabhängig von Ihrer Bonität einen gesetzlichen Anspruch haben. Beides lässt sich verbinden: Auch für ein Basiskonto können Sie den Pfändungsschutz beantragen.

Was mache ich, wenn die Bank trotzdem ablehnt?

Verlangen Sie eine schriftliche Ablehnung mit Begründung. Beschweren Sie sich schriftlich bei der Bank und verweisen Sie auf Ihren Anspruch nach dem Zahlungskontengesetz. Bleibt die Bank bei der Ablehnung, wenden Sie sich an die BaFin und an die Verbraucherzentrale. Beide Stellen unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Was kostet ein Basiskonto?

Die Bank darf ein angemessenes Entgelt verlangen, das sich an den üblichen Marktentgelten orientiert. Unverhältnismäßig hohe Gebühren sind unzulässig. Vor Vertragsschluss muss die Bank Sie über die Kosten informieren. Die Verbraucherzentrale kann einschätzen, ob das geforderte Entgelt angemessen ist.

Gibt es eine Alternative zum Basiskonto?

Einige Fintech-Anbieter eröffnen Girokonten ohne Schufa-Abfrage. Solche Konten sind schnell eingerichtet, bieten aber nicht den gesetzlichen Schutz des Basiskontos. Wer Wert auf rechtliche Absicherung legt, sollte den Anspruch auf das Basiskonto durchsetzen.

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