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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn ein Identitätsdiebstahl die Bonität trifft

Wenn Sie entdecken, dass jemand in Ihrem Namen einen Kredit aufgenommen, ein Konto eröffnet oder eine Bestellung getätigt hat, kann Ihre Bonität Schaden nehmen. Hier finden Sie, welche Unterlagen Sie für die Korrektur brauchen. Bonität ist Ihre finanzielle Vertrauenswürdigkeit. Auskunfteien wie die SCHUFA sammeln Daten über Ihr Zahlungsverhalten und berechnen daraus einen Score-Wert, der darüber entscheidet, ob Banken, Händler oder Mobilfunkanbieter Ihnen einen Vertrag anbieten.

Ein Identitätsdiebstahl kann dazu führen, dass in Ihrem Bonitätsprofil falsche Einträge stehen, etwa offene Rechnungen, unberechtigte Abbuchungen oder Inkassoforderungen, die nie von Ihnen stammen. Diese Einträge müssen Sie korrigieren lassen, sonst bleiben sie bestehen und erschweren Ihnen künftige Verträge. Dafür brauchen Sie die richtigen Unterlagen, die belegen, dass ein Fremder in Ihrem Namen gehandelt hat.

Was Identitätsdiebstahl in Ihrem Bonitätsprofil anrichtet

Auskunfteien sammeln in Deutschland Daten über Verbraucher und berechnen daraus einen Score-Wert. In den Scoring-Profilen können falsche, unzulässige oder veraltete Informationen stehen, die Ihre Bonität beeinträchtigen. Wenn ein Fremder Ihre Daten nutzt, um Verträge abzuschließen, tauchen diese unberechtigten Geschäfte in Ihrem Profil auf. Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass Betrug im digitalen Zahlungsverkehr zu unberechtigten Abbuchungen, falschen Schufa-Einträgen und Inkassoschreiben führen kann.

Die Folgen sind konkret: Ein Eintrag für eine Rechnung, die Sie nie bezahlt haben, senkt Ihren Score. Banken lehnen dann Kredite ab, Mobilfunkanbieter verweigern Verträge, und manche Vermieter prüfen die Bonität, bevor sie eine Wohnung überlassen. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, welche Daten Auskunfteien über Sie haben, und veraltete oder fehlerhafte Informationen löschen zu lassen. Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs müssen Auskunfteien außerdem besser erklären, wie der Score-Wert zustande kommt. Sie haben also ein Recht zu erfahren, welche Daten in Ihr Profil einfließen und warum Ihr Score so ausfällt.

Die Unterlagen, die Sie für die Korrektur brauchen

Wenn Sie falsche Einträge in Ihrem Bonitätsprofil korrigieren wollen, brauchen Sie Nachweise, die belegen, dass ein Fremder in Ihrem Namen gehandelt hat. Diese Unterlagen sind in der Praxis wichtig:

  • Die Anzeigebestätigung der Polizei. Die Strafanzeige ist der erste Schritt, um den Identitätsdiebstahl zu dokumentieren. Die Bestätigung zeigt Auskunfteien und Banken, dass Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben.
  • Ihren Ausweis oder Reisepass. Sie müssen Ihre Identität nachweisen, wenn Sie mit Auskunfteien, Banken oder Behörden sprechen.
  • Eine Vollmacht, wenn jemand anderes für Sie handelt. Ohne Vollmacht kann ein Anwalt oder ein Partner nicht in Ihrem Namen Auskünfte einholen oder Widersprüche einlegen.
  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege, die unberechtigte Abbuchungen zeigen. Diese Belege unterstützen Ihre Forderung, dass die Bank den Betrag erstatten muss.
  • Inkassoschreiben, Mahnungen, Rechnungen und Verträge, die auf Ihren Namen laufen, aber nicht von Ihnen stammen. Diese Dokumente zeigen, welche falschen Verträge der Fremde abgeschlossen hat.
  • Die Datenauskunft der Auskunftei selbst. Sie zeigt, welche Einträge in Ihrem Profil stehen und welche davon falsch sind. Sie können diese Auskunft einmal im Jahr kostenlos anfordern.
  • Ihre gesamte Korrespondenz mit Auskunfteien, Banken, Inkassobüros und der Polizei. Notieren Sie Datum, Ansprechpartner und Ergebnis jedes Gesprächs.

Ordnen Sie diese Unterlagen chronologisch und fertigen Sie Kopien an. Originale sollten Sie nur auf ausdrückliche Aufforderung einschicken, in der Regel reichen Kopien. Legen Sie jedem Schreiben eine kurze Erklärung bei, was passiert ist und welche Korrektur Sie verlangen.

Widerspruch, Löschung und Erstattung in der richtigen Reihenfolge

Die Reihenfolge der Schritte ist entscheidend. Zuerst sperren Sie Ihr Konto, damit der Fremde keine weiteren Abbuchungen vornehmen kann. Dann erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei und informieren die Empfängerbank, an die das Geld geflossen ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Erstattung schriftlich bei Ihrer Bank einzufordern. Bei unberechtigten Zahlungen muss der Zahlungsdienstleister den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten, sofern er Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Bei falschen Schufa-Einträgen und Inkassoforderungen gilt: Widersprechen Sie. Legen Sie die Anzeigebestätigung und Ihre Belege vor und verlangen Sie, dass die Auskunftei den Eintrag prüft und entfernt. Wenn Sie nicht widersprechen, bleibt der falsche Eintrag bestehen. Das Inkassobüro kann dann Mahnungen schicken, einen Mahnbescheid beantragen und im schlimmsten Fall eine Zwangsvollstreckung einleiten. Je früher Sie handeln, desto geringer ist das Risiko, dass die falsche Forderung weitere Schritte auslöst.

Wenn Ihre Bank die Erstattung verweigert, weil sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft, schalten Sie eine Schlichtungsstelle ein oder lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind. Die Schlichtung ist in der Regel kostenlos, ein Anwalt kostet nach Streitwert. Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, können Sie Beratungshilfe beantragen, die die Anwaltskosten übernimmt.

Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist

Sie müssen den Fall nicht allein bewältigen. Die Verbraucherzentrale berät Sie zu Bonitätsprüfungen und Datenschutz, etwa wenn Sie wissen wollen, welche Daten Auskunfteien über Sie speichern dürfen und wie Sie falsche Einträge korrigieren. Auch die Datenschutzseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet Informationen zu Ihren Rechten. Wenn die Bank die Erstattung verweigert oder die Auskunftei den Eintrag nicht entfernt, ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll, weil Sie Ihre Ansprüche dann vor Gericht durchsetzen müssen.

Amtliche Hilfe beginnt mit der Strafanzeige bei der Polizei. Sie ist nicht nur ein Dokument für die Korrektur Ihrer Bonität, sondern auch der Ausgangspunkt für ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, fragen Sie bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt nach. Ein Beratungsgespräch kostet in der Regel weniger als ein unnötiger Rechtsstreit.

Kernaussagen

  • Korrigieren Sie falsche Einträge aktiv: Identitätsdiebstahl hinterlässt unberechtigte Abbuchungen, Schufa-Einträge und Inkassoforderungen in Ihrem Bonitätsprofil, die nur durch Widerspruch und Nachweise entfernt werden.
  • Erstatten Sie zuerst die Polizeianzeige: Die Anzeigebestätigung ist das wichtigste Dokument, weil sie belegt, dass ein Fremder in Ihrem Namen gehandelt hat.
  • Sammeln und ordnen Sie die Unterlagen: Kontoauszüge, Verträge, Inkassoschreiben und die Datenauskunft der Auskunftei zeigen die falschen Einträge; reichen Sie Kopien ein, keine Originale.
  • Fordern Sie die Erstattung schriftlich: Die Bank muss unberechtigte Zahlungen unverzüglich erstatten, außer sie weist Ihnen grobe Fahrlässigkeit nach.
  • Suchen Sie bei Unsicherheit Beratung: Verbraucherzentrale, Schlichtungsstelle und Anwalt helfen, wenn Auskunftei oder Bank nicht reagieren.

FAQ

Kann ich die Datenauskunft der SCHUFA einmal im Jahr kostenlos erhalten?

Ja, Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Datenauskunft einmal im Jahr. Diese Auskunft zeigt, welche Einträge in Ihrem Bonitätsprofil stehen. Prüfen Sie sie regelmäßig, um falsche Einträge früh zu erkennen.

Was tun, wenn die Bank die Erstattung verweigert?

Wenn die Bank die Erstattung verweigert, weil sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft, schalten Sie eine Schlichtungsstelle ein oder lassen Sie die Sache von einem Anwalt prüfen. Die Schlichtung ist in der Regel kostenlos, ein Anwalt kostet nach dem Streitwert. Beratungshilfe kann die Kosten übernehmen, wenn Ihr Einkommen niedrig ist.

Wie lange dauert die Löschung eines falschen Schufa-Eintrags?

Die Dauer hängt davon ab, wie schnell die Auskunftei Ihre Nachweise prüft. Je vollständiger Ihre Belege sind, desto schneller kann sie den Eintrag entfernen. Wenn die Auskunftei nicht reagiert, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Was passiert, wenn ich nicht widerspreche?

Das Inkassobüro kann Mahnungen schicken, einen Mahnbescheid beantragen und im schlimmsten Fall eine Zwangsvollstreckung einleiten. Deshalb ist ein schneller Widerspruch wichtig.

Kann ich den Identitätsdiebstahl ohne Anzeige korrigieren?

Ohne Anzeige haben Sie keinen Nachweis, dass ein Fremder gehandelt hat. Auskunfteien und Banken akzeptieren Ihre Behauptung in der Regel nicht als Beleg. Die Strafanzeige ist deshalb der erste Schritt, auch wenn Sie den Täter nicht kennen.

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