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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn eine erledigte Forderung weiter auftaucht

Sie haben eine Rechnung, einen Kredit oder eine Inkassoforderung bezahlt. Monate später taucht die Forderung trotzdem wieder auf: in der Bonitätsauskunft bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei, bei der Kreditanfrage, beim Mietvertrag oder beim Handyvertrag. Wenn die Forderung erledigt ist und der Eintrag weiterhin als offen oder unbezahlt gespeichert wird, können Sie die Korrektur verlangen. Dafür brauchen Sie die richtigen Unterlagen und einen formellen Antrag bei der Auskunftei.

Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit, also die Einschätzung, wie wahrscheinlich Sie Rechnungen und Kredite zurückzahlen. Auskunfteien wie die SCHUFA sammeln Daten dazu und berechnen daraus einen Score, eine Punktzahl. Banken, Vermieter und Mobilfunkanbieter nutzen diesen Score als Entscheidungshilfe. Ein falscher oder veralteter Eintrag kann einen Kredit verteuern oder scheitern lassen, einen Mietvertrag platzen lassen oder den Handyvertrag nur gegen Aufpreis ermöglichen. Vor wichtigen Entscheidungen wie einem Umzug lohnt es sich daher, die eigene Bonität zu prüfen.

Sie müssen einen solchen Eintrag nicht hinnehmen. Sie können die Korrektur verlangen. Dafür brauchen Sie vor allem Belege: Zahlungsnachweise, Bestätigungen und die Datenkopie der Auskunftei. Mit diesen Unterlagen lassen Sie einen falschen Eintrag bereinigen.

Warum die Forderung trotz Zahlung noch auftaucht

Der häufigste Grund ist einfach: Der Gläubiger oder das Inkassobüro hat die Zahlung nicht als erledigt gemeldet. Ein Eintrag verschwindet nicht automatisch, wenn Sie bezahlen. Die Auskunftei speichert, was ihr gemeldet wird. Erst wenn der Gläubiger den Eintrag als erledigt kennzeichnet oder die gesetzliche Speicherfrist abläuft, wird der Eintrag korrigiert oder gelöscht.

Es gibt weitere Ursachen. Ein Inkassobüro kann die Forderung übernommen haben, ohne den alten Eintrag zu aktualisieren. Manchmal wurden Daten vermischt, weil zwei Personen denselben Namen oder dieselbe Adresse haben. Seltener steckt Identitätsdiebstahl dahinter: Jemand hat auf Ihren Namen etwas bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen. Und manchmal ist die Forderung tatsächlich nicht vollständig bezahlt, etwa weil nur eine Teilzahlung geleistet wurde oder Gebühren und Zinsen offen sind.

Bevor Sie Unterlagen zusammensuchen, verschaffen Sie sich ein genaues Bild. Die Datenkopie der Auskunftei zeigt, welche Firma den Eintrag gemeldet hat, wann das geschah und wie der Eintrag lautet.

Kennzahl Wert
Personen in der SCHUFA-Datei 68 Millionen
Unternehmen in der SCHUFA-Datei 6 Millionen
Menschen mit gutem oder sehr gutem Score knapp 82 Prozent
Score-Kriterien mehrere Kriterien

Balkendiagramm zeigt, dass das bisherige SCHUFA-Modell 100 Score-Kriterien nutzte und das neue Modell nur noch 12. | | Score-Angabe | Punkte statt Prozent |

Die SCHUFA führt nach eigenen Angaben kreditrelevante Daten zu 68 Millionen Personen und 6 Millionen Unternehmen in Deutschland.

Balkendiagramm: Die SCHUFA-Datei enthält Daten zu 68 Millionen Personen und 6 Millionen Unternehmen. Der Score gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Zahlungen leisten. Er wird aus mehreren Kriterien berechnet und in Punkten statt Prozentwerten angegeben. Knapp 82 Prozent aller Menschen in Deutschland haben einen guten oder sehr guten Score.

Kuchendiagramm: Knapp 82 Prozent der Menschen in Deutschland haben einen guten oder sehr guten Score, die übrigen 18 Prozent verteilen sich auf andere Scoregruppen. Ein einzelner falscher Eintrag macht Sie also nicht automatisch kreditunfähig, aber er kann den Score spürbar senken und konkrete Abschlüsse erschweren.

Auch die Speicherfrist ist wichtig. Negative Einträge dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Die Frist hängt von der Art der Forderung ab und beginnt in der Regel mit der Erledigung. Nach Ablauf der Frist muss die Auskunftei den Eintrag löschen. In der Datenkopie sehen Sie, wann der Eintrag aufgenommen wurde und ob er als offen oder erledigt geführt wird.

Welche Unterlagen den Fall klären

Die entscheidende Frage lautet: Können Sie nachweisen, dass die Forderung erledigt ist? Dafür kommen mehrere Dokumente in Frage. Je mehr Sie vorlegen können, desto schneller lässt sich der Eintrag korrigieren.

Der wichtigste Beleg ist der Zahlungsnachweis. Dazu zählen der Überweisungsbeleg, der Kontoauszug mit der Buchung, eine Quittung oder die Bestätigung einer Lastschrift. Wenn Sie bar bezahlt haben, verlangen Sie eine Quittung und bewahren Sie sie auf. Auch die Erledigungsbestätigung des Gläubigers ist wertvoll. Darin bestätigt der Gläubiger oder das Inkassobüro, dass die Forderung vollständig beglichen ist.

War die Forderung Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, kommen weitere Dokumente hinzu: ein Vergleich, ein Urteil oder der Vollstreckungsbescheid mit dem Vermerk der Zahlung. Nach einem Insolvenzverfahren ist die Restschuldbefreiung der entscheidende Nachweis. Wenn Sie die Forderung bestreiten, weil sie nicht von Ihnen stammt, helfen der Vertrag, alte Rechnungen und der Schriftverkehr mit dem Gläubiger, um die Verwechslung zu belegen.

Die zentrale Unterlage ist die Datenkopie der Auskunftei. Bei der SCHUFA beantragen Sie sie über einen SCHUFA-Account und die Dateneinsicht. Auch andere Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder infoscore müssen Ihnen auf Verlangen Auskunft geben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist die erste Datenkopie pro Jahr kostenlos. Für weitere Auskünfte im selben Jahr kann die Auskunftei ein angemessenes Entgelt verlangen.

Bewahren Sie alle Belege gut auf, auch wenn die Sache längst erledigt ist. Ein Kontoauszug von vor drei Jahren lässt sich oft nur gegen Gebühr neu beschaffen. Schicken Sie an die Auskunftei immer Kopien, niemals Originale. Die Originale behalten Sie. Wenn Sie eine Beratungsstelle oder einen Anwalt beauftragen, legen Sie eine Vollmacht bei. Dann kann die Stelle für Sie Auskunft einholen und Anträge stellen.

So beantragen Sie die Korrektur

Wenn Sie den falschen Eintrag in der Datenkopie gefunden haben, gehen Sie in vier Schritten vor.

Zuerst stellen Sie bei der Auskunftei einen formellen Berichtigungsantrag. Sie verlangen darin schriftlich, den Eintrag zu korrigieren oder zu löschen, und begründen das mit den Belegen. Die Rechtsgrundlage ist Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung, das Recht auf Berichtigung. Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats reagieren und den Eintrag prüfen. Legen Sie die Kopien der Zahlungsbelege und Bestätigungen bei.

Im zweiten Schritt wenden Sie sich an den Gläubiger oder das Inkassobüro, das den Eintrag gemeldet hat. Nur die meldende Stelle kann den Eintrag als erledigt kennzeichnen. Bitten Sie schriftlich um die Erledigtmeldung und setzen Sie eine kurze Frist. Bestätigt der Gläubiger, dass die Forderung bezahlt ist, muss die Auskunftei den Eintrag entsprechend ändern.

Im dritten Schritt prüfen Sie, ob die Auskunftei tatsächlich reagiert. Kommt keine Antwort oder bleibt der Eintrag unverändert, wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Behörde prüft Beschwerden nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung und kann die Auskunftei zur Korrektur anhalten. Die Beschwerde kostet nichts.

Im vierten Schritt holen Sie sich Unterstützung, wenn die Sache verfahren ist. Die Verbraucherzentrale berät zu Bonitätsfragen. Die Schuldnerberatung ist bei geringem Einkommen häufig kostenlos. Ein Anwalt kann den Berichtigungsantrag durchsetzen. Wer wenig verdient, kann Beratungshilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten der Beratung. Ein Gerichtsverfahren ist nur in hartnäckigen Fällen nötig und mit Kosten und Risiken verbunden.

Das gesamte Vorgehen kostet wenig. Die Datenkopie ist einmal pro Jahr kostenlos. Der Berichtigungsantrag kostet nichts, und die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde auch nicht. Bezahlen müssen Sie nur für Anwalt oder Beratung. Auch dafür gibt es Hilfen. Das größte Risiko liegt im Nichtstun: Solange der Eintrag steht, kann er jede Kreditanfrage, jeden Mietvertrag und jeden Handyvertrag belasten. Je früher Sie die Datenkopie anfordern und die Belege zusammenstellen, desto schneller ist der Eintrag korrigiert.

Kernaussagen

  • Datenkopie zuerst anfordern: Die kostenlose Datenkopie der Auskunftei zeigt, welche Firma den Eintrag gemeldet hat und wann er gespeichert wurde.
  • Zahlungsbelege systematisch sammeln: Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Quittung und Erledigungsbestätigung belegen, dass die Forderung bezahlt ist.
  • Berichtigungsantrag schriftlich stellen: Verlangen Sie die Korrektur oder Löschung des Eintrags; die Auskunftei muss innerhalb eines Monats reagieren.
  • Gläubiger zur Erledigtmeldung auffordern: Nur die meldende Stelle kann den Eintrag als erledigt kennzeichnen, also fordern Sie die Meldung schriftlich ein.
  • Bei Untätigkeit eskalieren: Datenschutzaufsicht, Verbraucherzentrale und Schuldnerberatung helfen, wenn die Auskunftei nicht korrigiert.

FAQ

Was kostet die Datenkopie bei der SCHUFA?

Die erste Datenkopie pro Jahr ist kostenlos. Das gilt für die SCHUFA und für alle anderen Auskunfteien.

Wie lange bleibt eine erledigte Forderung gespeichert?

Die Speicherfrist hängt von der Art des Eintrags ab und beginnt in der Regel mit der Erledigung der Forderung. In der Datenkopie sehen Sie, wann der Eintrag aufgenommen wurde.

Kann ich einen falschen Eintrag sofort löschen lassen?

Wenn der Eintrag nachweislich falsch ist, etwa weil die Forderung bezahlt ist, müssen Sie die Korrektur nicht bis zum Ende der Speicherfrist abwarten. Stellen Sie einen Berichtigungsantrag mit Belegen, dann muss die Auskunftei den Eintrag prüfen und ändern.

Was tun, wenn die Forderung gar nicht von mir stammt?

Dann liegt vermutlich eine Verwechslung oder ein Identitätsdiebstahl vor. Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige. Informieren Sie die Auskunftei und legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises sowie die Anzeige bei. Die Auskunftei muss den Eintrag dann überprüfen.

Hilft die Verbraucherzentrale bei falschen Bonitätseinträgen?

Ja. Die Verbraucherzentralen beraten zu Bonitätsauskünften und helfen beim Schriftverkehr mit Auskunfteien und Gläubigern. Bei wenig Verdienst kann Beratungshilfe die Anwaltskosten übernehmen.

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