Sie haben einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen und wussten vorher nicht, dass es offene Forderungen gegen Sie gibt. Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die eine unerwartete Inkassoforderung erhalten haben. Inkasso bedeutet: Eine Firma treibt im Auftrag eines anderen Unternehmens offene Rechnungen ein, zum Beispiel eine nicht bezahlte Online-Bestellung. Die wichtigste Regel vor jeder Zahlung lautet: Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist, ob der Absender seriös ist und ob Sie überhaupt der richtige Schuldner sind. Dafür brauchen Sie bestimmte Unterlagen. Um diese Prüfung geht es in diesem Artikel.
Ein Inkassobrief bedeutet nicht automatisch, dass Sie die Forderung bezahlen müssen. Inkassounternehmen dürfen nur Forderungen eintreiben, auf die das Unternehmen tatsächlich einen Anspruch hat. Die Verbraucherzentrale erklärt in Leichter Sprache, wie Sie sich in dieser Situation verhalten sollten. In vielen Schreiben geht es um Forderungen, die in Wahrheit nicht bestehen. Es gab nie einen Vertrag, die Rechnung wurde längst bezahlt, oder der angebliche Anspruch stammt aus einem unseriösen Gewinnspiel. Wer eine offensichtlich unberechtigte Forderung sofort überweist, verliert eigenes Geld und bekommt es nur schwer zurück.
Die erste Stunde nach dem Brief sollten Sie für drei Dinge nutzen: das Schreiben samt Umschlag aufbewahren, die Sache nicht am Telefon besprechen und den Absender prüfen. Welche Unterlagen Sie dafür zusammensuchen, erklären die nächsten Abschnitte.
Warum Sie erst prüfen sollten, bevor Sie zahlen
Längst nicht jede Inkassoforderung ist berechtigt. Inkassounternehmen dürfen nur Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen tatsächlich Anspruch hat. In der Praxis verschicken unseriöse Anbieter Zahlungsaufforderungen, die Verbraucher gezielt verunsichern sollen. Häufig geht es um angebliche Ansprüche aus Gewinnspielen, Abofallen oder Erotikdiensten, bei denen die Forderung aus der Luft gegriffen ist. Solche Schreiben dürfen Sie ignorieren und auf keinen Fall bezahlen.
Ob der Absender fremde Forderungen eintreiben darf, prüfen Sie im Rechtsdienstleistungsregister. Nur Unternehmen, die dort eingetragen sind, dürfen in Deutschland Forderungen für andere einziehen. Suchen Sie den Namen des Absenders im Register und vergleichen Sie die dort hinterlegten Kontaktdaten mit dem Brief. Auch wenn ein Eintrag existiert, kann der Briefkopf gefälscht sein. Rufen Sie deshalb nicht die Nummer aus dem Schreiben an, sondern die Nummer aus dem Registereintrag. Sonst landen Sie im Zweifel bei Betrügern, die sich als Inkassounternehmen ausgeben.
Die Kosten sind ein weiterer Grund, nicht sofort zu zahlen. Inkassounternehmen verlangen zusätzlich zur Hauptforderung häufig eine Gebühr für ihre Tätigkeit, dazu kommen oft Zinsen. Diese Inkassokosten müssen Verbraucher nicht immer bezahlen. Deshalb muss der Brief die Forderung klar aufschlüsseln: Hauptforderung, Zinsen, Kosten. Fehlt diese Aufschlüsselung oder ist der Gesamtbetrag unplausibel hoch, spricht das für eine überhöhte Forderung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist regelmäßig auf aufgeblasene Kosten und zweifelhafte Methoden von Inkassounternehmen hin.
Wer eine unberechtigte Forderung trotzdem zahlt, bekommt das Geld nur schwer zurück. Eine Rückforderung ist umständlich, und das Inkassounternehmen wird nicht freiwillig darauf verzichten. Deshalb gilt: Erst prüfen, dann zahlen. Die Prüfung dauert mit den richtigen Unterlagen meist nur eine Stunde.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Prüfung
Um zu entscheiden, ob die Forderung berechtigt ist, beantworten Sie drei Fragen: Ist der Anspruch nachvollziehbar? Habe ich schon bezahlt? Habe ich den Vertrag überhaupt geschlossen? Habe ich ihn rechtzeitig widerrufen, gekündigt oder die Ware zurückgeschickt? Für jede dieser Fragen brauchen Sie einen Beleg. Legen Sie die folgenden Unterlagen bereit, bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder überweisen:
- Das Inkassoschreiben selbst samt Umschlag: Absender, Datum, Aktenzeichen, Gesamtbetrag und die Aufschlüsselung der einzelnen Positionen.
- Rechnungen und Verträge: die ursprüngliche Rechnung, die Bestellbestätigung, der Vertrag oder die zugehörigen Konditionen.
- Zahlungsbelege: Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen, Quittungen oder Lastschriftbelege, die eine Zahlung an den ursprünglichen Anbieter belegen.
- Nachweise über Widerruf, Kündigung oder Rücksendung: E-Mails, Briefe oder Sendungsbelege, falls Sie den Vertrag widerrufen, gekündigt oder die Ware zurückgeschickt haben.
- Schriftverkehr mit dem ursprünglichen Anbieter: E-Mails, Chatverläufe oder Briefe, aus denen hervorgeht, dass Sie eine Rechnung bestritten oder eine Zahlungsvereinbarung getroffen haben.
Die Rechnung zeigt, ob der geforderte Betrag mit dem damaligen Kaufpreis übereinstimmt. Ein Kontoauszug belegt, dass die Forderung längst beglichen ist. Eine Widerrufsbestätigung oder ein Sendungsbeleg der Rücksendung zeigt, dass der Vertrag nie wirksam wurde. Der Schriftverkehr zeigt, ob Sie die Rechnung rechtzeitig beanstandet haben oder ob der Anbieter eine Kulanzlösung zugesagt hat. Fehlen ältere Kontoauszüge, fordern Sie sie bei Ihrer Bank an.
Haben Sie keine der Unterlagen mehr, verlieren Sie nicht automatisch. Sie dürfen vom Inkassounternehmen verlangen, die Forderung nachzuweisen. Bitten Sie schriftlich um eine Kopie der ursprünglichen Rechnung und des Vertrags und prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihren eigenen Notizen passen. Notieren Sie außerdem auf dem Inkassobrief das Eingangsdatum. Das Datum brauchen Sie später, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft und Sie dessen Fristen berechnen müssen.
So reagieren Sie schriftlich und richtig
Halten Sie jede Reaktion schriftlich fest und vermeiden Sie längere Gespräche am Telefon. Telefonische Aussagen sind später schwer zu beweisen, und am Telefon geraten Sie schneller unter Druck. Wenn Sie die Forderung bestreiten, schreiben Sie einen kurzen Brief. Nennen Sie das Aktenzeichen aus dem Inkassoschreiben, erklären Sie den Grund Ihres Widerspruchs und legen Sie Kopien Ihrer Belege bei. Fordern Sie das Inkassounternehmen auf, die Forderung fallen zu lassen und Ihnen das schriftlich zu bestätigen. Senden Sie den Brief per Einschreiben und bewahren Sie eine Kopie auf.
Ist die Forderung dagegen berechtigt und Sie haben die Rechnung einfach übersehen, hilft Schweigen nicht. Ein Angebot zur Ratenzahlung oder eine kurze Erklärung, warum Sie nicht sofort zahlen können, verhindert meist, dass die Sache eskaliert. Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Ein Mahnbescheid ist ein amtliches Schreiben des Gerichts, kein Brief des Inkassounternehmens. Er enthält eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Sie Widerspruch einlegen können, wenn Sie die Forderung nicht anerkennen. Diese Frist sollten Sie auf keinen Fall verstreichen lassen. Unterschreiben Sie außerdem nichts, was wie ein Schuldanerkenntnis wirkt, solange Sie die Lage nicht vollständig überblicken.
Drohungen und beleidigende Schreiben müssen Sie nicht hinnehmen. Seriöse Inkassounternehmen erklären sachlich, welche Forderung sie eintreiben und aus welchen Posten sie sich zusammensetzt. Wirkt ein Schreiben einschüchternd oder unseriös, melden Sie es bei der Verbraucherzentrale. Unterstützung bei der Prüfung und beim Formulieren eines Widerspruchs bekommen Sie bei Verbraucherzentralen und bei örtlichen Schuldnerberatungsstellen, die häufig kostenlos oder kostengünstig beraten. Wer Informationen lieber auf Ukrainisch, Polnisch oder Russisch liest, findet bei der Verbraucherzentrale digitale Inhalte in diesen Sprachen.
Was Inkassokosten, Fristen und Verjährung bedeuten
Die Gesamtforderung im Inkassobrief setzt sich meist aus drei Teilen zusammen: Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten. Zinsen darf das Unternehmen nur verlangen, wenn die ursprüngliche Forderung fällig war und Sie sich im Verzug befanden. Die Inkassokosten sind gesetzlich begrenzt, und die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verbraucher nicht alle geforderten Kosten tragen müssen. Prüfen Sie deshalb jeden Posten einzeln. Ist die Hauptforderung unberechtigt, entfallen in der Regel auch Zinsen und Kosten. Der Gesetzgeber hat die Inkassogebühren zuletzt gesenkt; die Verbraucherzentrale informiert über die aktuellen Regeln.
Für ein Inkassoschreiben allein gibt es keine feste Antwortfrist. Inkassounternehmen setzen in ihren Briefen oft kurze Zahlungsfristen, um Druck aufzubauen. Lassen Sie sich davon nicht zu einer überstürzten Zahlung drängen. Gleichzeitig sollten Sie die Sache nicht wochenlang liegen lassen, denn bei berechtigten Forderungen können weitere Zinsen anfallen, und das Inkassounternehmen kann einen Mahnbescheid beantragen.
Bei älteren Forderungen spielt die Verjährung eine Rolle. Die meisten Ansprüche aus privaten Verträgen verjähren nach drei Jahren; die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist die Forderung verjährt, dürfen Sie die Zahlung verweigern. Formulieren Sie das schriftlich und begründen Sie es mit dem Zeitablauf. Achten Sie darauf, die Schuld nicht anzuerkennen, denn ein schriftliches Schuldanerkenntnis kann die Verjährung neu beginnen lassen.
Kernaussagen
- Prüfen statt zahlen: Bezahlen Sie eine überraschende Inkassoforderung erst, wenn Sie Hauptforderung, Zinsen und Kosten nachvollziehen können. Unberechtigte Forderungen müssen Sie nicht bezahlen.
- Unterlagen sammeln: Rechnung, Vertrag, Zahlungsbelege und Schriftverkehr mit dem Anbieter zeigen, ob die Forderung besteht. Sie zeigen auch, ob sie bereits beglichen ist oder schon verjährt ist.
- Absender verifizieren: Nur im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Unternehmen dürfen Forderungen eintreiben. Rufen Sie nicht die Nummer aus dem Brief an, sondern die aus dem Registereintrag.
- Schriftlich widersprechen: Bestreiten Sie eine Forderung schriftlich mit Belegen und senden Sie das Schreiben per Einschreiben. Bewahren Sie Kopien auf und notieren Sie das Eingangsdatum.
- Hilfe holen: Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen unterstützen bei der Prüfung. Ein gerichtlicher Mahnbescheid erfordert innerhalb von zwei Wochen eine Reaktion.
FAQ
Kann ich einen Inkassobrief einfach ignorieren?
Bei offensichtlich unseriösen Schreiben mit erfundenen Forderungen dürfen Sie den Brief ignorieren. Bei einer berechtigten Forderung schadet Ignorieren: Es kommen Zinsen und Kosten dazu, und das Inkassounternehmen kann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Prüfen Sie die Forderung lieber und antworten Sie schriftlich.
Muss ich die Inkassokosten bezahlen?
Die Inkassokosten müssen Sie nicht immer bezahlen. Die Kosten müssen gesetzlich begrenzt und nachvollziehbar sein. Verbraucher müssen nicht alle geforderten Kosten bezahlen, vor allem dann nicht, wenn die Hauptforderung unberechtigt ist. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung der Positionen und prüfen Sie sie einzeln.
Was mache ich, wenn ich die Forderung schon bezahlt habe?
Suchen Sie den Kontoauszug oder Überweisungsbeleg heraus und senden Sie eine Kopie an das Inkassounternehmen. Fordern Sie es schriftlich auf, die Forderung als erledigt zu betrachten und die Eintreibung einzustellen. Bewahren Sie den Zahlungsnachweis dauerhaft auf.
Was ist der Unterschied zwischen Inkassobrief und Mahnbescheid?
Ein Inkassobrief kommt von einem privaten Unternehmen, ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Der Mahnbescheid ist ein amtliches Formular, gegen das Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen können. Auf einen Mahnbescheid müssen Sie immer reagieren, auch wenn Sie die Forderung für falsch halten.
Wo bekomme ich kostenlose Hilfe?
Verbraucherzentralen informieren und beraten zu Inkassoforderungen. Viele Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenlos oder kostengünstig. Beratungsmaterial gibt es auch in Leichter Sprache und in mehreren Sprachen. Lassen Sie sich nur von anerkannten Stellen beraten, nicht von Firmen, die dafür hohe Gebühren verlangen.
Was, wenn die Forderung verjährt ist?
Die meisten Forderungen aus Privatverträgen verjähren nach drei Jahren. Ist die Frist abgelaufen, dürfen Sie die Zahlung verweigern. Teilen Sie das dem Inkassounternehmen schriftlich mit und vermeiden Sie ein schriftliches Schuldanerkenntnis, weil es die Verjährung neu beginnen lassen kann.