Wenn Ihr Kreditkartenanbieter die Karte wegen eines niedrigen Scores gekündigt hat, stellen Sie zuerst die richtigen Unterlagen zusammen. Der Score ist eine Zahl, die Auskunfteien aus gespeicherten Daten berechnen. Die bekannteste Auskunftei ist die Schufa, daneben gibt es unter anderem Creditreform Boniversum und CRIF Bürgel. Der Wert soll vorhersagen, wie wahrscheinlich Sie Rechnungen pünktlich bezahlen. Banken nutzen ihn, um zu entscheiden, ob sie Verträge abschließen, verlängern oder beenden.
Zwei Dinge sollten Sie von Anfang an wissen. Erstens: Die Kündigung spricht Ihre Bank aus, nicht die Schufa. Die Schufa ist ein privates Unternehmen und keine Behörde, und sie entscheidet nicht über Verträge. Zweitens: Ihre Unterlagen haben zwei Aufgaben. Sie prüfen damit, ob die gespeicherten Daten stimmen, und Sie belegen gegenüber der Bank, wenn die Kündigung auf falschen oder veralteten Informationen beruht. Welche Dokumente Sie dafür brauchen, welche Fristen und Kosten eine Rolle spielen und ab wann sich ein Anwalt lohnt, erklären die nächsten Abschnitte.
Wer die Kündigung ausspricht und welche Rolle der Score spielt
Die Entscheidung fällt beim Kreditkartenunternehmen. Die Schufa liefert nur die Datenbasis. Wenn Kunden ausfallen, wird das für die Bank zum wirtschaftlichen Risiko. Sie reagiert darauf, indem sie Kreditlinien senkt oder Verträge nicht verlängert. Im Kündigungsschreiben steht der Score oft gar nicht wörtlich. Stattdessen finden sich Formulierungen wie „Neubewertung Ihres Risikoprofils" oder „Geschäftsentscheidung". Trotzdem ist der Score meist der Anlass.
Viele Betroffene wissen nicht, woran ein niedriger Score entstehen kann. Neben unbezahlten Rechnungen und mehreren Kreditanfragen in kurzer Zeit gibt es weitere Faktoren. Auch die Eröffnung eines Girokontos wird bei der Schufa eingetragen. Die Schufa führt Informationen über mehr als 68 Millionen Bürgerinnen und Bürger, und der Wert fließt in viele Alltagsverträge ein, etwa Handyverträge, Mietwohnungen und Ratenkäufe. Bei der Prüfung Ihrer Unterlagen geht es deshalb um das gesamte Bild, das Auskunfteien von Ihnen haben. Die Kreditkarte ist nur ein Teil davon.
Rechtlich gilt: Bei einem unbefristeten Kreditkartenvertrag ist die ordentliche Kündigung durch die Bank grundsätzlich zulässig, wenn sie die vertraglichen Fristen einhält. Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund, in der Praxis meist erhebliche Zahlungsrückstände. Wenn Sie Ihre Rechnungen pünktlich bezahlt haben und die Bank trotzdem sofort kündigt, sollten Sie das schriftlich ansprechen.
Wenn die Kündigung während einer laufenden Ratenzahlung erfolgt, wird der offene Betrag in der Regel sofort fällig. Fragen Sie die Bank schriftlich, ob Sie die Raten weiterzahlen können, und lassen Sie sich die Antwort bestätigen.
Diese Unterlagen brauchen Sie zur Prüfung
Beginnen Sie mit Ihrer Datenauskunft. Die Schufa muss Ihnen einmal im Jahr kostenlos mitteilen, welche Daten über Sie gespeichert sind. Fordern Sie die Auskunft schriftlich an und prüfen Sie die Einträge einzeln. Weil Banken auch Daten anderer Auskunfteien nutzen, stellen Sie parallel bei Creditreform Boniversum und CRIF Bürgel eine Auskunftsanfrage.
Diese Unterlagen gehören in einen Ordner, bevor Sie mit der Bank oder einer Auskunftei Kontakt aufnehmen:
| Unterlage | Woher | Wofür |
|---|---|---|
| Datenauskunft der Auskunfteien | Schufa, Boniversum, CRIF Bürgel, je einmal jährlich kostenlos | Einträge mit Ihren eigenen Belegen abgleichen |
| Kündigungsschreiben | Bank | Kündigungsgrund, Datum und Frist prüfen |
| Vertrag und AGB | Ihre Unterlagen oder Bank | Kündigungsregeln und Ratenvereinbarungen nachlesen |
| Kontoauszüge und Zahlungsbelege | Ihre Bank | Nachweisen, dass Rechnungen bezahlt wurden |
| Schriftwechsel mit der Bank | Ihre Ablage | Fristen, Zusagen und Beschwerden belegen |
Kontoauszüge sind oft der wichtigste Beleg. Wenn in Ihrer Auskunft ein offener Posten steht, den Sie längst bezahlt haben, zeigt der Kontoauszug den tatsächlichen Zahlungszeitpunkt. Das gilt für Überweisungen und Lastschriften. Fertigen Sie von allen Belegen Kopien an und reichen Sie nur Kopien ein, die Originale bleiben bei Ihnen. Sortieren Sie die Dokumente chronologisch, dann finden Sie bei einem längeren Schriftwechsel jede Zahlung schnell wieder.
So gehen Sie gegen falsche oder strittige Einträge vor
Nicht jeder negative Eintrag ist korrekt, und gerade bei automatisch verarbeiteten Daten passieren Fehler. Wenn Sie einen Eintrag für falsch halten, verlangen Sie von der Auskunftei eine Berichtigung oder Löschung. Nutzen Sie dafür einen Musterbrief, in dem Sie den Eintrag konkret benennen und Ihre Belege anfügen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Musterbriefe für die sachliche Prüfung bereit. Bitten Sie nicht nur die Auskunftei um Prüfung, sondern auch das meldende Unternehmen. Wenn zum Beispiel ein Mobilfunkanbieter eine unbezahlte Rechnung gemeldet hat, obwohl Sie den Betrag überwiesen haben, muss dieser Anbieter die Meldung korrigieren.
Bei korrekten Einträgen gilt: Nicht jeder korrekte Eintrag ist sofort löschbar. Für die meisten Einträge gelten gesetzliche Fristen, die je nach Art des Eintrags mehrere Jahre betragen. Es gibt aber einen gangbaren Weg: Wenn Sie eine Schuld beglichen haben, können Sie den Gläubiger bitten, den Eintrag vorzeitig löschen zu lassen. Die Auskunftei entfernt den Eintrag dann vor Ablauf der Frist, wenn der Gläubiger das bestätigt.
Die Schufa arbeitet an einem transparenteren Score, der Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig zeigen soll, welche Faktoren ihren Wert senken. Das ändert nichts an Ihrer aktuellen Kündigung, hilft aber dabei, den eigenen Wert gezielt zu verbessern.
Wann sich Widerspruch, Beratung und Anwalt lohnen
Bevor Sie an einen Anwalt denken, klären Sie zwei Dinge: Was steht in Ihrer Datenauskunft, und was genau steht im Kündigungsschreiben? Wenn Sie einen falschen Eintrag gefunden haben, widersprechen Sie schriftlich und setzen Sie der Bank eine angemessene Frist von zwei bis vier Wochen zur Antwort. Wenn die Bank die Kündigung auf einen korrekten Eintrag stützt, haben Sie keine Aussicht, die Kündigung allein über die Datenlage zu kippen.
Kostenlose Hilfe gibt es zuerst bei der Schuldnerberatung und bei der Verbraucherzentrale. Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein; damit übernimmt der Staat die Kosten einer ersten anwaltlichen Beratung, und Sie zahlen nur einen kleinen Eigenanteil. Ein Anwalt braucht genau die Unterlagen, die Sie ohnehin gesammelt haben: Vertrag, Kündigungsschreiben, Datenauskünfte und Zahlungsbelege. Er kann einschätzen, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig war oder ob sich eine Klage lohnt.
Eine Klage ist nur sinnvoll, wenn sich daraus ein finanzieller Vorteil ergibt, etwa wenn die Bank zu Unrecht sofortige Rückzahlung verlangt oder ein falscher Eintrag Ihnen einen konkreten Schaden verursacht hat. Mit einer Klage können Sie keine Rücknahme der Kündigung erzwingen. Und während der Score niedrig ist, bleibt jede neue Kreditanfrage ein Risiko. Stellen Sie deshalb nicht bei mehreren Anbietern gleichzeitig Anträge, denn jede Anfrage kann den Score weiter senken.
FAQ
Wie oft bekomme ich meine Schufa-Daten kostenlos?
Einmal im Kalenderjahr ist die Datenauskunft kostenlos. Weitere Anfragen kosten eine Gebühr. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und prüfen Sie zusätzlich die Auskünfte von Creditreform Boniversum und CRIF Bürgel.
Muss die Bank mir den genauen Score nennen?
Die Bank muss den genauen Score nicht in jedem Fall mitteilen. Fragen Sie die Bank schriftlich nach dem Kündigungsgrund. Die Datenbasis, auf die die Bank sich stützt, erhalten Sie über die kostenlose Selbstauskunft.
Kann die Schufa meine Kreditkarte kündigen?
Nein. Die Schufa trifft selbst keine Entscheidungen, sie liefert nur Daten an Unternehmen. Die Kündigung spricht immer Ihre Bank aus.
Kann ich einen korrekten Eintrag löschen lassen?
Nicht sofort. Für korrekte Einträge gelten gesetzliche Fristen. Wenn Sie die Schuld bezahlt haben, bitten Sie den Gläubiger, den Eintrag vorzeitig löschen zu lassen. Ohne Bestätigung des Gläubigers entfernt die Auskunftei den Eintrag nicht früher.
Was passiert mit meiner Restschuld nach der Kündigung?
In der Regel wird der offene Betrag sofort fällig. Fragen Sie die Bank schriftlich, ob Sie die Ratenzahlung fortsetzen können, und lassen Sie sich die Vereinbarung bestätigen. Vermeiden Sie weitere Kreditanfragen, solange Ihr Score niedrig ist.
Kernaussagen
- [Zuerst die Datenauskunft einholen]: Die einmal jährlich kostenlose Schufa-Auskunft zeigt, welche Einträge die Kündigung ausgelöst haben. Prüfen Sie parallel die Auskünfte von Creditreform Boniversum und CRIF Bürgel.
- [Zahlungsbelege systematisch sammeln]: Kontoauszüge, Überweisungsbelege und der Schriftwechsel mit der Bank belegen, ob ein Eintrag falsch, veraltet oder zu Unrecht gemeldet wurde.
- [Falsche Einträge schriftlich anfechten]: Bitten Sie Auskunftei und meldendes Unternehmen mit einem Musterbrief um Berichtigung, denn nicht jeder negative Eintrag ist korrekt.
- [Keine Sofortlöschung erwarten]: Korrekte Einträge bleiben bis zum Ablauf gesetzlicher Fristen stehen; nach Zahlung können Sie beim Gläubiger eine vorzeitige Löschung anregen.
- [Kostenlose Beratung zuerst nutzen]: Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale und der Beratungshilfeschein vom Amtsgericht helfen, bevor Sie einen Anwalt bezahlen.