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Wenn Unterhaltsschulden den Haushalt belasten

Sie zahlen Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt und sind mit den Zahlungen in Rückstand geraten. Unterhaltsschulden entstehen, wenn eine unterhaltspflichtige Person die festgelegten Beträge nicht oder nicht vollständig zahlt. Diese Schulden belasten den Haushalt doppelt: Der laufende Unterhalt muss weiter gezahlt werden, und gleichzeitig wachsen die Rückstände durch Mahnungen, Inkassogebühren und Zinsen an.

Wer früh handelt, hat gute Chancen, die Lage zu ordnen. Der wichtigste Schritt ist, eine kostenlose Schuldnerberatung aufzusuchen und die eigenen Finanzen vollständig zu überblicken. In manchen Fällen hilft der Unterhaltsvorschuss, wenn ein Kind keinen Unterhalt erhält. Und wer so tief in den Schulden steckt, dass eine Rückzahlung in absehbarer Zeit unmöglich ist, kann prüfen lassen, ob eine Privatinsolvenz die alten Unterhaltsschulden beseitigt. Viele Haushalte kennen diesen Druck: Laut einer Erhebung können 11 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Miete oder Kreditraten zumindest vorübergehend nicht zahlen.

Kreisdiagramm: 11 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Miete oder Kreditraten zumindest vorübergehend nicht zahlen; die übrigen 89 Prozent sind laut Erhebung nicht betroffen.
Laut der im Text genannten Erhebung sind 11 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest vorübergehend von Zahlungsschwierigkeiten bei Miete oder Kreditraten betroffen.

Was Unterhaltsschulden bedeuten und welche Risiken drohen

Unterhaltsschulden unterscheiden sich von gewöhnlichen Schulden, weil sie den Lebensbedarf von Kindern oder getrennt lebenden Partnern betreffen. Deshalb behandelt der Gesetzgeber sie besonders streng. Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, muss mit zivilrechtlichen und unter Umständen auch mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Nach § 170 StGB kann eine Verletzung der Unterhaltspflicht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Voraussetzung ist: Die unterhaltspflichtige Person entzieht sich der Pflicht und gefährdet dadurch den Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten. Nicht jeder Rückstand führt automatisch zu einem Strafverfahren. Wer aber über längere Zeit gar nicht zahlt, obwohl er arbeiten könnte, geht ein reales Risiko ein.

Daneben bleiben die zivilrechtlichen Folgen. Der Gläubiger, also etwa das Kind oder der betreuende Elternteil, kann den Rückstand einklagen und vollstrecken lassen. Dann können Konten gepfändet, Lohnanteile einbehalten oder Vermögensgegenstände verwertet werden. Mahnungen und Inkassobüros treiben die Summe weiter in die Höhe, weil Gebühren und Verzugszinsen dazukommen. Auch wer den Unterhaltsbetrag für zu hoch hält, muss ihn zunächst zahlen. Eine Herabsetzung erreichen Sie nur über das Familiengericht. Bis dahin wächst der Rückstand weiter.

Auch bei einer Privatinsolvenz ist wichtig, was mit Unterhaltsschulden passiert. Die Restschuldbefreiung, also die Befreiung von den restlichen Schulden nach Abschluss des Verfahrens, erfasst grundsätzlich auch Unterhaltsschulden. Das gilt aber nicht, wenn der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt hat. Unterhaltsforderungen, die erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, müssen weiterhin aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden. Eine Insolvenz befreit also nicht von der laufenden Unterhaltspflicht.

Erste Schritte: Schulden sortieren und Beratung suchen

Der erste Schritt ist, die eigene Lage vollständig zu erfassen. Schreiben Sie alle Einnahmen, Ausgaben, offenen Forderungen und laufenden Verpflichtungen auf. Wer nicht weiß, wie hoch der Rückstand wirklich ist, kann keine realistische Lösung planen. Notieren Sie zu jeder Forderung, ob ein Unterhaltstitel vorliegt. Ein Unterhaltstitel ist das Dokument, in dem die Zahlungspflicht festgehalten ist, etwa ein notariell beurkundeter Vertrag oder ein Beschluss des Familiengerichts. Forderungen mit Unterhaltstitel lassen sich schneller vollstrecken als Forderungen ohne Titel.

Danach sollten Sie eine Schuldnerberatung kontaktieren. Gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenfrei, viele bieten auch Online-Beratung an. Die Beraterinnen und Berater erstellen mit Ihnen einen Plan. Sie prüfen, welche Forderungen berechtigt sind, und verhandeln mit Gläubigern über Ratenzahlungen oder einen Forderungsverzicht. Für die Beratung brauchen Sie in der Regel Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Bescheide über laufende Leistungen sowie alle Mahnungen, Inkassoschreiben und Unterhaltstitel. Achten Sie außerdem auf Fristen in Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen. Wer eine Frist verstreichen lässt, riskiert zusätzliche Gebühren oder eine Pfändung.

Je früher Sie die Beratung aufsuchen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Ist bereits eine Pfändung angekündigt oder droht eine Strafanzeige, sollten Sie sich zusätzlich anwaltlich beraten lassen. Eine Schuldnerberatung kann vieles übernehmen, aber keine strafrechtliche Verteidigung.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Hilfe in welcher Lage sinnvoll ist:

Ihre Lage Passende Hilfe Kosten
Rückstand, aber Einkommen reicht knapp Schuldnerberatung, Ratenplan mit Gläubigern kostenfrei bei gemeinnützigen Stellen
Kind erhält keinen Unterhalt vom anderen Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen keine Antragsgebühr
Schuldenberg ohne realistische Rückzahlung Privatinsolvenz prüfen lassen Verfahrenskosten, unter Bedingungen Stundung
Strafanzeige droht oder ist gestellt anwaltliche Beratung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, unter Bedingungen Beratungshilfe

Unterhaltsvorschuss: Hilfe für Kinder, wenn der andere Elternteil nicht zahlt

Unterhaltsrückstände belasten zwei Seiten: den zahlungspflichtigen Elternteil und den Haushalt, der auf den Unterhalt angewiesen ist. Zahlt der andere Elternteil nicht, gerät dieser Haushalt in Not; dann hilft der Unterhaltsvorschuss. Wenn Sie ein Kind alleinerziehend betreuen und der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlt, können Sie diese Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle, in der Regel beim Jugendamt.

Der Unterhaltsvorschuss hilft dem Haushalt des Kindes, nicht dem zahlungspflichtigen Elternteil. Für diesen hat er aber eine wichtige Folge: Das Jugendamt tritt in die Rolle des Gläubigers ein und fordert den Rückstand vom säumigen Elternteil zurück. Wer ohnehin nicht zahlen kann, sollte wissen: Der Staat verfolgt die Forderung aktiv. Das ändert nichts an der Pflicht, aber es erhöht den Druck, eine Lösung zu finden.

Der Unterhaltsvorschuss entlastet die betreuende Person zuverlässig: Das Kind erhält einen festen monatlichen Betrag, auch wenn der andere Elternteil nicht zahlt. Der Antrag lohnt sich in fast allen Fällen, in denen der Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt wird. Die Beratungsstelle kann Ihnen sagen, welche Nachweise Sie brauchen, etwa die Geburtsurkunde des Kindes, Angaben zum anderen Elternteil und Nachweise über das eigene Einkommen. Sie hilft auch beim Ausfüllen des Antrags.

Wann eine Privatinsolvenz Unterhaltsschulden lösen kann

Wenn die Schulden so hoch sind, dass Sie sie in absehbarer Zeit nicht zurückzahlen können, ist die Privatinsolvenz der Weg zu einem wirtschaftlichen Neuanfang. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Jahre und endet mit der Restschuldbefreiung, also der Befreiung von den restlichen Schulden, wenn Sie die Pflichten einhalten. Unterhaltsschulden sind davon grundsätzlich nicht ausgenommen.

Es gibt zwei Grenzen. Erstens erfasst die Restschuldbefreiung keine Unterhaltsforderungen, die vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurden. Wer den Unterhalt vorsätzlich vorenthalten hat, kann sich durch die Insolvenz nicht von diesen Schulden befreien. Zweitens müssen Unterhaltsforderungen, die nach der Eröffnung des Verfahrens entstehen, weiterhin aus dem laufenden Einkommen bedient werden. Die Insolvenz befreit von alten Schulden, nicht von der laufenden Unterhaltspflicht.

Ob eine Privatinsolvenz für Sie in Frage kommt, sollten Sie nicht allein entscheiden. Die Schuldnerberatung kann eine erste Einschätzung geben, ob das Verfahren sinnvoll ist und ob die Voraussetzungen vorliegen. Lassen Sie anwaltlich einschätzen, ob ein vorsätzliches Handeln vorliegt und wie sich das auf die Restschuldbefreiung auswirkt. Während der sogenannten Wohlverhaltensphase, also der mehrjährigen Strecke bis zur Restschuldbefreiung, müssen Sie zumutbare Arbeit annehmen und pfändbare Einkommensanteile abgeben. Die Verfahrenskosten können unter bestimmten Voraussetzungen gestundet werden, wenn Sie sie nicht aufbringen können.

Kernaussagen

  • Früh handeln: Suchen Sie eine kostenlose gemeinnützige Schuldnerberatung auf, bevor Mahnungen, Inkassogebühren und Pfändungen die Schulden weiter wachsen lassen.
  • Unterhaltspflicht bleibt bestehen: Eine Privatinsolvenz kann alte Unterhaltsschulden tilgen, aber weder die laufende Unterhaltspflicht noch vorsätzlich vorenthaltene Beträge.
  • Unterhaltsvorschuss beantragen: Wenn ein Kind keinen Unterhalt erhält, springt der Staat ein und fordert den Rückstand vom säumigen Elternteil zurück.
  • Strafrechtliches Risiko ernst nehmen: Wer sich der Unterhaltspflicht entzieht und den Lebensbedarf des Kindes gefährdet, riskiert nach § 170 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
  • Unterlagen vollständig sammeln: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Mahnungen und Unterhaltstitel sind die Grundlage jeder erfolgreichen Schuldenberatung.

FAQ

Kann ich wegen Unterhaltsschulden ins Gefängnis?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach § 170 StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn Sie sich der Unterhaltspflicht entziehen und dadurch der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist. Nicht jeder Rückstand führt zu einem Strafverfahren, aber wer über längere Zeit trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt, geht ein reales Risiko ein.

Was passiert mit meinen Unterhaltsschulden bei einer Privatinsolvenz?

Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich auch Unterhaltsschulden. Ausgenommen sind Forderungen, die Sie vorsätzlich pflichtwidrig nicht bezahlt haben, sowie Unterhaltsforderungen, die erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen. Die laufende Unterhaltspflicht müssen Sie also weiter erfüllen.

Wo bekomme ich kostenlose Hilfe bei Unterhaltsschulden?

Gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen beraten kostenfrei, viele bieten auch Online-Beratung an. Sie helfen beim Erstellen eines Finanzplans, prüfen Forderungen und verhandeln mit Gläubigern. Wenn eine Strafanzeige droht, sollten Sie zusätzlich eine anwaltliche Beratung suchen.

Wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

Sie brauchen unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes, Angaben zum anderen Elternteil und Nachweise über Ihr Einkommen. Die Stelle prüft, ob der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Schuldnerberatung?

In der Regel verlangt die Beratungsstelle Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Bescheide über laufende Leistungen sowie alle Mahnungen, Inkassoschreiben und Unterhaltstitel. Ein Unterhaltstitel ist das Dokument, das Ihre Zahlungspflicht festhält, etwa ein notarieller Vertrag oder ein Gerichtsbeschluss.

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