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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn eine Selbstauskunft unvollständig wirkt

Dieser Artikel richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die nach einer Absage bei einem Kredit, einer Finanzierung, einem Mobilfunkvertrag, einem Rechnungskauf oder einer Wohnungsbesichtigung eine Selbstauskunft einer Auskunftei erhalten haben und den Eindruck haben, die Daten seien unvollständig oder unverständlich. Eine Auskunftei wie die SCHUFA, Creditreform, Bürgel oder infoscore sammelt Daten über Ihr Zahlungsverhalten, Ihre Verträge und Ihre Adressen. Aus diesen Daten berechnet sie einen Score-Wert, der Ihre Bonität, also Ihre Kreditwürdigkeit, abbilden soll. Die Selbstauskunft ist die Datenkopie, die Sie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kostenlos verlangen können. Diese Datenkopie zeigt, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden.

Wenn diese Selbstauskunft unvollständig wirkt, bedeutet das in der Praxis: Es fehlen Einträge, die Sie erwarten, es stehen Einträge darin, die Sie nicht zuordnen können, oder der Score wird nicht verständlich erklärt. Dann kommt es darauf an, die richtigen Unterlagen beizubringen. Eine Berichtigung oder Löschung von Einträgen setzt voraus, dass Sie Ihre Angaben belegen können. Ohne Belege muss die Auskunftei Ihre Korrekturforderung nicht übernehmen.

Der erste Schritt ist immer dieselbe Prüfung: Stimmen die gespeicherten Daten mit Ihrer Lebenslage überein? Prüfen Sie Name, Adresse, Geburtsdatum, bestehende und beendete Verträge sowie offene und bezahlte Forderungen. Erst wenn Sie diese Punkte mit Unterlagen belegen können, haben Sie eine realistische Chance, dass ein falscher Eintrag korrigiert oder gelöscht wird. Was Auskunfteien dürfen und wo Ihre Rechte liegen, hat die Verbraucherzentrale zusammengefasst.

Was eine vollständige Selbstauskunft enthalten muss

Eine vollständige Selbstauskunft nennt die gespeicherten Daten, ihre Herkunft, die Empfänger und teils risikorelevante Merkmale. Die Selbstauskunft erklärt auch, wie der Score zustande kommt. Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs haben Verbraucher mehr Rechte zu erfahren, wie der Score berechnet wird. Fehlt diese Erklärung oder bleibt sie so allgemein, dass Sie nicht erkennen können, welcher Eintrag Ihre Bonität senkt, wirkt die Selbstauskunft unvollständig.

Prüfen Sie zuerst, ob jeder Eintrag einen Absender hat. Die Auskunftei muss die Herkunft der Daten nennen. Wenn ein Eintrag ohne erkennbare Quelle auftaucht, fragen Sie schriftlich nach, welches Unternehmen die Meldung gemacht hat und wann. Nur so können Sie den Eintrag einem konkreten Vertrag oder einer konkreten Forderung zuordnen.

In der Praxis entstehen die meisten Missverständnisse, weil drei Dinge vermischt werden: die Auskunftei, der Score und das Inkasso. Die Auskunftei speichert die Daten, der Score ist die daraus berechnete Zahl. Ein Inkassounternehmen treibt als Dienstleister offene Forderungen für Gläubiger ein und kann solche Einträge an die Auskunftei melden. Wenn in Ihrer Selbstauskunft ein Inkasso-Eintrag auftaucht, den Sie nicht kennen, prüfen Sie getrennt, ob die Forderung überhaupt besteht, ob sie berechtigt ist, ob sie verjährt ist und ob der Eintrag korrekt gemeldet wurde.

Auch ein Score-Wert ohne nachvollziehbare Erklärung ist ein Warnsignal. Seit den EuGH-Urteilen müssen Auskunfteien die wesentlichen Faktoren nennen, die den Score beeinflussen. Besteht die Erklärung nur aus allgemeinen Floskeln, verlangen Sie eine detailliertere Erläuterung.

Eine Selbstauskunft kann auch dann unvollständig wirken, wenn Sie nach einer Ablehnung nur eine kurze Mitteilung erhalten und nicht erkennen können, welcher Eintrag die Ablehnung ausgelöst hat. Dann prüfen Sie zuerst die gespeicherten Daten, bevor Sie einen neuen Vertrag versuchen. Auf Nachfrage muss der Vertragspartner Ihnen mitteilen, welche Auskunftei er verwendet hat. Jede weitere Anfrage erzeugt neue Einträge, die den Score kurzfristig beeinflussen können.

Welche Unterlagen Sie für die Prüfung und Berichtigung brauchen

Die wichtigste Regel: Sie müssen belegen, dass der gespeicherte Eintrag falsch, veraltet oder unzulässig ist. Eine allgemeine Erklärung, dass Sie immer pünktlich zahlen, hilft nicht weiter. Entscheidend sind Belege, die sich auf den konkreten Eintrag beziehen.

Bevor Sie Belege sammeln, fordern Sie die Datenkopie schriftlich an und bewahren Sie den Nachweis der Anfrage auf. Die folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen in welcher Situation weiterhelfen.

Unterlage Was sie belegt Wann sie nötig ist
Personalausweis oder Reisepass Ihre Identität bei jeder Anfrage zur Datenkopie und Berichtigung
Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung Ihre aktuelle Adresse wenn die Auskunftei eine alte oder falsche Adresse führt
Vertrag, Bestellung oder Auftragsbestätigung dass ein Vertrag bestand oder nie zustande kam bei unbekannten Einträgen
Kontoauszüge oder Zahlungsbelege dass Sie gezahlt haben bei offenen Forderungen und Inkasso-Einträgen
Kündigungsbestätigung oder Kontoauflösung dass ein Vertrag beendet ist bei veralteten Einträgen
Gerichtliche Entscheidung oder Restschuldbefreiung dass eine Forderung nicht mehr besteht bei alten Schulden und nach Insolvenz

Senden Sie immer Kopien, niemals Originale. Behalten Sie eine Kopie aller Unterlagen für sich und notieren Sie, wann Sie welche Unterlage eingereicht haben. Wenn Sie die Unterlagen per Post schicken, nutzen Sie einen Einschreibebrief. Einige Auskunfteien bieten ein Online-Portal an. Dort laden Sie Belege hoch und bekommen den Eingang bestätigt.

Nach Artikel 12 DSGVO muss die Auskunftei innerhalb eines Monats antworten. Bei komplexen Anfragen kann sie die Frist um zwei weitere Monate verlängern, muss Sie darüber aber informieren. Antwortet sie nicht, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Die erste Datenkopie ist kostenlos. Auch die Berichtigung oder Löschung von Einträgen ist kostenlos. Für weitere Kopien kann die Auskunftei einen angemessenen Betrag verlangen.

Ein typisches Risiko: Sie dokumentieren die Fristen nicht und können später nicht nachweisen, wann Sie die Auskunftei kontaktiert haben. Ein weiteres Risiko: Sie fordern ohne Belege eine Berichtigung und die Auskunftei lehnt den Antrag ab. Dann bleibt der falsche Eintrag stehen und kann weitere Ablehnungen verursachen.

Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist

Bei hartnäckigen Fällen lohnt sich professionelle Unterstützung. Das gilt besonders, wenn mehrere Ablehnungen vorliegen, ein Inkasso-Eintrag strittig ist, die Auskunftei nicht reagiert oder Ihre Bonität über eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz entscheidet.

Die erste Anlaufstelle ist die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale berät zu Bonitätsprüfungen, erklärt Ihnen die Selbstauskunft und hilft bei der Formulierung von Berichtigungsanträgen. Wenn der Fall rechtlich komplex wird, etwa weil ein Inkassounternehmen eine verjährte Forderung meldet, kann ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt sinnvoll sein. Einige Anwaltsplattformen bieten eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt an. Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Anwaltskosten.

Nehmen Sie zu dem Gespräch die Selbstauskunft, die Ablehnungsschreiben, die Verträge, die Zahlungsbelege und den Schriftverkehr mit der Auskunftei mit. Wenn die Auskunftei Ihre Anfrage ignoriert oder eine Berichtigung ohne Begründung ablehnt, können Sie bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist kostenlos. Die Aufsichtsbehörde prüft dann, ob die Auskunftei die Datenschutzregeln einhält. Bei akuten Schuldenproblemen ist sie nicht die richtige Anlaufstelle.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst die Datenlage: Vergleichen Sie Name, Adresse, Verträge und Forderungen in der Selbstauskunft mit Ihrer tatsächlichen Lebenslage, bevor Sie einen neuen Vertrag versuchen.
  • Belegen Sie jede Korrekturforderung: Kontoauszüge, Verträge, Kündigungsbestätigungen oder gerichtliche Entscheidungen sind der einzige Weg, eine Berichtigung oder Löschung durchzusetzen.
  • Trennen Sie Auskunftei, Score und Inkasso: Ein Inkasso-Eintrag ist eine Forderungsmeldung, die Sie gesondert prüfen und anfechten können, keine endgültige Wahrheit über Ihre Bonität.
  • Dokumentieren Sie Fristen und senden Sie nur Kopien: Die erste Datenkopie ist kostenlos, die Berichtigung ebenfalls, und ohne Nachweis Ihrer Anfrage verlieren Sie bei Streit den Überblick.
  • Holen Sie sich früh Unterstützung: Verbraucherzentrale, Datenschutzaufsicht und spezialisierte Anwälte helfen, wenn die Auskunftei nicht reagiert oder der Fall komplex ist.

FAQ

Was kostet die Selbstauskunft?

Die erste Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist kostenlos. Auch die Berichtigung und Löschung von Einträgen dürfen nicht berechnet werden.

Wie lange darf die Auskunftei für die Antwort brauchen?

Antwortet sie gar nicht, können Sie sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes beschweren.

Was tun, wenn in der Selbstauskunft ein Inkasso-Eintrag steht, den ich nicht kenne?

Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung existiert. Verlangen Sie vom Inkassounternehmen eine Aufstellung mit Vertrag, Fälligkeit und Zahlungsbelegen. Wenn die Forderung unberechtigt oder verjährt ist, legen Sie Widerspruch ein und fordern Sie die Auskunftei auf, den Eintrag zu löschen.

Kann ich die Löschung eines Eintrags verlangen?

Ja, wenn der Eintrag falsch, veraltet oder unzulässig ist. Sie müssen die Löschung schriftlich beantragen und belegen, warum der Eintrag nicht stimmt. Die Auskunftei muss den Fall prüfen und Sie über das Ergebnis informieren.

Brauche ich einen Anwalt?

Nicht in jedem Fall. Bei einfachen Korrekturen reichen ein formloser Antrag und passende Belege. Wenn die Auskunftei nicht reagiert, mehrere Einträge strittig sind oder eine Wohnung oder ein Arbeitsplatz von der Bonität abhängt, ist eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder einen spezialisierten Anwalt sinnvoll.

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