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Wenn ein gemeinsamer Kredit getrennt werden muss

Sie haben zusammen mit Ihrer Partnerin, Ihrem Partner oder Ihrer früheren Ehefrau beziehungsweise Ihrem früheren Ehemann einen Kredit aufgenommen und sich getrennt, oder Sie planen die Trennung. Ob Sie verheiratet sind oder nicht, spielt für die rechtliche Grundlage keine entscheidende Rolle. Entscheidend ist, was im Kreditvertrag steht. Die gute Nachricht: Einen gemeinsamen Kredit müssen Sie nicht für immer gemeinsam weitertragen. In der Praxis gibt es drei Wege, den Kredit zu trennen: Sie zahlen den Restbetrag komplett ab, Sie übertragen den Kredit durch eine Umschuldung auf eine Person allein oder die Bank entlässt eine Person auf Antrag aus dem Vertrag. Alle drei Wege hängen von der Zustimmung der Bank und von Ihrer Bonität ab, nicht nur von Ihrer Trennung.

Bei einem gemeinsamen Kredit haften beide Vertragspartner als Gesamtschuldner. Das bedeutet, jede Vertragspartei schuldet der Bank den gesamten Betrag. Jede Person haftet also für den vollen Restbetrag, unabhängig davon, wer die Raten genutzt oder das Geld ausgegeben hat. Die Bank kann sich an jede der beiden Personen wenden. Das müssen Sie verstehen, bevor Sie etwas unternehmen.

Wer haftet für das gemeinsame Darlehen?

Klären Sie zuerst, wie der Kredit aufgebaut ist, denn davon hängt alles ab. Hat nur ein Partner den Vertrag allein unterschrieben, haftet der andere nicht. Sie können dann auch keinen Ausgleich von dem anderen verlangen, selbst wenn das Geld gemeinsam verwendet wurde. Wenn nur ein Name im Vertrag steht, haftet nur diese Person.

Ein Beispiel: Sie haben vor drei Jahren als Student einen Kredit aufgenommen, und Ihr damaliger Partner hat nicht mit unterschrieben. Jetzt trennen Sie sich. Weil nur Sie den Vertrag unterschrieben haben, bleiben die Schulden ausschließlich bei Ihnen. Die andere Person muss keine Raten übernehmen, und die Bank kann sich nur an Sie als Schuldner wenden.

Sobald beide unterschrieben haben, haften beide als Gesamtschuldner und sind zusammen für die Zahlung der Raten verantwortlich. Der gemeinsame Vertrag bleibt an die Konten beider Personen gekoppelt, bis er vollständig bezahlt oder umgewandelt ist.

Eine Sonderrolle spielen Kredite für Haus und Wohnung. Dort ist die Grundschuld im Grundbuch abgesichert. Die Trennung des Kredits hängt eng mit der Frage zusammen, wer das Eigentum erhält. Mehr dazu im Abschnitt Sonderfall Immobilienkredit und Haus.

Im Scheidungsrecht gilt: Bei der Zugewinnberechnung werden nur gemeinsame Schulden einbezogen, die während der Ehe entstanden sind. Schulden, die ein Ehepartner allein vor der Ehe oder nach der Trennung aufgenommen hat, bleiben bei dieser Person. Achten Sie deshalb darauf, klar festzuhalten, welcher Kredit zu welcher Person gehört. Sonst können Einzelschulden zu Unrecht als gemeinsame Schulden angesehen werden.

So trennen Sie den Kredit vertraglich

Eine Kredittrennung passiert nicht automatisch. Sie braucht immer eine konkrete Aktion: Eine Person muss die Zahlung übernehmen, oder die Bank muss den Vertrag ändern.

Option 1: Ablösung durch vollständige Tilgung Sie zahlen den Restbetrag mit eigenen Mitteln komplett ab. Beantragen Sie bei der Bank eine Abrechnung, aus der der aktuelle Restbetrag und die Zinsen bis zum voraussichtlichen Tilgungstag hervorgehen. Dann überweisen Sie den Betrag. Bei normalen Krediten wie Auto-, Möbel- oder Ratenkrediten fällt in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Das ist der Preis für die vorzeitige Rückzahlung. Wichtig: Die Bank meldet den Kredit bei der Schufa mit dem Vermerk "erledigt". Damit sind beide Partner aus der Haftung entlassen.

Option 2 – Umschuldung: neuer Kredit auf den Namen nur einer Person. Eine Person nimmt einen neuen Kredit über die Restschuld auf und löst damit den gemeinsamen Vertrag ab. Der neue Kredit läuft allein auf ihren Namen, der gemeinsame Vertrag endet.

Voraussetzung ist die Bonität dieser Person. Die Bank prüft Einkommen, Zahlungsverhalten und laufende Verpflichtungen. Wer die Restschuld übernimmt, muss die Raten aus eigenem Einkommen zahlen können. Diese Lösung ist in der Praxis oft der einfachste Weg.

Option 3 – Entlassung aus dem Vertrag, auch Schuldübernahme genannt. Dabei zahlt ein Partner den Kredit allein weiter, und die Bank entlässt den anderen Partner aus dem Vertrag.

In drei Beziehungssituationen ist das möglich:

  • Kann der Partner die Raten allein zahlen, weil er genug Einkommen hat? Dann kann die Bank den anderen auf Antrag entlassen. Die Entlassung ist an die Zustimmung der Bank gekoppelt; sie prüft die Bonität des verbleibenden Partners und verlangt dafür Einkommensnachweise.

  • Ohne Mitwirkung des anderen Partners geht es nicht. Ein einseitiger Austritt aus dem Vertrag reicht nicht. Die Bank muss einer Vertragsänderung zustimmen.

  • In der Praxis gibt die Bank vor, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Reichen Sie diese fristgerecht ein.

Schufa-Sicht: Solange der gemeinsame Vertrag läuft, bleibt der Kredit bei der Schufa für beide Personen gespeichert.

Als Handlungsanleitung gilt: Sie müssen mit dem anderen Partner zusammenarbeiten. Sonst bleibt die gesamtschuldnerische Haftung bestehen.

Sonderfall Immobilienkredit und Haus

Beim gemeinsamen Immobilienkredit kommt zur Kredittrennung noch die Frage hinzu, wer die Immobilie nutzt und wer im Grundbuch steht. Prüfen Sie zuerst den Grundbucheintrag. Stehen beide Partner im Grundbuch und im Kreditvertrag, haften beide und müssen gemeinsam entscheiden.

Die realistischen Wege bei einer Trennung sind Verkauf, Auszahlung und Teilungsversteigerung. Beim Verkauf verkaufen Sie die Immobilie und lösen den Kredit aus dem Erlös ab.

Bei der Auszahlung übernimmt ein Partner die Immobilie und den Kredit. Er zahlt den anderen Partner aus und trägt die weiteren Raten allein. Die Teilungsversteigerung läuft über das Gericht. Die Immobilie wird versteigert, und beide Partner erhalten später ihren Anteil aus dem Erlös. Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Teilungsversteigerung als letzter Weg. Sie ist rechtlich und finanziell aufwendig. Deshalb sollten Sie vorher alle anderen Möglichkeiten prüfen.

Beim Verkauf spielt die Steuer eine Rolle. Wenn Sie das selbst bewohnte Eigenheim verkaufen und im Verkaufszeitraum dort gewohnt haben, bleibt der Verkauf meist steuerfrei. In besonderen Einzelfällen kann das anders sein. Lassen Sie die steuerliche Gestaltung von einem Steuerberater prüfen. Ein gemeinsamer Kredit gilt erst dann als abbezahlt, wenn die Restschuld vollständig beglichen ist. Auch nach einer Teilungsversteigerung muss die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden.

Wichtig: Wenn sich Ihr Partner weigert, bei der Verwertung der Immobilie mitzuarbeiten, wird die Trennung schwierig. In einer Ehe müssen beide Partner in der Regel gemeinsam über das Eigentum entscheiden. Holen Sie sich in diesem Fall anwaltlichen Rat.

Wann Beratung und Behördenhelfe sinnvoll sind

Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank, bevor Sie den Kredit umschulden oder ablösen. Lassen Sie sich den aktuellen Restbetrag und die Konditionen nennen. Vergleichen Sie Zinsen, Laufzeiten und Kosten verschiedener Angebote.

Eine direkte Unterstützung durch Behörden gibt es bei der Kredittrennung nicht. Das Grundbuchamt ist nur beteiligt, wenn Grundbucheinträge geändert werden müssen.

Wenn Sie sich trennen, klären Sie die Kreditfrage möglichst früh.

Je eher Sie wissen, wer den Kredit übernimmt oder wie der Restbetrag bezahlt wird, desto besser können Sie planen.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst die Vertragslage: Wer hat unterschrieben, und was steht im Kreditvertrag? Haben beide unterschrieben, haften beide als Gesamtschuldner.
  • Ablösung, Umschuldung und Entlassung sind die drei Wege: Restbetrag komplett zahlen, Kredit auf eine Person übertragen oder eine Person von der Bank aus dem Vertrag entlassen lassen. Die Bank prüft dabei die Bonität.
  • Ohne Zustimmung der Bank gibt es keine Entlassung. Der Kredit bleibt bis zur vollständigen Ablösung für beide bestehen.
  • Eine Immobilie und der dazugehörige Kredit lassen sich nur dann auf eine Person übertragen, wenn die Bank zustimmt und diese Person den Kredit allein tragen kann.

FAQ

Was passiert, wenn mein Expartner die Raten nicht mehr bezahlt?

Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, haftet weiterhin jede Person für den gesamten Betrag. Die Bank kann sich an Sie wenden, auch wenn Ihr Expartner die Raten nicht zahlt.

Kann ich meinen Namen einfach aus dem Vertrag eindrückbar den?

Nein, das geht nicht von sich aus. Ohne Zustimmung der Bank bleibt der Vertrag für Sie bestehen. Die Bank entlässt Sie nur, wenn der andere Partner den Kredit allein tragen kann.

Was kann ich heute tun, wenn sein Exwerb kein Gehaltsverzunder?

Wenn Ihr Expartner keine Einkommensnachweise vorlegt und nicht mitarbeitet, können Sie die Entlassung nicht erzwingen. Sprechen Sie mit der Bank und prüfen Sie, ob Sie den Kredit allein ablösen oder umschulden können.

Soll ich bei Hom to,… bei Scheiden ansetzen?

Bei Verheirateten ja. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, besonders wenn Sie gemeinsam eine Immobilie und einen Immobilienkredit haben.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/wenn-ein-gemeinsamer-kredit-getrennt-werden-muss