Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Welche Schritte helfen, wenn ein gemeinsamer Kredit getrennt werden muss

Sie haben gemeinsam mit einem Partner, einer Partnerin oder einer anderen Person einen Kredit aufgenommen und möchten den Vertrag nun auflösen oder auf eine Person übertragen. Typische Auslöser sind Trennung, Scheidung, der Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung oder der Verkauf einer gemeinsam finanzierten Immobilie. Ein gemeinsamer Kredit bedeutet rechtlich: Beide Vertragsparteien haften gesamtschuldnerisch. Die Bank kann sich die Raten von jedem der beiden allein holen, unabhängig davon, wer die Raten tatsächlich zahlt. Diese Haftung endet nicht automatisch mit der Trennung, sondern erst dann, wenn der Vertrag geändert, abgelöst oder vollständig zurückgezahlt ist.

Der wichtigste Grundsatz vorweg: Je früher Sie handeln und je offener Sie mit der Bank sprechen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen. Wer die Raten einfach nicht mehr zahlt, gerät sofort in Verzug, und die Bank kann den Vertrag nach kurzer Zeit kündigen. Deshalb lohnt es sich, die eigenen Optionen zu kennen, bevor man sich mit dem Vertragspartner oder der Bank auseinandersetzt.

Zuerst Vertrag und Haftung klären

Bevor Sie einen Schritt bei der Bank unternehmen, sollten Sie den Kreditvertrag vollständig lesen und zwei Dinge klären: Wer ist als Darlehensnehmer eingetragen, und welche Sicherheiten sind vereinbart? Bei einem gemeinsamen Kredit stehen in der Regel beide Namen im Vertrag. Daneben kann es eine Bürgschaft geben, etwa wenn ein Elternteil oder ein neuer Partner für den Kredit bürgt. Auch die Bürgschaft müssen Sie berücksichtigen, denn sie kann die Trennung erschweren.

Sammeln Sie außerdem alle Unterlagen, die Sie für das Gespräch mit der Bank brauchen: den Kreditvertrag, die letzten Kontoauszüge, die Restschuld, die Höhe der monatlichen Rate und den aktuellen Zinssatz. Rufen Sie bei der Bank an und fragen Sie nach dem aktuellen Ablösebetrag, also der Summe, die Sie benötigen, um den Kredit vollständig zu tilgen. Dieser Betrag weicht von der Restschuld ab, weil die Bank Zinsen und mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen einrechnet. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung einer Immobilienfinanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, wenn die aktuellen Zinsen niedriger sind als der vereinbarte Darlehenszins. Diese Entschädigung gleicht den Zinsverlust der Bank aus.

Prüfen Sie den Vertrag auch auf Fehler. Hat die Bank etwa Widerrufsbelehrungen oder Pflichtangaben falsch formuliert, kann das den Vertrag angreifbar machen. In diesem Fall darf die Bank unter Umständen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die geforderte Entschädigung unabhängig überprüfen zu lassen, weil die Berechnung der Banken nicht immer korrekt ist. Einige Verbraucherzentralen bieten diese Prüfung gegen eine Gebühr an.

Die drei Wege: Ablösung, Umschuldung, Vertragsänderung

Wenn Sie den gemeinsamen Kredit trennen möchten, gibt es drei Wege. Welcher für Sie passt, hängt davon ab, ob einer von Ihnen den Kredit allein weiterführen will, ob die Immobilie verkauft wird oder ob beide aus dem Vertrag aussteigen möchten.

Der erste Weg ist die vollständige Ablösung durch eine Person. Das bedeutet, dass einer von Ihnen den Kredit allein übernimmt, indem er oder sie die Restschuld aus eigenen Mitteln oder durch einen neuen Kredit auf den eigenen Namen zurückzahlt. Dafür müssen Sie die Bank um die Entlassung des anderen Darlehensnehmers bitten. Die Bank prüft dann, ob der verbleibende Partner allein kreditwürdig ist, also über ausreichendes Einkommen und Sicherheiten verfügt. Gelingt das, wird der Vertrag auf eine Person umgeschrieben. Scheitert die Prüfung, bleibt die gesamtschuldnerische Haftung bestehen, auch wenn Sie privat vereinbaren, dass nur einer die Raten zahlt. Eine private Absprache ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank.

Der zweite Weg ist die Umschuldung bei einer anderen Bank. Wenn die bisherige Bank die Entlassung des Partners nicht zulässt oder die Konditionen ungünstig sind, können Sie den Kredit bei einem anderen Institut aufnehmen und damit den alten Vertrag ablösen. Auch hier gilt: Die neue Bank prüft Ihre Bonität allein. Bei einer Immobilienfinanzierung fällt beim Wechsel in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die Sie bei den Kosten berücksichtigen müssen. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass ein Wechsel nur dann sinnvoll ist, wenn die Zinsersparnis die Kosten der Ablösung übersteigt.

Der dritte Weg ist die Kündigung des Vertrags durch beide Parteien. Das funktioniert nur, wenn Sie den Kredit vollständig zurückzahlen können, etwa durch den Verkauf der Immobilie oder durch Ersparnisse. Bei einem Immobilienkredit ist die Kündigung während der Zinsbindung nur mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Nach Ablauf der Zinsbindung können Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Bei einem Ratenkredit ohne Grundschuld gelten andere Regeln: Hier können Sie den Vertrag in der Regel jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden, müssen aber ebenfalls die Restschuld plus Zinsen bis zum Kündigungstermin zahlen.

Was bei Zahlungsproblemen und Bürgschaften gilt

Wenn Sie die Raten nicht mehr zahlen können, verschärft sich die Lage schnell. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass Sie als Darlehensnehmer sofort in Verzug geraten, sobald eine Rate ausbleibt. Die Bank darf den Vertrag bereits nach kurzer Zeit kündigen. Bei einem Immobilienkredit gilt eine konkrete Schwelle: Die Bank kann kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags beträgt. Danach droht die Zwangsversteigerung der Immobilie.

Um das zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig mit der Bank in Verbindung setzen und gemeinsam eine Lösung suchen. Dazu gehören Stundungen, also die vorübergehende Aussetzung der Raten, oder die Verlängerung der Laufzeit, um die monatliche Belastung zu senken. Die Bank ist in vielen Fällen bereit, mitzureden, weil eine Zwangsversteigerung für sie ebenfalls teuer und aufwendig ist. Wichtig ist, dass Sie nicht einfach aufhören zu zahlen, sondern aktiv auf die Bank zugehen und Ihre finanzielle Situation offenlegen.

Wenn ein Dritter für den Kredit bürgt, etwa der neue Partner oder ein Elternteil, haftet dieser Bürge grundsätzlich in voller Höhe, sofern die Bürgschaft nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist. Die Verbraucherzentrale weist auf eine wichtige Einschränkung hin: Ist der Bürge bei Vertragsabschluss voraussichtlich nicht einmal in der Lage, die anfallenden Zinsen aufzubringen, ist die Bürgschaft unwirksam. Das gilt vor allem bei Ehegattenbürgschaften, bei denen der eine Partner für den Kredit des anderen bürgt, ohne selbst nennenswertes Einkommen zu haben. Anders liegt der Fall, wenn der Bürge durch den Kredit große wirtschaftliche Vorteile hatte, etwa weil die Immobilie auch ihm gehört. Dann darf die Bank den Bürgen zur Kasse bitten, auch wenn sein Einkommen gering ist.

Wann Beratung und amtliche Hilfe sinnvoll sind

Nicht jede Trennung eines Kredits lässt sich allein mit der Bank regeln. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Rechte Sie haben, oder wenn die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, lohnt sich eine unabhängige Beratung. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten dafür kostenpflichtige Beratungen an, bei denen sie Kreditverträge prüfen und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kontrollieren. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Bank Fehler gemacht hat oder die Entschädigung zu hoch angesetzt ist.

Wenn Sie die Raten nicht mehr zahlen können und eine Kündigung droht, sollten Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen. Schuldnerberatungsstellen gibt es bei den Kommunen, bei der Caritas, der Diakonie und anderen Trägern. Sie helfen kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr dabei, einen Überblick über die Schulden zu bekommen, mit der Bank zu verhandeln und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Bei einer drohenden Zwangsversteigerung sollten Sie zusätzlich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen, weil hier Fristen und rechtliche Fallstricke eine große Rolle spielen.

Auch bei einer Trennung mit Immobilie kann eine professionelle Begleitung sinnvoll sein, etwa durch einen Notar, wenn es um die Übertragung von Eigentumsanteilen geht. Der Notar regelt dann die Grundbuchänderung, die mit der Kreditablösung verbunden ist. Die Kosten dafür richten sich nach dem Gegenstandswert und lassen sich vorab beim Notar erfragen.

Kernaussagen

  • Vertrag und Haftung zuerst klären: Lesen Sie den Kreditvertrag. Ermitteln Sie die Restschuld und den Ablösebetrag. Klären Sie, wer als Darlehensnehmer und wer als Bürge eingetragen ist.
  • Drei Wege zur Trennung wählen: Ablösung durch eine Person, Umschuldung bei einer anderen Bank oder vollständige Kündigung mit Rückzahlung. Jeder Weg hat eigene Kosten und Voraussetzungen.
  • Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen: Die Bank darf bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung verlangen, aber die Berechnung ist nicht immer korrekt. Lassen Sie sie von der Verbraucherzentrale kontrollieren.
  • Bei Zahlungsproblemen sofort handeln: Wer Raten nicht zahlt, ist sofort in Verzug. Suchen Sie früh das Gespräch mit der Bank, um Kündigung und Zwangsversteigerung zu vermeiden.
  • Bürgschaft nicht unterschätzen: Ein Bürge haftet in voller Höhe, außer er war bei Vertragsschluss offensichtlich nicht leistungsfähig oder hatte keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem Kredit.

FAQ

Kann ich meinen Partner einfach aus dem Kreditvertrag entlassen lassen?

Nein, das geht nicht automatisch. Die Bank muss der Entlassung zustimmen und prüft, ob der verbleibende Darlehensnehmer allein kreditwürdig ist. Ohne diese Zustimmung bleibt die gesamtschuldnerische Haftung bestehen, auch wenn Sie privat vereinbaren, dass nur einer die Raten zahlt.

Was passiert, wenn einer von uns die Raten nicht mehr zahlt?

Sie geraten sofort in Verzug, und die Bank kann den Vertrag kündigen. Bei einem Immobilienkredit ist die Kündigung möglich, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten ausbleiben und der Rückstand mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags beträgt. Danach droht die Zwangsversteigerung. Suchen Sie früh das Gespräch mit der Bank.

Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn ich den Kredit vorzeitig ablöse?

Bei einer Immobilienfinanzierung ja, wenn die aktuellen Zinsen niedriger sind als der vereinbarte Darlehenszins. Die Bank verlangt dann eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn, deren Höhe verhandelbar ist und unabhängig geprüft werden sollte. Hat die Bank Fehler im Vertrag gemacht, darf sie unter Umständen keine Entschädigung verlangen.

Was ist, wenn ein Bürge für den Kredit haftet?

Der Bürge haftet grundsätzlich in voller Höhe, sofern die Bürgschaft nicht beschränkt ist. Eine Ausnahme gilt, wenn der Bürge bei Vertragsabschluss offensichtlich nicht in der Lage war, die Zinsen zu zahlen, und keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem Kredit hatte. Dann ist die Bürgschaft unwirksam.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich den Kredit nicht allein trennen kann?

Die Verbraucherzentralen prüfen Kreditverträge und Vorfälligkeitsentschädigungen gegen eine Gebühr. Bei Zahlungsproblemen hilft eine Schuldnerberatung kostenlos oder gegen geringe Gebühr. Bei einer drohenden Zwangsversteigerung sollten Sie einen Fachanwalt für Bankrecht hinzuziehen.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/welche-schritte-helfen-wenn-ein-gemeinsamer-kredit-getrennt-werden-muss