Sie haben Post von einem Inkassounternehmen oder einem Gläubiger, und die Zahlungsaufforderung betrifft eine Schuld, die Jahre zurückliegt. Vielleicht stammt sie aus einem alten Handyvertrag oder einer vergessenen Rechnung. Auch ein Kleinkredit ist möglich. Wenn Sie als Privatperson in Deutschland so ein Schreiben bekommen, gilt: Zahlen Sie nicht sofort. Unterschreiben Sie nichts und leisten Sie keine Teilzahlung. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung noch berechtigt und durchsetzbar ist. Eine alte Forderung kann durchaus noch wirksam sein. Ob sie es ist, hängt vor allem von der Verjährung, von eigenen Zahlungen oder Anerkenntnissen und von einem möglichen gerichtlichen Titel ab.
Eine Forderung ist der rechtliche Anspruch auf Geld, den eine Firma oder Person gegen Sie hat. Ein Inkassounternehmen treibt solche Ansprüche im Auftrag des Gläubigers ein, zum Beispiel für eine Bank, einen Versandhändler oder einen Mobilfunkanbieter. Alte Forderungen tauchen oft aus einfachen Gründen wieder auf: Der Gläubiger hat den Posten intern erst spät erfasst, er hat die Forderung an ein anderes Unternehmen verkauft, oder ein neues Inkassobüro arbeitet den Fall erst jetzt ab. Für Sie ändert das nichts. Sie müssen nur zahlen, was nachweislich geschuldet ist, und nur unter Bedingungen, die rechtlich haltbar sind.
Was beim ersten Schreiben zählt
Verlangen Sie zuerst schriftliche Nachweise, bevor Sie zahlen oder zusagen. Eine belastbare Zahlungsaufforderung enthält den ursprünglichen Vertrag, die Rechnung, die Zahlungsbelege und die bisherigen Mahnungen. Fordern Sie genau diese Aufstellung vom Inkassounternehmen an. Ohne solche Unterlagen ist die Forderung nicht belegt. Sie müssen nicht das Gegenteil beweisen; der Gläubiger muss die Forderung nachweisen.
Zahlen Sie auch keinen kleinen Teilbetrag als Zeichen des guten Willens. Schon eine solche Zahlung oder eine mündliche Zusage am Telefon kann als Anerkenntnis der Schuld gewertet werden und die Verjährung neu starten lassen. Lassen Sie sich deshalb am Telefon auf nichts festlegen, sondern bitten Sie um schriftliche Unterlagen. Wenn Sie noch alte Kontoauszüge, Verträge oder Belege haben, legen Sie sie bereit. Falls Sie nichts mehr besitzen, fordern Sie die Belege vom Inkassounternehmen an.
Ignorieren Sie das Schreiben trotzdem nicht. Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragt oder Klage einreicht. Antworten Sie innerhalb von zwei bis vier Wochen schriftlich und sachlich. Stellen Sie Ihre Fragen und verlangen Sie die Nachweise. Heben Sie eine Kopie Ihres Schreibens auf. Wenn ein Mahnbescheid kommt, ist die Frist für den Einspruch kurz, in der Regel zwei Wochen. Dann hilft schnelles Handeln, am besten zusammen mit einer Beratungsstelle.
Verjährung prüfen, bevor Sie zahlen
Die zentrale Frage bei einer alten Forderung ist, ob sie noch durchsetzbar ist. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie davon Kenntnis hatten oder haben mussten. Eine Rechnung verjährt also regelmäßig mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahr der Entstehung.
Verjährung löscht die Schuld nicht. Sie gibt Ihnen ein Abwehrrecht: Wenn Sie sich auf die Verjährung berufen, kann der Gläubiger den Anspruch nicht mehr erfolgreich einklagen. Das Inkassounternehmen darf Sie weiter anschreiben, aber vor Gericht scheitert die Klage. Sie müssen die Verjährung selbst geltend machen.
Drei Umstände können die Lage verändern. Erstens: Wer die Schuld schriftlich anerkennt oder Raten zahlt, setzt die Verjährung neu in Gang. Genau das passiert vielen Menschen unbewusst mit einer kleinen Teilzahlung. Zweitens: Wenn gegen Sie ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid ergangen ist und Sie nicht widersprochen haben, ist die Forderung gerichtlich festgestellt. Solche titulierten Forderungen verjähren erst nach mehreren Jahrzehnten. Drittens: Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Gläubiger können die Verjährung hemmen, das heißt, die Frist läuft vorübergehend nicht weiter.
Prüfen Sie deshalb, ob Sie jemals eine Ratenzahlung geleistet, einen Schuldenbereinigungsvertrag unterschrieben oder einen Mahnbescheid unbeantwortet gelassen haben. Wenn Sie das nicht sicher wissen, lassen Sie den Fall von einer Schuldnerberatung prüfen. Die genaue Berechnung hängt von der Art der Forderung und dem Zeitpunkt der Entstehung ab. Ihre eigenen Handlungen spielen ebenfalls eine Rolle.
Ratenzahlung mit Inkasso richtig vereinbaren
Wenn die Forderung berechtigt ist und Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen können, ist eine Ratenzahlung möglich. Dabei fallen nach Erfahrung der Verbraucherzentrale meistens Zusatzkosten an, etwa für die Bearbeitung der Raten. Diese Kosten müssen Sie nur zahlen, wenn Sie einverstanden sind.
Das Gesetz begrenzt die Zusatzkosten bei Ratenzahlungen. Bei 500 Euro Schulden und fünf monatlichen Raten von je 100 Euro darf das Inkassounternehmen insgesamt höchstens
41,16 Euro Zusatzkosten berechnen.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Hauptforderung | 500 Euro |
| Vereinbarte Raten | 5 Raten |
| Zulässige Zusatzkosten (Obergrenze) | 41,16 Euro |
| Gesamtbetrag | Hauptforderung plus Zusatzkosten |
Diese Grenze gibt Ihnen eine klare Verhandlungslinie. Sie dürfen eine Ratenzahlung anbieten. Zusatzkosten über der gesetzlichen Obergrenze müssen Sie nicht akzeptieren. Verhandeln Sie eine Rate, die Sie wirklich monatlich leisten können, und lassen Sie die Vereinbarung schriftlich bestätigen. Die Bestätigung sollte das Startdatum, die Höhe der Raten und den Hinweis enthalten, dass die Forderung mit der letzten Rate erledigt ist. Zahlen Sie per Überweisung mit Verwendungszweck, niemals bar. Prüfen Sie außerdem jede Position der Forderungsaufstellung, denn wer Schulden in Raten zahlt, sollte nicht mehr zahlen als nötig.
Wann Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden sollten
Nicht jeder Fall braucht professionelle Hilfe. Viele alte Forderungen sind aber komplizierter, als der erste Brief vermuten lässt. Eine Schuldnerberatung ist sinnvoll, wenn Sie nicht einschätzen können, ob die Forderung verjährt ist, oder wenn die Höhe des Betrags strittig ist. Auch bei einem Mahnbescheid, einer Klage oder mehreren Gläubigern, die gleichzeitig Forderungen stellen, sollten Sie sich beraten lassen. Auch wer eine Lohn- oder Kontopfändung befürchtet, sollte nicht warten.
Schuldnerberatungsstellen gibt es bei kommunalen Trägern, bei der Caritas, der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt und anderen Organisationen. Die Beratung ist dort in der Regel kostenlos oder mit einem geringen Eigenbeitrag verbunden. Auch die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland hilft bei Fragen zu Inkassoforderungen und nennt Ihnen passende Anlaufstellen. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragen, dass die Kosten für die Schuldnerberatung übernommen werden.
Nehmen Sie zur Beratung alle Unterlagen mit: das aktuelle Schreiben, ältere Mahnungen, Kontoauszüge, Verträge, Einkommensnachweise und einen möglichen Mahnbescheid. Die Beratungsstelle prüft die Verjährung, rechnet die Forderung nach, kontrolliert jede Gebührenposition und übernimmt die Kommunikation mit dem Gläubiger. Dadurch gewinnen Sie Zeit und vermeiden überstürzte Zusagen. Wenn bereits eine Pfändung läuft oder ein Gerichtsverfahren anhängig ist, klären Sie dort auch, ob eine Privatinsolvenz in Ihrem Fall der richtige Weg ist.
FAQ
Muss ich eine verjährte Forderung noch bezahlen?
Nein, wenn Sie sich auf die Verjährung berufen. Die Schuld erlischt zwar nicht, und das Inkassounternehmen darf weiterhin Zahlungen anmahnen. Vor Gericht kann der Gläubiger mit einer verjährten Forderung aber nicht mehr durchdringen.
Werden Inkassokosten bei einer Ratenzahlung automatisch fällig?
Nein. Zusatzkosten müssen Sie nur zahlen, wenn Sie einverstanden sind. Das Gesetz begrenzt sie, bei 500 Euro Schulden und fünf Raten von je 100 Euro sind höchstens 41,16 Euro zulässig. Prüfen Sie jede Position, bevor Sie zustimmen.
Darf ich eine Ratenzahlung anbieten, wenn das Inkassounternehmen den vollen Betrag verlangt?
Ja. Wenn Sie die Summe nicht auf einmal zahlen können, bieten Sie schriftlich eine realistische Monatsrate an. Viele Gläubiger und Inkassounternehmen stimmen zu, weil eine planbare Teilzahlung für sie besser ist als ein Ausfall. Lehnt das Unternehmen ab oder verlangt überhöhte Zusatzkosten, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung.
Was passiert, wenn ich die alte Forderung einfach ignoriere?
Ihnen drohen ein Mahnbescheid und später ein Vollstreckungsbescheid. Wenn Sie darauf nicht reagieren, wird die Forderung gerichtlich festgestellt und kann mehrere Jahrzehnte lang vollstreckt werden. Ignorieren ist deshalb der riskanteste Weg, auch wenn die Forderung alt ist.
Wie lange muss ich Unterlagen zu alten Schulden aufbewahren?
So lange, bis eindeutig geklärt ist, dass die Forderung verjährt und nicht tituliert ist. Bei einem Vollstreckungsbescheid kann die Frist mehrere Jahrzehnte betragen. Belege, Kontoauszüge und Verträge zu Schulden sollten Sie deshalb deutlich länger aufbewahren als andere Unterlagen.
Kernaussagen
- Erst prüfen, dann zahlen: Wer sofort zahlt oder eine Ratenzahlung zusagt, erkennt die Forderung an und riskiert, dass die Verjährung neu beginnt.
- Nachweise verlangen: Ein Inkassounternehmen muss die alte Forderung mit Vertrag, Rechnung und Zahlungsbelegen belegen. Ohne Belege ist die Aufforderung nicht belastbar.
- Verjährung gezielt prüfen: Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre, aber Teilzahlungen, Anerkenntnisse und ein Vollstreckungsbescheid verlängern oder starten die Frist neu.
- Inkassokosten nur mit Zustimmung zahlen: Für Zusatzkosten bei Ratenzahlungen gibt es eine gesetzliche Obergrenze: Bei 500 Euro Schulden in fünf Raten sind höchstens 41,16 Euro zulässig.
- Beratung holen, bevor es eskaliert: Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale prüfen Verjährung und Gebühren und übernehmen die Kommunikation, bevor ein Mahnbescheid oder eine Pfändung droht.