Dieser Artikel hilft allen, die von einer Wirtschaftsauskunftei wie der Schufa eine Datenauskunft oder Bonitätsauskunft erhalten haben und den Inhalt nicht verstehen. Vielleicht haben Sie einen Kredit oder einen Handyvertrag beantragt und eine Ablehnung bekommen. Nun liegt Ihnen ein Schreiben vor, das von Score-Werten, Wahrscheinlichkeiten und Merkmalen spricht. Was das für Sie bedeutet, wird daraus nicht klar.
Hier erfahren Sie, worauf es ankommt, welche Schritte sinnvoll sind und wo Sie Hilfe bekommen, wenn die Erklärungen nicht ausreichen.
Warum Auskünfte oft schwer zu verstehen sind
Bonitätsauskünfte sind keine gewöhnlichen Briefe. Sie enthalten Fachbegriffe, Wahrscheinlichkeiten und Verweise auf interne Verfahren, die Laien kaum verstehen. Auskunfteien wie die Schufa, Creditreform oder die Bürgel Wirtschaftsinformationen sammeln Daten über Ihr Zahlungsverhalten. Daraus berechnen sie einen Score-Wert. Dieser Wert gibt an, wie wahrscheinlich Sie Rechnungen zahlen. Banken, Mobilfunkanbieter und Versandhändler nutzen diesen Wert als wichtiges Kriterium dafür, ob sie Ihnen einen Vertrag geben.
Das Problem: Die Erläuterung zum Score ist oft vage. Der Satz "Der Score wurde auf Basis von Erfahrungswerten berechnet" sagt Ihnen nicht, warum Ihr Wert niedrig ist oder was Sie konkret verbessern können. Die Auskunft listet zwar gespeicherte Daten auf. Aber ohne Kontext bleibt unklar, welcher Eintrag Ihre Bonität belastet.
Welche Daten Sie prüfen sollten
Die Schufa und andere Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder infoscore speichern Informationen zu Ihren laufenden Verträgen, früheren Krediten, Girokonten und Zahlungsstörungen. Erhalten Sie eine Datenauskunft, sollten Sie diese systematisch durchgehen:
- Vertragsdaten: Prüfen Sie Vertragsbeginn, Vertragsende und Vertragsart. Ein beendeter Kredit, der noch als laufend gespeichert ist, kann Ihren Score unnötig belasten.
- Kreditrahmen und -nutzung: Ist der eingeräumte Kreditrahmen korrekt? Bei Kreditkarten, Dispositionskrediten oder Ratenkrediten lohnt der Abgleich der Beträge.
- Anschriften und Arbeitgeber: Veraltete Adressen sind nicht nur falsch. Sie können auch dazu führen, dass die Auskunftei Daten einer Person mit demselben Namen mit Ihnen verwechselt.
- Zahlungsstörungen: Ein als "Mahnung" oder "Inkasso" gespeicherter Eintrag, den es nie gab, gehört korrigiert. Der Eintrag eines Inkassounternehmens legt nahe, dass Sie eine Rechnung nicht gezahlt haben. Das gilt auch, wenn Sie längst bezahlt haben und der Eintrag auf einem Irrtum beruht.
Nehmen Sie sich Zeit für diese Prüfung. Falsche Einträge sucht niemand so sorgfältig wie Sie selbst. Die Auskunftei erhält ihre Daten von Vertragspartnern und kann nicht wissen, was wirklich passiert ist.
Wenn Sie den Score nicht verstehen
Steht in der Auskunft eine Zahl oder Kategorie, die Sie nicht einordnen können, haben Sie zwei Wege. Der erste: Wenden Sie sich direkt an die Auskunftei und verlangen Sie eine verständliche Erläuterung nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Die Auskunftei muss Ihnen mitteilen, welche Daten gespeichert sind. Sie muss Ihnen außerdem erklären, welche Logik hinter einer automatisierten Entscheidung steht. Das ist der Kern der Auskunft. Kommt die Antwort in Formulardeutsch und erklärt den Score nicht nachvollziehbar, können Sie schriftlich eine erneute Erläuterung anfordern und sich dabei auf Ihr Recht aus der DSGVO berufen. Die Frist beträgt einen Monat. Bei komplexen Anfragen kann sie sich um zwei weitere Monate verlängern.
Der zweite Weg führt zur Landesdatenschutzbehörde. Sie ist für Beschwerden gegen Auskunfteien zuständig, weil Auskunfteien als private Unternehmen der Datenschutz-Grundverordnung unterliegen. Sie können den E-Mail-Verkehr oder Schriftwechsel mit der Auskunftei als Nachweis für die unzureichende Antwort beilegen. Die Behörde darf Einzelfälle nicht immer im Detail veröffentlichen. Sie nimmt Beschwerden ernst und kann eine ausführliche Prüfung des Unternehmens einleiten. Zudem können sich Verbraucherzentralen in vielen Bundesländern einschalten.
Was Bonitätsauskünfte wirklich kosten und wie lange sie dauern
Eine Datenauskunft nach Artikel 15 DSGVO ist einmal pro Jahr kostenlos. Sie müssen dafür keine Begründung angeben. Die Schufa bietet dafür ein Online- oder Postformular an. Üblich ist, dass Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen. Damit stellt die Auskunftei sicher, dass wirklich Sie die Auskunft anfragen. Ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Beglaubigung ist nicht nötig.
Die gesetzliche Frist für die Beantwortung beträgt einen Monat. Bei der Schufa dauert es in der Praxis häufig etwas länger. Nach zwei Monaten ohne Reaktion können Sie sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes beschweren, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat. Bei der Schufa ist das Hessische Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit in Wiesbaden zuständig.
Verlangt die Auskunftei vor der Auskunftserteilung eine Identitätsprüfung, ist das legitim. Ihre Daten sollen schließlich nicht an Dritte herausgegeben werden. Üblich sind eine Kopie des Personalausweises und eine aktuelle Rechnungsadresse. Rechnen Sie mit einer Antwortzeit von zwei bis sechs Wochen.
Wenn Sie einen Eintrag für falsch halten
Halten Sie einen Eintrag für unrichtig, können Sie bei der Auskunftei eine Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO beantragen. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen. Löscht sie ihn nicht, muss sie nachweisen, dass er korrekt ist. Können Sie belegen, dass eine Forderung bezahlt wurde, ein Inkassoverfahren beendet oder ein Vertrag nie bestanden hat, legen Sie die Belege bei. Dazu zählen Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Kündigungsbestätigungen oder die Mitteilung des Gläubigers, dass die Schuld beglichen wurde.
Wann Sie Hilfe holen sollten
Ist die Auskunft widersprüchlich oder fühlen Sie sich nicht ernst genommen, gibt es mehrere Anlaufstellen. Die Verbraucherzentralen beraten telefonisch und persönlich zu Bonitätsfragen. Sie kennen die üblichen Formulierungen der Auskunfteien. Eine Beratung kostet je nach Bundesland zwischen fünf und zwanzig Euro. In komplizierten Fällen, etwa wenn mehrere Auskunfteien unterschiedliche Daten liefern oder ein Inkassoverfahren läuft, kann die Beratung helfen, schneller zu einer Lösung zu kommen.
Bei Beschwerden über die Schufa ist zudem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Anlaufstelle. Die Schufa hat ihren Sitz in Wiesbaden. Die Datenschutzaufsicht für die Schufa liegt beim Hessischen Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie können sich aber an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes wenden. Sie leitet die Beschwerde bei Bedarf weiter. Die Aufsichtsbehörde kann die Auskunftei zu einer korrigierten oder verständlicheren Auskunft anhalten, wenn ein Verstoß vorliegt. Damit Sie die Behörde überzeugen können, belegen Sie, dass die erhaltene Auskunft unverständlich oder fehlerhaft ist. Bewahren Sie also den gesamten Schriftverkehr auf.
Verständliche Erläuterung einfordern
Bleibt die Erklärung nach mehreren Nachfragen vage, können Sie auf einer konkreten Erläuterung bestehen. Die Auskunftei muss nach Artikel 15 DSGVO nicht nur die Daten selbst nennen. Sie muss auch verständlich machen, welche Logik hinter einer automatisierten Entscheidung steckt. Halten Sie die Anfrage so konkret wie möglich. Fragen Sie nicht allgemein "Warum ist mein Score niedrig?", sondern konkret: "Welcher gespeicherte Eintrag hat auf den Score negativ gewirkt? Seit wann ist dieser Eintrag gespeichert? Wann wird er gelöscht?"
In der Praxis zeigt sich: Eine Nachfrage lohnt sich, auch wenn die erste Antwort unbefriedigend ausfällt. Die Auskunfteien sind gesetzlich verpflichtet, die relevanten Informationen zu erläutern, auch wenn ihre Texte oft standardisiert sind. Wenn Sie den Eindruck haben, dass mit einem Eintrag etwas nicht stimmt, formulieren Sie einen schriftlichen Widerspruch. Die Auskunftei muss dann prüfen, ob sie die Daten korrigiert oder löscht. Gelingt das nicht, können Sie verlangen, dass Ihre Sicht der Dinge in der Akte vermerkt wird.
Was Sie für die kostenlose Auskunft konkret tun müssen
Die Auskunft ist einmal pro Kalenderjahr kostenlos. Sie müssen dafür Ihre Identität nachweisen. Bei der Schufa können Sie eine Datenauskunft per Post oder online beantragen. Für die Online-Beantragung brauchen Sie in der Regel eine Ausweiskopie und ein separates Schreiben mit Ihrer Unterschrift. Je nach Anbieter kann auch eine Identitätsfeststellung per Video stattfinden. Für den Postweg gilt: Legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei (Vorder- und Rückseite), unterschreiben Sie das Schreiben und lassen Sie sich bei der Post die Identität bestätigen. Das kostet rund sechs bis sieben Euro und schützt vor Datenmissbrauch.
Für die Datenauskunft selbst entstehen Ihnen keine Kosten. Nach Artikel 15 DSGVO ist die erste Auskunft pro Jahr kostenlos.
Für weitere Auskünfte im selben Jahr kann die Auskunftei ein angemessenes Entgelt verlangen, das in der Praxis bei etwa zehn Euro liegt. Wichtig: Wenn Sie eine Beschwerde vorbereiten, sollte die Auskunftei keine Gebühr von Ihnen verlangen dürfen.
Prüfen Sie bei anderen Auskunfteien, ob dort überhaupt Daten über Sie gespeichert sind. Auch diese Firmen müssen Ihnen auf Verlangen mitteilen, ob sie Daten verarbeiten. Um herauszufinden, welche Unternehmen Daten über Sie gespeichert haben, können Sie schriftlich anfordern, dass jede Auskunftei Ihre Daten prüft.
Häufige Stolpersteine und was Sie tun können
Ihre Adresse ist nicht aktuell. Die Auskunftei kennt Ihre neue Adresse nicht. Zahlungsstörungen, die unter der alten Anschrift gespeichert sind, können Ihre Bonität belasten. Darum: Melden Sie Ihre neue Adresse auch jedem Vertragspartner. Nach einem Umzug dauert es einige Wochen, bis die Systeme die neuen Daten übernommen haben.
Score-Wert sinkt nach Kontoeröffnung. Girokonten werden gemeldet. Jede Kontoeröffnung kann kurzzeitig Einfluss auf den Score haben. Das ist meist kein dauerhafter Schaden. Wer möchte, kann den Score nach einer Weile erneut prüfen.
Streitfall: Was tun bei einem falschen Eintrag? Sie sind nicht verpflichtet, einen falschen Datenpunkt einfach hinzunehmen. Artikel 16 DSGVO gibt Ihnen das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten. Die Auskunftei muss den Eintrag dann ändern oder löschen. Reagiert sie nicht innerhalb eines Monats, liegt ein Verstoß vor. Dann sollten Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Zusätzlich können Sie einen "bestrittenen Eintrag" veranlassen. Er wird als streitig gekennzeichnet und fließt in der Regel nicht in die Score-Berechnung ein, bis der Fall geklärt ist.
Statt Löschung gibt es denScore-Neustart? Eine Löschung aller Daten gibt es nicht, sobald eine Meldung einmal erfolgt ist. Anfragen bei Auskunfteien im Internet werden nur anonymisiert gespeichert. Manche Firmen berechnen Score-Werte selbst und nutzen nicht alle Daten der Auskunftei. Ihr tatsächlicher Score kann daher je nach Kreditgeber unterschiedlich sein.
Neuer Score nach Bonitätsprüfung? Es gibt kein "Reset" des Scores. Wenn Sie einen Kredit beantragen und der Antrag abgelehnt wird, können Sie trotzdem eine erneute Prüfung bei der Auskunftei anstoßen. Die DSGVO erlaubt Ihnen, eine erneute manuelle Prüfung zu verlangen, wenn ein Vertrag allein auf Basis einer automatisierten Entscheidung (sog. automatisiertes Scoring) abgelehnt wurde. In der Praxis gibt es aber kaum Kreditgeber, die Entscheidungen rein automatisiert treffen. Die Schufa selbst betont, dass ihre Scores nur Erfahrungswerte sind, keine Prognosen für die Zukunft. Selbst nach einer Löschung oder Korrektur wird der Score erst bei der nächsten Berechnung wieder hochgesetzt.
Fristen – Es gelten die Fristen der DSGVO: Die Auskunft muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen, spätestens nach einem Monat. Bei komplexen Anfragen sind zwei weitere Monate möglich. Die Berichtigung erfolgt unverzüglich. In der Praxis dauert die Bearbeitung bei Auskunfteien meist ein bis drei Wochen.
Strategien bei komplizierten Fällen
1. Schriftlich mit Frist setzen. Bestehen Sie nicht nur auf der Datenauskunft, sondern auch auf einer "Ergänzung um eine verständliche Erklärung" des Scorewerts. Formulieren Sie: "Bitte erläutern Sie, wie sich mein Score zusammensetzt. Ich benötige diese Informationen, um zu verstehen, welche Daten in die Berechnung eingeflossen sind und wie ich sie korrigieren kann."
2. Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Wenn die Auskunftei nicht innerhalb von vier Wochen reagiert oder nur eine unbefriedigende Antwort kommt, wenden Sie sich an die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Die Behörde kann den Vorgang prüfen und die Auskunftei zu einer Stellungnahme auffordern. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Websites der Länder. Ein formloses Schreiben genügt.
3. Verbraucherzentrale einschalten. Verbraucherzentralen bieten oft Musterbriefe an, mit denen Sie Auskunfts- und Berichtigungsansprüche durchsetzen können. Dieser Service kann kostenpflichtig sein.
4. Gegendarstellung hinzufügen. Weigert sich die Auskunftei, einen Eintrag zu löschen, weil sie den Vertragspartner als Quelle behält, können Sie eine "ergänzende Erklärung" nach Artikel 16 DSGVO verlangen. Sie wird zu Ihren Daten aufgenommen. Bei der Schufa wird sie zwei Monate gespeichert und kann bei künftigen Anfragen von Kreditgebern berücksichtigt werden.
Zusammenfassung und Ausblick
Eine unklare Auskunft ist kein Einzelfall, aber kein Grund zur Resignation. Prüfen Sie die Daten sorgfältig, fordern Sie eine verständliche Erläuterung ein und bestehen Sie auf der Berichtigung falscher Einträge. Wichtig: Banken speichern jede Anfrage als "Anfrage auf Bonität" in der Historie. Zu viele Anfragen kurz hintereinander können den Score kurzfristig negativ beeinflussen. Prüfen Sie deshalb nicht häufig, aber systematisch: einmal im Jahr kostenlos, danach gezielt bei begründetem Anlass.
Kernaussagen
- Prüfen Sie Ihre Datenauskunft einmal jährlich kostenlos – denn falsche Einträge wie veraltete Adressen oder unklare Verträge können Ihren Score dauerhaft belasten.
- Fordern Sie bei Unklarheiten eine verständliche Erläuterung des Scorewerts ein – die Auskunftei muss nach DSGVO darlegen, welche Daten in die Berechnung einflossen.
- Verlangen Sie bei falschen Daten eine Berichtigung – nach Artikel 16 DSGVO müssen Auskunfteien unrichtige Daten unverzüglich korrigieren.
- Nutzen Sie bei Streitfragen die ergänzende Erklärung – diese Stellungnahme wird in Ihrer Akte gespeichert und kann bei Anfragen mitberücksichtigt werden.
- Ziehen Sie bei zögerlichen Auskunfteien die Aufsichtsbehörde hinzu – eine formlose Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht kann oft schneller Wirkung zeigen als ein langer E-Mail-Verkehr.
FAQ
Frage: Wie oft bekomme ich die Datenauskunft kostenlos? Antwort: Einmal pro Jahr bekommen Sie die Datenauskunft bei einer Auskunftei wie der Schufa kostenlos, laut Verbraucherzentrale. Weitere Auskünfte können kostenpflichtig sein. Sie müssen dann aber nicht mehr als eine angemessene Gebühr zahlen.
Frage: Kann ich direkt bei der Schufa anrufen?
Sie können anrufen. Die Auskunft selbst bekommen Sie aber üblicherweise nur schriftlich oder online, nachdem Sie Ihre Identität nachgewiesen haben. Diese Identitätsprüfung dauert meist ein bis zwei Wochen.
Frage: Muss ich die Erläuterung des Scores auf Deutsch verlangen können?
Nein, die entscheidende Frage ist Verständlichkeit, nicht die Sprache. Sie können die DSGVO-Auskunft jedoch in einer Sprache verlangen, die Sie verstehen, wenn Sie das Ergebnis für Vertragsverhandlungen mit Banken benötigen. In der Praxis antworten deutsche Auskunfteien auf Deutsch.
Frage: Verändert eine Anfrage bei der Auskunftei den Score negativ?
Nein, eine reine Datenanfrage tut das nicht. Die Schufa unterscheidet zwischen "Anfrage zur Bonitätsprüfung" durch Dritte und der eigenen Auskunft.
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