Sie haben als privater Verbraucher in Deutschland einen Kredit, einen Ratenkauf, einen Handyvertrag oder ein Girokonto beantragt und fragen sich, warum die Anfrage noch in Ihrer Bonitätsakte auftaucht. Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit: Sie zeigt, wie sicher ein Unternehmen davon ausgehen kann, dass Sie Rechnungen und Raten bezahlen. Die SCHUFA und ähnliche Auskunfteien sammeln dafür Daten über Verbraucher. Diese Daten geben sie an Vertragspartner weiter, wenn ein Unternehmen eine Kreditentscheidung trifft.
Die gute Nachricht vorweg: Eine reine Kreditanfrage ist kein negativer Eintrag. Sie bleibt aber sichtbar und kann bei späteren Bonitätsprüfungen berücksichtigt werden. Häufen sich Anfragen in kurzer Zeit, kann das die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, auch wenn Sie keine Zahlungen versäumt haben. Sie haben das Recht zu erfahren, was über Sie gespeichert ist. Falsche oder veraltete Einträge können Sie korrigieren lassen.
Was eine Kreditanfrage in Ihrer Bonitätsakte bedeutet
Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, kein staatliches. Sie erhält Informationen hauptsächlich von Vertragspartnern aus der Wirtschaft, etwa Banken, Mobilfunkanbietern und Versandhändlern. Ihr Zweck ist es, Auskunft zu geben, wenn jemand Kredite, Ratenkäufe oder Rechnungen nicht bezahlt. Neben der SCHUFA gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel, die ähnliche Daten sammeln.
Eine Kreditanfrage entsteht, wenn ein Unternehmen vor einer Vertragsentscheidung Ihre Bonität prüfen möchte. Das Unternehmen meldet die Anfrage an die Auskunftei, und die Auskunftei speichert sie. Eine reine Anfrage ohne Vertragsabschluss ist noch kein negativer Eintrag. Sie zeigt aber, dass Sie Kredit nachgefragt haben. Bei späteren Bonitätsprüfungen kann diese Information berücksichtigt werden. Mehrere Anfragen innerhalb weniger Wochen können den Eindruck erwecken, dass Sie dringend Geld brauchen und mehrere Anbieter parallel testen. Das kann die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, auch wenn Sie keine Zahlungen versäumt haben.
Klären Sie deshalb vor der Antragstellung, welche Art von Anfrage der Anbieter stellt. Viele Anbieter stellen zunächst eine unverbindliche Konditionsabfrage, die nicht in der Akte landet. Fragen Sie im Zweifel beim Anbieter nach, ob das eine unverbindliche Abfrage ist oder eine Bonitätsanfrage, die gespeichert wird.
Wie lange Einträge bleiben und was den Score beeinflusst
Die SCHUFA darf nicht alles speichern und auch nicht auf Dauer. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt keine konkreten Löschfristen vor. Sie verpflichtet die Auskunfteien aber, Daten nur so lange zu speichern, wie sie für den Zweck erforderlich sind. Die SCHUFA hat für jeden Eintrag verbindliche Speicher- und Löschfristen festgelegt. Für einmalige Einträge gilt inzwischen eine kürzere Speicherfrist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Den Bonitäts-Score beeinflussen vor allem negative Einträge, etwa gemeldete Zahlungsstörungen, Mahnungen oder ein laufendes Insolvenzverfahren. Diese können Kreditentscheidungen spürbar negativ beeinflussen. Eine reine Kreditanfrage wirkt in der Regel deutlich schwächer. Entscheidend ist das Gesamtbild: Wie viele Anfragen stehen in welchem Zeitraum? Gibt es daneben negative Einträge? Die Verbraucherzentrale weist darauf hin: Die SCHUFA darf nicht alles speichern, und Verbraucher können abfragen, was gespeichert ist.
| Art des Eintrags | Was bedeutet das | Wirkung auf die Bonität | Was Sie tun können |
|---|---|---|---|
| Reine Kreditanfrage | Anfrage ohne Vertragsabschluss | Gering, bei Häufung spürbar | Vorab klären, ob der Anbieter eine unverbindliche Konditionsabfrage stellt |
| Negative Einträge | Gemeldete Zahlungsstörung, Mahnung, Insolvenz | Deutlich negativ | Widerspruch einlegen, Nachweise einreichen |
| Falsche oder veraltete Einträge | Daten, die nicht stimmen oder zu alt sind | Je nach Inhalt negativ | Korrektur verlangen, bei Untätigkeit Aufsichtsbehörde einschalten |
Was Sie selbst prüfen und korrigieren können
Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten Auskunfteien über Sie gespeichert haben. Die erste Selbstauskunft im Kalenderjahr ist kostenlos. Fordern Sie sie bei der SCHUFA an. Wenn Sie auch bei Creditreform Boniversum und CRIFBürgel Geschäfte hatten, fordern Sie sie auch dort an. Prüfen Sie, ob alle Einträge stimmen und ob veraltete Einträge noch vorhanden sind.
Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie einen falschen oder veralteten Eintrag finden. Dafür brauchen Sie in der Regel eine Kopie Ihres Ausweises und Nachweise, etwa Kontoauszüge oder Zahlungsbelege. Diese belegen, dass Sie die Forderung bezahlt haben oder dass sie nie bestand. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen und korrigieren oder löschen, wenn er nicht berechtigt ist. Bleibt sie untätig, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Achten Sie darauf, alle Auskunfteien zu prüfen, nicht nur die SCHUFA. Ein Eintrag bei einer anderen Auskunftei kann genauso eine Kreditentscheidung beeinflussen. Je früher Sie einen falschen Eintrag entdecken, desto kürzer belastet er Ihre Bonität.
Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Eintrag berechtigt ist, oder wenn ein negativer Eintrag einen dringend benötigten Kredit blockiert, holen Sie sich Beratung. Die Verbraucherzentrale bietet Informationen und Beratung zu SCHUFA-Einträgen an. Sie hilft Ihnen einzuschätzen, welche Schritte in Ihrer Situation passen.
Wenn sich mehrere negative Einträge angesammelt haben oder Sie Zahlungen dauerhaft nicht leisten können, unterstützt eine Schuldnerberatung. Sie prüft Ihre Gesamtsituation und verhandelt mit Gläubigern. Außerdem klärt sie, ob ein außergerichtlicher Einigungsversuch oder ein Insolvenzverfahren der richtige Weg ist. Viele gemeinnützige Träger bieten Schuldnerberatung kostenlos oder kostengünstig an. Warten Sie nicht zu lange: Je länger ein falscher Eintrag in der Akte steht, desto länger kann er Ihre Bonität belasten.
Kernaussagen
- Reine Kreditanfragen sind keine negativen Einträge: Sie bleiben aber sichtbar und können bei späteren Prüfungen berücksichtigt werden. Wenn sich Anfragen häufen, leidet der Eindruck Ihrer Kreditwürdigkeit.
- Sie haben ein Auskunftsrecht: Die erste Selbstauskunft pro Jahr ist kostenlos. Prüfen Sie Ihre Daten bei der SCHUFA und zusätzlich bei Creditreform Boniversum und CRIFBürgel.
- Falsche oder veraltete Einträge lassen sich korrigieren: Legen Sie Widerspruch ein und reichen Sie Nachweise wie Kontoauszüge oder Zahlungsbelege ein. Bei Untätigkeit hilft die Datenschutzaufsichtsbehörde.
- Die SCHUFA darf nicht alles und nicht dauerhaft speichern: Die DSGVO verlangt, Daten nur so lange zu speichern, wie es für den Zweck erforderlich ist. Die SCHUFA hat dafür verbindliche Fristen festgelegt.
- Bei akuten Problemen hilft Beratung: Die Verbraucherzentrale informiert zu SCHUFA-Einträgen, die Schuldnerberatung unterstützt, wenn negative Einträge oder Zahlungsprobleme den Alltag belasten.
FAQ
Ist eine Kreditanfrage ein negativer Eintrag bei der SCHUFA?
Nein. Eine reine Kreditanfrage ohne Vertragsabschluss ist kein negativer Eintrag. Sie wird aber gespeichert und kann bei späteren Bonitätsprüfungen berücksichtigt werden. Mehrere Anfragen in kurzer Zeit können den Eindruck finanzieller Not erwecken.
Wie lange bleibt eine Kreditanfrage sichtbar?
Die genaue Dauer hängt von der Art des Eintrags und den Fristen der jeweiligen Auskunftei ab. Die SCHUFA hat verbindliche Speicher- und Löschfristen festgelegt.
Was kostet die Selbstauskunft bei der SCHUFA?
Fordern Sie sie schriftlich an und prüfen Sie, welche Einträge gespeichert sind. Für weitere Auskünfte im selben Jahr kann die Auskunftei ein Entgelt verlangen.
Was kann ich tun, wenn ein falscher Eintrag meine Bonität belastet?
Legen Sie bei der Auskunftei Widerspruch ein und reichen Sie Nachweise ein, etwa Kontoauszüge oder Zahlungsbelege. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen. Bleibt sie untätig, wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.
Wann sollte ich eine Schuldnerberatung aufsuchen?
Wenn sich mehrere negative Einträge angesammelt haben oder Sie Zahlungen dauerhaft nicht leisten können. Die Schuldnerberatung prüft Ihre Gesamtsituation, verhandelt mit Gläubigern und klärt, ob ein außergerichtlicher Einigungsversuch oder ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist.