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Wenn eine Sondertilgung geplant ist

Sie haben einen Kredit, zum Beispiel einen Auto- oder Ratenkredit oder eine Baufinanzierung, und jetzt haben Sie Geld übrig, das Sie in die Tilgung stecken möchten. Eine Sondertilgung ist eine Zahlung zusätzlich zu Ihrer vereinbarten monatlichen Kreditrate. Sie senkt die Restschuld sofort, spart für die restliche Laufzeit Zinsen und verkürzt den Kredit.

Ob das klappt, hängt weniger von Ihrem Wunsch ab als von den Bedingungen in Ihrem Kreditvertrag. Wichtig vorab: Ohne ein vereinbartes Sondertilgungsrecht muss die Bank eine solche Sonderzahlung nicht annehmen.

Warum sich die Sondertilgung auf Ihren Kredit auswirkt

Eine Sondertilgung verringert direkt die Restschuld, auf die der Kreditzins berechnet wird. Durch jede Extrazahlung sinkt der Betrag, auf den die Bank künftig Zinsen berechnet. Je länger die Restlaufzeit, desto stärker wirkt die Sondertilgung: Bei jeder monatlichen Rate fließt ein größerer Teil in die Tilgung und ein kleinerer Teil in die Zinsen, weil die Restschuld niedriger ist. Dadurch ist der Kredit schneller abbezahlt, und die gesamte Zinslast ist geringer.

Je höher Ihr Kreditzins und je länger die Restlaufzeit, desto größer ist die Ersparnis. Bei einer Baufinanzierung mit langer Zinsbindung kann eine regelmäßige Sondertilgung mehrere tausend Euro an Zinskosten vermeiden. Bei einem kleinen Kredit mit kurzer Laufzeit fällt der Vorteil dagegen gering aus, weil nur noch wenige Raten betroffen sind.

Eine Sondertilgung ist immer freiwillig: Sie entscheiden selbst, ob und in welcher Höhe Sie zusätzlich zahlen. Die Bank darf eine außerplanmäßige Zahlung ablehnen, wenn der Vertrag kein Sondertilgungsrecht vorsieht. Bei einem Verbraucherdarlehen haben Sie zwar das gesetzliche Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Die Bank kann dafür aber eine Ausgleichszahlung verlangen.

Was im Vertrag stehen muss

Bevor Sie Geld überweisen, lesen Sie im Kreditvertrag nach den Stichworten „Sondertilgung“ oder „außerplanmäßige Tilgung“. Steht dort nichts, ist die Bank nicht verpflichtet, die Zahlung anzunehmen. Sie können trotzdem fragen, ob die Bank eine Sondertilgung akzeptiert. Manche Banken erlauben das gegen eine Gebühr. Rechtlich verlangen können Sie es dann nicht.

Diese Punkte sollten Sie im Vertrag prüfen:

Prüfpunkt Was er bedeutet
Höchstbetrag Wie viel Sie pro Jahr außerplanmäßig zahlen dürfen, häufig bis 5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme
Zeitpunkt Ob die Zahlung nur an einem bestimmten Termin möglich ist, zum Beispiel einmal jährlich bis Jahresende
Ankündigung Ob Sie die Bank vorher informieren müssen und in welcher Form, etwa schriftlich oder im Online-Banking
Kosten Ob die Sondertilgung kostenlos ist oder ein Aufschlag anfällt und wie hoch der Aufschlag ist

Wenn Sie den vereinbarten Höchstbetrag überschreiten, kann die Bank die Zahlung als vorzeitige teilweise Rückzahlung behandeln. Dann droht eine Vorfälligkeitsentschädigung, also ein Ausgleich für den Zinsgewinn, den die Bank Ihnen zurechnet. Fragen Sie im Zweifel vorher schriftlich nach, was die Bank akzeptiert und welche Kosten eine Überschreitung verursacht.

Bei Ratenkrediten sind die Bedingungen oft einfacher als bei einer Baufinanzierung. Auch hier entscheidet aber der Vertrag. Manche Anbieter erlauben eine kostenlose Sondertilgung, andere verlangen einen Zinsausgleich, wenn Sie den Kredit vor dem planmäßigen Ende zurückzahlen. Prüfen Sie deshalb immer die vertragliche Regelung und nicht nur die übliche Praxis der Bank.

So bezahlen Sie richtig

Sobald Sie den Vertrag geprüft haben, planen Sie die Zahlung so, dass sie spätestens zum genannten Stichtag bei der Bank eingeht. Häufig ist der Stichtag das Jahresende, es können aber auch andere Termine vereinbart sein. Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht. Sie müssen sich an die vertragliche Regelung halten. Ist eine Ankündigung vorgesehen, melden Sie die Sondertilgung rechtzeitig an, üblicherweise schriftlich oder im Online-Banking.

Als Verwendungszweck der Überweisung wählen Sie genau die Formulierung, die Ihre Bank vorgibt, zum Beispiel „Kreditnummer … Sondertilgung“. Ohne diesen Zusatz kann die Bank das Geld als gewöhnliche Rückzahlung verbuchen, und die besonderen Bedingungen gelten nicht. Für die Durchführung brauchen Sie in der Regel den Kreditvertrag, Ihre Kontonummer und die Kreditnummer. Außerdem müssen Sie angeben, welcher Betrag als Sondertilgung dienen soll. Die Überweisungsbestätigung oder der Kontoauszug dient danach als Nachweis.

Heben Sie die Bestätigung der Bank auf, sei es als Kontoauszug, im Online-Banking oder als neuen Tilgungsplan. Prüfen Sie nach der Zahlung, ob die Restschuld tatsächlich um den erwarteten Betrag gesunken ist und ob der neue Tilgungsplan stimmt. Abweichungen sollten Sie sofort schriftlich reklamieren.

Überweisen Sie nur Geld, das Sie in den nächsten Monaten nicht für unerwartete Ausgaben oder als Notreserve benötigen. Eine Sondertilgung ist in der Regel dauerhaft. Bei einer plötzlichen großen Rechnung können Sie den Betrag nicht einfach wieder aus dem Kredit herausholen.

Wann die Vorfälligkeitsentschädigung droht

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der wichtigste Risikoposten bei einer größeren Sondertilgung oder einer vollständigen Ablösung des Kredits. Die Bank kalkuliert ihre Zinseinnahmen für die geplante Laufzeit. Wenn Sie einen großen Teil oder den ganzen Kredit vorzeitig zurückzahlen, entgehen der Bank diese Zinseinnahmen. Sie darf den Ausgleich aber nicht in beliebiger Höhe verlangen. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung nur fordern darf, wenn ihr durch die vorzeitige Rückzahlung ein Schaden entsteht, etwa weil die Zinsen für vergleichbare Neukredite inzwischen gesunken sind.

Die Höhe hängt vom Restbetrag und der restlichen Laufzeit ab. Entscheidend ist außerdem der Unterschied zwischen Ihrem vereinbarten Zins und dem aktuellen Marktzins. Fordern Sie von der Bank deshalb eine nachvollziehbare Berechnung. Sie sollte Restbetrag, Restlaufzeit, Vergleichszins und den daraus resultierenden Ausgleich einzeln ausweisen. Hat die Bank Fehler im Darlehensvertrag gemacht, darf sie unter Umständen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Lassen Sie eine strittige Rechnung vor der Zahlung prüfen, denn einige Verbraucherzentralen prüfen die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unabhängig.

Bei Ratenkrediten fällt die Entschädigung häufig geringer aus, weil die Restlaufzeit kürzer ist und sich der Zinsausgleich in Grenzen hält. Auch hier gilt: Verlangt die Bank einen Ausgleich, sollte sie ihn nachvollziehbar berechnen. Eine pauschale Prozentangabe ohne nachvollziehbare Rechnung sollten Sie nicht ohne Prüfung bezahlen.

Wann Sie Beratung brauchen

Suchen Sie Beratung, wenn Ihnen unklar ist, ob Ihr Vertrag ein Sondertilgungsrecht enthält, wenn die Bank eine unerwartet hohe Entschädigung verlangt oder wenn Sie den Kredit komplett ablösen möchten. Die Verbraucherzentralen beraten zu Baufinanzierungen und Ratenkrediten und prüfen strittige Vorfälligkeitsentschädigungen. Wenn die Bank nach einer Beschwerde nicht nachgibt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Banken wenden.

Wer sich in einer Schuldnerberatung oder in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet, sollte eine Sondertilgung vorher mit der Beratungsstelle besprechen. Dort gelten besondere Regeln für Zahlungen an Gläubiger, und eine außerplanmäßige Zahlung kann andere Auswirkungen haben, als Sie erwarten.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst den Kreditvertrag: Ohne vereinbartes Sondertilgungsrecht ist die Bank nicht verpflichtet, die außerplanmäßige Zahlung anzunehmen.
  • Beachten Sie Höchstbetrag, Frist und Ankündigung: Häufig sind bis 5 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr kostenlos. Darüber verlangt die Bank einen Aufschlag.
  • Melden Sie die Sondertilgung vorher an und überweisen Sie den Betrag mit korrektem Verwendungszweck bis zum vertraglichen Termin, häufig zum Jahresende.
  • Rechnen Sie bei großen Sondertilgungen oder einer Vollablösung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank nur bei einem tatsächlichen Schaden verlangen darf.
  • Lassen Sie eine fragwürdige Entschädigungsberechnung von der Verbraucherzentrale prüfen, bevor Sie zahlen.

FAQ

Wie viel Sondertilgung kann ich pro Jahr leisten?

Das entscheidet Ihr Vertrag. Häufig erlauben Banken eine Zahlung von bis zu 5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr, ohne dass Gebühren anfallen. Höhere Beträge können Sie anfragen, müssen dann aber mit einem Aufschlag rechnen.

Muss ich die Sondertilgung ankündigen?

In vielen Verträgen ja. Melden Sie die Zahlung vorher schriftlich oder im Online-Banking an und achten Sie auf die Frist im Vertrag. Ohne Ankündigung kann die Bank die Zahlung ablehnen oder als reguläre Rückzahlung verbuchen.

Wann muss die Sondertilgung spätestens auf dem Konto sein?

Das steht in Ihrem Vertrag. Üblich ist ein Stichtag wie das Jahresende, es gibt aber auch andere Termine. Planen Sie so, dass der Betrag bis zu diesem Tag bei der Bank eingeht und nicht erst am selben Tag abgeschickt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Sondertilgung und Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Sondertilgung ist die vertraglich erlaubte außerplanmäßige Zahlung. Zahlen Sie den Kredit dagegen ganz oder in nicht erlaubtem Umfang vorzeitig zurück, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene Zinsen. Sie darf sie nur fordern, wenn ihr tatsächlich ein Schaden entsteht.

Wann sollte ich auf eine Sondertilgung verzichten?

Wenn Sie das Geld als Notreserve oder für dringende Ausgaben benötigen, wenn eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung die Zinsersparnis auffrisst oder wenn Ihr Guthabenzins höher liegt als der Kreditzins. Rechnen Sie vorher aus, ob sich die Zahlung wirklich lohnt.

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