Eine Bürgschaft verpflichtet eine Person, für die Schulden eines anderen einzustehen. Nimmt beispielsweise ein Familienmitglied einen Kredit auf und unterschreibt eine weitere Person als Bürge, haftet diese gegenüber der Bank, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlt. Die Bürgschaft ist damit keine bloße Gefälligkeit, sondern eine eigene finanzielle Verpflichtung.
Die Bank verlangt eine Bürgschaft vor allem dann, wenn Einkommen, Beschäftigungssituation oder wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers ihr allein keine ausreichende Sicherheit bieten. Das betrifft etwa Kredite während der Probezeit oder Finanzierungen eines Unternehmens, bei denen zusätzlich private Sicherheiten gefordert werden.
Für den Bürgen lautet die wichtigste Entscheidungsregel: Unterschreiben sollte nur, wer die ausstehende Kreditsumme im Ernstfall selbst tragen könnte, ohne die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Eine spätere Beendigung der Bürgschaft ist nicht einfach möglich, nur weil sich die Rückzahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers erst nach der Unterschrift zeigen.
Welche Verantwortung übernimmt der Bürge?
Der Bürge verspricht der Bank, für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers einzustehen. Zahlt der Hauptschuldner nicht, richtet sich die Bank nach den Bedingungen des Bürgschaftsvertrags an den Bürgen. Die genaue Reichweite hängt deshalb vom Vertrag ab, insbesondere von der abgesicherten Summe und den vereinbarten Klauseln.
Bei einer persönlichen Bürgschaft für ein Unternehmensdarlehen kann sich die Haftung auf den gesamten abgesicherten Betrag erstrecken. Gerät das Unternehmen in Insolvenz, ist dann auch privates Vermögen des Bürgen gefährdet. Je nach Gestaltung kann dazu sogar ein selbst bewohntes Eigenheim gehören, wie die Erläuterungen zur persönlichen Bürgschaft bei KfW-Finanzierungen verdeutlichen.
Das finanzielle Risiko in drei Schritten
| Schritt | Was geschieht? | Konsequenz für den Bürgen |
|---|---|---|
| 1. Kreditaufnahme | Der Hauptschuldner erhält den Kredit und zahlt zunächst selbst. | Noch keine Zahlung des Bürgen, aber die Verpflichtung besteht bereits. |
| 2. Zahlungsstörung | Raten oder der gesamte geschuldete Betrag werden nicht ordnungsgemäß beglichen. | Die Bank prüft ihre Ansprüche aus dem Bürgschaftsvertrag. |
| 3. Inanspruchnahme | Die Bank fordert den Bürgen im vereinbarten Umfang zur Zahlung auf. | Der Bürge muss eigenes Geld oder Vermögen einsetzen. |
Wer als Bürge zahlt, kann grundsätzlich einen Ausgleich vom Hauptschuldner verlangen. Dieser Anspruch hilft jedoch wenig, wenn der Kreditnehmer insolvent ist oder kein verwertbares Vermögen besitzt. Der Bürge trägt dann nicht nur zunächst die Zahlung, sondern möglicherweise auch das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wann verlangen Banken eine Bürgschaft?
Banken vergeben Kredite nach einer Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit und verlangen bei erhöhtem Risiko zusätzliche Sicherheiten. Eine Bürgschaft stärkt die Position der Bank, weil neben dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Rückzahlung einsteht.
Typische Auslöser sind:
- Unsicheres oder noch nicht ausreichend belegtes Einkommen: Die Bank kann die dauerhafte Rückzahlung nicht allein anhand der bisherigen Einkünfte beurteilen.
- Probezeit oder kurzer Beschäftigungszeitraum: Bei einem Autokredit wird die Probezeit als erhöhtes Ausfallrisiko bewertet. Ohne zusätzliche Sicherheit lehnen Banken solche Anträge teilweise ab, wie die Hinweise zum Autokredit in der Probezeit beschreiben.
- Unternehmensfinanzierung: Ein junges oder wirtschaftlich angespanntes Unternehmen verfügt möglicherweise über wenige eigene Sicherheiten. Die Hausbank kann dann nach der Prüfung der privaten Vermögensverhältnisse eine persönliche Bürgschaft verlangen.
- Hoher Kreditbetrag im Verhältnis zu Einkommen und Vermögen: Je größer die monatliche Belastung im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen ist, desto stärker achtet die Bank auf zusätzliche Absicherung.
- Schwankende Einnahmen oder fehlende Sicherheiten: Selbstständige, Gründer und Personen mit unregelmäßigen Einnahmen müssen ihre Rückzahlungsfähigkeit häufig besonders nachvollziehbar belegen.
Es gibt jedoch keine allgemein gültige Regel, nach der Banken in einer bestimmten Lebens- oder Beschäftigungssituation immer eine Bürgschaft verlangen. Jede Bank bewertet Einkommen, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Kredithöhe und Sicherheiten nach ihren eigenen Kriterien.
Bürge, Mitkreditnehmer oder zusätzliche Sicherheit?
Ein Bürge und ein zweiter Kreditnehmer haben nicht dieselbe Stellung.
Der Bürge haftet nach dem Bürgschaftsvertrag für die Verbindlichkeit des Hauptschuldners. Der zweite Kreditnehmer unterschreibt den Kreditvertrag selbst und ist damit gleichberechtigter Vertragspartner der Bank. Nach den verfügbaren Erläuterungen haftet er ebenfalls für die Rückzahlung und kann bei einem Autokredit unter Umständen auch Miteigentümer des Fahrzeugs werden.
Diese Unterschiede sollten vor der Unterschrift schriftlich geklärt werden:
- Für welchen Kredit und welchen Höchstbetrag gilt die Verpflichtung?
- Erfasst die Bürgschaft nur die offene Kreditsumme oder auch weitere vertraglich vorgesehene Kosten?
- Wann darf die Bank den Bürgen in Anspruch nehmen?
- Wie lange bleibt die Bürgschaft bestehen?
- Was geschieht bei Umschuldung, Laufzeitverlängerung oder einer Erhöhung des Kreditbetrags?
- Ist die Haftungssumme begrenzt?
Eine Bürgschaft sollte nicht deshalb unterschrieben werden, weil der Kreditnehmer verspricht, alle Raten selbst zu zahlen. Entscheidend ist, ob der Bürge die Forderung der Bank unabhängig von diesem Versprechen bedienen könnte.
Welche Alternativen sollten vor der Bürgschaft geprüft werden?
Vor einer Bürgschaft lohnt sich zunächst zu prüfen, ob sich der Kredit selbst weniger riskant oder kleiner gestalten lässt.
Kreditsumme und Laufzeit anpassen
Eine niedrigere Kreditsumme reduziert die monatliche Rate und den Betrag, für den eine Sicherheit benötigt wird. Eine längere Laufzeit senkt zwar häufig die monatliche Belastung, verlängert aber die Rückzahlung und kann die Gesamtkosten erhöhen. Beide Varianten sollten anhand des Haushaltsbudgets verglichen werden.
Praktische Frage: Bleibt nach Miete, Lebenshaltung, Versicherungen und bestehenden Raten genügend regelmäßiger Überschuss für die neue Rate? Eine nachvollziehbare Haushaltsrechnung hilft der Bank und zeigt dem Kreditnehmer, ob die Finanzierung tragfähig ist.
Einkommen und Beschäftigung besser dokumentieren
Vor einem Antrag sollten aktuelle Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge und Nachweise über regelmäßige Einnahmen vollständig vorliegen. Wer sich noch in der Probezeit befindet, kann prüfen, ob sich der Antrag nach deren Ende wirtschaftlich und formal besser begründen lässt. Das ist keine Zusage für eine spätere Kreditentscheidung, verbessert aber die Nachvollziehbarkeit der finanziellen Situation.
Einen zweiten Kreditnehmer vergleichen
Ein zweiter Kreditnehmer kann eine Alternative zur Bürgschaft sein, wenn beide Personen die gemeinsame Verpflichtung bewusst übernehmen. Er ist jedoch nicht automatisch die risikoärmere Lösung: Als Vertragspartner haftet er direkt für die Rückzahlung. Bei einer gemeinsamen Finanzierung müssen außerdem Eigentum, Kostenverteilung und die Folgen einer Trennung oder eines Verkaufs geregelt werden.
Andere Sicherheiten einsetzen
Je nach Kreditart kommen vorhandene Vermögenswerte oder der finanzierte Gegenstand als Sicherheit infrage. Bei einem Autokredit kann die Bank beispielsweise die Finanzierung anders strukturieren als bei einem frei verfügbaren Ratenkredit. Welche Sicherheit akzeptiert wird, hängt vom Anbieter und vom Vertrag ab.
Für Unternehmen Förder- und Beteiligungslösungen prüfen
Unternehmen sollten vor einer persönlichen Bürgschaft prüfen, ob ein Förderkredit der KfW oder ein Beteiligungsprogramm infrage kommt. Die KfW vergibt solche Kredite nicht unmittelbar an das Unternehmen, sondern über eine Geschäftsbank. Voraussetzungen, Förderzweck, Antragstellung und die verbleibende persönliche Haftung müssen deshalb mit der finanzierenden Bank geklärt werden. Die Hinweise zu Förderprogrammen als Alternative zur persönlichen Bürgschaft beziehen sich vor allem auf Unternehmensfinanzierungen und nicht automatisch auf private Ratenkredite.
Mehrere Angebote mit und ohne Bürgschaft einholen
Ein Kreditangebot mit Bürge sollte mindestens einem Angebot ohne Bürgschaft und einer angepassten Kreditsumme gegenüberstehen. Verglichen werden sollten nicht nur Zinssatz und Monatsrate, sondern auch:
- Gesamtbetrag der Rückzahlung,
- Laufzeit und Möglichkeiten zur Sondertilgung,
- Gebühren sowie Zusatzprodukte,
- Umfang und Dauer der Haftung,
- Folgen bei Zahlungsverzug,
- Bedingungen für eine spätere Entlassung des Bürgen.
Eine Restschuldversicherung sollte nicht reflexartig als Ersatz betrachtet werden. Kosten, Ausschlüsse und Leistungsbedingungen unterscheiden sich stark. Sie muss daher separat geprüft und in die Gesamtkosten eingerechnet werden.
So prüft der Bürge die Entscheidung
Vor der Unterschrift sollte der Bürge eine eigene Belastungsrechnung erstellen. Maßgeblich ist nicht, ob der Kreditnehmer heute zuverlässig zahlt, sondern ob der Bürge die Verpflichtung auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Insolvenz des Kreditnehmers auffangen könnte.
Eine sinnvolle Prüfung folgt diesen Schritten:
- Vertrag vollständig lesen: Keine Unterschrift unter einer unvollständigen Bürgschaft oder unter mündlich versprochenen Änderungen.
- Haftungssumme feststellen: Den Höchstbetrag und alle zusätzlich erfassten Kosten aus dem Vertrag notieren.
- Schlechtesten Fall berechnen: Prüfen, ob Einkommen, Rücklagen und Vermögen die mögliche Forderung der Bank abdecken.
- Eigenes Vermögen schützen: Liquide Rücklagen sowie laufende Wohnkosten, Unterhalt, bestehende Kredite und der Wert wichtiger Vermögensgegenstände sind dabei zu berücksichtigen.
- Unabhängigen Rat einholen: Bei hohen Beträgen oder unklaren Klauseln hilft eine Verbraucherberatung oder eine anwaltliche Prüfung.
- Begrenzung verhandeln: Wenn überhaupt, kommt eine betragsmäßig begrenzte Bürgschaft mit klarer Laufzeit eher infrage als eine unüberschaubare Verpflichtung. Ob die Bank eine solche Begrenzung akzeptiert, ist Verhandlungssache.
Wer die mögliche Forderung wirtschaftlich nicht tragen kann, sollte die Bürgschaft nicht übernehmen. Die Beziehung zum Kreditnehmer ist kein ausreichender Schutz vor dem Anspruch der Bank.
Kernaussagen
- Haftung realistisch berechnen: Eine Bürgschaft kann privates Vermögen bis zur vertraglich abgesicherten Summe gefährden, wenn der Kreditnehmer ausfällt.
- Vertrag begrenzen: Höchstbetrag, Laufzeit, erfasste Kosten und Folgen einer Umschuldung müssen vor der Unterschrift eindeutig feststehen.
- Alternativen zuerst vergleichen: Niedrigere Kreditsumme, bessere Einkommensnachweise, andere Sicherheiten, ein zweiter Kreditnehmer oder Förderprogramme können die Bürgschaft ersetzen.
- Zahlungsunfähigkeit durchspielen: Ein Ausgleichsanspruch gegen den Hauptschuldner hilft nicht, wenn dieser insolvent oder mittellos ist.
- Keine übereilte Zusage geben: Wer die Forderung im Ernstfall nicht selbst tragen kann, sollte nicht bürgen.
FAQ
Muss ein Bürge den gesamten Kredit zurückzahlen?
Das hängt vom Bürgschaftsvertrag ab. Bei einer persönlichen Bürgschaft kann die Haftung grundsätzlich den gesamten abgesicherten Betrag umfassen, während eine betragsmäßige Begrenzung die Verpflichtung einschränkt.
Kann ich eine Bürgschaft später einfach kündigen?
Nein, eine Bürgschaft endet nicht automatisch, weil sich die finanzielle Lage des Kreditnehmers verschlechtert. Eine Entlassung aus der Bürgschaft braucht in der Regel eine Vereinbarung mit der Bank oder ergibt sich aus den konkreten Vertragsbedingungen.
Was passiert, wenn der Kreditnehmer insolvent wird?
Die Bank kann den Bürgen im vereinbarten Umfang in Anspruch nehmen. Der Bürge kann anschließend zwar einen Ausgleich vom Hauptschuldner verlangen, dieser Anspruch bleibt bei fehlendem Vermögen jedoch möglicherweise ohne wirtschaftlichen Wert.
Ist ein zweiter Kreditnehmer besser als ein Bürge?
Nicht automatisch. Ein zweiter Kreditnehmer ist direkter Vertragspartner der Bank und haftet für die Rückzahlung. Dafür kann die Bank seine wirtschaftliche Situation anders in die Kreditentscheidung einbeziehen; die konkrete Vertragsgestaltung entscheidet über die Vor- und Nachteile.
Wie kann ich die Haftung als Bürge begrenzen?
Möglich sind beispielsweise eine klare Höchstsumme, eine feste Laufzeit oder die Beschränkung auf einen bestimmten Kredit. Die Bank muss solche Bedingungen akzeptieren, deshalb sollten sie vor der Unterschrift im Vertrag stehen und nicht nur mündlich zugesagt werden.
Was, wenn ich die Bürgschaft nur aus familiärer Verbundenheit übernehmen soll?
Familiäre Nähe ändert nichts an der Zahlungspflicht gegenüber der Bank. Unterschreiben sollte nur, wer den möglichen Ausfallbetrag selbst tragen kann und die finanzielle Entscheidung unabhängig vom persönlichen Druck getroffen hat.