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Checkliste für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung

Wenn Sie eine Wohnung mieten und Ihr Geld nicht als Kaution hinterlegen möchten, können Sie dem Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft statt Bargeld anbieten. Dabei stellt eine Bank oder Versicherung eine Bürgschaftsurkunde aus und verpflichtet sich, berechtigte Forderungen des Vermieters bis zur vereinbarten Summe zu erfüllen. Dafür zahlen Sie regelmäßig eine Prämie.

Die Bürgschaft schützt Sie nicht vor Forderungen wegen Schäden. Zahlt der Anbieter an den Vermieter, kann er den Betrag von Ihnen zurückfordern. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob der Vermieter die Bürgschaft akzeptiert, wie viel sie über die geplante Mietdauer kostet und welche Rechte der Vertrag bei einer Zahlungsforderung vorsieht.

Vor dem Antrag die Zustimmung des Vermieters einholen

Lassen Sie sich vor dem Antrag schriftlich bestätigen, dass der Vermieter die konkrete Bürgschaft als Ersatz für die Barkaution akzeptiert. So vermeiden Sie einen unnötigen kostenpflichtigen Antrag. Fragen Sie auch, ob er eine bestimmte Bürgschaftssumme, einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Vertragsform verlangt. Die Informationen zur Mietkaution erläutern die Zustimmungspflicht.

Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Nebenkostenvorauszahlungen und Nebenkostenpauschalen zählen für diese Berechnung nicht mit. Bei einer Barkaution dürfen Mieter den Betrag in drei gleichen Monatsraten zahlen. Klären Sie mit dem Vermieter, ob diese Zahlungsweise für Sie eine bessere Alternative zur laufenden Prämie ist. Für Gewerbemietverträge gelten andere Vereinbarungsmöglichkeiten.

Die Kosten über die Mietdauer vergleichen

Vergleichen Sie nicht nur den Jahresbeitrag. Addieren Sie die Jahresbeiträge für die voraussichtliche Mietdauer. Prüfen Sie auch, ob Mindestbeiträge, Bearbeitungskosten oder Zuschläge für monatliche Zahlungen anfallen. Die gezahlten Prämien werden nicht zurückerstattet, wenn das Mietverhältnis endet.

Die Finanztip-Stichprobe zeigt, dass die Jahresbeiträge je nach Anbieter und Zahlungsweise unterschiedlich ausfallen. Lassen Sie sich den Gesamtpreis für Ihren Vertrag schriftlich nennen.

Zum Vergleich: Bei einer Barkaution bleibt das Geld grundsätzlich als Sicherheit beim Vermieter gebunden, statt dass Sie jedes Jahr eine Prämie zahlen. Die Kautionskonten in der Finanztip-Stichprobe hatten im Oktober 2025 einen Zinssatz von höchstens 0,5 Prozent pro Jahr. Entscheidend ist daher nicht allein der Zinssatz, sondern auch, wie wichtig Ihnen der sofortige Zugriff auf das Geld ist und wie lange Sie voraussichtlich in der Wohnung bleiben.

Vertragsbedingungen und Zahlungsrisiko prüfen

Achten Sie darauf, ob die Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ gilt. Bei dieser Vertragsform kann der Vermieter vom Anbieter Zahlung verlangen, ohne dass Ihr Widerspruch vor der Auszahlung geklärt wird. Bei einer Bürgschaft ohne diese Klausel kann ein Widerspruch die Auszahlung zunächst verhindern, bis der Sachverhalt geklärt ist. Im Vertrag muss stehen, welche Bürgschaft der Anbieter anbietet und welche Einwände Sie geltend machen können. Die Württembergische erläutert die Unterschiede.

Prüfen Sie außerdem, welche Forderungen die Bürgschaft abdeckt. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Nicht gezahlte Miete während des laufenden Mietverhältnisses ist nicht bei jedem Produkt eingeschlossen. Und unabhängig vom Umfang der Bürgschaft gilt: Wenn der Anbieter an den Vermieter zahlt, kann er den Betrag von Ihnen zurückfordern. Die Bürgschaft verschiebt also die Zahlung, sie beseitigt eine berechtigte Forderung nicht.

Checkliste vor der Unterschrift

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie den Antrag abschicken:

  • Zustimmung einholen: Der Vermieter bestätigt schriftlich, dass er die Bürgschaft des gewünschten Anbieters samt Bedingungen annimmt.
  • Kautionssumme prüfen: Bei Wohnraum überschreitet die vereinbarte Sicherheit nicht drei Nettokaltmieten.
  • Gesamtkosten berechnen: Sie kennen die Gesamtkosten für die erwartete Mietdauer. Dazu zählen Jahresprämien, Zahlungszuschläge und mögliche Zusatzgebühren.
  • Bürgschaftsart lesen: Sie wissen, ob der Vertrag „auf erstes Anfordern“ gilt und wie Sie einer Forderung widersprechen können.
  • Leistungsumfang klären: Sie haben geprüft, welche Ansprüche des Vermieters abgedeckt sind und ob laufende Mietzahlungen dazugehören.
  • Rückgriff verstehen: Sie wissen, dass der Anbieter ausgezahlte Beträge von Ihnen zurückfordern kann.
  • Bonitätsprüfung einplanen: Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen der Anbieter verlangt. Viele Anbieter prüfen Ihre Bonität, also Ihre Zahlungsfähigkeit. Ein negativer Eintrag kann den Antrag erschweren oder zur Ablehnung führen.
  • Unterlagen sichern: Sie bewahren Antrag, Vertragsbedingungen, Bürgschaftsurkunde und die Zustimmung des Vermieters auf.
  • Kündigung und Rückgabe klären: Sie wissen, wie Sie die Bürgschaft beenden und ob dafür die Originalurkunde zurückgegeben werden muss. Die Württembergische nennt diese Rückgabe für ihr Angebot als Voraussetzung für die Kündigung; prüfen Sie die Regelung Ihres eigenen Vertrags.

Nach dem Auszug die Bürgschaft beenden

Beenden Sie die Bürgschaft erst, wenn der Vermieter die Urkunde freigibt oder der Anbieter Ihnen erklärt, wie die Rückgabe abläuft. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung über das Ende der Bürgschaft und darüber, ab wann keine Prämien mehr anfallen. Bewahren Sie diese Bestätigung zusammen mit der Schlussabrechnung des Mietverhältnisses auf.

Bei einer Barkaution kann die Abrechnung nach dem Auszug Zeit in Anspruch nehmen. Ansprüche wegen Schäden verjähren grundsätzlich sechs Monate, nachdem der Vermieter die Wohnung zurückerhalten hat. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass der Vermieter in einem Einzelfall auch danach noch Schadensersatzansprüche mit der Kaution verrechnen durfte. Eine feste Rückzahlungsfrist für jede Kaution gibt es nicht; bei einer noch offenen Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen einen angemessenen Teil zurückbehalten. Hinweise zu Fristen und Einzelfallfragen finden sich bei der Kanzlei Kuschnir und in der Rechtsprechungsübersicht zur Mietkaution.

Kernaussagen

  • Zustimmung zuerst einholen: Lassen Sie den Vermieter die konkrete Bürgschaft schriftlich akzeptieren, bevor Sie einen kostenpflichtigen Antrag stellen.
  • Gesamtkosten vergleichen: Rechnen Sie die nicht erstattungsfähigen Prämien über die erwartete Mietdauer zusammen und vergleichen Sie sie mit einer Barkaution.
  • Zahlungsbedingungen prüfen: Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Anbieter zahlen, bevor Ihr Widerspruch geklärt ist.
  • Rückzahlung einplanen: Sie bleiben für die Forderung verantwortlich, auch wenn der Bürge an den Vermieter zahlt; er kann das Geld von Ihnen zurückverlangen.
  • Urkunde und Kündigung sichern: Klären Sie vorab, wie Sie die Bürgschaft nach dem Auszug beenden und welche Dokumente dafür zurückgegeben werden müssen.

FAQ

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein. Für den Ersatz einer Barkaution durch eine Bürgschaft brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Holen Sie diese schriftlich ein, bevor Sie einen Antrag stellen oder eine Prämie zahlen.

Ist eine Mietkautionsversicherung günstiger als eine Barkaution?

Das hängt vor allem von der Mietdauer ab. Die Prämien laufen weiter und werden nicht erstattet; bei einer Barkaution zahlen Sie keine solche Jahresprämie, können aber während des Mietverhältnisses nicht frei über das hinterlegte Geld verfügen.

Was passiert, wenn der Anbieter an den Vermieter zahlt?

Der Anbieter kann den ausgezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern. Die Bürgschaft gibt dem Vermieter eine Sicherheit, übernimmt aber nicht dauerhaft Ihre Schuld.

Kann ich der Forderung des Vermieters vor der Auszahlung widersprechen?

Das hängt von der Bürgschaft ab. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird der Widerspruch nicht zwingend vor der Auszahlung geklärt. Lesen Sie die Vertragsbedingungen und prüfen Sie, wann und wie Sie Einwendungen geltend machen können.

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