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Die erste Mietkautionsbürgschaft: So finden Sie ein passendes Angebot

Wenn Sie eine Wohnung mieten und die Kaution nicht auf einmal zahlen möchten, kann eine Mietkautionsbürgschaft eine Alternative sein. Dabei stellt ein Anbieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus. Die Urkunde bestätigt, dass der Anbieter bis zu einer vereinbarten Summe für bestimmte Forderungen aus dem Mietverhältnis einsteht. Dafür zahlen Sie laufende Beiträge, die Sie in der Regel nicht zurückerhalten.

Klären Sie zuerst schriftlich mit dem Vermieter, ob er die Bürgschaft akzeptiert. Vergleichen Sie danach die Gesamtkosten, die Bedingungen für einen Schadensfall und die Regeln für die Beendigung. Das günstigste Angebot ist nur dann passend, wenn der Vermieter es annimmt und Sie wissen, welche Folgen eine Auszahlung für Sie hat.

Erst die Zustimmung des Vermieters einholen

Ein Vermieter muss eine Bürgschaft nicht anstelle einer im Mietvertrag vereinbarten Barkaution akzeptieren. Wer den Vertrag bereits mit einer Geldkaution abgeschlossen hat, sollte daher nicht einfach eine Bürgschaft beantragen und davon ausgehen, damit die Pflicht erfüllt zu haben. Die Zustimmung sollte schriftlich vorliegen, bevor Sie Beiträge zahlen.

Für Wohnraum gilt außerdem: Eine vereinbarte Mietsicherheit darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Bei einer Geldkaution dürfen Sie in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die nächsten beiden zusammen mit den folgenden Mietzahlungen. Der Vermieter muss eine Geldkaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen; die Zinserträge stehen Ihnen zu. Diese Regeln zu Geldsicherheiten sind in § 551 BGB zusammengefasst.

Eine Bürgschaft schont zunächst Ihr verfügbares Geld, kostet aber laufend. Bei einer Barkaution erhalten Sie das Geld nach Ende des Mietverhältnisses zurück, soweit der Vermieter keine berechtigten Ansprüche hat. Die Zinsen auf Kautionskonten sind laut einer Stichprobe von Finanztip aus Oktober 2025 niedrig gewesen; zugleich zahlen Sie für die Bürgschaft Beiträge, die nicht zurückerstattet werden. Finanztip vergleicht die Möglichkeiten zur Mietkaution.

Angebote mit derselben Kautionssumme vergleichen

Suchen Sie zunächst nach Angeboten für genau die Summe, die Ihr Vermieter verlangt. Vergleichen Sie dann nicht nur den genannten Prozentsatz: Mindestbeiträge können kleine Bürgschaften im Verhältnis teuer machen. Auch Zahlungsweise und Laufzeit beeinflussen Ihre Kosten. Vergleichen können Sie Angebote nur, wenn Kautionssumme, Beitragszeitraum und Zahlungsweise übereinstimmen.

Die Finanztip-Stichprobe zur Mietkaution kann als Orientierung dienen, ersetzt aber kein persönliches Angebot. Prüfen Sie den Beitrag für Ihre Kautionssumme und fragen Sie nach möglichen Mindestbeiträgen.

Fragen Sie bei jedem Anbieter nach dem Gesamtbeitrag für die voraussichtliche Mietdauer und danach, wie die Bürgschaft endet. Klären Sie insbesondere, ob weitere Beiträge anfallen, bis der Vermieter die Originalurkunde zurückgibt. Die Kündigungs- und Rückgaberegeln unterscheiden sich je nach Vertrag. Ein niedriger Jahresbeitrag hilft wenig, wenn Sie wegen unklarer Bedingungen nach dem Auszug weiterzahlen müssen.

Prüfen, was der Bürge im Schadensfall tun darf

Der Vertrag legt fest, wann der Anbieter dem Vermieter Geld zahlen muss. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Bürge nach den vereinbarten Bedingungen zunächst zahlen, sobald der Vermieter eine Forderung stellt. Sie müssen eine unberechtigte Forderung dann anschließend klären; der Bürge kann den ausgezahlten Betrag von Ihnen zurückverlangen. Eine Auszahlung bedeutet also nicht, dass Sie finanziell geschützt sind. Sie ersetzt zunächst die Zahlung an den Vermieter.

Zwei weitere Bürgschaftsarten unterscheiden sich darin, wann der Vermieter den Bürgen belangen kann: Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Vermieter den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne zuerst erfolglos gegen Sie vorgehen zu müssen. Bei einer Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst, nachdem der Vermieter erfolglos versucht hat, seine Forderung bei Ihnen einzutreiben. Diese Bedingungen können beeinflussen, ob ein Vermieter das Angebot akzeptiert und wie ein Streit abläuft. Lassen Sie sich die Zahlungsbedingungen im Vertrag zeigen, statt nur auf die Produktbezeichnung zu achten. Die Grundlagen der Bürgschaft und ihrer Bedingungen sind dort ausführlicher erläutert.

Eine Mietkautionsversicherung übernimmt nicht Ihre Mietschulden oder Schäden. Sie gibt dem Vermieter eine Sicherheit. Zahlt der Versicherer oder Bürge an den Vermieter, kann er das Geld von Ihnen zurückfordern, auch wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten. Dann müssen Sie den Streit selbst mit dem Vermieter klären.

Den Antrag erst nach dem Vertragsvergleich stellen

Vergleichen Sie die schriftlichen Angebotsbedingungen, sobald der Vermieter zugestimmt hat. Prüfen Sie, ob die Kautionssumme stimmt, welche jährlichen oder monatlichen Beiträge anfallen und ob der Anbieter Sie nach der Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit ablehnen kann. Banken bieten Mietbürgschaften laut Finanztip nur selten direkt an; häufig vermittelt eine Bank eine Kautionsversicherung eines Kooperationspartners.

Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie außerdem wissen, wie Sie die Bürgschaft kündigen und welche Unterlagen der Anbieter dafür verlangt. Fragen Sie, ob die Rückgabe der Originalurkunde nötig ist und ab wann keine Beiträge mehr berechnet werden. Bewahren Sie die Zustimmung des Vermieters, das Angebot und später die Bürgschaftsurkunde auf. So können Sie bei Rückfragen belegen, welche Sicherheit vereinbart wurde.

Kernaussagen

  • Zustimmung schriftlich sichern: Ohne Einverständnis des Vermieters ersetzt die Bürgschaft eine vereinbarte Barkaution nicht.
  • Gesamtkosten statt Werberate vergleichen: Vergleichen Sie Kautionssumme, Zahlungsweise und Laufzeit. Achten Sie auch auf Mindestbeiträge.
  • Rückzahlungspflicht verstehen: Zahlt der Bürge an den Vermieter, kann er den Betrag von Ihnen zurückfordern.
  • Beendigung vorab klären: Prüfen Sie Kündigung, Rückgabe der Urkunde und den Zeitpunkt des letzten Beitrags.

FAQ

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?

Nein. Wenn der Mietvertrag eine Barkaution vorsieht, muss der Vermieter sie nicht durch eine Bürgschaft ersetzen. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen.

Ist die Bürgschaft günstiger als eine Barkaution?

Das hängt vor allem von Beitrag, Kautionssumme und Mietdauer ab. Die Beiträge werden in der Regel nicht zurückgezahlt, während eine Barkaution nach dem Mietverhältnis grundsätzlich zurückfließt, soweit keine berechtigten Forderungen offen sind. Vergleichen Sie deshalb die laufenden Gesamtkosten mit dem Betrag, den Sie als Barkaution binden würden.

Was passiert, wenn der Vermieter Geld aus der Bürgschaft verlangt?

Der Anbieter zahlt nach den Regeln im Bürgschaftsvertrag. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann das geschehen, bevor die Forderung abschließend geklärt ist. Der Anbieter kann den ausgezahlten Betrag anschließend von Ihnen zurückverlangen.

Wie beende ich die Bürgschaft nach dem Auszug?

Das richtet sich nach dem Vertrag. Klären Sie vor dem Abschluss, ob der Vermieter die Originalurkunde zurückgeben muss, welche Kündigungsfrist gilt und ab wann der Anbieter keine Beiträge mehr verlangt.

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