Wenn Sie eine Wohnung anmieten, müssen Sie entscheiden, wie Sie die Mietkaution stellen. Sie können Geld hinterlegen, ein Kautionskonto zugunsten des Vermieters verpfänden oder eine Bürgschaft nutzen. Ein Rechner ermittelt die zulässige Höhe. Ein Anbietervergleich zeigt die Kosten und Bedingungen der verschiedenen Möglichkeiten.
Bei einer Bürgschaft stellt eine Bank oder Versicherung dem Vermieter eine Urkunde aus. Dafür zahlt der Mieter laufende Gebühren. Bei einem Kautionskredit leiht sich der Mieter Geld und hinterlegt damit die Kaution selbst. Entscheidend ist, ob das Geld verfügbar bleiben muss, wie lange das Mietverhältnis voraussichtlich dauert und welche Form der Vermieter akzeptiert.
Erst die zulässige Kautionshöhe berechnen
Für Wohnraum darf die Geldkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskostenvorauszahlungen und Betriebskostenpauschalen zählen dabei nicht zur Nettokaltmiete. Die Berechnung nach § 551 BGB lässt sich mit dem Kautionsrechner von Objekt-Fuchs nachvollziehen.
Bei einer Nettokaltmiete von 650 Euro liegt die maximale Kaution beispielsweise bei 1.950 Euro. Mieter dürfen eine Geldkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen: Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den nächsten Mietzahlungen. Auch diese Berechnung bildet der Rechner ab.
Hier geht es zum passenden Kredit
Bei einer Geldkaution muss der Vermieter das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Wer statt einer Geldzahlung eine Bürgschaft oder ein bestimmtes Konto nutzen möchte, sollte vor Vertragsabschluss klären, ob der Vermieter diese Form akzeptiert.
Anbieter und Kautionsformen im Vergleich
Die Übersicht zeigt, worauf Sie bei den verschiedenen Möglichkeiten achten sollten. Gebühren, Zinsen und Vertragsbedingungen hängen vom Anbieter und von der Kautionssumme ab. Vergleichen Sie deshalb die Preise für Ihren konkreten Fall.
| Möglichkeit | Anbieter oder Vergleichshilfe | Was beim Vergleich zählt |
|---|---|---|
| Geldkaution auf einem Konto | Örtliche Sparkasse oder Volksbank; digitale Angebote wie Deutsche Mietkaution | Kontoführungs- und Einrichtungskosten, Verzinsung, Verpfändung und Kontoinhaber |
| Treuhandkonto | Smartmiete und heykaution | Wer das Konto führt, wie die Kaution verwahrt wird, variable Zinsen und Zahlungsweise |
| Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung | Unter anderem DepositDirect, INZMO, Baloise, heysafe und kautionsfrei.de | Jährliche Gebühr, Laufzeit, Bedingungen der Bürgschaft und Zustimmung des Vermieters |
| Kautionskredit | Bank oder Kreditvermittler | Effektiver Jahreszins, Gesamtrückzahlung, Laufzeit und mögliche Zusatzkosten |
| Anbieterübersicht | Mietkaution.com oder Tarife-im-Test | Umfang der berücksichtigten Anbieter und Tarife sowie Einschränkungen des Vergleichs |
Konten: Zinsen und Verpfändung prüfen
Auf einem Kautionskonto bleibt die Kaution als Geld hinterlegt. Während des Mietverhältnisses kann der Mieter nicht frei darüber verfügen. Bei einem Konto auf den Namen des Mieters wird das Guthaben in der Regel zugunsten des Vermieters verpfändet. Bei einem Treuhandkonto verwaltet ein Anbieter das Geld nach den vereinbarten Regeln.
Laut einem Vergleich vom 26. September 2026 zahlt Deutsche Mietkaution in den ersten sechs Monaten 2,00 Prozent Zinsen. Danach gilt ein variabler Zinssatz von 1,00 Prozent. Der Vergleich nennt außerdem einen vertraglich garantierten Mindestzins von 0,01 Prozent. Smartmiete wird dort mit einem Treuhandkonto auf den Namen des Vermieters und variablen 0,1 Prozent Zinsen aufgeführt. Bei heykaution beschreibt der Vergleich ein separates Treuhandkonto je Mieter und ebenfalls variable 0,1 Prozent Zinsen. Die Angaben zeigen nur den Stand zum Zeitpunkt des Vergleichs. Prüfen Sie vor dem Abschluss das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Details stehen im Vergleich digitaler Mietkautionskonten.
Zinsen vieler Banken vergleichen und günstigen Kredit finden
Auch die Kontoform ist wichtig. Ein Konto auf den Namen des Vermieters, ein verpfändetes Sparguthaben und ein digitales Treuhandkonto funktionieren unterschiedlich. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, auf wessen Namen das Konto läuft, wie die Verpfändung funktioniert und welche Gebühren anfallen. Nicht jede Bank bietet die Verpfändung eines Kontos an.
Bürgschaften: jährliche Gebühr statt gebundenem Guthaben
Bei einer Mietkautionsbürgschaft zahlt der Mieter eine laufende Gebühr, während das eigene Geld zunächst verfügbar bleibt. Diese Gebühr wird am Ende des Mietverhältnisses in der Regel nicht zurückerstattet. Zahlt der Bürge an den Vermieter, muss der Mieter den Betrag grundsätzlich an den Bürgen zurückzahlen. Die Bürgschaft beseitigt also nicht die Haftung für berechtigte Forderungen.
Ein Vergleich von Kreditzentrale nennt aus Veröffentlichungen eine Gebühren-Spanne von etwa 3 bis 7 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Die Anbieter verlangen nicht alle denselben Preis. In einer von der Quelle aufgegriffenen Auswahl aus Oktober 2025 wurde für R+V bei monatlicher Zahlung eine Jahressumme von 132 Euro ausgewiesen. Der Betrag ist weder ein aktueller Tarif noch ein persönliches Angebot. Die Anbieter- und Gebührenübersicht und die Informationen zu Kosten einer Mietkautionsversicherung liefern Anhaltspunkte, die Mieter direkt beim Anbieter überprüfen sollten.
Vergleichen Sie stets die Gesamtkosten für zwölf Monate. Eine monatliche Zahlung kann teurer sein als eine jährliche Zahlung. Fragen Sie außerdem, ob die Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ gilt. Dann zahlt der Bürge unter den Vertragsbedingungen zunächst an den Vermieter, und der Mieter muss Einwände anschließend klären. Die konkrete Wirkung hängt vom Vertrag ab.
Kredit kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Vor dem Abschluss muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren. Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben, bevor Sie Gebühren zahlen. Vergleichsportale berücksichtigen zudem nicht zwingend den gesamten Markt: Mietkaution.com weist für seinen Vergleich von Versicherungen ausdrücklich auf eine begrenzte Auswahl der Versicherer und Verträge hin.
Kredit oder Bürgschaft: Gesamtkosten statt Monatsrate vergleichen
Ein Kautionskredit finanziert die Geldkaution, die der Mieter anschließend an den Vermieter zahlt. Für den Vergleich zählt daher nicht nur die monatliche Rate, sondern die Summe aus Zinsen und weiteren Kreditkosten über die gesamte Laufzeit. Bei einer Bürgschaft addieren sich die Gebühren mit jedem Jahr, während sie üblicherweise nicht zurückgezahlt werden.
Fragen Sie bei einem Kredit nach der Gesamtrückzahlung und bei einer Bürgschaft nach der Gebühr für zwölf Monate. Rechnen Sie die Bürgschaftsgebühr für die geplante Mietdauer hoch und vergleichen Sie die Beträge. Weil sich die tatsächliche Mietdauer nicht immer sicher vorhersagen lässt, lohnt sich zusätzlich ein Vergleich für mehrere Laufzeiten.
Wer Bürgergeld bezieht, kann beim Jobcenter nach einem Darlehen für die Kaution fragen. Eine automatische Bewilligung ist laut den vorliegenden Anbieterinformationen nicht zugesichert; die Prüfung erfolgt im Einzelfall. Wer auf eine Bürgschaft angewiesen ist, sollte vorab auch die Annahme durch den Vermieter klären.
Rechner und Vorlagen für die nächsten Schritte
Für die Höhe und Raten einer Geldkaution eignet sich der Kautionsrechner von Objekt-Fuchs. Wer eine Bürgschaft prüfen möchte, kann den Vergleichsrechner von Tarife-im-Test verwenden. Er fragt unter anderem die Kautionshöhe, die Mietdauer und die private oder gewerbliche Nutzung ab. Die Ergebnisse eines Rechners zeigen nur den Stand zum Zeitpunkt des Vergleichs. Prüfen Sie den konkreten Tarif, die Vertragsbedingungen und die Zustimmung des Vermieters direkt vor dem Abschluss.
Für die Rückforderung nach dem Auszug gibt es Vorlagen zum Anpassen. Kautionsvergleich.com bietet einen Musterbrief als PDF und Text an. Die Vorlage soll im Browser ausgefüllt und anschließend selbst versendet werden. Eine weitere Rückforderungsvorlage von Lexcontract steht als bearbeitbare Word-Datei und als PDF bereit.
Nennen Sie in Ihrem Rückforderungsschreiben Ihre alte und aktuelle Anschrift, das Ende des Mietverhältnisses und die Wohnungsübergabe. Geben Sie auch die gezahlte Kaution, bekannte Zinsen und Teilrückzahlungen an. Nennen Sie außerdem Ihre Bankverbindung und eine konkrete Frist für die Antwort. Wenn der Vermieter einen Teil der Kaution einbehält, bitten Sie um eine klare Begründung und eine Abrechnung.
Nach dem Auszug darf der Vermieter berechtigte Ansprüche prüfen und für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten. Die übrige Kaution muss er auszahlen. Ein gewöhnliches Mahnschreiben hält die Verjährung nicht automatisch auf. Bei einem strittigen oder längere Zeit offenen Anspruch kann deshalb Beratung durch einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung sinnvoll sein.
Kernaussagen
- Berechnen Sie zuerst die Obergrenze: Bei Wohnraum sind höchstens drei Nettokaltmieten als Kaution zulässig; eine Geldkaution dürfen Sie in drei Monatsraten zahlen.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Bürgschaftsgebühren fallen laufend an und werden in der Regel nicht erstattet; bei einem Kredit zählen Zinsen und Gesamtrückzahlung.
- Klären Sie die Annahme vorab: Der Vermieter muss einer Bürgschaft zustimmen. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
- Prüfen Sie Konto und Tarif aktuell: Zinssätze, Gebühren und Anbieterbedingungen können sich ändern; Vergleichswerte sind Momentaufnahmen und keine verbindlichen Angebote.
- Dokumentieren Sie die Rückforderung: Nennen Sie im Schreiben Kautionssumme, bekannte Zinsen, Teilzahlungen, Bankverbindung und eine konkrete Antwortfrist.
FAQ
Muss der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?
Nein. Eine Bürgschaft setzt die Zustimmung des Vermieters voraus. Klären Sie die Annahme und die konkreten Vertragsbedingungen schriftlich, bevor Sie Gebühren zahlen.
Was ist günstiger: Kautionskonto oder Bürgschaft?
Das hängt von der Kautionssumme, der Mietdauer, den Kontogebühren und der Bürgschaftsgebühr ab. Die Bürgschaft hält eigenes Geld verfügbar, verursacht aber laufende, in der Regel nicht erstattungsfähige Kosten. Beim Kautionskonto bleibt das Guthaben gebunden und wird nach den geltenden Bedingungen verzinst.
Kann ich die Mietkaution in Raten zahlen?
Eine Geldkaution für Wohnraum dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den nächsten Mietzahlungen.
Bekomme ich die Gebühr für eine Mietkautionsversicherung zurück?
In der Regel nicht. Die Gebühr bezahlt die Absicherung durch die Bürgschaft; sie wird üblicherweise auch dann nicht erstattet, wenn der Vermieter am Ende keine Forderung stellt.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht vollständig zurückzahlt?
Fordern Sie schriftlich eine Abrechnung und Auszahlung des nicht begründet einbehaltenen Betrags. Eine angemessene Rücklage für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung ist möglich. Ein gewöhnlicher Brief stoppt die Verjährung nicht automatisch; bei einem länger offenen oder bestrittenen Anspruch sollten Sie rechtzeitig Beratung einholen.