Wer in München, Berlin oder einer anderen Großstadt eine Wohnung mietet, muss bei hoher Nettokaltmiete oft auch eine hohe Kaution aufbringen. Bei einer Mietkautionsbürgschaft stellt ein Bürge, meist eine Versicherung oder Bank, dem Vermieter schriftlich eine Sicherheit. Sie zahlen dafür laufende Beiträge. Der Vermieter muss diese Form der Sicherheit akzeptieren.
Das günstigste Angebot erkennen Sie nicht allein am niedrigsten Prozentsatz. Entscheidend sind die Kosten über die voraussichtliche Mietdauer, Mindestbeiträge, Zahlungsweise und die genaue Haftungsklausel. Prüfen Sie außerdem zuerst, ob der Vermieter die Bürgschaft akzeptiert. Eine Bürgschaft hält zunächst Geld frei, die Kautionspflicht bleibt bestehen und der Vermieter kann berechtigte Forderungen geltend machen.
Von der Kaltmiete zur Kautionssumme
Bei Wohnraum darf die vereinbarte Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Nebenkosten zählen für diese Berechnung nicht mit. Die Grenze gilt für die Mietsicherheit insgesamt, auch wenn sie aus mehreren Teilen besteht. Einzelheiten zur Kautionshöhe und zu rechtlichen Ausnahmen erläutert mietrecht.org.
Berechnen Sie die Kaution anhand Ihrer Nettokaltmiete, also der Miete ohne Nebenkosten. Allgemeine Werte für Großstädte helfen dabei wenig. Auch Wohnungskaufpreise bestimmen die Kaution nicht direkt, denn Kaufpreise und Mieten sind unterschiedliche Größen.
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Die Barkaution hat einen Liquiditätsvorteil gegenüber einer Bürgschaft: Sie wird grundsätzlich zurückgezahlt, soweit der Vermieter keine berechtigten Ansprüche geltend macht. Zudem darf ein Mieter eine Barkaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die Bürgschaft muss dagegen nach der Vereinbarung grundsätzlich vollständig gestellt werden. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass eine Bankbürgschaft bei der Kündigungsregel für nicht gezahlte Kautionen nicht wie eine Barkaution behandelt wird; das Urteil betrifft eine Bankbürgschaft und lässt sich nicht ohne Weiteres auf jede Versicherungsbürgschaft übertragen. Mehr dazu berichtet Haus & Grund Schleswig-Holstein zum BGH-Urteil.
Vergleichen Sie die Gesamtkosten
Eine Marktübersicht vom 10. September 2026 zeigt unterschiedliche Jahresbeiträge bei mehreren bekannten Anbietern. Die Beträge dienen nur zum Vergleich und sind keine dauerhaft festen Tarife. Die Übersicht weist auf mögliche Preisänderungen und Affiliate-Links hin. Dass ein Anbieter darin aufgeführt ist, bedeutet keine unabhängige Empfehlung. Prüfen Sie vor dem Abschluss das konkrete Angebot und seine Bedingungen im Marktvergleich für Mietkautionsbürgschaften.
Die Gesamtkosten hängen von der Bürgschaftssumme, dem Beitragssatz und der Laufzeit ab. Vergleichen Sie Angebote daher unter gleichen Voraussetzungen.
Prüfen Sie auch Mindestbeiträge, Zahlungsabstände und die Bedingungen der Bürgschaft. Bei kleinen Kautionssummen kann ein Mindestbeitrag den tatsächlichen Prozentsatz deutlich erhöhen. Vergleichen Sie Angebote deshalb mit derselben Kautionssumme, Laufzeit und Zahlungsweise.
Auch die Zahlungsweise gehört in die Rechnung. Eine Stichprobe von Finanztip aus dem Oktober 2025 fand bei einem Angebot höhere Kosten bei monatlicher als bei jährlicher Zahlung. Das belegt keinen allgemeinen Aufschlag bei allen Anbietern, macht aber eine konkrete Frage beim Vergleich sinnvoll: Wie hoch ist der Gesamtbetrag pro Jahr bei monatlicher und bei jährlicher Zahlung?
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Vergleichen Sie Bürgschaft und Kautionskonto
Eine Bürgschaft passt vor allem dann, wenn Sie das Geld für Umzug, Einrichtung oder laufende Ausgaben brauchen und dafür laufende Beiträge zahlen möchten. Diese Beiträge bekommen Sie beim Auszug nicht zurück. Zahlt der Bürge an den Vermieter, kann er den gezahlten Betrag unter den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen von Ihnen zurückfordern. Eine Mietkautionsbürgschaft ist daher keine Versicherung gegen eigene Mietschulden oder Schäden.
Wenn Sie die Kaution aus Ersparnissen zahlen können, vergleichen Sie sie mit einem Kautionskonto. Ein Vergleich vom 29. September 2026 stellt die Konditionen der Deutschen Mietkaution, von Smartmiete und heykaution gegenüber. Die Zinssätze sind teils variabel; für die Deutsche Mietkaution wurde in einem Preis- und Leistungsverzeichnis ein Mindestzins von 0,01 Prozent pro Jahr genannt. Diese Angaben sind eine Momentaufnahme und kein sicherer Ertrag. Der Vergleich zeigt dennoch den grundlegenden Unterschied: Das Kautionskonto bindet Geld, während die Bürgschaft laufende Kosten verursacht. Der Vergleich der Kautionskonten führt seine Konditionen und Annahmen im Einzelnen auf.
Vergleichen Sie also nicht nur „Beitrag gegen Zinsen“. Fragen Sie sich auch, ob Sie auf die Kautionssumme während des Mietverhältnisses verzichten können und wie lange Sie voraussichtlich mieten. Bei langer Mietdauer summieren sich die nicht erstattungsfähigen Bürgschaftsbeiträge. Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen von der Kautionssumme, dem Beitrag und den Vertragsbedingungen ab. Die zugrunde liegende Kostenrechnung zur Bürgschaft ist ein Rechenbeispiel, keine Vorhersage für einen konkreten Vertrag.
Prüfen Sie Annahme und Bürgschaftstext vor dem Abschluss
Ein Mieter kann eine vereinbarte Barkaution nicht einseitig durch eine Bürgschaft ersetzen. Der Vermieter muss der anderen Sicherheitsform zustimmen. Holen Sie deshalb möglichst vor einem kostenpflichtigen Abschluss eine schriftliche Bestätigung ein, dass der Vermieter die konkrete Bürgschaft akzeptiert. Fragen Sie auch, ob er ein Originaldokument benötigt und welche Formulierungen er verlangt.
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Die Formulierung im Bürgschaftstext verändert das Risiko. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die sogenannte Einrede der Vorausklage. Das bedeutet: Er kann nicht verlangen, dass der Vermieter zuerst erfolglos versucht, das Geld vom Mieter einzutreiben. Ohne diesen Verzicht kann der Bürge grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter zunächst erfolglos gegen den Mieter vollstreckt. Bei einer Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ muss der Bürge dem Vermieter auf dessen Aufforderung in der Regel zunächst zahlen; anschließend kann er den Betrag vom Mieter zurückfordern. Die Erklärung zu Bürgschaftsformen und Haftung beschreibt diese Unterschiede. Eine Marktübersicht nennt eine Baloise-Bürgschaft als Bürgschaft auf erstes Anfordern. Lassen Sie sich die konkrete Klausel zeigen, bevor Sie ein Angebot auswählen.
Prüfen Sie auch, wann Sie keine Beiträge mehr zahlen müssen. Für die R+V-MietkautionsBürgschaft nennt die Produktseite eine tägliche Kündigungsmöglichkeit. Die Beitragszahlung endet nach dem Auszug, wenn R+V innerhalb von drei Monaten bestimmte Nachweise erhält. Diese Angaben stehen auf einer undatierten Produktseite und gelten nicht automatisch bei anderen Anbietern. Fragen Sie für jedes Angebot, wie Sie kündigen müssen und welche Belege der Anbieter verlangt.
Kernaussagen
- Kalkulieren Sie mit Ihrer Nettokaltmiete: Die Kaution für Wohnraum ist grundsätzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt; Nebenkosten zählen nicht mit.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Berechnen Sie die Beiträge für Ihre voraussichtliche Mietdauer und prüfen Sie Mindestbeitrag sowie Zahlungsweise.
- Lassen Sie die Bürgschaft schriftlich bestätigen: Der Vermieter muss der Ersatzsicherheit zustimmen; klären Sie die Annahme vor dem kostenpflichtigen Abschluss.
- Lesen Sie die Haftungsklausel: Bei einer Zahlung des Bürgen können Sie zur Erstattung verpflichtet sein, und eine Bürgschaft auf erstes Anfordern verschiebt den Streit über den Anspruch.
- Stellen Sie die Bürgschaft dem Kautionskonto gegenüber: Die Bürgschaft erhält Ihre Liquidität, kostet aber laufend Geld, das Sie beim Auszug nicht zurückbekommen.
FAQ
Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?
Nein. Eine Bürgschaft ersetzt eine vereinbarte Barkaution nicht automatisch. Fragen Sie den Vermieter vor dem Abschluss und lassen Sie die Zustimmung zur konkreten Bürgschaft schriftlich bestätigen.
Bekomme ich die Beiträge beim Auszug zurück?
Nein. Die laufenden Beiträge sind die Kosten für die Bürgschaft und werden beim Auszug nicht erstattet. Wird der Bürge vom Vermieter in Anspruch genommen, kann er den gezahlten Betrag unter den geltenden Voraussetzungen von Ihnen zurückverlangen.
Woran erkenne ich einen günstigen Beitrag?
Das hängt vom Tarif und den Vertragsbedingungen ab. Vergleichen Sie die Beiträge für die gesamte voraussichtliche Mietdauer. Prüfen Sie auch Mindestbeiträge und Zahlungsweise.
Was mache ich, wenn der Vermieter die Bürgschaft ablehnt?
Schließen Sie die Bürgschaft möglichst erst ab, wenn die Annahme geklärt ist. Ist sie bereits abgeschlossen, prüfen Sie die Rückgabe- und Kündigungsbedingungen des Anbieters; die von R+V genannte Rückgaberegel innerhalb der ersten 30 Tage gilt nur für deren Produktangaben.