Wer einen Ratenkredit oder Dispokredit nutzt oder in Teilbeträgen bezahlt, erhält ab dem 20. November 2026 mehr Schutz und Informationen. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie, häufig auch „CCD II“ genannt, erweitert die Regeln auf viele Zahlungsmodelle. Dazu gehören Angebote wie „Kauf jetzt, zahl später“, Kleinkredite und bestimmte zinsfreie Finanzierungen, die bisher teilweise nicht unter das klassische Verbraucherdarlehensrecht fielen.
Die Richtlinie bildet den EU-Rechtsrahmen. Deutschland setzt sie mit einem eigenen Gesetz um. Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regeln für Verbraucherkreditverträge gelten ab dem 20. November 2026.
Für Verbraucher bedeutet das vor allem: Kreditgeber müssen die Rückzahlung genauer prüfen, Kosten verständlicher erklären und bei Zahlungsschwierigkeiten stärker auf Unterstützung und passende Lösungen hinwirken. Ein Kredit wird dadurch nicht automatisch günstiger oder leichter erhältlich. Die Regeln sollen die Entscheidung verständlicher machen und Missverständnisse verringern.
Welche Finanzierungen künftig unter die Regeln fallen
Die neuen Regeln gelten für deutlich mehr Finanzierungen. Dazu gehören neben klassischen Ratenkrediten auch Angebote, die im Alltag wie eine einfache Zahlungsoption aussehen.
Dazu gehören insbesondere:
| Zahlungs- oder Kreditform | Was sich ab November 2026 ändert |
|---|---|
| „Kauf jetzt, zahl später“-Modelle | Sie gelten grundsätzlich als Verbraucherdarlehen und unterliegen Informationspflichten sowie Kreditwürdigkeitsprüfung. |
| Zins- und gebührenfreie Darlehen | Auch kostenlose Finanzierungen fallen grundsätzlich unter die Schutzregeln. |
| Kleinkredite unter 200 Euro | Die bisherige Ausnahme für sehr kleine Kredite entfällt nach den vorliegenden Umsetzungsinformationen. |
| Kurzfristige Kredite bis zu drei Monaten | Die kurze Laufzeit allein nimmt den Vertrag nicht mehr aus dem Schutzbereich. |
| Überziehungskredite | Für eingeräumte Überziehungen gelten zusätzliche Informations-, Widerrufs- und Rückzahlungsregeln. |
| Debitkarten mit Zahlungsaufschub | Sie werden erfasst, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht erfüllt sind. |
| Rechnungskauf | Ein reiner, gebührenfreier Rechnungskauf ohne beteiligten Finanzdienstleister bleibt unter bestimmten Fristen ausgenommen. |
Beim Rechnungskauf zählt die konkrete Gestaltung. Ein gebührenfreier Aufschub ohne Beteiligung eines Dritten fällt nach den vorliegenden Informationen nicht unter das Verbraucherdarlehensrecht, wenn die Rechnung innerhalb von höchstens 50 Tagen bezahlt wird. Für große Online-Anbieter gilt eine kürzere Frist von höchstens 14 Tagen. Händler und Zahlungsdienstleister sollten deshalb nicht nur auf die Bezeichnung „Rechnungskauf“ oder „Ratenzahlung“ achten.
Auch bei Debitkarten zählt die tatsächliche Funktion. Wird der offene Betrag innerhalb von 40 Tagen zinsfrei ausgeglichen und fallen nur geringe Entgelte an, kann eine Ausnahme greifen. Besteht dagegen eine Kreditlinie, die eine Überziehung erlaubt, gelten weiterhin die Regeln für Verbraucherdarlehen.
BNPL wird einer Kreditprüfung unterzogen
Bei „Kauf jetzt, zahl später“ bezahlt zunächst ein Zahlungsdienstleister oder Händler. Der Verbraucher zahlt den Betrag später oder in Teilbeträgen zurück. Für Verbraucher sieht das häufig wie eine einfache Zahlungsart aus. Rechtlich zählt künftig stärker die wirtschaftliche Wirkung: Der Verbraucher erhält einen Zahlungsaufschub und muss den Betrag zurückzahlen.
Solche Modelle müssen deshalb grundsätzlich mit den für Verbraucherdarlehen geltenden Informationen und Prüfungen verbunden werden. Dazu zählt insbesondere die Frage, ob die vereinbarten Raten zur finanziellen Situation des Kunden passen.
Der Abschluss an der Online-Kasse kann dadurch länger dauern. Händler müssen den Zahlungsvorgang so gestalten, dass Verbraucher vor dem Vertragsschluss alle nötigen Informationen erhalten und die Kreditprüfung durchgeführt wird. Für Verbraucher wird eine Ablehnung bei einer späteren Zahlung dadurch eher nachvollziehbar.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird strenger
Vor der Kreditvergabe muss der Kreditgeber die finanzielle Situation des Verbrauchers prüfen. Entscheidend ist künftig stärker, ob der Verbraucher den konkreten Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann. Die Anforderungen entsprechen damit eher denen aus der Immobilienfinanzierung.
Für die Prüfung dürfen Kreditgeber relevante finanzielle Informationen verwenden. Daten aus sozialen Netzwerken dürfen dagegen nicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden. Eine automatisierte Entscheidung muss außerdem erklärt werden können. Betroffene Verbraucher erhalten ein Recht auf menschliche Überprüfung.
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwingend, dass ein Verbraucher überhaupt keinen Kredit bekommen kann. Sie kann an der Kreditsumme, der Laufzeit, der Rate oder den vorliegenden Einkommens- und Ausgabenangaben liegen. Wer die Entscheidung für falsch hält, sollte die Begründung anfordern und die verwendeten Angaben auf Aktualität prüfen.
Vor einem Antrag sollten Verbraucher ihre monatlichen Einnahmen und festen Ausgaben realistisch auflisten. Dazu gehören laufende Raten, Unterhaltszahlungen, Versicherungsbeiträge und andere regelmäßige Ausgaben. Unvollständige Angaben erschweren die Prüfung und können zu einer unpassenden Entscheidung führen.
Mehr Informationen vor Vertragsschluss und in der Werbung
Kreditgeber müssen Verbraucher vor Vertragsschluss standardisiert über die wesentlichen Bedingungen informieren. Dazu gehören insbesondere:
- Kreditbetrag und Laufzeit,
- Sollzins und effektiver Jahreszins,
- monatliche Rate,
- Gesamtbetrag der Rückzahlung,
- zusätzliche Kosten,
- Folgen bei verspäteten Zahlungen,
- Widerrufs- und Kündigungsrechte.
Der effektive Jahreszins fasst die regelmäßigen Kreditkosten in einer Vergleichsgröße zusammen. Er erleichtert den Vergleich von Angeboten. Zusätzlich sollten Verbraucher den gesamten Rückzahlungsbetrag prüfen.
Kreditwerbung muss die Kosten deutlicher zeigen und darf die finanzielle Belastung nicht verharmlosen. Die Werbung muss auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Kredit Geld kostet. Eine niedrige Monatsrate reicht deshalb als Werbeaussage nicht aus, wenn Gesamtkosten oder Laufzeit kaum auffallen.
Vor dem Abschluss sollten Verbraucher zwei Fragen beantworten: Wie viel zahlen sie insgesamt zurück und wann sind die Zahlungen fällig? Diese Angaben helfen bei der Haushaltsplanung mehr als die einzelne Monatsrate.
Das Widerrufsrecht bleibt bestehen, wird aber zeitlich begrenzt
Das reguläre Widerrufsrecht von 14 Tagen bleibt erhalten. Verbraucher können einen Kreditvertrag innerhalb dieser Frist grundsätzlich widerrufen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Neu ist eine Frist für Fälle mit einer fehlerhaften Widerrufsinformation. Das bisher mögliche „ewige Widerrufsrecht“ entfällt. Spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss soll ein Widerruf nicht mehr möglich sein.
Wer einen Kredit widerrufen möchte, sollte die Vertragsunterlagen, das Datum des Vertragsschlusses und die Widerrufsinformation sichern. Bei Streit über eine fehlerhafte Belehrung kommt es auf den konkreten Vertrag und die anwendbaren Übergangsregeln an. Eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung kann den Einzelfall prüfen.
Neue Regeln für Dispokredite
Ein Dispokredit ermöglicht es, das Girokonto bis zu einem vereinbarten Betrag zu überziehen. Wegen der häufig hohen Zinsen kann eine länger anhaltende Nutzung teuer werden. Die neue Regelung stärkt die Informations- und Rückzahlungsrechte bei eingeräumten Überziehungen.
Nach den vorliegenden Informationen gelten künftig unter anderem:
- ein Widerrufsrecht für den eingeräumten Dispokredit,
- eine Kündigungsfrist der Bank von 30 Kalendertagen,
- die Möglichkeit, den Dispokredit in zwölf gleich hohen Monatsraten zurückzuzahlen.
Ein Dispokredit ist kein normaler Ratenkredit. Er eignet sich in der Regel nur für eine kurzfristige Überbrückung. Bleibt das Konto dauerhaft im Minus, lässt sich eine feste Rückzahlungsvereinbarung oft besser planen. Entscheidend bleiben die Zinsen und die Bedingungen des eigenen Girokontos.
Schutz bei Zahlungsschwierigkeiten
Wenn Raten ausbleiben oder sich die finanzielle Lage verschlechtert, müssen Kreditgeber stärker nach Lösungen suchen. Dazu gehört der Hinweis auf Schuldnerberatung. Vor einer Vollstreckung sollen angemessene Maßnahmen geprüft werden, zum Beispiel eine Stundung, Umschuldung oder Zinssenkung.
Bei absehbaren Problemen sollten Verbraucher früh Kontakt aufnehmen und nicht auf Mahnungen oder eine Kündigung warten. Sie sollten den Grund des Problems, die voraussichtliche Dauer und eine tragbare Rate nennen. Eine Schuldnerberatungsstelle kann dabei helfen, Einnahmen, Ausgaben und offene Forderungen zu ordnen.
Die neuen Pflichten bedeuten nicht, dass jede Rate ausgesetzt oder jeder Kredit umgeschuldet werden muss. Sie schaffen einen Rahmen, in dem der Kreditgeber die Situation prüfen und angemessene Optionen berücksichtigen soll.
Kopplung von Kredit und Zusatzprodukten
Kopplungsgeschäfte werden grundsätzlich eingeschränkt. Darunter fällt eine Gestaltung, bei der ein Kredit nur zusammen mit einem weiteren Produkt abgeschlossen werden kann. Bündelungen, etwa mit einem Konto oder einer Versicherung, bleiben unter bestimmten Bedingungen möglich.
Vor dem Abschluss sollten Verbraucher prüfen, ob ein Zusatzprodukt tatsächlich benötigt wird und welche Kosten dafür anfallen. Eine Restschuldversicherung erhöht beispielsweise die Gesamtbelastung und ersetzt keine Prüfung der Kreditrate. Der Kreditgeber muss die Bedingungen des Gesamtangebots verständlich darstellen.
Die neue Regelung enthält außerdem ein Recht auf Vergessen für Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben. Nach den vorliegenden Informationen dürfen entsprechende Gesundheitsdaten bei Versicherungsentscheidungen nicht mehr verwendet werden. Die praktische Reichweite hängt von den genauen gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Versicherungsfall ab.
Vertragsabschluss in Textform und Unterlagen auf Papier
Für Allgemein-Verbraucherdarlehen genügt künftig grundsätzlich die Textform. Das erleichtert digitale Vertragsabschlüsse. Textform bedeutet, dass die Erklärung lesbar vorliegt und gespeichert werden kann, etwa als E-Mail oder Datei. Eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht zwingend nötig.
Voreingestellte Kästchen gelten nicht als wirksame Zustimmung. Verbraucher müssen eine Zustimmung aktiv erteilen. Verbraucher dürfen zudem wählen, ob sie die Vertragsunterlagen auf Papier oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
Wer Papierunterlagen bevorzugt, sollte diesen Wunsch beim Abschluss ausdrücklich mitteilen. Bei einem schnellen digitalen Abschluss mit weniger als 24 Stunden zwischen der vorvertraglichen Information und dem Vertragsschluss gelten zusätzliche Erinnerungspflichten. Sie sollen verhindern, dass Verbraucher wichtige Kreditinformationen nur kurz sehen und sofort unterschreiben.
Was Verbraucher jetzt konkret prüfen sollten
Bei einem Kreditangebot ab November 2026 lohnt sich eine feste Prüfreihenfolge:
- Gesamtrückzahlung berechnen: Entscheidend sind Kreditbetrag, Zinsen und Gebühren. Daraus ergibt sich der gesamte Rückzahlungsbetrag.
- Rate gegen das Haushaltsbudget halten: Nach der Rate müssen Miete, Energie, Lebensmittel, Versicherungen und Rücklagen weiter finanzierbar bleiben.
- Zahlungsart einordnen: „Später zahlen“, Ratenkauf, Dispo und Rechnungskauf haben unterschiedliche Kosten und Rechtsfolgen.
- Kreditwürdigkeitsdaten kontrollieren: Einkommens- und Ausgabenangaben sollten vollständig und aktuell sein.
- Unterlagen sichern: Speichern Sie vorvertragliche Informationen, Vertrag, Preisangaben und Widerrufsbelehrung.
- Bei Problemen früh handeln: Wenden Sie sich vor der ersten ausgefallenen Rate an den Kreditgeber oder eine Schuldnerberatung.
Bei mehreren gleichzeitig genutzten BNPL-Verträgen besteht ein besonderes Risiko: Jede einzelne Rate wirkt klein, zusammen können die Fälligkeiten jedoch einen erheblichen monatlichen Betrag ergeben. Eine einfache Liste mit Gläubiger, Fälligkeit, Rate und Restbetrag macht diese Belastung sichtbar.
Was sich für Kreditgeber und Vermittler ändert
Die Richtlinie richtet sich unmittelbar an Kreditgeber, Händler mit Finanzierungsangeboten und Kreditvermittler. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhält durch das Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz erweiterte Befugnisse gegenüber Anbietern ohne Banklizenz. Für Darlehensvermittler ist ein eigener Erlaubnistatbestand mit Sachkundenachweis und Registrierung vorgesehen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Vergütungen von Beschäftigten in Kreditvergabe und Kreditberatung dürfen nicht davon abhängen, wie viele Kredite genehmigt werden oder wie hoch das vermittelte Kreditvolumen ist. Verkaufsanreize müssen mit einer Beratung im Interesse der Darlehensnehmenden vereinbar sein.
Anbieter müssen vor allem Kreditprüfungen, Vertragstexte und Werbung anpassen. Dazu kommen digitale Antragsstrecken, Beschwerdeverfahren und die Datenverarbeitung. Die EU-Kommission schätzt die gesamten Umsetzungskosten für die Branche auf 1,4 bis 1,5 Milliarden Euro. Für die deutsche Wirtschaft nennt der Gesetzentwurf jährliche Mehraufwendungen von knapp 26 Millionen Euro und einmalige Aufwendungen von etwa 54 Millionen Euro. Ein Teil dieser Kosten kann sich auf Produkte und Abläufe auswirken. Die konkrete Preisentwicklung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Rechtliche Grenzen bei überteuerten Krediten
Die bisherige Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit wird gesetzlich präzisiert. Ein Kreditvertrag soll nichtig sein, wenn der effektive Jahreszins den marktüblichen Zinssatz um 100 Prozent oder um 12 Prozentpunkte überschreitet.
Für Verbraucher bedeutet das nicht, dass jeder Kredit mit hohem Zinssatz automatisch unwirksam ist. Entscheidend sind der marktübliche Vergleichszins, der effektive Jahreszins und die konkrete Berechnung. Wer einen ungewöhnlich teuren Kredit vermutet, sollte Vertrag und Kostenaufstellung fachkundig prüfen lassen, statt eigenständig Zahlungen einzustellen.
Zeitplan der neuen Regeln
Die wichtigsten Daten im Überblick:

| Zeitpunkt | Bedeutung |
|---|---|
| 20. November 2025 | Ende der EU-Frist zur Umsetzung in nationales Recht |
| 17. April 2026 | Verabschiedung des deutschen Umsetzungsgesetzes im Bundestag |
| 8. Mai 2026 | Billigung durch den Bundesrat |
| 18. Mai 2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt |
| 20. November 2026 | Beginn der Anwendung der neuen Regeln für Verbraucherkreditverträge |
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die Übergangs- und Anwendungsregeln des Gesetzes. Bei einem laufenden Kredit ändern sich die Vertragsbedingungen deshalb nicht allein wegen des neuen Stichtags automatisch.
Kernaussagen
- Prüfe den gesamten Rückzahlungsbetrag: Laufzeit, Zinsen und Gebühren können eine kleine Monatsrate zu einer hohen Gesamtbelastung machen.
- Ordne BNPL richtig ein: „Kauf jetzt, zahl später“ und viele zinsfreie Finanzierungen unterliegen künftig grundsätzlich der Kreditwürdigkeitsprüfung und den Informationspflichten.
- Nutze deine Prüfungsrechte: Bei automatisierten Ablehnungen kannst du eine Erklärung und eine menschliche Überprüfung verlangen.
- Reagiere früh bei Zahlungsproblemen: Stundung, Umschuldung oder Schuldnerberatung sollten vor der ersten ausgefallenen Rate geprüft werden.
- Behalte die Fristen im Blick: Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt bestehen, ein fehlerbedingtes Widerrufsrecht endet künftig spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
FAQ
Gilt die neue Richtlinie auch für zinsfreie Ratenzahlungen?
Grundsätzlich ja. Zins- und gebührenfreie Darlehen werden in den Anwendungsbereich einbezogen. Ein reiner Rechnungskauf ohne Beteiligung eines Dritten kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen bleiben.
Wird ein Kredit ab November 2026 automatisch günstiger?
Nein. Die Richtlinie verbessert Informationen, Prüfungen und Rechte. Sie legt keinen einheitlichen Zinssatz fest und garantiert keine bestimmte Kreditentscheidung.
Darf ein Kreditgeber meine sozialen Netzwerke prüfen?
Daten aus sozialen Netzwerken dürfen nach den vorliegenden Regelungen nicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verwendet werden. Andere zulässige Angaben, etwa zu Einkommen, Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen, bleiben für die Prüfung relevant.
Was kann ich bei einer automatisierten Ablehnung tun?
Fordere eine verständliche Begründung an und bitte um eine menschliche Überprüfung. Kontrolliere außerdem, ob deine Einkommens-, Ausgaben- oder Vertragsdaten vollständig und aktuell übermittelt wurden.
Gilt die Regelung für jeden Rechnungskauf?
Nein. Ein gebührenfreier Rechnungskauf ohne Beteiligung eines Dritten kann bei Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen ausgenommen sein. Bei längeren Fristen, zusätzlichen Gebühren oder einem zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister kann das Verbraucherdarlehensrecht greifen.
Was passiert, wenn ich meinen Dispo nicht zurückzahlen kann?
Nimm frühzeitig Kontakt mit der Bank auf und lege deine finanzielle Situation offen. Die neuen Regeln sehen unter anderem eine Rückzahlung in zwölf gleich hohen Monatsraten und einen Hinweis auf Schuldnerberatung vor, die konkrete Vereinbarung hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Kann ich einen alten Kredit wegen der neuen Richtlinie widerrufen?
Die neuen Regeln gelten nicht automatisch rückwirkend für jeden bestehenden Vertrag. Für einen konkreten Widerruf kommt es auf das Abschlussdatum, die Vertragsunterlagen und die Übergangsbestimmungen an.