Ich habe vor Kurzem eine Anwaltsrechnung für einen Rechtsstreit erhalten, insgesamt etwa 2.800 Euro. Da ich gerade eine schwierige finanzielle Phase habe, kann ich den Betrag nicht auf einmal zahlen, obwohl ich regelmäßig arbeite.
Kann ich die Anwaltskosten in Raten begleichen? Gibt es einen Anspruch darauf oder muss die Kanzlei zustimmen? Und was ist mit Prozesskostenhilfe, falls das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist?
Eine Anwaltsrechnung oder ein Vorschuss kann auf einmal mehr kosten, als Ihnen zur Verfügung steht. Ob Sie in Raten zahlen dürfen, hängt vor allem davon ab, ob die Kanzlei zustimmt oder ob Sie für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe bekommen können.
Fragen Sie vor der Beauftragung nach den Zahlungsbedingungen und möglichen Alternativen.
Kurze Antwort
Ja, Anwaltskosten lassen sich in Raten zahlen, wenn Sie das mit der Kanzlei vereinbaren; einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht. Der Anwalt darf einen angemessenen Vorschuss auf voraussichtliche Gebühren und Auslagen verlangen. Bei einem Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe die Kosten je nach Einkommen ganz oder teilweise abdecken; eine bewilligte Ratenzahlung läuft höchstens 48 Monate. Die Kanzlei legt die Höhe der Raten individuell fest. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest.
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Kanzlei über Ratenzahlung und prüfen Sie, ob Prozesskostenhilfe möglich ist; ist das nicht der Fall, vergleichen Sie über smava Ratenkredit-Angebote vieler Banken mit einer Schufa-neutralen Anfrage.
Welche Regeln für Anwaltskosten gelten
Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung. Ohne eine andere Vereinbarung wird das Honorar laut Europäischem Justizportal üblicherweise fällig, sobald das Mandat abgeschlossen ist. Der Anwalt darf aber schon vorher einen angemessenen Vorschuss verlangen, wie § 9 RVG vorsieht.
Eine Ratenzahlung verschiebt den Zahlungszeitpunkt, senkt aber nicht automatisch das vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Honorar. Bei einer Honorarvereinbarung für eine gerichtliche Vertretung darf das vereinbarte Honorar außerdem nicht unter der gesetzlichen Vergütung liegen.
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Fragen Sie die Kanzlei deshalb möglichst vor Beginn der Arbeit nach einer Kostenschätzung und klären Sie, ob ein Vorschuss verlangt wird. Wenn Sie Raten benötigen, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Beträge wann fällig werden und ob Zinsen oder zusätzliche Kosten anfallen.
Was Banken bei einem Kredit prüfen
Wenn die Kanzlei keine Ratenzahlung anbietet, können Sie einen Kredit erwägen. Banken prüfen dabei Ihre Kreditwürdigkeit, also ob Sie die monatlichen Raten voraussichtlich zurückzahlen können. Die Bank berücksichtigt dabei unter anderem Ihr Einkommen. Auch Ihre Ausgaben und Ihre Beschäftigung fließen in die Prüfung ein. Die genauen Voraussetzungen und Konditionen unterscheiden sich je nach Bank und stehen im Kreditangebot und später im Vertrag.
Bei einer schufaneutralen Konditionsanfrage fragen Sie unverbindlich nach Kreditkonditionen, ohne schon einen Kreditantrag zu stellen. Bei smava wird eine solche Anfrage nach Angaben des Anbieters als Anfrage zu Kreditkonditionen gespeichert und beeinflusst den SCHUFA-Score nicht. Sie ist unverbindlich und ersetzt keine vollständige Kreditprüfung; erst ein konkreter Kreditantrag führt zur verbindlichen Prüfung. Machen Sie bei der Anfrage realistische Angaben zu Einkommen, Ausgaben und gewünschter Laufzeit, wie smava in der Erklärung zur Konditionsanfrage beschreibt.
Vergleichen Sie nicht nur die Monatsrate. Prüfen Sie auch den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag und mögliche Zusatzkosten im Angebot. Eine längere Laufzeit kann trotz niedrigerer Rate zu höheren Gesamtkosten führen.
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Typische Fehler bei der Ratenzahlung
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Kanzlei einer Ratenzahlung automatisch zustimmt. Fragen Sie nach, sobald die Kanzlei eine Rechnung stellt oder einen Vorschuss verlangt. Wird ein verlangter Vorschuss nicht gezahlt, kann der Anwalt seine weitere Tätigkeit davon abhängig machen, dass Sie zahlen.
Auch wenn Sie das Mandat kündigen, entfallen bereits entstandene Kosten nicht automatisch. Lassen Sie sich deshalb vor einem Wechsel erklären, welche Leistungen schon abgerechnet werden und welche Kosten bei einer neuen Kanzlei entstehen können.
Verwechseln Sie außerdem Prozesskostenhilfe nicht mit einer privaten Ratenvereinbarung. Prozesskostenhilfe kommt für ein Gerichtsverfahren infrage und hängt unter anderem von den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Erfolgsaussichten ab. Sie setzt auch voraus, dass keine Rechtsschutzversicherung oder andere Stelle die Kosten übernimmt. Die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe können Sie beim Justizportal prüfen.
Was Sie tun können, wenn die Kanzlei keine Raten anbietet
Bitten Sie die Kanzlei um einen konkreten Zahlungsplan und nennen Sie eine Monatsrate, die Sie nach Abzug Ihrer notwendigen Ausgaben tatsächlich zahlen können. Fragen Sie auch, ob die Arbeit in vereinbarten Abschnitten abgerechnet werden kann. Lassen Sie sich bestätigen, ob dadurch zusätzliche Kosten entstehen und ob die Kanzlei während der Ratenzahlung weiterarbeitet.
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Wenn Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht aufbringen können, prüfen Sie Prozesskostenhilfe. Je nach Einkommen wird sie ohne Raten oder mit monatlichen Raten bewilligt. Für 2026 nennt die Übersicht zu den Freibeträgen höchstens 48 Monatsraten. Die Höhe hängt davon ab, wie viel Einkommen Sie für die Kosten einsetzen müssen.
Kommt ein Kredit infrage, vergleichen Sie mehrere Angebote und prüfen Sie die Gesamtkosten, bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie weder die Kanzleirechnung noch die Kreditrate sicher bezahlen können, wenden Sie sich frühzeitig an eine anerkannte Schuldnerberatung.
Kernaussagen
- Vereinbaren Sie Raten schriftlich: Ein Ratenplan setzt die Zustimmung der Kanzlei voraus; einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht.
- Klären Sie Vorschüsse früh: Ein Anwalt darf einen angemessenen Vorschuss verlangen, und bei ausbleibender Zahlung kann die weitere Arbeit davon abhängen.
- Prüfen Sie Prozesskostenhilfe: Für ein Gerichtsverfahren kann sie die Kosten ganz oder teilweise übernehmen; mögliche Raten laufen höchstens 48 Monate.
- Vergleichen Sie Kreditangebote nach Gesamtkosten: Eine schufaneutrale Konditionsanfrage ist unverbindlich, ersetzt aber nicht die spätere Kreditprüfung.
FAQ
Muss eine Kanzlei eine Ratenzahlung akzeptieren?
Nein. Eine Ratenzahlung braucht eine Vereinbarung mit der Kanzlei. Fragen Sie möglichst vor der Beauftragung nach den Zahlungsbedingungen.
Kann ein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Ja. Nach § 9 RVG darf ein Anwalt einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen. Klären Sie vorab, wann der Vorschuss fällig ist und wie er später abgerechnet wird.
Übernimmt Prozesskostenhilfe meine Anwaltskosten?
Bei einem Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe die eigenen Anwalts- und Verfahrenskosten je nach Einkommen ganz oder teilweise abdecken. Das Gericht prüft außerdem die Erfolgsaussichten und ob eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten trägt. Es können Raten anfallen.
Wirkt sich eine Konditionsanfrage auf meinen SCHUFA-Score aus?
Eine schufaneutrale Konditionsanfrage bei smava wird nach Angaben des Anbieters als Anfrage zu Kreditkonditionen gespeichert und beeinflusst den Score nicht. Ein konkreter Kreditantrag löst dagegen eine vollständige Kreditprüfung aus.