Ein „Kredit für 1 Jahr“ bezeichnet hier ein Kreditangebot, dessen Unterlagen zwölf Monate als Laufzeit ausweisen. Für eine vollständige Prüfung sind zusätzlich Nettodarlehensbetrag, effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag sowie Zahl, Höhe und Fälligkeit der Raten erforderlich. Diese Werte stehen in der vorvertraglichen Information und im konkreten Angebot.
Für den Vergleich werden tatsächliche Angebote mit demselben Kreditbetrag, derselben Laufzeit und derselben Rückzahlungsstruktur nebeneinandergestellt. Maßgeblich sind effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Zahl und Fälligkeit der Raten, einbezogene Kosten und jede abweichende Zahlung. Eine Monatsrate wird zusammen mit allen weiteren eigenen dokumentierten Zahlungsterminen in einem Kalender erfasst.
Auch rechtlich sind zwei Dinge zu trennen: die vorzeitige Erfüllung eines allgemeinen Verbraucherdarlehens und die Kündigungsregeln für Verträge ohne bestimmte Rückzahlungszeit. Ein Vertrag mit zwölf Monaten Laufzeit darf in Zusammenfassung und FAQ nicht mit einem unbefristeten Vertrag vermischt werden.
Zwölf Monate als Feld des konkreten Angebots
Die Laufzeit bezeichnet den im Vertrag dokumentierten Zeitraum. Bei einem Angebot mit zwölf Monaten notieren Sie den genauen Beginn, das Ende und alle Zahlungstermine. „Ein Jahr“ bedeutet nicht automatisch zwölf identische Monatsraten. Die vorvertragliche Information kann eine abweichende erste Zahlung, andere Fälligkeit oder eine gesonderte letzte Zahlung ausweisen.
§ 491a BGB regelt vorvertragliche Informationspflichten für einschlägige Verbraucherdarlehen. Artikel 247 § 3 EGBGB nennt allgemeine Angaben wie Vertragslaufzeit, Betrag, Zahl und Fälligkeit der Teilzahlungen, Sollzins, effektiven Jahreszins und Gesamtbetrag.
Übertragen Sie aus jedem Angebot:
- Nettodarlehensbetrag
- Auszahlungsbetrag, falls gesondert ausgewiesen
- Laufzeit: zwölf Monate
- Datum der Auszahlung oder Vertragsbeginn
- Zahl der Raten
- Betrag jeder Rate
- Fälligkeit jeder Rate
- abweichende erste oder letzte Zahlung
- effektiven Jahreszins
- Sollzins
- Gesamtbetrag
- einbezogene Kosten
- optionale, nicht einbezogene Produkte
Diese Liste ist die Beschreibung des Angebots, keine Empfehlung. Wenn ein Feld fehlt, wird es nicht geschätzt.
Effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag und Zahlungsplan zusammen lesen
Der effektive Jahreszins ist ein Vergleichsfeld, aber nicht die einzige Zahl. Der Gesamtbetrag zeigt die nach den Unterlagen insgesamt zu zahlende Summe. Der Zahlungsplan zeigt, wann einzelne Beträge fällig werden.
Eine Kontrollrechnung lautet:
Summe aller dokumentierten Raten
plus gesonderte dokumentierte Zahlungen
gleich nachgerechnete Zahlungssumme
Vergleichen Sie diese Summe mit dem ausgewiesenen Gesamtbetrag. Eine Abweichung bleibt eine Frage an den konkreten Vertragspartner. Ihre Ursache wird nicht vorhergesagt.
Die Verbraucherzentrale erläutert beim Kreditvergleich, dass eine kleine Rate allein nicht genügt. Dieser Beitrag leitet daraus keine allgemeine Folge einer kürzeren oder längeren Laufzeit ab. Er verwendet nur die dokumentierten Felder gleichartiger Angebote oder ausdrücklich angenommene Zahlenbeispiele.
Für ein echtes Angebot kann die Tabelle so aussehen:
| Feld | Angebot A | Angebot B |
|---|---|---|
| Kreditbetrag | Dokument | Dokument |
| Laufzeit | 12 Monate | 12 Monate |
| Zahl der Raten | Dokument | Dokument |
| Fälligkeiten | Dokument | Dokument |
| effektiver Jahreszins | Dokument | Dokument |
| Gesamtbetrag | Dokument | Dokument |
| einbezogene Kosten | Dokument | Dokument |
| gesonderte letzte Zahlung | Dokument | Dokument |
Sind Kreditbetrag oder Rückzahlungsstruktur verschieden, ist keine einfache Kostenrangfolge zulässig.
Hypothetische Beispiele nur mit vollständigen Annahmen
Ein Beispiel darf nur die Wirkung seiner genannten Zahlen demonstrieren. Es ist kein Marktangebot und keine Aussage darüber, was eine Laufzeit allgemein bewirkt.
Vollständig angenommenes Beispiel A:
- Kreditbetrag: 2.400 Euro
- Laufzeit: 12 Monate
- Zahl der Raten: 12
- Rate: 205 Euro
- gesonderte letzte Zahlung: 0 Euro
- weitere Kosten: 0 Euro
- angenommener effektiver Jahreszins laut Beispieldokument: 4,70 Prozent
- Gesamtbetrag: 2.460 Euro
Die Zahlungsarithmetik lautet: 12 × 205 Euro = 2.460 Euro. Die Differenz zum Kreditbetrag beträgt in diesem angenommenen Datensatz 60 Euro.
Vollständig angenommenes Beispiel B:
- Kreditbetrag: 2.400 Euro
- Laufzeit: 12 Monate
- elf Raten zu 200 Euro
- letzte Rate: 280 Euro
- weitere Kosten: 0 Euro
- angenommener effektiver Jahreszins laut Beispieldokument: 5,10 Prozent
- Gesamtbetrag: 2.480 Euro
Die Zahlungsarithmetik lautet: 11 × 200 Euro + 280 Euro = 2.480 Euro. Die Differenz zum Kreditbetrag beträgt in diesem angenommenen Datensatz 80 Euro.
Nur diese beiden hypothetischen Angebote dürfen anhand dieser Zahlen verglichen werden. Angebot A hat in diesem Datensatz einen um 20 Euro niedrigeren Gesamtbetrag. Angebot B hat eine abweichende letzte Fälligkeit. Daraus folgt keine allgemeine Aussage über zwölf Monate, andere Laufzeiten, Anbieter oder Zwecke.
Like-for-like-Angebote fair vergleichen
Ein gleichartiger Vergleich braucht identische Ausgangsfelder:
- derselbe Nettodarlehensbetrag
- dieselbe Laufzeit von zwölf Monaten
- derselbe Auszahlungszeitpunkt oder klar abgegrenzte Stichtage
- dieselbe Art des Zahlungsplans
- dieselbe Einbeziehung oder Ausklammerung optionaler Produkte
- aktuelle, schriftliche Angebotsunterlagen
Notieren Sie zusätzlich das Gültigkeitsdatum jedes Angebots. Ein älteres Dokument darf nicht als aktuelle Kondition behandelt werden.
Legen Sie für jedes tatsächliche Angebot ein eigenes Datenblatt an. Übernehmen Sie das Angebotsdatum, die Dokumentbezeichnung und den Nettodarlehensbetrag direkt aus der Unterlage. Erfassen Sie danach Laufzeit, Zahl der Zahlungen, jeden abweichenden Ratenbetrag, sämtliche Fälligkeiten, effektiven Jahreszins und Gesamtbetrag. Markieren Sie Kosten oder Zusatzprodukte in einer eigenen Zeile und vermerken Sie, ob sie im Gesamtbetrag enthalten sind. Erst wenn diese Felder für beide Angebote ausgefüllt sind, übertragen Sie sie in die Vergleichstabelle. Bleibt ein Feld offen, steht dort „im Dokument nicht gefunden“ statt einer Schätzung. So bleibt nachvollziehbar, welche Zahl aus welchem konkreten Angebot stammt und welche Rückfrage noch schriftlich zu klären ist.
Die Schlussfolgerung wird in Euro und anhand des konkreten Datensatzes formuliert: „Bei identischem Betrag und identischer Laufzeit weist Angebot A laut Dokument einen Gesamtbetrag von X aus, Angebot B einen Gesamtbetrag von Y.“ Eine Kostenrangfolge wird ausschließlich für diese beiden dokumentierten Angebote formuliert.
Wenn ein Angebot eine zusätzliche Zahlung oder ein Nebenprodukt enthält, wird diese Position separat ausgewiesen. Der Vergleich darf nicht so bereinigt werden, dass tatsächliche Kosten verschwinden. Umgekehrt werden freiwillige Produkte nicht als zwingender Vertragsbestandteil behandelt, wenn die Unterlagen sie gesondert ausweisen.
Zahlungstermine in die eigenen Zahlen einsetzen
Übertragen Sie die dokumentierten Fälligkeiten vollständig in einen eigenen Kalender.
| Monat | dokumentierte eigene Einnahmen | dokumentierte eigene Verpflichtungen | Kreditrate laut Angebot | rechnerischer Rest |
|---|---|---|---|---|
| 1 | eigene Zahl | eigene Zahl | Vertrag | Rechnung |
| 2 | eigene Zahl | eigene Zahl | Vertrag | Rechnung |
| weitere Monate | eigene Zahl | eigene Zahl | Vertrag | Rechnung |
| 12 | eigene Zahl | eigene Zahl | Vertrag | Rechnung |
Verwenden Sie Ihre eigenen tatsächlichen Zahlen oder nachvollziehbare Spannbreiten. Ein guter Monat wird nicht als allgemeiner Monatswert eingesetzt, wenn die Einnahmen schwanken. Unregelmäßige Verpflichtungen werden in dem Monat erfasst, in dem sie nach den eigenen Unterlagen fällig werden.
Der rechnerische Rest ist das Ergebnis der eingesetzten Zahlen und wird zusammen mit den zugrunde liegenden Monatswerten dokumentiert.
Prüfen Sie besonders die erste und letzte Fälligkeit. Wenn sie von den übrigen Zahlungen abweichen, gehören die tatsächlichen Beträge in die jeweiligen Monatszeilen.
Gesetzliche Kreditwürdigkeitsprüfung ohne Anbieterklassifikation
Vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags ist der Darlehensgeber nach § 505a BGB zur Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet. Diese gesetzliche Pflicht gilt im jeweiligen Anwendungsbereich. Sie sagt weder ein Ergebnis noch eine Bearbeitungsdauer voraus.
Bei einem einschlägigen Verbraucherdarlehensvertrag besteht die gesetzliche Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Diese Pflicht ist keine Anbieterklassifikation.
Welche Informationen ein konkreter Darlehensgeber im Einzelfall verwendet und wie er entscheidet, wird hier nicht beschrieben. Maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und aktuelle Hinweise des konkreten Vertragspartners.
Die eigene Angebotsprüfung bleibt davon getrennt. Übertragen Sie die dokumentierten Zahlungen weiterhin in den eigenen Zahlungskalender.
Vorzeitige Erfüllung und Kündigung strikt trennen
§ 500 BGB enthält zwei getrennte Regelungsbereiche.
Erstens kann der Darlehensnehmer bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehensvertrag seine Verpflichtungen grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Ob eine Entschädigung verlangt werden kann und welche Voraussetzungen gelten, muss anhand der Vertragsart und der einschlägigen Regeln geprüft werden.
Zweitens enthält die Vorschrift Kündigungsregeln für allgemeine Verbraucherdarlehensverträge ohne bestimmte Rückzahlungszeit. Dieser Zweig betrifft gerade Verträge, bei denen keine feste Rückzahlungszeit vereinbart ist. Er darf nicht als allgemeine Kündigungsregel für einen Vertrag mit zwölf Monaten Laufzeit dargestellt werden.
Für ein Angebot mit zwölf Monaten notieren Sie die Vertragsklauseln zur vorzeitigen Erfüllung. Ein alternatives Rechenszenario wird erst erstellt, wenn ein schriftlicher Ablösebetrag und sämtliche Kosten vorliegen. Aus der Möglichkeit einer frühen Zahlung folgt keine allgemeine Ersparnisbehauptung.
Praktische Angebotsakte
Eine kompakte Akte verhindert, dass Werbung und Vertrag vermischt werden:
- datiertes Angebot
- vorvertragliche Information
- Vertragsentwurf
- Zahlungsplan
- Preis- und Kostenangaben
- Datenschutzhinweis
- schriftliche Erläuterungen
- eigene Vergleichstabelle
- eigener Zwölf-Monats-Zahlungskalender
Markieren Sie jede Abweichung zwischen Angebot und Vertrag. Eine mündliche Aussage wird nicht als Vertragsfeld eingetragen. Offene Fragen werden vor einer Unterschrift schriftlich geklärt, ohne eine bestimmte Antwort vorauszusetzen.
Kernaussagen
Zwölf Monate sind ausschließlich das Laufzeitfeld eines konkreten Angebots. Alle übrigen Vergleichswerte werden den konkreten Unterlagen entnommen.
Vergleichen Sie tatsächliche Angebote mit identischem Kreditbetrag und identischer Laufzeit anhand von effektivem Jahreszins, Gesamtbetrag, Raten, Fälligkeiten und einbezogenen Kosten.
Ein hypothetisches Beispiel gilt nur unter seinen vollständig genannten Annahmen. Es darf nicht zu einer allgemeinen Aussage über kürzere oder längere Laufzeiten erweitert werden.
Bei einem einschlägigen Verbraucherdarlehensvertrag besteht die gesetzliche Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Daraus folgt keine Anbieterklassifikation und kein Ergebnis.
Die vorzeitige Erfüllung eines allgemeinen Verbraucherdarlehens und die Kündigung eines Vertrags ohne bestimmte Rückzahlungszeit sind getrennte Zweige des § 500 BGB. Ein zwölfmonatiger Vertrag ist nicht allein wegen dieser Vorschrift kündbar wie ein Vertrag ohne feste Rückzahlungszeit.
FAQ
Wie werden Angebote über zwölf Monate verglichen?
Vergleichen Sie konkrete gleichartige Angebote anhand von effektivem Jahreszins, Gesamtbetrag, Raten, Fälligkeiten und einbezogenen Kosten.
Welche eigenen Zahlen werden zusätzlich erfasst?
Erfassen Sie die tatsächlichen Einnahmen, bereits dokumentierte Verpflichtungen und sämtliche Fälligkeiten des konkreten Zahlungsplans monatsgenau. Vermerken Sie zu jeder Zahl den Zeitraum und die zugrunde liegende Unterlage.
Sind zwölf gleiche Monatsraten selbstverständlich?
Nein. Zahl, Betrag und Fälligkeit jeder Rate ergeben sich aus der vorvertraglichen Information und dem Vertrag. Eine erste oder letzte Zahlung kann abweichen.
Was muss ein Angebotsvergleich gleich halten?
Mindestens Kreditbetrag, Laufzeit, Rückzahlungsstruktur und die Behandlung zusätzlicher Kosten. Andernfalls werden ungleiche Angebote verglichen.
Muss die Kreditwürdigkeit geprüft werden?
Bei einem einschlägigen Verbraucherdarlehensvertrag besteht nach § 505a BGB eine gesetzliche Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Das Gesetz legt damit kein bestimmtes Ergebnis fest.
Kann ich einen Kredit mit zwölf Monaten vorzeitig zurückzahlen?
Für allgemeine Verbraucherdarlehen regelt § 500 BGB die ganze oder teilweise vorzeitige Erfüllung. Vertragsart, Voraussetzungen und mögliche Kosten müssen konkret geprüft werden.
Kann ich den Zwölf-Monats-Vertrag wie einen Vertrag ohne feste Laufzeit kündigen?
Nein, diese Zweige sind zu trennen. Die Kündigungsregel des § 500 BGB für Verträge ohne bestimmte Rückzahlungszeit darf nicht pauschal auf einen Vertrag mit fest vereinbarten zwölf Monaten übertragen werden.
Wie prüfe ich die letzte Rate?
Übernehmen Sie Betrag und Fälligkeit aus dem Zahlungsplan. Addieren Sie alle Raten und gesonderten Zahlungen und vergleichen Sie die Summe mit dem dokumentierten Gesamtbetrag.
Quellen und Stand
Stand: 29. Juli 2026. Für die Aussagen wurden folgende Quellen verwendet: