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Kredit für die Mietkaution

Ein Kredit für die Mietkaution stellt das Geld bereit, das der Vermieter als Sicherheit verlangt. Die Sicherheit kann mögliche Mietrückstände, Schäden oder andere berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis abdecken. Bei Wohnraum darf eine vereinbarte Geldkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine Kaution ist aber nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde.

Ein Kredit ist nicht immer die beste Lösung. Wer die Kaution bezahlen kann, aber nicht sofort vollständig, darf sie in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Reicht das nicht aus, kommen eine private Bürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung infrage. Welche Lösung passt, hängt vor allem von drei Punkten ab: Akzeptiert der Vermieter sie? Wie schnell wird das Geld gebraucht? Ist die zusätzliche monatliche Belastung tragbar?

Welche Möglichkeiten gibt es für die Mietkaution?

Gesetzliche Ratenzahlung

Die Ratenzahlung ist meist die günstigste Lösung, wenn nur kurzfristig Geld fehlt. Bei einer Geldkaution darf der Mieter die Summe in drei gleichen Monatsraten zahlen.

Balkendiagramm mit drei gleich hohen Balken: Die Mietkaution wird in drei gleichen Monatsraten zu je einem Drittel gezahlt. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren zusammen mit den nächsten Monatsmieten. Das ergibt sich aus dem BGH-Leitentscheid zur Ratenzahlung.

Beispiel: Beträgt die Kaution einen bestimmten Betrag, zahlt der Mieter drei Monatsraten. Jede Rate entspricht einem Drittel der Kaution. Die Kaution wird dadurch nicht kleiner. Die Zahlung verteilt sich aber auf den Beginn des Mietverhältnisses.

Verlangt eine Klausel im Mietvertrag die vollständige Zahlung bei Vertragsabschluss und schließt sie die gesetzliche Ratenzahlung aus, ist sie nach der genannten BGH-Entscheidung in diesem Punkt unwirksam. Die Kautionsvereinbarung bleibt ansonsten bestehen. Der Mieter sollte den Vermieter trotzdem frühzeitig über die Ratenzahlung informieren und die Zahlungen eindeutig dokumentieren.

Kredit für die Mietkaution

Ein Kredit kann passen, wenn der Vermieter die vollständige Kaution sofort verlangt oder die Ratenzahlung zusammen mit den ersten Monatsausgaben zu viel wäre. Möglich ist zum Beispiel ein gewöhnlicher Ratenkredit, wenn ein Kreditgeber ihn bewilligt. Dafür prüft der Kreditgeber unter anderem das Einkommen, bestehende Verpflichtungen und die Kreditwürdigkeit. Ob der Kredit bewilligt wird, lässt sich nicht allgemein sagen.

Ein Kredit bringt neben der Miete eine weitere monatliche Zahlung. Vor dem Antrag sollten deshalb mindestens diese Punkte geprüft werden:

  • effektiver Jahreszins und Gesamtrückzahlung,
  • monatliche Rate und Laufzeit,
  • mögliche Gebühren oder Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung,
  • Auswirkungen auf das frei verfügbare Einkommen,
  • Folgen bei Zahlungsverzug.

Ob die Kaution sofort bezahlt werden kann, reicht als Entscheidungskriterium nicht aus: Nach dem Einzug muss die Rate dauerhaft neben Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen und weiteren Krediten bezahlbar bleiben. Ein kleiner Kredit mit kurzer Laufzeit kann schnell Geld freimachen, erhöht aber oft die monatliche Belastung. Eine längere Laufzeit senkt die Rate, verlängert aber die Rückzahlung und kann die Gesamtkosten erhöhen.

Zinssätze und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und persönlicher Bonität. Deshalb sollte ein Kreditangebot nicht allein nach der niedrigsten Monatsrate ausgewählt werden.

Private Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, für bestimmte finanzielle Verpflichtungen des Mieters einzustehen. Das kann zum Beispiel ein Elternteil oder eine andere nahestehende Person sein. Der Vermieter muss diese Sicherheit aber akzeptieren. Eine angebotene Bürgschaft ersetzt die Geldkaution deshalb nicht automatisch.

Für den Bürgen besteht ein echtes finanzielles Risiko. Zahlt der Mieter berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis nicht, kann der Vermieter den Bürgen im Rahmen der Vereinbarung in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung sollte deshalb genau festlegen, für welche Forderungen, bis zu welcher Höhe und unter welchen Bedingungen die Bürgschaft gilt.

Ob eine Geldkaution und eine Bürgschaft gleichzeitig verlangt werden dürfen, hängt von der konkreten Vereinbarung und dem Einzelfall ab. Die Kombination sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Eine Übersicht zur Frage Kaution und Bürgschaft beschreibt die rechtlichen Abgrenzungen, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Mietvertrags.

Mietkautionsversicherung

Eine Mietkautionsversicherung ist eine besondere Form der Bürgschaft. Die Versicherung bürgt gegenüber dem Vermieter bis zur vereinbarten Kautionssumme. Statt die gesamte Geldkaution zu hinterlegen, zahlt der Mieter laufende Beiträge.

Diese Lösung bindet am Anfang weniger Geld, ist aber nicht kostenlos. Der Mieter erhält die laufenden Beiträge nicht zurück. Außerdem kann die Versicherung den Vermieter nicht zwingen, diese Sicherheit zu akzeptieren. Bei einer hinterlegten Geldkaution muss der Vermieter das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Die daraus entstehenden Zinsen stehen grundsätzlich dem Mieter zu, sofern keine berechtigten Forderungen verrechnet werden. Das erläutern auch die Informationen zu Zinsen bei Mietkautionen.

Bei einer Versicherung wird keine Geldkaution angelegt. Deshalb entstehen dort keine Kautionszinsen und am Ende des Mietverhältnisses gibt es keine Rückzahlung einer hinterlegten Summe.

Wann passt welche Lösung?

Die Entscheidung lässt sich zunächst nach der Ursache des finanziellen Engpasses treffen:

Ausgangslage Passende erste Option Warum Zu prüfen
Die Kaution ist vorhanden, aber nicht sofort verfügbar Ratenzahlung Die gesetzliche Zahlung in drei Monatsraten verteilt die Belastung ohne zusätzliche Finanzierung Mietvertrag, Zahlungstermine und Kontodeckung
Die Kaution muss sofort vollständig gezahlt werden und eine feste Rückzahlung ist tragbar Kredit Der Vermieter erhält die volle Summe, der Mieter verteilt die Rückzahlung Gesamtkosten, Rate, Laufzeit und Kreditwürdigkeit
Es steht kein ausreichendes Geld bereit, eine geeignete Vertrauensperson hilft Bürgschaft Es wird zunächst keine hohe Geldsumme hinterlegt Zustimmung des Vermieters und Haftungsumfang
Keine Privatperson soll bürgen und laufende Beiträge sind tragbar Mietkautionsversicherung Die Versicherung übernimmt die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter Akzeptanz, Beitragshöhe und Vertragsbedingungen
Auch eine zusätzliche Monatsrate wäre nicht tragbar Keine vorschnelle Kreditaufnahme Ein Kredit verschärft den monatlichen Engpass Günstigere Wohnung, Zahlungsaufschub oder Beratung prüfen

Als Faustregel gilt: Ratenzahlung vor Kredit, wenn die Kaution aus dem laufenden Einkommen in drei Monaten sicher bezahlt werden kann. Kredit vor Bürgschaft, wenn keine dritte Person belastet werden soll und die Kreditrate dauerhaft ins Budget passt. Bürgschaft oder Versicherung, wenn eine hohe Einmalzahlung vermieden werden muss und der Vermieter diese Sicherheit ausdrücklich akzeptiert.

Diese Reihenfolge ist keine allgemeine Preisempfehlung. Die Kosten eines Kredits und die laufenden Beiträge einer Versicherung hängen vom konkreten Angebot ab.

So prüfen Sie einen Kautionskredit

Klären Sie vor dem Antrag zuerst, ob Sie überhaupt einen Kredit brauchen. Prüfen Sie die Kautionshöhe im Mietvertrag. Vergleichen Sie sie mit dem Geld, das Ihnen zu Mietbeginn tatsächlich zur Verfügung steht. Fragen Sie den Vermieter schriftlich, ob er die gesetzliche Ratenzahlung, eine private Bürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung akzeptiert.

Wenn ein Kredit erforderlich bleibt, hilft diese Reihenfolge:

  1. Gesamtbedarf berechnen: Berücksichtigen Sie nicht nur die Kaution, sondern auch Umzugskosten, erste Nebenkosten, Renovierung und die erste Miete.
  2. Monatliche Belastung festlegen: Ziehen Sie Miete, Lebenshaltungskosten und bestehende Raten vom regelmäßigen Einkommen ab. Die neue Rate muss auch bei normalen ungeplanten Ausgaben tragbar bleiben.
  3. Angebote nach Gesamtrückzahlung vergleichen: Eine niedrige Monatsrate sagt allein wenig über die Kosten aus.
  4. Keine unnötige Summe aufnehmen: Finanzieren Sie nur den Betrag, der tatsächlich fehlt.
  5. Vertrag vor Unterzeichnung lesen: Achten Sie auf Laufzeit, Verzugsfolgen, Gebühren und Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung.
  6. Mietkaution getrennt dokumentieren: Bewahren Sie Mietvertrag, Zahlungsbelege und die Kommunikation mit dem Vermieter auf.

Ein Kredit sollte nicht dauerhaft zu niedrige Einnahmen ausgleichen. Wenn Sie schon die laufende Miete nur verspätet zahlen können, erhöht ein weiterer Vertrag das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten.

Was passiert mit der Kaution nach dem Einzug?

Bei einer Geldkaution bleibt das Geld grundsätzlich das Vermögen des Mieters und dient als Sicherheit. Der Vermieter muss es getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Nach dem Ende des Mietverhältnisses zahlt er die Kaution einschließlich der zustehenden Zinsen zurück, sofern er keine berechtigten Forderungen, etwa wegen Mietrückständen oder Schäden, verrechnet. Die Übersicht zur Mietkaution des Vermieterverbands beschreibt ebenfalls die Grundsätze zur Rückzahlung und Anlage.

Bei einem Kredit erhält der Mieter diese Rückzahlung später grundsätzlich trotzdem, sofern der Vermieter keine berechtigten Ansprüche geltend macht. Der Kredit läuft aber unabhängig davon weiter. Der Mieter muss die Raten also zunächst aus dem laufenden Einkommen bezahlen und kann nicht sicher mit einer schnellen Rückzahlung der Kaution planen.

Bei einer Bürgschaft oder Mietkautionsversicherung wurde dagegen keine Geldkaution hinterlegt. Daher entsteht am Ende nicht automatisch ein Rückzahlungsbetrag. Laufende Versicherungsbeiträge oder Bürgschaftskosten sind bereits gezahlte Kosten.

Häufige Fehler bei der Finanzierung

Der häufigste Fehler ist, nur auf die Kaution zu schauen. Ein Einzug verursacht weitere Ausgaben. Gleichzeitig verringert ein Kredit das monatlich verfügbare Geld. Wer nur die Kautionssumme finanziert, aber die erste Miete und die übrigen Umzugskosten nicht einplant, unterschätzt den tatsächlichen Bedarf.

Problematisch ist auch die Auswahl nach der niedrigsten Rate. Eine niedrige Rate kann eine lange Laufzeit bedeuten. Vergleichen Sie deshalb immer Kreditbetrag, Laufzeit, effektiven Jahreszins und Gesamtrückzahlung.

Bei einer Bürgschaft wird oft übersehen, dass die dritte Person nicht nur eine formale Erklärung abgibt. Sie übernimmt ein Haftungsrisiko. Die Bürgschaft sollte deshalb schriftlich und mit einer klaren Begrenzung vereinbart werden.

Wer die Kaution in Raten zahlen möchte, sollte nicht die gesamte Summe überweisen, nur weil der Vermieter dies verlangt. Bei einer vereinbarten Geldkaution besteht grundsätzlich das Recht auf die gesetzliche Ratenzahlung. Bei Streit über den Mietvertrag kann eine Mieterberatung oder eine rechtliche Prüfung helfen.

FAQ

Muss ich die Mietkaution immer sofort vollständig zahlen?

Nein. Bei einer vereinbarten Geldkaution für Wohnraum darf der Mieter die Summe grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Raten leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den beiden folgenden Monatsmieten.

Ist ein Kredit für die Mietkaution günstiger als eine Mietkautionsversicherung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Beim Kredit fallen Zinsen und möglicherweise weitere Vertragskosten an, bei der Versicherung laufende Beiträge. Vergleichen Sie die Gesamtkosten und berücksichtigen Sie außerdem, dass eine hinterlegte Geldkaution später grundsätzlich zurückgezahlt wird, während Versicherungsbeiträge nicht zurückfließen.

Muss der Vermieter eine Bürgschaft akzeptieren?

Nein, eine Bürgschaft ersetzt die vereinbarte Geldkaution nicht automatisch. Der Vermieter muss die konkrete Form der Sicherheit akzeptieren und sollte sie vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen.

Kann ich gleichzeitig einen Kredit aufnehmen und die Kaution in Raten zahlen?

Eine zusätzliche Finanzierung ist grundsätzlich eine persönliche Entscheidung, wirtschaftlich aber häufig unnötig, wenn die drei Raten sicher tragbar sind. Prüfen Sie zuerst, ob die gesetzliche Ratenzahlung den Engpass bereits löst. Ein Kredit ist nur dann sinnvoll, wenn die sofortige Zahlung erforderlich ist oder die Ratenzahlung den Einzug finanziell nicht ermöglicht.

Was passiert mit der Kaution, wenn ich einen Kredit dafür aufgenommen habe?

Der Vermieter behandelt die Geldkaution unabhängig vom Kreditvertrag. Er muss sie getrennt anlegen; berechtigte Forderungen können später verrechnet werden, ansonsten steht die Rückzahlung einschließlich zustehender Zinsen dem Mieter zu. Die Kreditraten müssen bis dahin weiter bedient werden.

Was passiert, wenn der Vermieter die Ratenzahlung ablehnt?

Bei einer vereinbarten Geldkaution ist der Ausschluss der gesetzlichen Ratenzahlung nach der genannten BGH-Entscheidung unwirksam. Teilen Sie dem Vermieter die Zahlungstermine schriftlich mit und lassen Sie den konkreten Mietvertrag bei einem Streit durch eine Mieterberatung oder einen Rechtsbeistand prüfen.

Was ist besser: private Bürgschaft oder Mietkautionsversicherung?

Eine private Bürgschaft verursacht möglicherweise keine laufenden Versicherungsbeiträge, belastet aber die bürgende Person mit einem echten Haftungsrisiko. Eine Mietkautionsversicherung schont die Liquidität des Mieters, kostet jedoch laufend Geld und führt nicht zu einer späteren Rückzahlung. Entscheidend sind die Zustimmung des Vermieters, der Haftungsumfang und die Gesamtkosten.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst die Ratenzahlung: Eine vereinbarte Geldkaution darf bei Wohnraum grundsätzlich in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden.
  • Nehmen Sie nur so viel Kredit auf, wie wirklich fehlt: Vergleichen Sie Gesamtrückzahlung, effektiven Jahreszins und monatliche Rate, nicht nur die beworbene Monatsrate.
  • Sichern Sie die Zustimmung des Vermieters: Eine private Bürgschaft oder Mietkautionsversicherung funktioniert nur, wenn der Vermieter diese Form akzeptiert.
  • Rechnen Sie die Folgekosten ein: Eine hinterlegte Geldkaution wird grundsätzlich zurückgezahlt. Kreditzinsen und Versicherungsbeiträge belasten dagegen das Budget.
  • Schützen Sie den Bürgen: Begrenzen Sie eine Bürgschaft klar nach Höhe und Umfang, weil der Bürge bei berechtigten Forderungen finanziell einstehen muss.

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