Wenn Sie selbstständig sind und einen Kredit beantragen, prüft die Bank Ihr Einkommen anders als bei einem Angestellten. Meist gibt es keine Gehaltsabrechnung mit einem festen Monatsbetrag. Die Bank nutzt deshalb Steuerunterlagen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kontobewegungen. Daraus beurteilt sie, wie stabil Ihr Einkommen ist und ob Sie die monatliche Rate dauerhaft zahlen können.
Meist verlangt die Bank Einkommensteuerbescheide der vergangenen zwei bis drei Jahre, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einen Jahresabschluss, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und Kontoauszüge. Je nach Kredit kommen Auftragsverträge, Nachweise über Eigenkapital, Unterlagen zu bestehenden Darlehen oder Sicherheiten hinzu. Welche Unterlagen Sie genau einreichen müssen, legt jede Bank selbst fest.
Für Selbstständige sind deshalb vollständige Unterlagen und eine realistische Rückzahlungsplanung wichtig. Banken prüfen schwankende Umsätze, eine kurze Geschäftstätigkeit, Steuerschulden und eine starke Abhängigkeit von einzelnen Kunden besonders genau. Deshalb gelten häufig strengere Bedingungen oder der Kreditantrag wird abgelehnt, wie Informationen zur Baufinanzierung für Selbstständige zeigen.
Diese Unterlagen verlangt die Bank typischerweise
Die Bank prüft Ihr Einkommen anhand mehrerer Unterlagen. Kein einzelnes Dokument entscheidet allein über den Kredit. Wichtig ist, dass Steuerbescheide, Geschäftszahlen und Kontobewegungen zusammenpassen.
| Nachweis | Was die Bank daraus abliest | Typischer Umfang |
|---|---|---|
| Einkommensteuerbescheide | Versteuertes Einkommen und Entwicklung über mehrere Jahre | meist die letzten zwei bis drei Jahre |
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Gewinn bei nicht bilanzierungspflichtigen Betrieben | die letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre |
| Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung | Umsatz, Kosten, Gewinn, Vermögen und Verbindlichkeiten | bei bilanzierungspflichtigen Betrieben |
| Betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA | Aktuelle Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr | möglichst aktuell |
| Kontoauszüge | Zahlungseingänge, private Belastungen, Rücklagen und bestehende Raten | häufig die letzten drei bis sechs Monate |
| Auftrags- und Projektverträge | Künftige Einnahmen und Auftragsbestand | vor allem bei projektbezogener Arbeit |
| Nachweise über Eigenkapital | Verfügbare Mittel für Kaufpreis, Investition oder Reserve | abhängig von Kreditart und Vorhaben |
| Unterlagen zu bestehenden Krediten | Monatliche Belastungen und Restschulden | für die Haushaltsrechnung |
Diese Zusammenstellung entspricht den in Verbraucher- und Finanzierungsinformationen genannten Einkommensnachweisen für Selbstständige. Die Bank kann zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Mietverträge bei Vermietungseinkünften, Nachweise über Unterhaltszahlungen oder eine aktuelle Übersicht über offene Steuerforderungen.
Steuerbescheide und Gewinnunterlagen
Die Einkommensteuerbescheide gehören zu den wichtigsten Unterlagen. Sie zeigen, welches Einkommen das Finanzamt anerkannt hat. Mit den Bescheiden der letzten Jahre kann die Bank die Entwicklung vergleichen.
Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, stellen Sie Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber. Der daraus berechnete Gewinn ist eine wichtige Grundlage für die Einkommensprüfung. Eine hohe Rechnungssumme reicht deshalb nicht aus, wenn nach den Betriebskosten nur ein kleiner Gewinn bleibt.
Bilanzierende Unternehmen reichen anstelle der EÜR in der Regel Jahresabschlüsse mit Gewinn- und Verlustrechnung ein. Daraus erkennt die Bank zusätzlich, wie hoch Verbindlichkeiten, Forderungen und Rücklagen sind. Welche Form der Gewinnermittlung erforderlich ist, hängt von Ihrer Rechtsform und den gesetzlichen Buchführungspflichten ab.
Die aktuelle BWA
Die BWA zeigt, wie sich Umsatz, Kosten und Ergebnis im laufenden Jahr entwickeln. Sie ersetzt fehlende Steuerbescheide nicht vollständig, zeigt aber die aktuelle Geschäftslage. Das ist besonders hilfreich, wenn der letzte Steuerbescheid schon länger zurückliegt oder der aktuelle Bescheid noch fehlt.
Lassen Sie sich bei auffälligen Schwankungen auf Rückfragen vorbereiten. Ein einmaliger Großauftrag, ein außergewöhnlicher Aufwand oder ein vorübergehender Umsatzeinbruch sollte sich anhand von Unterlagen erklären lassen. Eine kurze schriftliche Erläuterung mit passenden Belegen ist hilfreicher als eine nachträgliche Erklärung ohne Nachweis.
Informationen zur Finanzierungszusage und den erforderlichen Unterlagen nennen die BWA neben Steuerunterlagen und Jahresabschlüssen als gängigen aktuellen Nachweis.
Kontoauszüge und Auftragsverträge
Kontoauszüge zeigen, ob Einnahmen regelmäßig eingehen und welche privaten und geschäftlichen Belastungen tatsächlich anfallen. Banken achten unter anderem auf bestehende Kreditraten, Rücklastschriften, eine hohe Nutzung des Dispositionskredits und unregelmäßige Zahlungseingänge.
Auftrags- oder Projektverträge sind besonders bei schwankenden Einnahmen hilfreich. Sie belegen vereinbarte Leistungen und erwartete Zahlungseingänge. Sie ersetzen jedoch nicht die Prüfung Ihres bisherigen Einkommens. Die Bank prüft außerdem, wie sicher die Zahlung ist, wie lange der Auftrag läuft und wie stark Ihr Einkommen von einem einzelnen Kunden abhängt.
So bewertet die Bank Ihre Kreditfähigkeit
Die Bank erstellt eine Haushaltsrechnung. Sie vergleicht Ihre anrechenbaren Einnahmen mit den regelmäßigen privaten und geschäftlichen Ausgaben. Deshalb steht Ihnen vom Gewinn nicht automatisch der gesamte Betrag frei zur Verfügung.
Berücksichtigt werden beispielsweise:
- private Lebenshaltungskosten,
- Kranken- und Pflegeversicherung,
- Steuern und Vorsorge,
- bestehende Kreditraten,
- Unterhaltszahlungen,
- Miete oder Wohnkosten,
- betriebliche Fixkosten,
- Rücklagen für schwächere Monate.
Ein hoher Umsatz sagt daher wenig über die tragbare Kreditrate aus: Entscheidend ist der Gewinn, der nach den laufenden Kosten dauerhaft übrig bleibt. Stabile Gewinne über mehrere Jahre machen die Berechnung verlässlicher. Sinkende Ergebnisse, starke Schwankungen oder nicht erklärte Einmaleffekte führen dagegen zu mehr Nachfragen.
Auch die Dauer der Selbstständigkeit spielt eine Rolle. Drei abgeschlossene Geschäftsjahre gelten in vielen Finanzierungsprüfungen als hilfreiche Grundlage. Eine einheitliche gesetzliche Mindestdauer gibt es daraus nicht. Bei einer kürzeren Selbstständigkeit sind aktuelle BWA, nachweisbare Aufträge, Rücklagen oder zusätzliche Sicherheiten besonders wichtig. Dr. Klein und Baufi24 nennen die Zahl abgeschlossener Geschäftsjahre als wichtigen Faktor bei der Einschätzung.
Branche und Kundenstruktur
Die Branche fließt in die Risikoprüfung ein, weil Einkommen unterschiedlich planbar sind. Freiberufliche Tätigkeiten mit dauerhaftem Bedarf können aus Sicht einer Bank stabiler wirken als stark saisonabhängige oder konjunkturabhängige Geschäfte. Das ist keine automatische Zusage oder Absage für eine bestimmte Berufsgruppe.
Eine starke Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber bleibt auch bei guten Umsätzen ein Risiko. Legen Sie deshalb, wenn es zu Ihrer Tätigkeit passt, mehrere Kunden, laufende Verträge und die Entwicklung des Auftragsbestands offen. Die Bank kann dadurch besser unterscheiden, ob ein einzelner Auftrag den Umsatz trägt oder ob sich die Einnahmen breiter verteilen.
SCHUFA und bestehende Verpflichtungen
Die SCHUFA speichert unter anderem Informationen zu Krediten und Zahlungsverhalten. Banken fragen diese Daten regelmäßig ab und verbinden sie mit Ihren Einkommens- und Ausgabenangaben. Negative Einträge, offene Forderungen oder hohe bestehende Belastungen erschweren die Finanzierung.
Prüfen Sie vor dem Antrag Ihre Daten. Eine kostenlose Datenkopie können Sie bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien anfordern. Enthält die Auskunft einen Fehler, sollten Sie die Korrektur vor dem Kreditantrag klären.
Wenn Sie mehrere Angebote vergleichen, achten Sie auf die Art der Abfrage. Eine Anfrage zu Kreditkonditionen ist für den Angebotsvergleich gedacht und wird anders behandelt als eine formelle Kreditanfrage. Fragen Sie ausdrücklich, welche Abfrage die Bank stellt. Die Unterschiede zwischen Kreditanfrage und Konditionsanfrage sind für den SCHUFA-Eintrag relevant.
Was bei Immobilienkrediten zusätzlich zählt
Bei einer Baufinanzierung prüft die Bank neben Ihrem Einkommen auch die Immobilie, den Kaufpreis und die Nebenkosten. Dazu kommen meist Unterlagen zum Kaufobjekt, etwa Kaufvertragsentwurf, Grundbuchangaben, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung oder Nachweise zu Modernisierungen. Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt vom Vorhaben ab.
Eigenkapital verbessert die Finanzierungschancen und senkt den Kreditbedarf. Für Immobilienfinanzierungen werden häufig etwa 20 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Kaufnebenkosten als solide Größenordnung genannt. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto geringer fällt in der Regel die Finanzierung im Verhältnis zum Immobilienwert aus. Eine feste Mindestquote gilt jedoch nicht für alle Banken und Vorhaben.
Kalkulieren Sie zusätzlich eine Rücklage für schwächere Geschäftsjahre ein. Wenn das gesamte verfügbare Geld in den Kauf fließt, fehlt Ihnen Liquidität für Steuern, Nachzahlungen oder ausbleibende Kundenhonorare.
Typische Gründe für eine Ablehnung
Eine Absage bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Selbstständigkeit unwirtschaftlich ist. Sie kann sich aus der Kombination mehrerer Risiken ergeben. Häufige Gründe sind:
- weniger abgeschlossene Geschäftsjahre als von der Bank erwartet,
- fehlende oder veraltete Steuerbescheide,
- nicht eingereichte Jahresabschlüsse oder eine unvollständige BWA,
- sinkende Gewinne oder stark schwankende Einnahmen,
- hohe private oder betriebliche Fixkosten,
- Steuerschulden oder negative SCHUFA-Einträge,
- geringe Rücklagen oder ein hoher Kreditbedarf,
- starke Abhängigkeit von einem Kunden,
- eine nicht nachvollziehbare Einkommensberechnung,
- eine Branche, die die jeweilige Bank besonders vorsichtig bewertet.
Bereiten Sie deshalb Erklärungen zu außergewöhnlichen Zahlen vor. Ist ein Gewinn durch eine einmalige Investition gesunken, sollte die entsprechende Rechnung vorliegen. Geht ein Umsatzsprung auf einen mehrjährigen Vertrag zurück, gehört auch dieser Vertrag in die Unterlagen. Transparenz verkürzt Rückfragen und verhindert, dass die Bank eine ungewöhnliche Zahl falsch einordnet.
Sicherheiten und Bürgschaften richtig einordnen
Zusätzliche Sicherheiten können die Risikobewertung verbessern. Dazu zählen beispielsweise eine schuldenfreie Immobilie, ein Wertpapierdepot oder eine Risikolebensversicherung. Auch eine Bürgschaft kommt je nach Kredit und Anbieter infrage.
Eine Sicherheit ersetzt jedoch kein tragfähiges Einkommen. Bei einer Bürgschaft haftet die bürgende Person, wenn Sie die Raten nicht zahlen. Bei einer Immobilie oder einem Depot steht Vermögen als Absicherung im Raum. Prüfen Sie deshalb genau, welches Risiko Sie und die andere Person übernehmen.
Nennen Sie vorhandene Sicherheiten frühzeitig, aber setzen Sie sie nicht ein, um eine dauerhaft zu hohe Rate zu finanzieren. Die monatliche Belastung muss auch bei einem schwächeren Geschäftsjahr tragbar bleiben.
So bereiten Sie den Antrag vor
Sammeln Sie die Unterlagen zuerst für sich und stellen Sie den Antrag erst danach. Eine sinnvolle Reihenfolge lautet:
- Fordern Sie Ihre SCHUFA-Datenkopie an und prüfen Sie offene oder fehlerhafte Einträge.
- Legen Sie die letzten Einkommensteuerbescheide, EÜR oder Jahresabschlüsse ab.
- Besorgen Sie eine aktuelle BWA und lassen Sie ungewöhnliche Abweichungen erklären.
- Stellen Sie Kontoauszüge, Kreditverträge, Versicherungsbeiträge und sonstige feste Belastungen zusammen.
- Ergänzen Sie Auftragsverträge, Nachweise über Rücklagen und bei Immobilien die Objektunterlagen.
- Berechnen Sie eine Monatsrate, die auch bei einem vorübergehenden Gewinnrückgang tragbar bleibt.
- Fragen Sie zunächst bei Ihrer Hausbank nach und klären Sie vor jeder weiteren Anfrage die Art der SCHUFA-Abfrage.
Die Hausbank kennt Ihre Kontoführung und häufig auch die bisherige Entwicklung Ihres Geschäfts. Das ist kein Anspruch auf eine Zusage, kann die erste Einschätzung aber erleichtern. Vergleichen Sie danach Angebote, ohne mehrere formelle Kreditanfragen unkoordiniert auszulösen.
Seien Sie vorsichtig bei Werbung für Kredite ohne SCHUFA-Prüfung. Solche Angebote sind laut den Informationen zu Krediten ohne SCHUFA häufig teuer, auf kleine Beträge begrenzt oder mit unseriösen Vermittlungspraktiken verbunden. Verlangen Sie vor einer Entscheidung den effektiven Jahreszins, sämtliche Gebühren und die vollständigen Vertragsbedingungen. Zahlen Sie keine Vorabgebühr allein für die Aussicht auf eine Kreditvermittlung.
Kernaussagen
- Bereiten Sie Steuerbescheide, EÜR oder Jahresabschlüsse, aktuelle BWA und Kontoauszüge vollständig vor: Diese Unterlagen bilden gemeinsam die Grundlage für die Einkommensprüfung.
- Rechnen Sie mit einer Prüfung über mehrere Jahre: Drei abgeschlossene Geschäftsjahre, nachvollziehbare Gewinne und aktuelle Auftragsnachweise stärken die Beurteilung, ersetzen aber keine individuelle Kreditentscheidung.
- Erklären Sie Schwankungen sofort: Einmaleffekte, Großaufträge, Umsatzrückgänge oder hohe Ausgaben sollten Sie mit passenden Belegen dokumentieren.
- Prüfen Sie SCHUFA und Abfrageart vor dem Antrag: Eine fehlerhafte Auskunft und mehrere formelle Kreditanfragen können den Vergleich erschweren.
- Wählen Sie die Rate mit Reserve: Eigenkapital und Sicherheiten helfen, eine dauerhaft zu hohe monatliche Belastung lösen sie nicht.
FAQ
Welche Unterlagen brauche ich als Selbstständiger für einen Ratenkredit?
Typisch sind Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre, EÜR oder Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA und Kontoauszüge der vergangenen drei bis sechs Monate. Die Bank kann zusätzlich Auftragsverträge, Nachweise über bestehende Kredite und Unterlagen zu weiteren Einkünften verlangen.
Reicht eine BWA für den Kreditantrag aus?
Eine BWA zeigt die aktuelle Geschäftsentwicklung und hilft besonders, wenn der letzte Steuerbescheid schon länger zurückliegt. Sie ersetzt die vergangenen Steuerbescheide oder Jahresabschlüsse in der Regel nicht vollständig. Reichen Sie deshalb die vorhandenen Unterlagen gemeinsam ein.
Bekomme ich als frisch Selbstständiger einen Kredit?
Eine kurze Selbstständigkeit erschwert die Prüfung, weil wenige abgeschlossene Geschäftsjahre vorliegen. Nachweisbare Aufträge, stabile Zahlungseingänge, Rücklagen, ein geringerer Kreditbetrag oder zusätzliche Sicherheiten können die Einschätzung verbessern. Eine feste Mindestdauer gilt nicht für jede Bank.
Wie berechnet die Bank mein Einkommen?
Sie betrachtet vor allem den nachhaltigen Gewinn und zieht private, betriebliche und bereits bestehende Belastungen ab. Umsatz allein entscheidet nicht über die tragbare Rate. Bei schwankenden Gewinnen kann die Bank konservativer rechnen und zusätzliche Nachweise verlangen.
Wirkt sich jede Kreditanfrage negativ auf die SCHUFA aus?
Entscheidend ist die Art der Anfrage. Bitten Sie für einen Angebotsvergleich um eine Anfrage zu Kreditkonditionen und klären Sie, ob sie SCHUFA-neutral gestellt wird. Eine formelle Kreditanfrage kann anders gespeichert werden und den Vergleich mehrerer Angebote erschweren.
Was mache ich, wenn mein Steuerbescheid noch fehlt?
Reichen Sie die vorhandenen Steuerbescheide, EÜR oder Jahresabschlüsse und eine aktuelle BWA ein. Ergänzen Sie gegebenenfalls Kontoauszüge und Auftragsverträge. Fragen Sie die Bank vorab, welche vorläufigen Nachweise sie akzeptiert.
Hilft eine Bürgschaft bei schwankendem Einkommen?
Eine Bürgschaft kann die Absicherung verbessern, wenn die Bank die bürgende Person akzeptiert und deren finanzielle Situation ausreicht. Die bürgende Person haftet bei Zahlungsausfall. Lassen Sie sich die Folgen vor der Unterschrift vollständig erklären.